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   BFH, 10.04.1997 - IV R 48/96   

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BFH, 10.04.1997 - IV R 48/96 (https://dejure.org/1997,29596)
BFH, Entscheidung vom 10.04.1997 - IV R 48/96 (https://dejure.org/1997,29596)
BFH, Entscheidung vom 10. April 1997 - IV R 48/96 (https://dejure.org/1997,29596)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 4, EStG § 13 Abs 1 Nr 1
    Einheitlichkeit; Gewerbebetrieb; Landwirtschaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Schleswig-Holstein, 18.09.1986 - II 150/83
    Auszug aus BFH, 10.04.1997 - IV R 48/96
    Eine feste Grenze für die höchstzulässige Entfernung gibt es nicht (a. A. wohl Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 18. September 1986 II 150/83, EFG 1987, 117, rkr.; Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, 3. Aufl., Anm. A 23).
  • FG Niedersachsen, 07.09.1993 - I 183/88
    Auszug aus BFH, 10.04.1997 - IV R 48/96
    Entgegen einer in Literatur und FG-Rechtsprechung vertretenen Meinung (Schmidt/Seeger, Einkommensteuergesetz, 15. Aufl. 1996, § 13 Rz. 81; Niedersächsisches FG, Urteil vom 7. September 1993 I 183/88, EFG 1994, 83, rkr.) kann diese Regelung auch nicht analog für die Beantwortung der Frage angewendet werden, ob mehrere voneinander entfernte Produktionsstandorte zu einem einheitlichen Betrieb gehören.
  • FG Nürnberg, 01.08.1995 - I 360/94
    Auszug aus BFH, 10.04.1997 - IV R 48/96
    Die anschließend erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 1028 veröffentlichten Urteil ab.
  • BFH, 27.10.1983 - IV R 217/81

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Betriebsabwicklung - Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 10.04.1997 - IV R 48/96
    So hat der erkennende Senat auch in seinem Urteil vom 27. Oktober 1983 IV R 217/81 (BFHE 139, 530, BStBl II 1984, 364 [BFH 27.10.1983 - IV R 217/81]) der Entfernung von ca. 10 km nur die Bedeutung eines von mehreren zu berücksichtigenden Umständen beigemessen.
  • BFH, 13.10.1988 - IV R 136/85

    Buchführungspflicht - Grenzwerte für den Beginn - Einzelner Betrieb

    Auszug aus BFH, 10.04.1997 - IV R 48/96
    Sie ist vom Revisionsgericht nur daraufhin zu überprüfen, ob sie alle bedeutsamen Umstände unter Einbeziehung des Erfahrungswissens erfaßt und ohne Verstoß gegen Denkgesetze zustande gekommen ist (Senatsurteil vom 13. Oktober 1988 IV R 136/85, BFHE 154, 442, BStBl II 1989, 7 [BFH 13.10.1988 - IV R 136/85]).
  • Drs-Bund, 17.06.1971 - BT-Drs VI/2334
    Auszug aus BFH, 10.04.1997 - IV R 48/96
    Argument für die Einführung der Entfernungsgrenze war vielmehr ausschließlich der Gedanke, daß eine Ausweitung der Kooperation in ihrem Tätigkeitsbereich über allzu große Gebiete verhindert und für die Finanzverwaltung eine gewisse Übersichtlichkeit gewährleistet werden sollte (vgl. Bericht des Finanzausschusses zu BTDrucks VI/2334 S. 3).
  • BFH, 09.03.2017 - VI R 86/14

    Vorliegen eines Forstbetriebs trotz Nichtbewirtschaftung eines aus drei nicht

    Eine feste Grenze für die höchstzulässige Entfernung gibt es indes nicht (BFH-Urteil vom 10. April 1997 IV R 48/96, BFH/NV 1997, 749).

    Im Einzelfall ist es daher durchaus denkbar, dass auch größere Entfernungen das Gesamtbild eines einheitlichen Betriebs nicht hindern (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 749).

    Entsprechend hat der IV. Senat des BFH in seinem Urteil in BFH/NV 1997, 749 eine Höchstgrenze von 40 km unter Rückgriff auf die Regelung in § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Bewertungsgesetzes abgelehnt.

  • BFH, 19.07.2011 - IV R 10/09

    Zuordnung eines im Zeitpunkt des Erwerbs verpachteten und von der Hofstelle mehr

    Es ist deshalb für die Frage, was noch zu einem einheitlichen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört, eine Gesamtwürdigung der betrieblichen Verhältnisse vorzunehmen (BFH-Urteil vom 10. April 1997 IV R 48/96, BFH/NV 1997, 749).

    Der strukturelle Wandel der Landwirtschaft, die nicht mehr vom Leitbild des arrondierten Hofes geprägt ist, lässt es dabei im Einzelfall auch denkbar erscheinen, dass auch größere Entfernungen das Gesamtbild eines einheitlichen Betriebs nicht hindern (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 749).

    So hat der erkennende Senat auch in seinem Urteil in BFH/NV 1997, 749 eine Höchstgrenze von 40 km unter Rückgriff auf die Regelung in § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG abgelehnt und ausgeführt, dass es eine höchstzulässige Entfernung nicht gibt.

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 1 K 2399/12

    Anwendungsbereich und Bedeutung der sog. 3.000 qm Grenze

    Für die Frage, was zu einem einheitlichen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört, ist eine Gesamtwürdigung der betrieblichen Verhältnisse vorzunehmen (BFH, Urteil vom 10. April 1997 IV R 48/96, BFH/NV 1997, 749).
  • FG Münster, 13.01.2015 - 1 K 2332/12

    Pensionstierhaltung als Gewerbebetrieb

    Eine von der Bodenbewirtschaftung gelöste Tierzucht oder Tierhaltung ist dagegen stets als Gewerbebetrieb zu behandeln (vgl. BFH, Urteile v. 16.11.1978, IV R 191/74, juris; v. 10.04.1997, IV R 48/96, juris; v. 31.03.2004, I R 71/03, juris; Kulosa in Schmidt, EStG 33 , § 13 EStG Rz. 18 ff.; Felsmann , Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, A 31 ff.; Stalbold in Leingärtner, Besteuerung der Landwirte, Kapitel 6 Rz. 1 ff., 11; Paul in Hermann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 13 EStG Rz. 77 ff.).

    Anknüpfend an die Betriebswirtschaftslehre und unter Einbeziehung selbstbewirtschafteter Pachtflächen hat die Rechtsprechung den Begriff des Betriebes einkommensteuerrechtlich ferner als eine auf die Erreichung eines arbeits- und produktionstechnischen Zwecks gerichtete organisatorische Zusammenfassung personeller, sachlicher und anderer Arbeitsmittel zu einer selbständigen Einheit definiert (vgl. insgesamt BFH, Urteile v. 16.11.1978, IV R 191/74, juris; v. 27.10.1983, IV R 217/81, juris; v. 13.10.1988, IV R 136/85, juris; v. 10.04.1997, IV R 48/96, juris; v. 29.03.2001, IV R 62/99, juris; v. 19.07.2011, IV R 10/09, juris).

    In seiner Entscheidung vom 10.04.1997 hat er ausgeführt, dass der strukturelle Wandel der Landwirtschaft, die nicht mehr vom Leitbild des arrondierten Hofes geprägt sei, es im Einzelfall auch denkbar erscheinen lasse, dass über 10 km oder 40 km hinausgehende Entfernungen das Gesamtbild eines einheitlichen Betriebs nicht hindern würden (IV R 48/96).

  • BFH, 29.03.2001 - IV R 62/99

    LuF-Betrieb - Teilbetrieb

    Der erkennende Senat hat daher im Urteil vom 10. April 1997 IV R 48/96 (BFH/NV 1997, 749) auf das Bewertungsgesetz (BewG) zurückgegriffen, wonach Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist (§ 33 Abs. 1 BewG), also eine nach objektiven Gesichtspunkten wirtschaftlich sinnvolle Organisationseinheit.

    Sie ist vom Revisionsgericht nur darauf zu überprüfen, ob sie alle bedeutsamen Umstände unter Einbeziehung des Erfahrungswissens erfasst hat und ohne Verstoß gegen die Denkgesetze zustande gekommen ist (Senatsurteile in BFH/NV 1997, 749, und in BFHE 154, 442, BStBl II 1989, 7).

  • BFH, 18.05.2000 - IV R 27/98

    Betriebsvermögen eines Forstbetriebs

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 10. April 1997 IV R 48/96 (BFH/NV 1997, 749) entschieden hat, ist für den Begriff des forstwirtschaftlichen Betriebs auf das Bewertungsgesetz (BewG) zurückzugreifen, das nach § 33 Abs. 1 BewG auf die wirtschaftliche Einheit auch der forstwirtschaftlichen Nutzung abstellt.
  • FG Niedersachsen, 07.02.2017 - 13 K 204/15

    Einkommensteuerpflichtigkeit des Verkaufs von ehemals land- und

    Es ist deshalb für die Frage, was zu einem einheitlichen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört, eine Gesamtwürdigung der betrieblichen Verhältnisse vorzunehmen (BFH-Urteil vom 10. April 1997 IV R 48/96, BFH/NV 1997, 749; BFH-Urteil vom 29. März 2001 IV R 62/99, BFH/NV 2001, 1248).
  • FG Niedersachsen, 20.01.1999 - XI 256/94

    Versteuerung von Einkünften aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft; Putenmast und

    Es ist daher die Regelung des § 33 Abs. 1 BewG heranzuziehen, nach der ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist (BFH-Urteil vom 10.04.1997 IV R 48/96, BFH/NV 1997, 749).

    Nach der neuesten Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 10.04.1997 IV R 48/96, a.a.O.) können entgegen einer in Literatur und Finanzgerichtsrechtsprechung vertretenen Meinung (Schmidt/Seeger EStG 17. Aufl. § 13 Rdnr. 81; z.B. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 07.09.1993 I 183/88, EFG 1994, 83; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.1994 IX K 407/89, EFG 1995, 644, jeweils unter Hinweis auf § 51 a Bewertungsgesetz) auch weiter voneinander entfernte Betriebsteile einen einheitlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bilden.

    Auch der BFH hat in seinem Urteil vom 10.04.1997 IV 48/96 vor dem Hintergrund eines Falles mit zwei Betriebsstätten, die 82 km voneinander entfernt lagen, darauf hingewiesen, dass der strukturelle Wandel in der Landwirtschaft zur Ablösung des Leitbildes des arrondierten Hofes geführt habe (BFH/NV 1997, 749).

  • BFH, 18.05.2000 - IV R 28/98

    Forstfläche als BV; Liebhaberei

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 10. April 1997 IV R 48/96 (BFH/NV 1997, 749) entschieden hat, ist für den Begriff des forstwirtschaftlichen Betriebs auf das Bewertungsgesetz (BewG) zurückzugreifen, das nach § 33 Abs. 1 BewG auf die wirtschaftliche Einheit auch der forstwirtschaftlichen Nutzung abstellt.
  • BFH, 22.01.2004 - IV R 65/02

    Rücklage für Ersatzbeschaffung

    Im Übrigen habe der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass selbst größere Entfernungen zwischen einzelnen Betriebsstätten das Gesamtbild eines einheitlichen Betriebs nicht hinderten (BFH-Urteil vom 10. April 1997 IV R 48/96, BFH/NV 1997, 749).
  • FG Sachsen-Anhalt, 26.10.2017 - 6 K 604/15

    Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Waldgebiet als Betriebsausgaben -

  • BFH, 16.06.1999 - II B 57/98

    Mehrere selbständige Gewerbebetriebe

  • FG Niedersachsen, 04.03.2016 - 1 K 302/14

    Steuerrechtliche Bewertung einer Reitanlage als Grundvermögen

  • FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 1 K 468/04

    Gewerblich genutzte Ställe als eine selbstständige wirtschaftliche Einheit und

  • FG Schleswig-Holstein, 27.09.2002 - 1 K 266/00

    Übertragung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung auf ein in einem anderen Betrieb

  • BFH, 31.05.2001 - IV B 101/00

    Beschwerde - Divergenz - Subsumtionsfehler - Rechtsmittelbegründung

  • FG Schleswig-Holstein, 27.08.2003 - 2 K 215/00

    Zugehörigkeit einer hinzuerworbenen Fläche zum land- und forstwirtschaftlichen

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