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   BFH, 02.03.1995 - IV R 54/94   

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https://dejure.org/1995,4199
BFH, 02.03.1995 - IV R 54/94 (https://dejure.org/1995,4199)
BFH, Entscheidung vom 02.03.1995 - IV R 54/94 (https://dejure.org/1995,4199)
BFH, Entscheidung vom 02. März 1995 - IV R 54/94 (https://dejure.org/1995,4199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen eines Zahnarztes für Reisen als Betriebsausgaben - Teilnahme an Symposium für Zahnärzte, Zahntechniker und Zahnarzthelferinnen des IFZ Lübeck auf dem Fährschiff "Finnjet"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Fortbildungsveranstaltung auf einem Fährschiff

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87

    Zur betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen für ein Steuerberater-Symposium

    Auszug aus BFH, 02.03.1995 - IV R 54/94
    Den Einspruch wies das FA unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 14. Juli 1988 IV R 57/87 (BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19) sowie mit der Begründung zurück, das private Interesse an der Fortbildungsveranstaltung auf dem komfortablen Passagierschiff sei trotz einer reinen Seminarzeit von 12, 45 Stunden und der angebotenen Dentalschau nicht von ganz untergeordneter Bedeutung gewesen.

    Letzteres ist insbesondere bei sog. Kongreßreisen und Reisen zu Informationszwecken der Fall (Senatsurteil in BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19).

    Es kann dann z. B. auf die Art der dargebotenen Information, den Teilnehmerkreis, die Reiseroute und den Charakter der aufgesuchten Orte als beliebte Ziele des Tourismus, die fachliche Organisation, die Gestaltung der Wochenenden und Feiertage sowie die Art des benutzten Beförderungsmittels ankommen (Senatsurteil in BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19; vgl. weiter BFH-Urteil vom 30. April 1993 VI R 94/90, BFHE 171, 242, BStBl II 1993, 674).

    Daher hat der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19 die Aufwendungen eines Steuerberaters für die Teilnahme an einem Steuerberater-Symposium auf dem auch von den Klägern benutzten Fährschiff "Finnjet" im März 1983 -- abgesehen von den Seminargebüren -- nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt, weil das Seminar mit einer Seereise verbunden war und das Fachprogramm ausreichend Zeit ließ, die gebotenen Freizeitmöglichkeiten zu nutzen.

    Insoweit ist der Streitfall durchaus mit dem Steuerberater-Symposium im März 1983 vergleichbar (s. Senatsurteil in BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19), auch wenn das Programm im Fall der Kläger noch am Freitagabend weitere Fachreferate vorsah.

  • BFH, 25.11.1993 - IV R 37/93

    Verpflegungsmehraufwand und Reisekosten sind nur dann Betriebsausgaben im

    Auszug aus BFH, 02.03.1995 - IV R 54/94
    Mit der vom erkennenden Senat -- wegen Divergenz vom Senatsurteil vom 25. November 1993 IV R 37/93 (BFHE 173, 327, BStBl II 1994, 350) -- zugelassenen Revision rügt das FA die Verletzung von Bundesrecht.

    Solche Feststellungen wären jedoch erforderlich gewesen (vgl. Senatsurteile vom 18. Oktober 1990 IV R 72/89, BFHE 162, 316, BStBl II 1991, 92, und in BFHE 173, 327, BStBl II 1994, 350), um festzustellen, ob die beiden Kläger die Reisetage wie normale Arbeitstage mit beruflicher Tätigkeit ausgefüllt hatten (Senatsurteil vom 18. Oktober 1990 IV R 72/89, BFHE 102, 316, BStBl II 1991, 92, und in BFHE 171, 242, BStBl II 1993, 674).

    Die Kläger hätten jedoch als Beteiligte mangels Beweisantritts nicht vernommen werden können, zumal andere Beweismittel zur Verfügung standen (§ 82 FGO i. V. m. § 450 der Zivilprozeßordnung -- ZPO --; vgl. BFH-Urteile vom 27. September 1991 VI R 1/90, BFHE 166, 61 [BFH 27.09.1991 - VI R 1/90], BStBl II 1992, 195, und in BFHE 173, 327, BStBl II 1994, 350).

  • BFH, 15.07.1976 - IV R 90/73

    Aufwendungen für die Reise eines Facharztes - Fachkongreß in Japan -

    Auszug aus BFH, 02.03.1995 - IV R 54/94
    Bereits im Urteil vom 15. Juli 1976 IV R 90/73 (BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54) hat der erkennende Senat entschieden, daß die Aufwendungen für eine Reise zu einem Internationalen Krebskongreß in Tokio für Fachärzte für Röntgenologie und Strahlenkunde nicht bereits deshalb weitaus überwiegend betrieblich veranlaßt und damit insgesamt abzugsfähig waren, weil an den außerdem aufgesuchten Orten von allgemein touristischem Interesse Veranstaltungen von allgemein ärztlichem Interesse stattfanden.

    Daß die Kläger diese Zeit möglicherweise auch für Fachgespräche und den Erfahrungsaustausch mit Berufskollegen und die Referenten genutzt haben, ist angesichts des gewählten Beförderungsmittels unerheblich (vgl. BFH-Urteile in BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54, und vom 9. März 1990 VI R 48/87, BFHE 160, 447, BStBl II 1990, 711).

  • BFH, 30.04.1993 - VI R 94/90

    Zum Werbungskostenabzug der Kosten einer Bildungsgruppenreise bei dem

    Auszug aus BFH, 02.03.1995 - IV R 54/94
    Es kann dann z. B. auf die Art der dargebotenen Information, den Teilnehmerkreis, die Reiseroute und den Charakter der aufgesuchten Orte als beliebte Ziele des Tourismus, die fachliche Organisation, die Gestaltung der Wochenenden und Feiertage sowie die Art des benutzten Beförderungsmittels ankommen (Senatsurteil in BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19; vgl. weiter BFH-Urteil vom 30. April 1993 VI R 94/90, BFHE 171, 242, BStBl II 1993, 674).

    Solche Feststellungen wären jedoch erforderlich gewesen (vgl. Senatsurteile vom 18. Oktober 1990 IV R 72/89, BFHE 162, 316, BStBl II 1991, 92, und in BFHE 173, 327, BStBl II 1994, 350), um festzustellen, ob die beiden Kläger die Reisetage wie normale Arbeitstage mit beruflicher Tätigkeit ausgefüllt hatten (Senatsurteil vom 18. Oktober 1990 IV R 72/89, BFHE 102, 316, BStBl II 1991, 92, und in BFHE 171, 242, BStBl II 1993, 674).

  • BFH, 22.01.1990 - VIII S 10/89

    Antrag auf Festsetzung des Streitwertes

    Auszug aus BFH, 02.03.1995 - IV R 54/94
    Dabei ist die einkommensteuerrechtliche Auswirkung im Hinblick auf die Höhe des festgestellten Gewinns mit 50 v. H. der strittigen Beträge anzusetzen (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 22. Januar 1990 VIII S 10/89, BFH/NV 1990, 449).
  • BFH, 09.11.1976 - VII R 22/76

    Festsetzung des Streitwertes - Verfahren vor dem Finanzgericht - Abänderung des

    Auszug aus BFH, 02.03.1995 - IV R 54/94
    Für das Klageverfahren wird der Streitwert gemäß § 25 des Gerichtskostengesetzes (GKG) in Abänderung des vom FG festgesetzten Streitwertes (§ 25 Abs. 1 Satz 2 GKG; vgl. BFH-Beschluß vom 9. November 1976 VII R 22/76, BFHE 120, 164, BStBl II 1977, 42) für die Zeit bis zur Einschränkung des Klagebegehrens in der mündlichen Verhandlung auf ... DM und für die Zeit danach sowie das Revisionsverfahren auf ... DM festgesetzt.
  • BFH, 27.09.1991 - VI R 1/90

    Aufwendungen für einen Videorecorder bei einem Lehrer als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 02.03.1995 - IV R 54/94
    Die Kläger hätten jedoch als Beteiligte mangels Beweisantritts nicht vernommen werden können, zumal andere Beweismittel zur Verfügung standen (§ 82 FGO i. V. m. § 450 der Zivilprozeßordnung -- ZPO --; vgl. BFH-Urteile vom 27. September 1991 VI R 1/90, BFHE 166, 61 [BFH 27.09.1991 - VI R 1/90], BStBl II 1992, 195, und in BFHE 173, 327, BStBl II 1994, 350).
  • BFH, 09.03.1990 - VI R 48/87

    A) Teilnahme an vom Arbeitgeber veranstalteten Incentive-Reisen führt zu

    Auszug aus BFH, 02.03.1995 - IV R 54/94
    Daß die Kläger diese Zeit möglicherweise auch für Fachgespräche und den Erfahrungsaustausch mit Berufskollegen und die Referenten genutzt haben, ist angesichts des gewählten Beförderungsmittels unerheblich (vgl. BFH-Urteile in BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54, und vom 9. März 1990 VI R 48/87, BFHE 160, 447, BStBl II 1990, 711).
  • BFH, 16.10.1986 - IV R 138/83

    Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer Kunstmalerin für die Reise in ein

    Auszug aus BFH, 02.03.1995 - IV R 54/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH -- (z. B. Senatsurteil vom 16. Oktober 1986 IV R 138/83, BFHE 148, 262, BStBl II 1987, 208) sind Reisen, denen offensichtlich ein unmittelbarer betrieblicher (beruflicher) Anlaß zugrunde liegt (wie z. B. das Aufsuchen eines Geschäftsfreundes, das Halten eines Fachvortrages auf einem Fachkongreß oder die Durchführung eines Forschungsauftrages) von Auslandsreisen zu unterscheiden, denen ein solch konkreter Bezug zur betrieblichen (beruflichen) Tätigkeit fehlt und bei denen häufig auch private Interessen eine Rolle spielen.
  • BFH, 06.09.1989 - II R 70/85

    Kostenentscheidung bei wirksamer Klagerücknahme

    Auszug aus BFH, 02.03.1995 - IV R 54/94
    Im übrigen hält der erkennende Senat es für zweckmäßig, die Entscheidung über die Kosten des Klageverfahrens nach Zeitabschnitten zu treffen, da sich der Streitgegenstand in der mündlichen Verhandlung am 21. Dezember 1992 durch die Einschränkung des Klageantrages hinsichtlich der Ballgebühren und der Erledigung des Streitpunkts Kongreßgebühren verändert hat (BFH-Beschluß vom 6. September 1989 II R 70/85, BFH/NV 1990, 448).
  • BFH, 18.10.1990 - IV R 72/89

    Ausfüllung der Reisetage mit beruflicher Tätigkeit wie Arbeitstage als Indiz für

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

  • BFH, 18.05.1971 - II 134/64

    Versicherungsentgelte - Rückdeckungsversicherungen - Privatrechtliche Unternehmer

  • BFH, 05.09.1990 - IV B 169/89

    Überwiegend private Veranlassung der Aufwendungen für einen Fortbildungskongreß

  • BFH, 13.12.1984 - VIII R 296/81

    Kosten einer Reise zwecks aktiver Teilnahme am Kongreß eines Berufsfachverbandes

  • BFH, 12.04.1979 - IV R 106/77

    Facharzt - Facharztkongreß - Betriebsausgaben - Reisekosten

  • BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01

    Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann es für die private Veranlassung sprechen, wenn eine Reise, der kein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt, dem Steuerpflichtigen hinreichend Zeit zur Verfolgung privater Interessen lässt (BFH-Urteile vom 12. September 1996 IV R 36/96, BFH/NV 1997, 219; vom 2. März 1995 IV R 54/94, BFH/NV 1995, 1052, und vom 15. März 1990 IV R 60/88, BFHE 160, 313, BStBl II 1990, 736).
  • BFH, 14.02.2006 - VIII R 40/03

    Sondervergütungen des Gesellschafters einer OHG aus mittelbaren Leistungen an die

    Der Senat hält es für zweckmäßig, über die Kosten des Verfahrens nach Zeitabschnitten zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1995 IV R 54/94, BFH/NV 1995, 1052).
  • BFH, 12.09.1996 - IV R 36/96

    Fortbildungstagungen an beliebten Erholungsorten

    Für die Würdigung solcher Tagungen an beliebten Ferienorten kommt es deshalb entscheidend darauf an, ob das Fachprogramm straff und lehrgangsmäßig organisiert ist, tatsächlich so wie vorgesehen durchgeführt wird und damit so gut wie keine Zeit zur Verfolgung privater Interessen läßt (Senatsurteile vom 15. März 1990 IV R 60/88, BFHE 160, 313, BStBl II 1990, 736, und vom 2. März 1995 IV R 54/94, BFH/NV 1995, 1052).
  • BFH, 11.11.1998 - IV B 135/97

    Private Mitveranlassung bei Teilnahme einer Kreuzfahrt

    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 14. Juli 1988 IV R 57/87 (BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19) und vom 2. März 1995 IV R 54/94 (BFH/NV 1995, 1052) ausgeführt hat, bieten Schiffsreisen typischerweise einen Erlebnis- und Erholungswert, der selbst bei einer unmittelbaren beruflichen Veranlassung der Reise zu einer privaten Mitveranlassung führen kann.
  • FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 30/00

    Betriebliche Fortbildungskosten (EStG §§ 4 Abs. 4, 12 Nr. 1 Satz 2)

    Fehlt es daran, so können dennoch die Kursgebühren für ausschließlich berufsbezogene Seminare oder vergleichbare Veranstaltungen, sofern sie vom Steuerpflichtigen während der Reise nachweislich wahrgenommen worden sind, zum Abzug zugelassen werden (BFH-Urteile vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BStBl II 1989, 19; vom 15. Juli 994 VI R 69/93, BFH/NV 1995, 26; vom 2. März 1995 IV R 59/94 und IV R 54/94, BFH/NV 1995, 959 bzw. 1052; BFH/NV 1997, 18).
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