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   BFH, 17.03.2010 - IV R 41/07   

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https://dejure.org/2010,766
BFH, 17.03.2010 - IV R 41/07 (https://dejure.org/2010,766)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2010 - IV R 41/07 (https://dejure.org/2010,766)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2010 - IV R 41/07 (https://dejure.org/2010,766)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Keine Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG bei Übergang von der gewerblichen auf eine vermögensverwaltende Tätigkeit unter Fortführung wesentlicher Betriebsgrundlagen - Voraussetzungen der Gewerbesteuerfreiheit - Aufgabe einer bisherigen ...

  • openjur.de

    Keine Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG bei Übergang von der gewerblichen auf eine vermögensverwaltende Tätigkeit unter Fortführung wesentlicher Betriebsgrundlagen; Voraussetzungen der Gewerbesteuerfreiheit; Aufgabe einer bisherigen ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15 Abs 2, EStG § 15 Abs 3 Nr 2, EStG § 16 Abs 1 Nr 1, EStG § 34, GewStG § 2 Abs 1, GewStG § 5
    Keine Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG bei Übergang von der gewerblichen auf eine vermögensverwaltende Tätigkeit unter Fortführung wesentlicher Betriebsgrundlagen - Voraussetzungen der Gewerbesteuerfreiheit - Aufgabe einer bisherigen ...

  • Bundesfinanzhof

    Keine Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG bei Übergang von der gewerblichen auf eine vermögensverwaltende Tätigkeit unter Fortführung wesentlicher Betriebsgrundlagen - Voraussetzungen der Gewerbesteuerfreiheit - Aufgabe einer bisherigen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 EStG 1997, § 15 Abs 3 Nr 2 EStG 1997, § 16 Abs 1 Nr 1 EStG 1997, § 34 EStG 1997, § 2 Abs 1 GewStG 1999
    Keine Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG bei Übergang von der gewerblichen auf eine vermögensverwaltende Tätigkeit unter Fortführung wesentlicher Betriebsgrundlagen - Voraussetzungen der Gewerbesteuerfreiheit - Aufgabe einer bisherigen ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Veräußerungsgewinn einer GmbH & Co. KG bei Übergang auf Vermögensverwaltung unter Fortführung wesentlicher Betriebsgrundlage nicht gewerbesteuerfrei

  • rewis.io

    Keine Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG bei Übergang von der gewerblichen auf eine vermögensverwaltende Tätigkeit unter Fortführung wesentlicher Betriebsgrundlagen - Voraussetzungen der Gewerbesteuerfreiheit - Aufgabe einer bisherigen ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG bei Übergang von der gewerblichen auf eine vermögensverwaltende Tätigkeit unter Fortführung wesentlicher Betriebsgrundlagen - Voraussetzungen der Gewerbesteuerfreiheit - Aufgabe einer bisherigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung eines Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf eines Geschäftsbereichs einer GmbH & Co. KG mit vermögensverwaltender Tätigkeit zum Gewerbeertrag unter Fortführung einer wesentlichen Betriebsgrundlage

  • datenbank.nwb.de

    Keine Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG bei Übergang von der gewerblichen auf eine vermögensverwaltende Tätigkeit unter Fortführung wesentlicher Betriebsgrundlagen; Voraussetzungen der Gewerbesteuerfreiheit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG bei Übergang von der gewerblichen auf eine vermögensverwaltende Tätigkeit unter Fortführung wesentlicher Betriebsgrundlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veräußerungsgewinn einer GmbH & Co. KG

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuordnung eines Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf eines Geschäftsbereichs einer GmbH & Co. KG mit vermögensverwaltender Tätigkeit zum Gewerbeertrag unter Fortführung einer wesentlichen Betriebsgrundlage

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Steuerlich begünstigte (Teil-)Betriebsveräußerung?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Veräußerungsgewinn einer GmbH & Co. KG

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 228, 381
  • BB 2010, 1181
  • BB 2010, 2995
  • DB 2010, 986
  • BStBl II 2010, 977
  • NZG 2011, 78
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02

    Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 41/07
    Dies gilt ungeachtet der Frage, ob die KG originär gewerblich tätig oder ein Gewerbebetrieb nur auf Grund der Fiktion in § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG anzunehmen ist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20. November 2003 IV R 5/02, BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464).

    Eine GmbH & Co. KG mit originär gewerblichen Einkünften ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG (BFH-Urteil in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des Senats in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464.

    Der Sachverhalt in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464 unterscheidet sich schon insoweit von dem vorliegenden Sachverhalt, als dort sämtliche betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter (Grundstücke) veräußert worden sind und deshalb keine Fortführung einer wesentlichen Betriebsgrundlage in dem "neuen" (ebenfalls vermögensverwaltenden) fiktiven Gewerbebetrieb vorlag.

  • BFH, 03.02.1994 - III R 23/89

    Veräußert und verpachtet ein Einzelunternehmer die wesentlichen

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 41/07
    Sie hat ihren Grund vielmehr in dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer, die nur den durch den laufenden Betrieb anfallenden Gewinn erfasst (BFH-Urteil vom 3. Februar 1994 III R 23/89, BFHE 174, 372, BStBl II 1994, 709).

    Davon ist immer dann auszugehen, wenn als Folge der Veräußerung bzw. der Aufgabe die persönliche Steuerpflicht des Betriebsinhabers i.S. von § 5 GewStG weggefallen ist (BFH-Urteile in BFHE 174, 372, BStBl II 1994, 709, und vom 26. Juni 2007 IV R 49/04, BFHE 217, 150, BStBl II 2009, 289).

    Maßgeblich war insoweit, dass die persönliche Gewerbesteuerpflicht des Übertragenden weggefallen war, da subjektiv gewerbesteuerpflichtig nur der Inhaber des Handelsgeschäfts und nicht der atypisch stille Gesellschafter ist (BFH-Urteil in BFHE 174, 372, BStBl II 1994, 709).

  • BFH, 11.03.1982 - IV R 25/79

    Betriebsaufgabegewinn bei GmbH & Co. KG nicht Teil des Gewerbeertrags

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 41/07
    Zu diesen Bestandteilen gehören bei natürlichen Personen und Personengesellschaften nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung die Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs oder Teilbetriebs i.S. von § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, Abs. 3 EStG (BFH-Urteil vom 11. März 1982 IV R 25/79, BFHE 136, 204, BStBl II 1982, 707, m.w.N.).

    Ob eine Aufgabe einer bisherigen betrieblichen Tätigkeit und die Neueröffnung eines anderen Betriebs gegeben ist, richtet sich in Abgrenzung zu einer Betriebsverlegung oder Betriebsumstellung danach, ob der "bisherige" und der "neue" Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und nach der Verkehrsauffassung wirtschaftlich identisch sind (BFH-Urteil in BFHE 136, 204, BStBl II 1982, 707).

    Eine Betriebsaufgabe ist regelmäßig zu verneinen, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen, insbesondere Wirtschaftsgüter mit erheblichen stillen Reserven, ohne Realisierung dieser Reserven "in den neuen Betrieb überführt werden" (BFH-Urteil in BFHE 136, 204, BStBl II 1982, 707).

  • BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03

    Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb; Tarifbegünstigung des Gewinns aus der

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 41/07
    Maßgebend für die Annahme einer gewissen Selbständigkeit ist das Gesamtbild der Verhältnisse (BFH-Urteil vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395, m.w.N.).
  • BFH, 13.07.2006 - IV R 25/05

    Betriebsaufspaltung: Sachliche Verflechtung bei Vermietung nicht besonders

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 41/07
    Eine besondere Gestaltung für den jeweiligen Unternehmenszweck des Betriebs (branchenspezifische Herrichtung und Ausgestaltung) ist nicht erforderlich; notwendig ist allein, dass ein Grundstück dieser Art für die betriebliche Tätigkeit genutzt wird und es ermöglicht, den Geschäftsbetrieb aufzunehmen und auszuüben (BFH-Urteil vom 13. Juli 2006 IV R 25/05, BFHE 214, 343, BStBl II 2006, 804, mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung betreffend Betriebsaufspaltung).
  • BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98

    Teilanteilsveräußerung und Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 41/07
    Dieser ist nach ständiger Rechtsprechung um solche Bestandteile zu bereinigen, die nicht mit dem Wesen der Gewerbesteuer als einer auf den tätigen Gewerbebetrieb bezogenen Sachsteuer übereinstimmen (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. August 2000 IV R 51/98, BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173, m.w.N.; anderer Ansicht Blümich/von Twickel, § 7 GewStG Rz 142 ff.).
  • FG München, 27.05.1998 - 9 K 2400/95
    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 41/07
    Handelt es sich mithin um den nämlichen Betrieb, kann allein der Wechsel von der originär gewerblichen zu der vermögensverwaltenden Tätigkeit nicht als Beendigung des originär gewerblichen Gewerbebetriebs mit anschließender Neugründung eines fiktiven Gewerbebetriebs gewürdigt werden (vgl. Güroff in Glanegger/ Güroff, GewStG, 7. Aufl., § 2 Rz 433; anderer Ansicht FG München, Urteil vom 27. Mai 1998  9 K 2400/95, Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 1480).
  • BFH, 05.06.2003 - IV R 18/02

    Fahrschulniederlassung als Teilbetrieb

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 41/07
    Zu den wesentlichen Grundlagen eines Betriebes gehören im Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe in der Regel alle Wirtschaftsgüter, die funktional für den Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil erforderlich und daneben auch die Wirtschaftsgüter, in denen erhebliche stille Reserven gebunden sind (BFH-Urteil vom 5. Juni 2003 IV R 18/02, BFHE 203, 47, BStBl II 2003, 838, m.w.N.).
  • BFH, 26.06.2007 - IV R 49/04

    Flugzeugleasing und Gewerbesteuer

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 41/07
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn als Folge der Veräußerung bzw. der Aufgabe die persönliche Steuerpflicht des Betriebsinhabers i.S. von § 5 GewStG weggefallen ist (BFH-Urteile in BFHE 174, 372, BStBl II 1994, 709, und vom 26. Juni 2007 IV R 49/04, BFHE 217, 150, BStBl II 2009, 289).
  • BFH, 22.07.2010 - IV R 29/07

    § 7 Satz 2 GewStG verfassungsgemäß - Vermeidung von Steuerumgehungen -

    Dies ergibt sich aus dem Wesen der Gewerbesteuer als einer auf den tätigen Gewerbebetrieb bezogenen Sachsteuer (BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 41/07, BFHE 228, 381, unter II.1. der Gründe, m.w.N.; vgl. auch Abschn. 39 Abs. 1 Nr. 1 der Gewerbesteuer-Richtlinien --GewStR-- 1998).
  • BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08

    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine

    Für Sachverhalte dieser Art ist jedoch geklärt, dass nach der jüngeren Rechtsprechung insbesondere Grundstücke ungeachtet dessen zu den funktional wesentlichen Grundlagen des Betriebs (oder des Mitunternehmeranteils) zu rechnen sind, ob ein vergleichbares Grundstück von einem Dritten gekauft oder gemietet werden könnte (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890, zu § 7 Abs. 1 EStDV a.F.; Senatsurteile vom 19. März 2009 IV R 78/06, BFHE 224, 428, BStBl II 2009, 803; vom 17. März 2010 IV R 41/07, Der Betrieb 2010, 986, jeweils zur Betriebsaufspaltung).
  • BFH, 04.05.2017 - IV R 2/14

    Unternehmensidentität bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

    Sollte dem einen anderen Sachverhalt betreffenden Urteil des erkennenden Senats vom 17. März 2010 IV R 41/07 (BFHE 228, 381, BStBl II 2010, 977) Gegenteiliges zu entnehmen sein, hielte der Senat daran nicht fest.
  • BFH, 03.04.2014 - IV R 12/10

    Abgrenzung der nicht gewerbesteuerbaren Abwicklung eines nicht begonnenen

    Daher kann auch eine nach Einkommensteuerrecht nicht begünstigte "allmähliche Abwicklung" eines Gewerbebetriebs im Gewerbesteuerrecht zu nicht gewerbesteuerbaren Gewinnen führen, wenn sie auf Maßnahmen zur Vermögensverwertung nach Einstellung der werbenden Tätigkeit des Betriebs beruht (z.B. BFH-Urteile vom 26. Juni 2007 IV R 49/04, BFHE 217, 150, BStBl II 2009, 239, und vom 17. März 2010 IV R 41/07, BFHE 228, 381, BStBl II 2010, 977).

    Eine Betriebsaufgabe ist regelmäßig zu verneinen, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen, insbesondere Wirtschaftsgüter mit erheblichen stillen Reserven, ohne Realisierung dieser Reserven "in den neuen Betrieb überführt werden" (z.B. BFH-Urteil in BFHE 228, 381, BStBl II 2010, 977, m.w.N.).

  • BFH, 19.12.2019 - IV R 8/17

    Wegfall der Unternehmensidentität kann zu abgekürztem Erhebungszeitraum führen;

    (b) Soweit es in früheren Entscheidungen im Zusammenhang mit der Frage, ob der "bisherige" Betrieb fortgeführt oder eingestellt wird, heißt, eine Betriebsaufgabe sei regelmäßig zu verneinen, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen, insbesondere Wirtschaftsgüter mit erheblichen stillen Reserven, in den neuen Betrieb überführt werden (z.B. BFH-Urteile vom 03.04.2014 - IV R 12/10, BFHE 245, 306, BStBl II 2014, 1000, Rz 74; vom 22.01.2015 - IV R 10/12, Rz 30; vom 13.10.2016 - IV R 21/13, BFHE 256, 156, BStBl II 2017, 475, Rz 44; vom 17.03.2010 - IV R 41/07, BFHE 228, 381, BStBl II 2010, 977), hält der Senat daran jedenfalls für die Frage, ob es in gewerbesteuerrechtlicher Hinsicht zu einem Wegfall der Unternehmensidentität und damit zu einem Wegfall der sachlichen Steuerpflicht kommt, nicht mehr fest.
  • BFH, 30.08.2012 - IV R 54/10

    Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht bei Mitunternehmerschaften - Keine

    Dies ergibt sich aus dem Wesen der Gewerbesteuer als einer auf den tätigen Gewerbebetrieb bezogenen Sachsteuer (u.a. BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 41/07, BFHE 228, 381, BStBl II 2010, 977, unter II.1. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 22.01.2015 - IV R 10/12

    Gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit einer Einschiffsgesellschaft nach Aufgabe der

    Daher kann auch eine nach Einkommensteuerrecht nicht begünstigte "allmähliche Abwicklung" eines Gewerbebetriebs im Gewerbesteuerrecht zu nicht gewerbesteuerbaren Gewinnen führen, wenn sie auf Maßnahmen zur Vermögensverwertung nach Einstellung der werbenden Tätigkeit des Betriebs beruht (z.B. BFH-Urteile vom 26. Juni 2007 IV R 49/04, BFHE 217, 150, BStBl II 2009, 289, und vom 17. März 2010 IV R 41/07, BFHE 228, 381, BStBl II 2010, 977).

    Eine Betriebsaufgabe ist regelmäßig zu verneinen, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen, insbesondere Wirtschaftsgüter mit erheblichen stillen Reserven, ohne Realisierung dieser Reserven "in den neuen Betrieb überführt werden" (z.B. BFH-Urteil in BFHE 228, 381, BStBl II 2010, 977, m.w.N.).

  • BFH, 10.02.2022 - IV R 6/19

    Gewerbesteuerrechtliche Nichterfassung des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co.

    c) Ob der bisherige (werbende) Gewerbebetrieb eingestellt und ein neuer Gewerbebetrieb in Gang gesetzt wird, richtet sich in Abgrenzung zu einer Betriebsverlegung oder Betriebsumstellung danach, ob der "bisherige" und der "neue" Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und nach der Verkehrsauffassung wirtschaftlich identisch sind (BFH-Urteil vom 17.03.2010 - IV R 41/07, BFHE 228, 381, BStBl II 2010, 977, Rz 18).

    c) Der erkennende Senat hält daher nicht mehr an der Rechtsprechung fest, wonach ein Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines originär gewerblichen Geschäftsbereichs einer GmbH & Co. KG bereits dann dem Gewerbeertrag zuzuordnen ist, wenn eine wesentliche Betriebsgrundlage in dem neuen vermögensverwaltenden Geschäftsbereich der nunmehr gewerblich geprägten Personengesellschaft fortgeführt wird (so aber z.B. noch BFH-Urteil in BFHE 228, 381, BStBl II 2010, 977, Rz 29).

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6313/17

    Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns eines Geschäftsbereichs einer GmbH

    Hinsichtlich der hier streitigen Gewerbesteuerpflicht des Veräußerungsgewinns verwies das FA Q... auf das zwischenzeitlich ergangene BFH-Urteil vom 17. März 2010 (IV R 41/07, BStBl II 2010, 977) und sah sich in seiner Rechtsauffassung gestärkt, weil der BFH verlange, dass alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen und darüber hinaus auch alle Wirtschaftsgüter mit erheblichen stillen Reserven veräußert werden müssten.

    Die vom Beklagten zitierte Aussage des BFH im Urteil IV R 41/07, wonach zu den funktional erforderlichen Wirtschaftsgütern auch solche mit erheblichen stillen Reserven gehörten, beziehe sich lediglich auf die - hier aber nicht relevante - steuerbegünstigte Betriebsaufgabe gem. §§ 16, 34 EStG.

    Diese Rechtsgrundsätze sind gleichermaßen auf eine Kommanditgesellschaft anzuwenden, an der eine GmbH als einzige Komplementärin beteiligt ist, und zwar ungeachtet der Frage, ob die KG originär gewerblich tätig oder ein Gewerbebetrieb nur auf Grund der Fiktion in § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG anzunehmen ist (so BFH, Urteil vom 17. März 2010 - IV R 41/07, BFHE 228, 381, BStBl II 2010, 977, mit umfangreichen Nachweisen).

  • BFH, 22.10.2015 - IV R 17/12

    Kein Teilbetrieb bei vom Rest des Unternehmens nicht hinreichend selbständigem

    Sie hat ihren Grund vielmehr in dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer, die grundsätzlich nur den durch den laufenden Betrieb anfallenden Gewinn erfassen soll (vgl. BFH-Urteile vom 3. Februar 1994 III R 23/89, BFHE 174, 372, BStBl II 1994, 709; vom 17. März 2010 IV R 41/07, BFHE 228, 381, BStBl II 2010, 977).
  • BFH, 30.08.2012 - IV R 28/09

    Reinvestition aus gewerblichem Veräußerungsgewinn auf Wirtschaftsgut eines land-

  • FG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 K 3637/09

    Übergang des vortragsfähigen Gewerbeverlustes; Unternehmens- und

  • FG Köln, 15.10.2013 - 7 K 265/08

    Gewerbesteuerlicher Verlustabzug - Unternehmensidentität bei gewerblich geprägter

  • FG Hamburg, 18.09.2012 - 6 V 102/12

    Gewerbesteuer: Abgrenzung zwischen der Abwicklung eines - nicht aufgenommenen -

  • FG Hessen, 13.04.2011 - 12 K 1395/07

    Voraussetzungen einer steuerbegünstigten Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe

  • FG Hessen, 19.01.2021 - 8 K 1612/17

    Ablaufhemmung bei Verfahrensfehlern in der Außenprüfung

  • BFH, 20.10.2011 - IV B 146/10

    Beginn der Betriebsaufgabe, Teilbetriebsveräußerung, Darlegung der

  • FG Nürnberg, 25.10.2016 - 1 K 1229/14

    Fonds, Revision, Bescheid, Leistungen, Kaufpreis, Eintragung, Kaufvertrag,

  • FG Niedersachsen, 10.10.2013 - 10 K 158/13

    Keine Begründung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes durch die Beteiligung

  • FG Nürnberg, 29.02.2012 - 5 K 1555/08

    Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft bei gewerblicher Prägung - Keine

  • FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 4997/06

    Abgrenzung von Aufgabegewinn und laufendem Gewinn

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