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   BFH, 16.03.2000 - IV R 53/98   

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https://dejure.org/2000,6873
BFH, 16.03.2000 - IV R 53/98 (https://dejure.org/2000,6873)
BFH, Entscheidung vom 16.03.2000 - IV R 53/98 (https://dejure.org/2000,6873)
BFH, Entscheidung vom 16. März 2000 - IV R 53/98 (https://dejure.org/2000,6873)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 2, EStG § 15 Abs 4
    Gewerbliche Tierzucht; Liebhaberei; Traber

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 16.03.2000 - IV R 53/98
    Das ist dann der Fall, wenn ein betrieblicher Totalgewinn erstrebt wird (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 unter C. IV. 3.).

    Einzelne Umstände können dabei einen Anscheinsbeweis liefern (BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 unter C. IV. 3. c).

  • BFH, 19.07.1990 - IV R 82/89

    Abgrenzung zwischen Gewinnerzielungsabsicht und "Liebhaberei" bei einem

    Auszug aus BFH, 16.03.2000 - IV R 53/98
    Werden über mehrere Jahre Geschäftsergebnisse erzielt, die insgesamt zu einem Gewinn führen, liegt darin ein Beweisanzeichen dafür, dass die Tätigkeit mit Gewinnabsicht ausgeübt wurde (Senatsurteile vom 19. Juli 1990 IV R 82/89, BFHE 161, 144, BStBl II 1991, 333, m.w.N., und vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718).
  • BFH, 18.05.1995 - IV R 31/94

    Keine Einbeziehung der notwendigen Aufwendungen für von GbR geführter Tanzschule

    Auszug aus BFH, 16.03.2000 - IV R 53/98
    Werden über mehrere Jahre Geschäftsergebnisse erzielt, die insgesamt zu einem Gewinn führen, liegt darin ein Beweisanzeichen dafür, dass die Tätigkeit mit Gewinnabsicht ausgeübt wurde (Senatsurteile vom 19. Juli 1990 IV R 82/89, BFHE 161, 144, BStBl II 1991, 333, m.w.N., und vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718).
  • FG Münster, 22.08.2018 - 13 K 2941/15

    Entschädigungen - Steuerbarkeit von Schadensersatzzahlungen aufgrund der

    Eine solche Absicht kann jedoch auch, wenn sie zunächst vorliegt, später aufgegeben (BFH-Urteile vom 20.7.2010 IX R 49/09, BFHE 230, 385, BStBl II 2010, 2142; vom 25.6.2009 IX R 54/08, BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124) oder, wenn sie zunächst ggf. nicht vorgelegen hat, aufgenommen werden (BFH-Urteil vom 16.3.2000 IV R 53/98, BFH/NV 2000, 737).

    Das Erzielen von Gewinnen ist ein Beweisanzeichen dafür, dass (ggf. von Anfang an) eine Gewinnerzielungsabsicht bestand (BFH-Urteil vom 16.3.2000 IV R 53/98, BFH/NV 2000, 737).

  • BFH, 19.01.2006 - VIII B 113/05

    Verfahrensmangel; Inhalt der Akten

    Im Übrigen kann dem Erzielen positiver Geschäftsergebnisse in einzelnen Jahren erst dann eine für eine Gewinnerzielungsabsicht sprechende Indizwirkung zukommen, wenn dadurch insgesamt voraussichtlich ein Gewinn erzielt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 2000 IV R 53/98, BFH/NV 2000, 1090, m.w.N.).
  • BFH, 31.01.2011 - III B 107/09

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem Handel mit Streichinstrumenten und Antiquitäten

    b) Indem die Vorentscheidung die Gewinnerzielungsabsicht verneint, obwohl der Kläger bereits in 2003 ein positives Ergebnis erzielt habe, weicht sie nicht von den BFH-Urteilen vom 16. März 2000 IV R 53/98 (BFH/NV 2000, 1090) und in BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874 ab.
  • FG Köln, 13.12.2000 - 7 K 4488/94

    Haftung für Steuerabzug wegen an im Ausland ansässige Steuerpflichtige erbrachten

    In seinem zuletzt zu der Problematik ergangenen Urteil (vom 16. März 2000 IV R 53/98, BFH/NV 2000, 1090) bejaht der BFH eine Vermutung für eine Gewinnerzielungsabsicht bei einem Trabrennstall dann, wenn dieser über mehrere Jahre hinweg Gewinne tatsächlich erzielt hat.
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