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   BFH, 23.06.1977 - IV R 43/73   

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https://dejure.org/1977,578
BFH, 23.06.1977 - IV R 43/73 (https://dejure.org/1977,578)
BFH, Entscheidung vom 23.06.1977 - IV R 43/73 (https://dejure.org/1977,578)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 1977 - IV R 43/73 (https://dejure.org/1977,578)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Überlassen eines landwirtschaftlichen Betriebes - Gewährung altenteilsähnlicher Leistungen - Keine Übereignung des Grundbesitzes - Totes Inventar - Unentgeltliche Übereignung des lebenden Inventars - Gewinnrealisierende Entnahme - Vorweggenommene Erbfolge - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStDV § 7 Abs. 1, 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 14

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zu Fragen der Betriebsaufgabe bei Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 500
  • NJW 1977, 2231 (Ls.)
  • DB 1977, 2167
  • BStBl II 1977, 719
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.02.1976 - IV R 31/74

    Gewährung altenteilsähnlicher Leistungen - Zurechnung der Einkünfte aus dem

    Auszug aus BFH, 23.06.1977 - IV R 43/73
    Wie der Senat im Urteil vom 5. Februar 1976 IV R 31/74 (BFHE 118, 37, BStBl II 1976, 335) ausgeführt hat, ist einem Vertrag zwischen Eltern und Kindern die steuerrechtliche Anerkennung als Pachtvertrag zu versagen, wenn die vereinbarten Leistungen der Kinder keinen echten Pachtzins darstellen, wie ihn der Pächter bei einem Pachtvertrag unter Fremden als marktgerechte Gegenleistung üblicherweise zu entrichten hätte.

    Nach dem Urteil IV R 31/74 ist ein solcher Vertrag als unentgeltlicher Betriebsüberlassungsvertrag steuerrechtlich anzuerkennen, wenn dem Sohn das alleinige Nutzungsrecht am gesamten land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, das volle Verfügungsrecht über das lebende und tote Inventar (oder das Eigentum an diesen Wirtschaftsgütern) und die alleinige Entscheidungsbefugnis für alle zur Führung des Betriebs erforderlichen Maßnahmen bis zum Eintritt des Erbfalles oder zumindest für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum eingeräumt wurde.

  • BFH, 18.03.1964 - IV 114/61 S

    Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe - Land- und

    Auszug aus BFH, 23.06.1977 - IV R 43/73
    Der Kläger hatte an sich im Jahr 1963 - wie der Verpächter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs- das Wahlrecht, ob er bei der Betriebsüberlassung die Buchwerte der Wirtschaftsgüter des Betriebs fortführen oder die Wirtschaftsgüter ins Privatvermögen überführen wolle (vgl. BFH-Urteil vom 18. März 1964 IV 114/61 S, BFHE 79, 195, BStBl III 1964, 303).
  • BFH, 14.04.1967 - VI 9/65

    Gewinnverwirklichung bei Überführung von Wirtschaftsgütern in ein anderes

    Auszug aus BFH, 23.06.1977 - IV R 43/73
    Es trägt vor, in dem Urteil vom 14. April 1967 VI 9/65 (BFHE 88, 331, BStBl III 1967, 391) habe der BFH entschieden, daß regelmäßig eine Entnahme i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG gegeben sei, wenn ein Betriebsinhaber Wirtschaftsgüter zu betriebsfremden Zwecken verschenke.
  • BFH, 12.12.1973 - I R 122/72

    Keine Betriebsverpachtung im ganzen bei erheblicher Umgestaltung der wesentlichen

    Auszug aus BFH, 23.06.1977 - IV R 43/73
    Eine Betriebsüberlassung oder Betriebsverpachtung mit der Folge dieses Wahlrechts setzt jedoch voraus, daß die wesentlichen Grundlagen des Betriebs verpachtet wurden (vgl. BFH-Urteile vom 4. November 1965 IV 411/61 U, BFHE 84, 134, BStBl III 1966, 49, und vom 12. Dezember 1973 I R 122/72, BFHE 111, 98, BStBl II 1974, 208).
  • BFH, 19.02.1976 - IV R 179/72

    Lebendes Inventar - Totes Inventar - Landwirtscahftlicher Betrieb -

    Auszug aus BFH, 23.06.1977 - IV R 43/73
    Es wird insoweit auf das Urteil des erkennenden Senats vom 19. Februar 1976 IV R 179/72 (BFHE 118, 323, BStBl II 1976, 415) verwiesen.
  • BFH, 04.11.1965 - IV 411/61 U

    Vorliegen einer zur Versteuerung aller stillen Reserven führenden Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 23.06.1977 - IV R 43/73
    Eine Betriebsüberlassung oder Betriebsverpachtung mit der Folge dieses Wahlrechts setzt jedoch voraus, daß die wesentlichen Grundlagen des Betriebs verpachtet wurden (vgl. BFH-Urteile vom 4. November 1965 IV 411/61 U, BFHE 84, 134, BStBl III 1966, 49, und vom 12. Dezember 1973 I R 122/72, BFHE 111, 98, BStBl II 1974, 208).
  • BFH, 18.03.1999 - IV R 65/98

    Umfang eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Das wesentliche Betriebsvermögen des Pächters eines landwirtschaftlichen Betriebes besteht vor allem aus dem lebenden und toten Inventar, während maßgebliche Grundlage der sog. Eigentumsbetriebe der eigene Grund und Boden ist (vgl. Senatsurteile vom 19. Februar 1976 IV R 179/72, BFHE 118, 323, BStBl II 1976, 415; vom 23. Juni 1977 IV R 43/73, BFHE 122, 500, BStBl II 1977, 719; vom 14. Dezember 1978 IV R 106/75, BFHE 127, 21, BStBl II 1979, 300; vom 26. Oktober 1989 IV R 25/88, BFHE 159, 37, BStBl II 1990, 373; vom 18. April 1991 IV R 7/89, BFHE 165, 38, BStBl II 1991, 833).
  • BFH, 02.09.1992 - XI R 26/91

    Voraussetzungen einer unentgeltlichen Betriebsübertragung - Übertragung des

    Liegen diese tatbestandlichen Voraussetzungen nicht vor, bleibt es deshalb dabei, daß die Schenkung der übertragenen Wirtschaftsgüter als Entnahme anzusehen ist (siehe auch BFH-Urteil vom 23. Juni 1977 IV R 43/73, BFHE 122, 500, BStBl II 1977, 719).
  • BFH, 07.08.1979 - VIII R 153/77

    Zur schenkweisen Unterbeteiligung von Kindern an einer atypischen stillen

    Denn selbst wenn ein Pachtverhältnis nicht anerkannt werden könnte, läge jedenfalls ein unentgeltlicher Betriebsüberlassungsvertrag vor, der in diesem Fall steuerrechtlich ebenso zu behandeln ist wie ein Pachtverhältnis (vgl. BFH-Urteile vom 5. Februar 1976 IV R 31/74, BFHE 118, 37, BStBl II 1976, 335; vom 23. Juni 1977 IV R 43/73, BFHE 122, 500, BStBl II 1977, 719).
  • FG München, 25.09.2018 - 12 K 3314/16

    Besteuerungsgrundlage - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

    Geschieht dies nicht, weil ein Teil der wesentlichen Grundlagen des Betriebsvermögens veräußert oder verschenkt wird, so liegt eine Betriebsaufgabe mit der Folge vor, dass die verpachteten Wirtschaftsgüter ins Privatvermögen überführt werden (BFH-Urteile vom 19. Februar 1976 IV R 179/72, BStBl II 1976, 415, vom 23. Juni 1977 IV R 43/73, BStBl II 1977, 719 und in BStBl II 1988, 260, jeweils m.w.N).
  • BFH, 18.04.1991 - IV R 7/89

    Zur Betriebsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bei

    Zwar hat der erkennende Senat im Urteil vom 19. Februar 1976 IV R 179/72 (BFHE 118, 323, BStBl II 1976, 415) in einem solchen Fall eine Betriebsaufgabe für möglich erachtet, sofern das lebende und tote Inventar zu den wesentlichen Grundlagen des Betriebes gehört hat, und dementsprechend die Sache an das FG zur tatrichterlichen Feststellung und Klärung dieser weitgehend auf tatsächlichem Gebiet liegenden Fragen zurückverwiesen (ebenso im Urteil vom 23. Juni 1977 IV R 43/73, BFHE 122, 501, BStBl II 1977, 719, unter 3.).
  • BFH, 18.02.1993 - IV R 106/92

    Leistungen aufgrund eines Wirtschaftsüberlassungsvertrags als dauernde Lasten

    Das FG hat hieraus zu Recht gefolgert, daß diese altenteilsähnlichen Leistungen als Sonderausgaben des Klägers abziehbar sind (s. auch BFH-Urteil vom 23. Juni 1977 IV R 43/73, BFHE 122, 500, BStBl II 1977, 719, und Urteil vom 18. Februar 1993 IV R 50/92, BFHE 170, 553, BStBl II 1993, 548, zur entsprechenden Behandlung als sonstige Einkünfte beim Nutzungsüberlassenden).
  • BFH, 18.02.1993 - IV R 50/92

    Einkünfte eines Hofeigentümers aufgrund eines sog.

    Die aufgrund einer solchen Vereinbarung erbrachten altenteilsähnlichen Leistungen unterliegen beim Nutzungsberechtigten dem Sonderausgabenabzug als dauernde Lasten nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG und sind beim Hofeigentümer als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1 EStG zu erfassen (BFH-Urteil vom 23. Juni 1977 IV R 43/73, BFHE 122, 500, BStBl II 1977, 719; Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847).
  • BFH, 14.12.1993 - XI B 40/93
    Hinsichtlich der Aufgabe durch bauliche Umgestaltung und Rückgabe des Inventars lägen Abweichungen von den BFH-Urteilen vom 4. November 1965 (BStBl III 1966, 49) und vom 23. Juni 1977 (BStBl II 1977, 719) vor.
  • BFH, 30.04.1985 - VIII R 203/80

    Übertragung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens aus dem Betriebsvermögen

    Die Überlassung zur Nutzung von Wirtschaftsgütern ist mit deren Überführung in das Privatvermögen verbunden, weil diese Wirtschaftsgüter nicht mehr als Betriebsvermögen behandelt werden können (BFH-Urteil vom 23. Juni 1977 IV R 43/73, BFHE 122, 500, BStBl II 1977, 719), wenn sie nicht die einzigen wesentlichen Grundlagen des Betriebs darstellen (BFH-Urteil vom 12. Dezember 1973 I R 122/72, BFHE 111, 98, BStBl II 1974, 208).
  • BFH, 26.04.1979 - IV R 108/75

    Auch nach der früheren Rechtslage zur Bodengewinnbesteuerung führt die mit einem

    Dies würde nach der Entscheidung des Senats vom 23. Juni 1977 IV R 43/73 (BFHE 122, 500, BStBl II 1977, 719) auch dann gelten, wenn die unentgeltliche Übertragung der Wirtschaftsgüter wirtschaftlich gesehen als Teil einer vom Vater beabsichtigten Übertragung seines gesamten Betriebes im Wege der vorweggenommenen Erbfolge anzusehen sein sollte.
  • BFH, 18.02.1993 - IV R 51/92

    Unentgeltliche Überlassung eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen

  • BFH, 24.05.1989 - I R 45/85

    Bestimmung der Einkommensteuer eines GmbH - Gesellschafters bei dem Erwerb einer

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