Rechtsprechung
   BFH, 07.11.1991 - IV R 50/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1269
BFH, 07.11.1991 - IV R 50/90 (https://dejure.org/1991,1269)
BFH, Entscheidung vom 07.11.1991 - IV R 50/90 (https://dejure.org/1991,1269)
BFH, Entscheidung vom 07. November 1991 - IV R 50/90 (https://dejure.org/1991,1269)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1269) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 16

  • Wolters Kluwer

    Betriebsveräußerung - Partenreederei - Wirtschaftliches Eigentum - Betriebsbereites Schiff - Aufnahme des geplanten Schiffahrtsbetriebs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsveräußerung bei Partenreederei - Steuerbegünstigung nicht von Beginn der gewerblichen Tätigkeit abhängig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 166, 448
  • BB 1992, 2133
  • BB 1992, 768
  • DB 1992, 1390
  • BStBl II 1992, 380
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 13.01.1966 - IV 76/63
    Auszug aus BFH, 07.11.1991 - IV R 50/90
    Das FG führte unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Januar 1966 IV 76/63 (BFHE 84, 461, BStBl III 1966, 168) aus, das Schiff sei die einzige wesentliche Betriebsgrundlage der PR gewesen, so daß es sich, da zugleich die Absicht, Seeschiffahrt zu betreiben, endgültig aufgegeben worden sei, um eine Betriebsveräußerung im ganzen handele.

    In diesem Urteil hat der Senat allerdings für den Fall der Veräußerung eines im Bau befindlichen Schiffes durch eine Baureederei ausgeführt, er verweise zur Nichtanwendung der genannten Vorschriften auf seine Entscheidung in BFHE 84, 461, BStBl III 1966, 168.

    Es ist nicht Voraussetzung für die Annahme einer Betriebsveräußerung, daß der Veräußerer mit den veräußerten wesentlichen Betriebsgrundlagen tatsächlich bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt hat; entscheidend ist, daß mit den veräußerten wesentlichen Betriebsgrundlagen ein Betrieb tatsächlich geführt werden könnte (Schmidt, Einkommensteuergesetz, 10. Aufl., § 16 Anm. 8; Gänger in Hartmann/Böttcher/Nissen/Bordewin, Einkommensteuergesetz, § 16 Rz. 34; Abschn. 139 Abs. 1 der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - Urteil in BFHE 84, 461, BStBl III 1966, 168).

  • BFH, 01.02.1989 - VIII R 33/85

    Anwendung der §§ 16, 34 EStG auf im Aufbau befindliche Teilbetriebe

    Auszug aus BFH, 07.11.1991 - IV R 50/90
    Nach dem BFH-Urteil vom 1. Februar 1989 VIII R 33/85 (BFHE 156, 158, BStBl II 1989, 458) sind die §§ 16, 34 EStG auch auf im Aufbau befindliche Betriebe oder Teilbetriebe anzuwenden, die ihre werbende Tätigkeit noch nicht aufgenommen haben; Voraussetzung ist danach, daß die wesentlichen Betriebsgrundlagen bereits vorhanden sind und bei zielgerechter Weiterverfolgung des Aufbauplans ein selbständig lebensfähiger Organismus zu erwarten ist.

    Mit dem VIII. Senat im Urteil BFHE 156, 158, BStBl II 1989, 458 ist der erkennende Senat ebenfalls der Auffassung, daß nach dem eindeutigen Wortlaut die Anwendung der §§ 16, 34 EStG im Einzelfall nicht davon abhängig gemacht werden kann, daß sich in dem Betrieb über einen längeren Zeitraum stille Reserven ansammeln konnten.

  • BFH, 24.01.1973 - I R 156/71

    Partenreederei - Veräußerung des einzigen Schiffes - Auflösung nach Verkauf -

    Auszug aus BFH, 07.11.1991 - IV R 50/90
    Bei einer PR, die sich nach § 489 des Handelsgesetzbuches (HGB) stets nur auf ein Schiff erstrecken kann, bilden das Schiff und das Schiffszubehör den Kernbestandteil des Reedereivermögens und demzufolge die wesentlichen Betriebsgrundlagen, so daß deren Veräußerung eine Betriebsveräußerung i. S. der §§ 16, § 34 EStG ist (BFH-Urteile vom 24. Januar 1973 I R 156/71, BFHE 108, 111, BStBl II 1973, 219; vom 5. November 1985 VIII R 257/80, BFHE 145, 58, BStBl II 1986, 53).

    Dieses Urteil beruht, wie der BFH bereits im Urteil in BFHE 108, 111, BStBl II 1973, 219 ausgeführt hat, auf der Erwägung, daß § 16 Abs. 1 EStG nicht anwendbar sei, wenn ein Unternehmer zwar die wesentlichen Betriebsgrundlagen, z. B. das einzige Schiff seines Schiffahrtsbetriebs veräußert, jedoch im zeitlichen Zusammenhang damit einen gleichartigen Betrieb - wenn auch in anderer Rechtsform - neu aufbaue, z. B. durch Erwerb und Betrieb eines größeren Schiffes im Rahmen einer PR; in diesem Falle werde das bisherige Unternehmen nicht beendet, sondern lediglich auf eine neue Grundlage gestellt.

  • BFH, 05.11.1985 - VIII R 257/80

    Verkauf des Schiffes einer Partenreederei als Betriebsveräußerung im ganzen

    Auszug aus BFH, 07.11.1991 - IV R 50/90
    Bei einer PR, die sich nach § 489 des Handelsgesetzbuches (HGB) stets nur auf ein Schiff erstrecken kann, bilden das Schiff und das Schiffszubehör den Kernbestandteil des Reedereivermögens und demzufolge die wesentlichen Betriebsgrundlagen, so daß deren Veräußerung eine Betriebsveräußerung i. S. der §§ 16, § 34 EStG ist (BFH-Urteile vom 24. Januar 1973 I R 156/71, BFHE 108, 111, BStBl II 1973, 219; vom 5. November 1985 VIII R 257/80, BFHE 145, 58, BStBl II 1986, 53).
  • BFH, 27.01.1966 - IV 31/63

    Veräußerung eines im Bau befindlichen Schiffes als tarifbegünstigte Veräußerung

    Auszug aus BFH, 07.11.1991 - IV R 50/90
    Zutreffend hat das FG angenommen, das Senatsurteil vom 27. Januar 1966 IV 31/63 (BFHE 85, 164, BStBl III 1966, 271) schließe die Anwendung der §§ 16, 34 EStG im Streitfall nicht aus.
  • BFH, 03.10.1989 - VIII R 142/84

    Die Veräußerung von Fernverkehrsgenehmigungen in engem zeitlichen und sachlichen

    Auszug aus BFH, 07.11.1991 - IV R 50/90
    Eine Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH anzunehmen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang auf einen Erwerber übertragen werden (vgl. Urteile vom 24. Juni 1976 IV R 199/72, BFHE 119, 425, BStBl II 1976, 670; vom 24. März 1987 I R 202/83, BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705; vom 3. Oktober 1989 VIII R 142/84, BFHE 159, 428, BStBl II 1990, 420).
  • BFH, 24.06.1976 - IV R 199/72

    Zur Frage der tarifbegünstigten Betriebsaufgabe bei Schiffahrtsunternehmen

    Auszug aus BFH, 07.11.1991 - IV R 50/90
    Eine Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH anzunehmen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang auf einen Erwerber übertragen werden (vgl. Urteile vom 24. Juni 1976 IV R 199/72, BFHE 119, 425, BStBl II 1976, 670; vom 24. März 1987 I R 202/83, BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705; vom 3. Oktober 1989 VIII R 142/84, BFHE 159, 428, BStBl II 1990, 420).
  • BFH, 24.03.1987 - I R 202/83

    Verdeckte Einlage eines Firmen- oder Geschäftswerts, der bei Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 07.11.1991 - IV R 50/90
    Eine Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH anzunehmen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang auf einen Erwerber übertragen werden (vgl. Urteile vom 24. Juni 1976 IV R 199/72, BFHE 119, 425, BStBl II 1976, 670; vom 24. März 1987 I R 202/83, BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705; vom 3. Oktober 1989 VIII R 142/84, BFHE 159, 428, BStBl II 1990, 420).
  • BFH, 03.04.2014 - IV R 12/10

    Abgrenzung der nicht gewerbesteuerbaren Abwicklung eines nicht begonnenen

    Abzustellen ist nicht auf das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft, sondern auf das dingliche Erfüllungsgeschäft (z.B. BFH-Urteile vom 22. September 1992 VIII R 7/90, BFHE 170, 29, BStBl II 1993, 228; vom 19. Januar 2010 VIII R 49/07, BFH/NV 2010, 870; vom 7. November 1991 IV R 50/90, BFHE 166, 448, BStBl II 1992, 380; vom 21. September 1995 IV R 1/95, BFHE 178, 444, BStBl II 1995, 893, und vom 28. November 2007 X R 12/07, BFHE 219, 335, BStBl II 2008, 193).

    bb) Die §§ 16, 34 EStG sind auch auf Betriebe oder Teilbetriebe anzuwenden, die ihre werbende Tätigkeit noch nicht aufgenommen haben; Voraussetzung ist jedoch, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen bereits vorhanden sind und bei zielgerichteter Weiterverfolgung des Aufbauplans ein selbständig lebensfähiger Organismus zu erwarten ist (z.B. BFH-Urteile in BFHE 166, 448, BStBl II 1992, 380, und vom 1. Februar 1989 VIII R 33/85, BFHE 156, 158, BStBl II 1989, 458).

    Aus der Sicht des Veräußerers führt dies dazu, dass die Veräußerung der wesentlichen Grundlagen eines Betriebs auch dann nach den §§ 16, 34 EStG begünstigt sein kann, wenn im Veräußerungszeitpunkt die betriebliche Tätigkeit noch nicht aufgenommen war (BFH-Urteil in BFHE 166, 448, BStBl II 1992, 380).

    Die Anwendung der §§ 16, 34 EStG hängt danach zwar nicht davon ab, dass sich in dem Betrieb über einen längeren Zeitraum stille Reserven ansammeln konnten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 166, 448, BStBl II 1992, 380); sie setzt aber voraus, dass im Veräußerungszeitpunkt schon ein funktionsfähiger (Teil-)Betrieb gegeben ist.

    bb) Zwar kann eine Einschiffsgesellschaft --anders als eine Partenreederei i.S. des § 489 des Handelsgesetzbuchs a.F. (vgl. BFH-Urteile in BFHE 166, 448, BStBl II 1992, 380, und in BFHE 135, 202, BStBl II 1982, 348)-- nach Veräußerung des Schiffs ein weiteres Schiff erwerben und dieses im Seeverkehr betreiben.

  • BFH, 22.01.2015 - IV R 10/12

    Gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit einer Einschiffsgesellschaft nach Aufgabe der

    b) Die §§ 16, 34 EStG sind auch auf Betriebe oder Teilbetriebe anzuwenden, die ihre werbende Tätigkeit noch nicht aufgenommen haben; Voraussetzung ist jedoch, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen bereits vorhanden sind und bei zielgerichteter Weiterverfolgung des Aufbauplans ein selbständig lebensfähiger Organismus zu erwarten ist (z.B. BFH-Urteile vom 7. November 1991 IV R 50/90, BFHE 166, 448, BStBl II 1992, 380, und vom 1. Februar 1989 VIII R 33/85, BFHE 156, 158, BStBl II 1989, 458).

    Aus der Sicht des Veräußerers führt dies dazu, dass die Veräußerung der wesentlichen Grundlagen eines Betriebs auch dann nach §§ 16, 34 EStG begünstigt sein kann, wenn im Veräußerungszeitpunkt die betriebliche Tätigkeit noch nicht aufgenommen war (BFH-Urteil in BFHE 166, 448, BStBl II 1992, 380).

    Die Anwendung der §§ 16, 34 EStG hängt danach zwar nicht davon ab, dass sich in dem Betrieb über einen längeren Zeitraum stille Reserven ansammeln konnten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 166, 448, BStBl II 1992, 380); sie setzt aber voraus, dass im Veräußerungszeitpunkt schon ein funktionsfähiger (Teil-)Betrieb gegeben ist.

  • BFH, 18.02.1993 - IV R 40/92

    Aktivierung von Aufwendungen für den Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einem

    Aber auch ein noch im Aufbau befindlicher Betrieb kann Gegenstand eines Veräußerungsgeschäfts sein, durch das das Eigentum an den bereits vorhandenen fertigen oder teilfertigen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens entgeltlich auf einen anderen übertragen werden kann (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. Februar 1989 VIII R 33/85, BFHE 156, 158, BStBl II 1989, 458; vom 7. November 1991 IV R 50/90, BFHE 166, 448, BStBl II 1992, 380).
  • BFH, 19.04.2010 - IV B 38/09

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche

    Zur Begründung trägt sie im Wesentlichen vor, dass die Vorentscheidung von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. November 2003 IV R 5/02 (BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464) und vom 7. November 1991 IV R 50/90 (BFHE 166, 448, BStBl II 1992, 380) sowie dem Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 17. August 2000 10 K 5594/96 E (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 1246) abweiche und gegen die Rechtsprechung zum gewerbesteuerlichen Betriebsbeginn verstoße.

    b) Eine Abweichung von dem BFH-Urteil in BFHE 166, 448, BStBl II 1992, 380 scheidet bereits mangels vergleichbaren Sachverhalts aus.

    Nach dem Sachverhalt in dem Urteil in BFHE 166, 448, BStBl II 1992, 380 hatte eine Partenreederei das Schiff nebst Schiffszubehör verkauft und ihr bisheriges wirtschaftliches Engagement durch die Nichtinbetriebnahme des Schiffs und die Auflösung der Gesellschaft beendet, ohne es in anderer Form fortzuführen.

  • BFH, 29.03.2001 - IV R 62/99

    LuF-Betrieb - Teilbetrieb

    Selbst ein im Aufbau befindlicher Teilbetrieb, der in der Regel noch nicht allein lebensfähig ist und dementsprechend nicht losgelöst von dem Hauptbetrieb bewirtschaftet wird, kann nach der ständigen Rechtsprechung des BFH bereits als ein Teilbetrieb behandelt werden (BFH-Urteile vom 1. Februar 1989 VIII R 33/85, BFHE 156, 158, BStBl II 1989, 458, vom 7. November 1991 IV R 50/90, BFHE 166, 448, BStBl II 1992, 380, und vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224).

    Dazu muss bei Weiterverfolgung des Aufbauplanes allerdings ein selbständiger lebensfähiger Organismus erwartet und die künftige Selbständigkeit aufgrund der bereits vorhandenen wesentlichen Betriebsgrundlagen eindeutig festgestellt werden können (Senatsurteil in BFHE 166, 448, BStBl II 1992, 380; vgl. Pape in Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, D 75 a).

  • FG Düsseldorf, 17.08.2000 - 10 K 5594/96

    Wesentlichen Betriebsgrundlagen; Betriebsveräußerung; Aufbauplan -

    a) Die Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebs ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH anzunehmen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang entgeltlich oder teilentgeltlich auf einen Erwerber übertragen werden (BFH-Urteile vom 24. Juni 1976 IV R 199/72, BStBl II 1976, 670 ; vom 24. März 1987 I R 202/83, BStBl II 1987, 705 ; vom 3. Oktober 1989 VIII R 142/84, BStBl II 1990, 420 und vom 7. November 1991 IV R 50/90, BStBl II 1992, 380 ) und die bisherige gewerbliche Tätigkeit des Veräußerers endet (BFH in BStBl II 1976, 670 ; BFH-Urteil vom 12. Juni 1996 XI R 56, 57/95, BStBl II 1996, 527 ).

    Es ist in der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung anerkannt, dass die §§ 16, 34 EStG auch auf einen noch im Aufbau befindlichen Betrieb anzuwenden sind (RFH in RStBl 1936, 766; BFH-Urteile vom 1. Februar 1989 VIII R 33/85, BStBl II 1989, 458 ; in BStBl II 1992, 380 und vom 17. Juni 1993 IV R 110/91, BStBl II 1993, 752 ).

    Sollte diese Frage vom BFH in den Urteilen vom 1. Februar 1989 (in BStBl II 1989, 458 ) und vom 7. November 1991 (in BStBl II 1992, 380 ) bereits verneinend beantwortet worden sein, erfolgt die Zulassung der Revision gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO wegen Abweichung von diesen Urteilen.

  • BFH, 17.06.1993 - IV R 110/91

    Erwerb eines selbständigen landwirtschaftlichen Betriebs bildet auch dann

    Die Rechtsprechung hat die Tarifbegünstigung auch für den Gewinn aus der Veräußerung eines im Aufbau befindlichen Betriebs gewährt, wenn mit den veräußerten wesentlichen Betriebsgrundlagen ein Betrieb tatsächlich geführt werden könnte (BFH-Urteile vom 1. Februar 1989 VIII R 33/85, BFHE 156, 158, BStBl II 1989, 458, und vom 7. November 1991 IV R 50/90, BFHE 166, 448, BStBl II 1992, 380).
  • FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 147/08

    Einkommensteuergesetz: Zu den Voraussetzungen für eine Option zur Tonnagesteuer

    (BFH, Urteil vom 07.11.1991 - IV R 50/90, BStBl II 1992, 380).
  • FG Schleswig-Holstein, 12.10.2010 - 5 K 136/06

    Tonnagebesteuerung ist bei kurzzeitigem Einsatz eines Seeschiffes zur

    Eine Betriebsveräußerung liegt damit vor, wenn der Gesellschaftsvertrag als Gesellschaftszweck den Betrieb eines bestimmt bezeichneten Schiffes ausweist und dieses Schiff veräußert wird (BFH-Urteil vom 7. November 1991 IV R 50/90, BStBl II 1992, 380).
  • FG Hamburg, 10.02.2009 - 2 K 124/07

    Gewerbesteuer für den Bau und den Betrieb eines Schiffsneubaus; Ausübung einer

    Die Anwendung von § 16 EStG scheitert im Streitfall nicht bereits daran, dass die Rechte aus dem Schiffsbauvertrag bereits vor Aufnahme des Schiffsbetriebs und damit vor Beginn der Gewerbesteuerpflicht veräußert worden sind, denn die §§ 16, 34 EStG sind auch auf im Aufbau befindliche Betriebe oder Teilbetriebe anzuwenden, die ihre werbende Tätigkeit noch nicht aufgenommen haben; Voraussetzung ist nur, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen bereits vorhanden sind und bei zielgerechter Weiterverfolgung des Aufbauplans ein selbständig lebensfähiger Organismus zu erwarten ist (siehe BFH vom 07.11.1991 IV R 50/90, BStBl II 1992, 380).
  • FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 16/05

    Abgabenordnung/Einkommensteuer: Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit einer

  • FG Niedersachsen, 18.12.2001 - 14 K 275/98

    Ermäßigter Steuersatz bei Veräußerung eines Gewerbebetriebs; Gebäude mit

  • FG Saarland, 06.02.2009 - 1 V 1480/08

    Einkommensteuer; Verdeckte Einlage des Geschäftswertes eines Einzelunternehmens

  • FG Münster, 25.04.2001 - 8 K 4427/98

    Übertragung eines Gewerbebetriebs gegen Zahlung einer Zeitrente (wiederkehrende

  • FG Hamburg, 15.11.2010 - 2 K 209/09

    Einkommensteuer: Bilanzierung eines Seeschiffes als Umlaufvermögen / Kein

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht