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   BFH, 30.03.1989 - IV R 45/87   

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BFH, 30.03.1989 - IV R 45/87 (https://dejure.org/1989,731)
BFH, Entscheidung vom 30.03.1989 - IV R 45/87 (https://dejure.org/1989,731)
BFH, Entscheidung vom 30. März 1989 - IV R 45/87 (https://dejure.org/1989,731)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 156, 204
  • NJW 1989, 1951
  • BB 1989, 1113
  • BB 1989, 1245
  • DB 1989, 1267
  • BStBl II 1989, 509
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.04.1985 - VI R 68/82

    Zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines häuslichen

    Auszug aus BFH, 30.03.1989 - IV R 45/87
    Ob ein solches Zimmer so gut wie ausschließlich für betriebliche (berufliche) Zwecke verwendet wird und seine Benutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteile vom 28. Oktober 1964 IV 168/63 S, BFHE 81, 45, BStBl III 1965, 16; vom 18. Oktober 1983 VI R 180/82, BFHE 139, 518, BStBl II 1984, 110, und vom 26. April 1985 VI R 68/82, BFHE 144, 31, BStBl II 1985, 467) von den Umständen des Einzelfalls ab.

    Nicht erforderlich dagegen ist, daß Art und Umfang der Tätigkeit des Steuerpflichtigen einen besonderen häuslichen Arbeitsraum erfordern (Urteil in BFHE 144, 31, BStBl II 1985, 467).

    Die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers setzt nicht voraus, daß Art und Umfang der Tätigkeit einen besonderen häuslichen Arbeitsraum erfordern (Urteil in BFHE 144, 31, BStBl II 1985, 467).

  • BFH, 19.05.1981 - VIII R 143/78

    Die Witwe eines Arztes erzielt bei vorübergehender Weiterführung der Praxis

    Auszug aus BFH, 30.03.1989 - IV R 45/87
    Stirbt der Steuerpflichtige, der bisher ein häusliches Arbeitszimmer für betriebliche (berufliche) Zwecke benutzte, so wird mit dem Wegfall der bisherigen Tätigkeit vielfach auch die Funktion des Raumes als häusliches Arbeitszimmer entfallen, es sei denn, die Erben des Steuerpflichtigen setzen dessen Tätigkeit fort (vgl. BFH-Urteil vom 19. Mai 1981 VIII R 143/78, BFHE 133, 396, BStBl II 1981, 665).

    Mit dem Tode eines freiberuflich tätigen Steuerpflichtigen geht dessen "Betrieb" - d.h. die Wirtschaftsgüter des der freien Berufstätigkeit dienenden Vermögens - auf seine Erben als Gesamtrechtsnachfolger über (Urteil in BFHE 133, 396, BStBl II 1981, 665).

  • BFH, 28.10.1964 - IV 168/63 S

    Aufwendungen für einzelne Räume einer Wohnung als Betriebsausgaben -

    Auszug aus BFH, 30.03.1989 - IV R 45/87
    Ob ein solches Zimmer so gut wie ausschließlich für betriebliche (berufliche) Zwecke verwendet wird und seine Benutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteile vom 28. Oktober 1964 IV 168/63 S, BFHE 81, 45, BStBl III 1965, 16; vom 18. Oktober 1983 VI R 180/82, BFHE 139, 518, BStBl II 1984, 110, und vom 26. April 1985 VI R 68/82, BFHE 144, 31, BStBl II 1985, 467) von den Umständen des Einzelfalls ab.
  • BFH, 18.10.1983 - VI R 180/82

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind dann keine Werbungskosten,

    Auszug aus BFH, 30.03.1989 - IV R 45/87
    Ob ein solches Zimmer so gut wie ausschließlich für betriebliche (berufliche) Zwecke verwendet wird und seine Benutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteile vom 28. Oktober 1964 IV 168/63 S, BFHE 81, 45, BStBl III 1965, 16; vom 18. Oktober 1983 VI R 180/82, BFHE 139, 518, BStBl II 1984, 110, und vom 26. April 1985 VI R 68/82, BFHE 144, 31, BStBl II 1985, 467) von den Umständen des Einzelfalls ab.
  • BFH, 28.03.1985 - IV R 88/81

    Zurückbehalten eines Grundstücks bei Betriebsveräußerung

    Auszug aus BFH, 30.03.1989 - IV R 45/87
    Die Einstellung oder Beendigung der bisherigen Tätigkeit ist im allgemeinen noch kein Grund für die Annahme, der Betrieb sei aufgegeben (vgl. BFH-Urteil vom 28. März 1985 IV R 88/81, BFHE 143, 559, BStBl II 1985, 508).
  • FG Berlin, 22.09.1986 - VIII 152/85
    Auszug aus BFH, 30.03.1989 - IV R 45/87
    Der Senat teilt nicht die von einem Senat des FG Berlin vertretene Auffassung (Urteil vom 22. September 1986 VIII 152/85, Entscheidungen der Finanzgerichte 1987, 244), nach der bereits der Tod eines Schriftstellers in jedem Fall als Aufgabe seines Betriebs anzusehen sein soll (mit der Folge, daß etwaige Honoraransprüche nunmehr zu Wirtschaftsgütern des Privatvermögens werden).
  • BFH, 25.11.1993 - IV R 37/93

    Verpflegungsmehraufwand und Reisekosten sind nur dann Betriebsausgaben im

    c) Ausnahmsweise können Aufwendungen für eine Wohnung jedoch in besonderen Fällen betrieblich oder beruflich veranlaßt sein; sie müssen dann ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt worden sein (vgl. BFH-Urteile vom 8. Juli 1976 IV R 100/72, BFHE 119, 557, BStBl II 1976, 776, und vom 30. März 1989 IV R 45/87, BFHE 156, 204, BStBl II 1989, 509).

    Das gilt insbesondere auch für ein Arbeitszimmer innerhalb einer Wohnung, wenn dieses Zimmer so gut wie ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke verwendet wird und seine Benutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist (BFH-Urteile in BFHE 156, 204, BStBl II 1989, 509, und in BFH/NV 1992, 34).

    Ob das anzunehmen ist oder nicht, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BFH-Urteil in BFHE 156, 204, BStBl II 1989, 509).

  • BFH, 14.12.1993 - VIII R 13/93

    1. Ableben eines Freiberuflers führt nicht zur Betriebsaufgabe - 2. Eine

    Ebenso hat der Große Senat im Beschluß in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, 843 klargestellt, daß eine solche Erbengemeinschaft in der Regel gewerblich tätig wird, weil die Erben eine freiberufliche Tätigkeit des Erblassers im allgemeinen nicht fortsetzen können, es sei denn, es liege eine ausschließliche Abwicklungstätigkeit in dem Sinne vor, daß die Erben lediglich die noch vom freiberuflichen Erblasser geschaffenen Werte realisieren (vgl. BFH in BFHE 171, 385, BStBl II 1993, 716; BFH-Urteil vom 30. März 1989 IV R 45/87, BFHE 156, 204, BStBl II 1989, 509, 510).
  • BFH, 29.04.1993 - IV R 16/92

    Nachträgliche Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit, wenn Erbin eines

    Der Senat hat auch in anderem Zusammenhang ausgeführt, daß sich an den Tod eines freiberuflich tätigen Steuerpflichtigen eine Abwicklungstätigkeit anschließen kann, die noch der freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen ist (Urteil vom 30. März 1989 IV R 45/87, BFHE 156, 204, BStBl II 1989, 509).
  • BFH, 15.11.2006 - XI R 6/06

    Verhältnis Betriebsvermögen/Privatvermögen bei Tod eines Selbstständigen;

    Das Betriebsvermögen wird nicht zwangsläufig notwendiges Privatvermögen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 171, 385, BStBl II 1993, 716; vom 14. Dezember 1993 VIII R 13/93, BFHE 174, 503, BStBl II 1994, 922; vom 12. März 1992 IV R 29/91, BFHE 168, 405, BStBl II 1993, 36; vom 30. März 1989 IV R 45/87, BFHE 156, 204, BStBl II 1989, 509).
  • FG Köln, 24.06.2015 - 14 K 1130/13

    Qualifizierung der Einkünfte nach dem Tod eines freiberuflichen Erfinders

    c) Der VIII. Senat hat Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zum wirtschaftlichen Zusammenhang und unter Verweis auf den Beschluss des Großen Senats in BStBl II 1990, 837, 843, angenommen, wenn eine ausschließliche Abwicklungstätigkeit in dem Sinne vorliege, dass die Erben lediglich noch die vom freiberuflichen Erblasser geschaffenen Werte realisieren (Urteil in BStBl II 1994, 922, unter II.1.a der Gründe; s. auch BFH-Urteil vom 30.03.1989 IV R 45/87, BFHE 156, 204, BStBl II 1989, 509).

    Während zunächst angenommen wurde, dass sich die Verwertungshandlungen nur über einen beschränkten Zeitraum erstrecken durften (BFH-Urteil vom 22.01.1963 I 242/62 U, BStBl III 1963, 189: "kurze Übergangszeit"; Urteil in BStBl II 1989, 509), sollte dies dann auch gelten, wenn sich die Verwertungshandlungen über einen längeren Zeitraum erstrecken (BFH-Urteil in BStBl II 1993, 716, unter II.2.a der Gründe).

  • FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 335/02

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines nebenberuflichen Fachbuchautors für einen

    eines Hotelaufenthalts jedoch in besonderen Fällen betrieblich/beruflich veranlasst sein; diese Räumlichkeiten müssen dann nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt worden sein (BFH-Urteile vom 8. Juli 1976 IV R 100/72, BFHE 119, 557, BStBl II 1976, 776, und vom 30. März 1989 IV R 45/87, BFHE 156, 204, BStBl II 1989, 509).

    Das gilt insbesondere für ein Arbeitszimmer innerhalb, aber auch außerhalb einer Wohnung, wenn dieses Zimmer so gut wie ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet wird und seine Benutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist (BFH-Urteile in BFHE 156, 204, BStBl II 1989, 509, und in BFH/NV 1992, 34).

    Ob das anzunehmen ist oder nicht, hängt wiederum von den Umständen des Einzelfalles ab (BFH-Urteil in BFHE 156, 204, BStBl II 1989, 509).

  • BFH, 11.04.1990 - I R 82/86

    Rechtmäßige Änderung eines Einkommenssteuerbescheids - Berücksichtigung von

    Die Klägerin hat bei fehlender eigener freiberuflicher Qualifikation (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH Einkünfte aus selbständiger Arbeit i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG, wenn sich ihre Tätigkeit auf eine - zeitlich begrenzte - Abwicklung beschränkte (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 1989 IV R 45/87, BFHE 156, 204, 206, BStBl II 1989, 509, 510 zu 2.).
  • BFH, 17.04.1996 - X R 128/94

    Betriebsveräußerung unter Zurückbehaltung nicht wesentlicher Betriebsgrundlagen

  • BFH, 06.02.1992 - IV R 85/90

    Keine Betriebsausgaben mangels räumlicher Trennung einer Empore vom privaten

  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2011 - 4 K 5121/09

    Gilt die Abzugsbegrenzung für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch

  • BFH, 05.12.1996 - IV R 65/95

    Betriebseinstellung durch Veräußerung der Milchquote und zweier Grundstücke

  • FG Schleswig-Holstein, 07.12.2005 - 2 K 220/01

    Erbin eines verstorbenen Künstlers erzielt durch Veräußerung des künstlerischen

  • BFH, 21.04.1994 - IV R 98/93

    Einkommensteuer; Arbeitszimmer bei nicht abgeschlossenen Räumen

  • FG Hamburg, 04.09.2007 - 3 K 91/06

    Erbschaftsteuer: Nachversteuerung zuvor als betrieblich begünstigten Vermögens

  • FG Köln, 25.07.2003 - 10 K 6803/98

    Abzugsfähigkeit der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers

  • FG Hamburg, 11.09.1998 - I 45/96

    Abzugsfähigkeit von auf für betriebliche Zwecke genutzte Räume entfallenden

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.05.1995 - 1 K 1812/93

    Einkommensteuer; Betriebsausgabenabzug für häuslichen Arbeitsraum

  • FG Saarland, 05.10.2001 - 1 V 166/01

    Gründung einer Praxisgemeinschaft keine Praxisveräußerung

  • BFH, 27.11.1992 - IV B 109/91

    Annahme von nachträglichen Einkünften aus selbstständiger Arbeit

  • FG München, 23.07.2003 - 9 K 1991/02

    Betriebsausgabenabzug für eine für Kanzleizwecke benutze Wohnung eines

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