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   BFH, 28.02.2013 - IV R 50/09   

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https://dejure.org/2013,9100
BFH, 28.02.2013 - IV R 50/09 (https://dejure.org/2013,9100)
BFH, Entscheidung vom 28.02.2013 - IV R 50/09 (https://dejure.org/2013,9100)
BFH, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - IV R 50/09 (https://dejure.org/2013,9100)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus Organträger-Personengesellschaft - Gewinnbezugsrecht als vom Mitunternehmeranteil losgelöstes Wirtschaftsgut - Gegenstand des Verfahrens

  • openjur.de

    Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus Organträger-Personengesellschaft; Gewinnbezugsrecht als vom Mitunternehmeranteil losgelöstes Wirtschaftsgut; Gegenstand des Verfahrens

  • Bundesfinanzhof

    AO § 180 Abs 1 Nr 2, AO § 174 Abs 4, AO § 174 Abs 5, AO § 39 Abs 2 Nr 2, KStG § 14, EStG § 4 Abs 1, EStG § 5, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 2 S 2, AO § 181 Abs 1 S 1
    Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus Organträger-Personengesellschaft - Gewinnbezugsrecht als vom Mitunternehmeranteil losgelöstes Wirtschaftsgut - Gegenstand des Verfahrens

  • Bundesfinanzhof

    Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus Organträger-Personengesellschaft - Gewinnbezugsrecht als vom Mitunternehmeranteil losgelöstes Wirtschaftsgut - Gegenstand des Verfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 180 Abs 1 Nr 2 AO, § 174 Abs 4 AO, § 174 Abs 5 AO, § 39 Abs 2 Nr 2 AO, § 14 KStG 1997
    Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus Organträger-Personengesellschaft - Gewinnbezugsrecht als vom Mitunternehmeranteil losgelöstes Wirtschaftsgut - Gegenstand des Verfahrens

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus Organträger-Personengesellschaft – Gewinnbezugsrecht als vom Mitunternehmeranteil losgelöstes Wirtschaftsgut – Gegenstand des Verfahrens

  • Betriebs-Berater

    Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Gesellschafterwechsel einer Organträger-Personengesellschaft

  • rewis.io

    Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus Organträger-Personengesellschaft - Gewinnbezugsrecht als vom Mitunternehmeranteil losgelöstes Wirtschaftsgut - Gegenstand des Verfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus Organträger-Personengesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus Organträger-Personengesellschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus Organträger-PersGes.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterjähriges Ausscheiden eines Gesellschafters beim Organträger

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Organträger-Personengesellschaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus Organträger

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Organträger-Personengesellschaft

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Gesellschafterwechsel

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 240, 270
  • BB 2013, 1442
  • BB 2014, 1688
  • DB 2013, 1147
  • BStBl II 2013, 494
  • NZG 2013, 678
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (24)

  • FG Düsseldorf, 21.01.2009 - 9 K 2067/03

    Gewinnfeststellung bei KG - Aufteilung bei Anteilsveräußerung während des

    Auszug aus BFH, 28.02.2013 - IV R 50/09
    Mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 467 veröffentlichten Urteil wies das FG die Klage als unbegründet ab.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des FG Düsseldorf vom 21. Januar 2009  9 K 2067/03 F (EFG 2010, 467) aufzuheben und den Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung 1998 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12. März 2003 dahin abzuändern, dass die Zurechnung des zeitanteiligen Einkommens der Organgesellschaften als laufender Gewinn und eine entsprechende Kürzung des Gewinns i.S. des § 16 EStG unterbleibt.

    Das Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2010, 467 sowie die Einspruchsentscheidung des FA vom 12. März 2003 waren aufzuheben und der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung 1998 vom 5. Oktober 2000 war mit der Maßgabe abzuändern, dass dem Kläger kein Organeinkommen zugerechnet wird (dazu unter I.).

  • BFH, 01.07.2010 - IV R 34/07

    Selbständigkeit der Feststellung eines Veräußerungsgewinns in einem

    Auszug aus BFH, 28.02.2013 - IV R 50/09
    Ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte einer KG (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO) kann eine Vielzahl selbständiger Regelungen (einzelne Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen) enthalten, die selbständig angefochten werden und in Rechtskraft erwachsen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 19. Februar 2009 IV R 83/06, BFHE 224, 340, BStBl II 2009, 798; vom 25. Juni 2009 IV R 3/07, BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182; vom 1. Juli 2010 IV R 34/07, BFH/NV 2010, 2246).

    Solche selbständige Regelungen (Feststellungen) sind z.B. die Qualifikation der Einkünfte, das Bestehen einer Mitunternehmerschaft, die Höhe des Gesamtgewinns, des laufenden Gewinns (oder Verlusts) sowie dessen Verteilung auf die Mitunternehmer, die Höhe des von einem Mitunternehmer erzielten Gewinns aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils oder die Höhe eines Sondergewinns (z.B. BFH-Urteile vom 10. Februar 1988 VIII R 352/82, BFHE 152, 414, BStBl II 1988, 544, und in BFH/NV 2010, 2246) und ebenso die Feststellung des Einkommens der Organgesellschaften sowie dessen Verteilung auf die Mitunternehmer.

  • BFH, 19.04.1994 - VIII R 48/93

    Gewinnfeststellung bei Ausscheiden eines Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 28.02.2013 - IV R 50/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) erstreckt sich die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO auf ein volles Wirtschaftsjahr, und zwar grundsätzlich auch dann, wenn ein Gesellschafter während des Wirtschaftsjahres aus einer Personengesellschaft ausscheidet und die Gesellschaft danach von den verbleibenden Gesellschaftern oder von diesen mit einem oder mehreren neuen Gesellschaftern fortgeführt wird (vgl. BFH-Urteile vom 14. September 1978 IV R 49/74, BFHE 126, 262, BStBl II 1979, 159; vom 24. November 1988 IV R 252/84, BFHE 155, 255, BStBl II 1989, 312; vom 28. November 1989 VIII R 40/84, BFHE 159, 410, BStBl II 1990, 561; vom 29. April 1993 IV R 107/92, BFHE 171, 23, BStBl II 1993, 666; vom 19. April 1994 VIII R 48/93, BFH/NV 1995, 84).

    Danach sind auch solche Personen in die Gewinnfeststellung einzubeziehen, die --wie hier der Kläger-- nicht während des ganzen Wirtschaftsjahres Gesellschafter sind (BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 84); dies widerspricht nicht dem Sinn und Zweck des Feststellungsverfahrens.

  • BFH, 16.11.2023 - IV R 26/20

    Zur teleologischen Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinszahlungen auf

    Insoweit ist das zuzurechnende Organeinkommen gesondert vom eigenen Gewinn der Personengesellschaft festzustellen und nach dem sich aus den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags beziehungsweise des Handelsgesetzbuchs ergebenden allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel auf die Gesellschafter der Personengesellschaft zu verteilen (vgl. BFH-Urteil vom 28.02.2013 - IV R 50/09, BFHE 240, 270, BStBl II 2013, 494, Rz 16).
  • BFH, 02.10.2018 - IV R 24/15

    Aktivierung des bei Veräußerung eines GmbH-Anteils vorbehaltenen

    (aa) Der Auffassung, wonach der Ausschüttungsanspruch erst mit dem Gewinnverwendungsbeschluss entsteht und bis dahin unselbständiger Bestandteil des Mitgliedschaftsrechts ist, folgt auch das Steuerrecht (vgl. BFH-Urteile vom 21. Mai 1986 I R 199/84, BFHE 147, 44, BStBl II 1986, 794, unter 1.1.; vom 28. Februar 2013 IV R 50/09, BFHE 240, 270, BStBl II 2013, 494, Rz 24; vom 21. Mai 2015 IV R 15/12, Rz 13).
  • BFH, 11.07.2023 - I R 21/20

    "Finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine

    Auch das Steuerrecht knüpft in § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG an den gesamten Gewinn nach dem handelsrechtlichen Jahresabschluss zum Ende des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft an, so dass --entgegen der Auffassung des FG-- keine Rechtsgrundlage für eine zeitanteilige unterjährige Einkommenszurechnung besteht (Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, UmwStG Anhang 1 Rz 22b; Walter, GmbHR 2021, 226, 228; vgl. auch BFH-Urteil vom 28.02.2013 - IV R 50/09, BFHE 240, 270, BStBl II 2013, 494 zum unterjährigen Gesellschafterwechsel bei einer Organträger-Personengesellschaft).
  • BFH, 11.07.2023 - I R 36/20

    "Finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine

    Auch das Steuerrecht knüpft in § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG an den gesamten Gewinn nach dem handelsrechtlichen Jahresabschluss zum Ende des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft an, so dass --entgegen der Auffassung des FG-- keine Rechtsgrundlage für eine zeitanteilige unterjährige Einkommenszurechnung besteht (Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, UmwStG Anhang 1 Rz 22b; Walter, GmbHR 2021, 226, 228; vgl. auch BFH-Urteil vom 28.02.2013 - IV R 50/09, BFHE 240, 270, BStBl II 2013, 494 zum unterjährigen Gesellschafterwechsel bei einer Organträger-Personengesellschaft).
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2016 - 1 K 1725/14

    Zur steuerrechtlichen Beurteilung des Erwerbs eigener Anteile beim veräußernden

    Es handelt sich bei dem Gewinnanteil um einen unselbständigen, preisbildenden Bestandteil des veräußerten Anteils (so auch schon BFH Urteil vom 21. Mai 1986 I R 362/83 a.a.O.; vgl. auch zur Handhabung von Gewinnbezugsrechten: BFH Urteil vom 28. Februar 2013 IV R 50/09, BFHE 240, 270, BStBl II 2013, 494).
  • FG Hamburg, 18.10.2013 - 6 K 175/11

    Beginn und Ende einer Mitunternehmerschaft bei einer Schiffsgesellschaft, die zur

    Gegen die geänderten Feststellungen in einem solchen Änderungsbescheid stehen den Feststellungsbeteiligten dann die Rechtsbehelfe der AO und der FGO zur Verfügung (vgl. BFH vom 28. Februar 2013 IV R 50/09, BStBl II 2013, 494).
  • BFH, 11.07.2023 - I R 40/20

    "Finanzielle Eingliederung" bei unterjährigem qualifizierten Anteilstausch -

    Auch das Steuerrecht knüpft in § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG an den gesamten Gewinn nach dem handelsrechtlichen Jahresabschluss zum Ende des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft an, so dass --entgegen der Auffassung des FG-- keine Rechtsgrundlage für eine zeitanteilige unterjährige Einkommenszurechnung besteht (Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, UmwStG Anhang 1 Rz 22b; Walter, GmbHR 2021, 226, 228; vgl. auch BFH-Urteil vom 28.02.2013 - IV R 50/09, BFHE 240, 270, BStBl II 2013, 494 zum unterjährigen Gesellschafterwechsel bei einer Organträger-Personengesellschaft).
  • BFH, 13.09.2022 - XI R 33/20

    Zur Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 15 Abs. 4 EStG

    Dem steht nicht zwingend entgegen, dass es sich zivilrechtlich um eine Verpachtung der Klägerin an die M GmbH und die R GmbH & Co. KG und nicht um eine Verpachtung an die P GmbH als Organgesellschaft gehandelt hat und sich die Organschaft auf eine bloße Einkommenszurechnung beschränkt, bei der zunächst das Einkommen der Organgesellschaft eigenständig zu ermitteln ist (vgl. BFH-Urteile vom 23.01.2002 - XI R 95/97, BFHE 198, 99, BStBl II 2003, 9, unter II.1.b; vom 28.02.2013 - IV R 50/09, BFHE 240, 270, BStBl II 2013, 494, Rz 16, und vom 15.06.2016 - I R 64/14, BFHE 254, 291, BStBl II 2017, 182, Rz 20).
  • BFH, 11.07.2023 - I R 45/20

    "Finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine

    Auch das Steuerrecht knüpft in § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG an den gesamten Gewinn nach dem handelsrechtlichen Jahresabschluss zum Ende des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft an, so dass --entgegen der Auffassung des FG-- keine Rechtsgrundlage für eine zeitanteilige unterjährige Einkommenszurechnung besteht (Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, UmwStG Anhang 1 Rz 22b; Walter, GmbHR 2021, 226, 228; vgl. auch BFH-Urteil vom 28.02.2013 - IV R 50/09, BFHE 240, 270, BStBl II 2013, 494 zum unterjährigen Gesellschafterwechsel bei einer Organträger-Personengesellschaft).
  • FG Sachsen-Anhalt, 11.04.2019 - 1 K 1280/15

    Aufteilung eines im Zuge einer Realteilung auf der Ebene der Gesellschaft

    Dies ist nach billigem Ermessen bei der Kostenentscheidung zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 28. Februar 2013 IV R 50/09, BStBl II 2013, 494, Rn. 30; Brandis, a.a.O., § 135 FGO Rn. 26, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.08.2020 - 1 K 1585/15

    Finanzielle Eingliederung bei rückwirkender Verschmelzung des Organträgers

  • BFH, 10.07.2013 - IV E 7/13

    Streitwerterhöhung bei über den klägerischen Antrag hinausgehendem

  • FG Hamburg, 09.07.2015 - 3 K 308/14

    Zurechnung steuerfreier Einkünfte in der KGaA; versäumte einheitliche

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