Rechtsprechung
   BFH, 25.01.1979 - IV R 56/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,656
BFH, 25.01.1979 - IV R 56/75 (https://dejure.org/1979,656)
BFH, Entscheidung vom 25.01.1979 - IV R 56/75 (https://dejure.org/1979,656)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 1979 - IV R 56/75 (https://dejure.org/1979,656)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,656) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Geschäftswert - Ausscheiden eines Gesellschafters - Unternehmerlohn - Abfindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 127, 32
  • DB 1979, 968
  • BStBl II 1979, 302
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.10.1976 - IV R 76/72

    Berechnung des Geschäftswertes - Direkte Methode - Einzelfaktoren -

    Auszug aus BFH, 25.01.1979 - IV R 56/75
    Diese Methoden sind zwar, wie die Rechtsprechung wiederholt betont hat, Verfahren pauschaler Art, die nur annäherungsweise ergeben, ob und in welcher Größenordnung ein Geschäftswert angenommen werden kann, sie sind aber insgesamt doch brauchbare Hilfsmittel bei der der Tatsacheninstanz obliegenden Feststellung, ob ein Geschäftswert vorhanden war und wie hoch dieser zu schätzen ist (z. B. BFH-Urteile vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BFHE 120, 245, BStBl II 1977, 73; vom 8. Dezember 1976 I R 215/73, BFHE 121, 402, BStBl II 1977, 409).

    Außerdem ist davon auszugehen, daß für den Erwerber eines Unternehmens (oder eines Anteils an einem Unternehmen) ein Geschäftswert nur insoweit einen nutzbringenden Vermögenswert darstellt, als hierdurch ein Gewinn zu erzielen ist, der höher ist als die angemessene Verzinsung des Eigenkapitals und die Einkünfte, die er durch die bloße Verwertung seiner Arbeitskraft (z. B. durch eine gleichartige Tätigkeit als Angestellter) beziehen würde (z. B. BFH-Urteile IV R 76/72 und I R 215/73).

  • BFH, 08.12.1976 - I R 215/73

    Geschäftswert eines Unternehmens - Verwertung der indirekten Methode - Schätzung

    Auszug aus BFH, 25.01.1979 - IV R 56/75
    Diese Methoden sind zwar, wie die Rechtsprechung wiederholt betont hat, Verfahren pauschaler Art, die nur annäherungsweise ergeben, ob und in welcher Größenordnung ein Geschäftswert angenommen werden kann, sie sind aber insgesamt doch brauchbare Hilfsmittel bei der der Tatsacheninstanz obliegenden Feststellung, ob ein Geschäftswert vorhanden war und wie hoch dieser zu schätzen ist (z. B. BFH-Urteile vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BFHE 120, 245, BStBl II 1977, 73; vom 8. Dezember 1976 I R 215/73, BFHE 121, 402, BStBl II 1977, 409).

    Außerdem ist davon auszugehen, daß für den Erwerber eines Unternehmens (oder eines Anteils an einem Unternehmen) ein Geschäftswert nur insoweit einen nutzbringenden Vermögenswert darstellt, als hierdurch ein Gewinn zu erzielen ist, der höher ist als die angemessene Verzinsung des Eigenkapitals und die Einkünfte, die er durch die bloße Verwertung seiner Arbeitskraft (z. B. durch eine gleichartige Tätigkeit als Angestellter) beziehen würde (z. B. BFH-Urteile IV R 76/72 und I R 215/73).

  • BFH, 11.10.1960 - I 229/59 U

    Aktivierungspflichtige Abfindungen an lästige Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 25.01.1979 - IV R 56/75
    Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) war hingegen der Ansicht, daß die Mehrzahlung an die Eheleute J voll durch einen Anteil am Geschäftswert gedeckt sei; nach der sog. indirekten Methode, die der Bundesfinanzhof (BFH) gebilligt habe (Urteil vom 11. Oktober 1960 I 229/59 U, BFHE 71, 695, BStBl III 1960, 509), errechne sich ein Geschäftswert von 128 000 DM und demnach ein 50 %iger Anteil der Eheleute J an diesem Geschäftswert von 64 000 DM wie folgt:.
  • BFH, 12.06.1975 - IV R 129/71

    Ausscheiden eines Gesellschafters - KG - Übergang eines Gesellschaftsanteils -

    Auszug aus BFH, 25.01.1979 - IV R 56/75
    Nur wenn festgestellt werden kann, daß die Buchwerte der bilanzierten Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens der Personengesellschaft keine stillen Reserven enthalten und/oder auch nicht bilanzierte immaterielle Einzelwirtschaftsgüter und/oder ein Geschäftswert nicht vorhanden ist, kommt eine Nichtaktivierung der Mehrzahlungen und damit ein sofortiger Abzug als Betriebsausgaben in Betracht, sofern die Mehrzahlungen nicht außerbetrieblich veranlaßt waren (z. B. BFH-Urteile vom 11. Juli 1973 I R 126/71, BFHE 110, 402 [404], BStBl II 1974, 50; vom 31. Juli 1974 I R 226/70, BFHE 113, 428 [431], BStBl II 1975, 236; vom 12. Juni 1975 IV R 129/71, BFHE 116, 335 [338], BStBl II 1975, 807).
  • BFH, 11.07.1973 - I R 126/71

    Personengesellschaft - Ausscheidender Gesellschafter - Abfindung - Buchwert der

    Auszug aus BFH, 25.01.1979 - IV R 56/75
    Nur wenn festgestellt werden kann, daß die Buchwerte der bilanzierten Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens der Personengesellschaft keine stillen Reserven enthalten und/oder auch nicht bilanzierte immaterielle Einzelwirtschaftsgüter und/oder ein Geschäftswert nicht vorhanden ist, kommt eine Nichtaktivierung der Mehrzahlungen und damit ein sofortiger Abzug als Betriebsausgaben in Betracht, sofern die Mehrzahlungen nicht außerbetrieblich veranlaßt waren (z. B. BFH-Urteile vom 11. Juli 1973 I R 126/71, BFHE 110, 402 [404], BStBl II 1974, 50; vom 31. Juli 1974 I R 226/70, BFHE 113, 428 [431], BStBl II 1975, 236; vom 12. Juni 1975 IV R 129/71, BFHE 116, 335 [338], BStBl II 1975, 807).
  • BFH, 31.07.1974 - I R 226/70

    Einheitliche Gewinnfeststellung - Gesellschaftsanteil - Erwerber eines

    Auszug aus BFH, 25.01.1979 - IV R 56/75
    Nur wenn festgestellt werden kann, daß die Buchwerte der bilanzierten Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens der Personengesellschaft keine stillen Reserven enthalten und/oder auch nicht bilanzierte immaterielle Einzelwirtschaftsgüter und/oder ein Geschäftswert nicht vorhanden ist, kommt eine Nichtaktivierung der Mehrzahlungen und damit ein sofortiger Abzug als Betriebsausgaben in Betracht, sofern die Mehrzahlungen nicht außerbetrieblich veranlaßt waren (z. B. BFH-Urteile vom 11. Juli 1973 I R 126/71, BFHE 110, 402 [404], BStBl II 1974, 50; vom 31. Juli 1974 I R 226/70, BFHE 113, 428 [431], BStBl II 1975, 236; vom 12. Juni 1975 IV R 129/71, BFHE 116, 335 [338], BStBl II 1975, 807).
  • BFH, 15.09.2004 - I R 7/02

    Renovierungskosten als "anschaffungsnaher Aufwand" - unentgeltliche Übertragung

    aaa) In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, dass zur Ermittlung des Ertragswerts von Einzelunternehmen und Personengesellschaften von dem jeweils maßgeblichen Ertrag u.a. ein angemessener Unternehmerlohn abgezogen werden muss (BFH-Urteile vom 25. Januar 1979 IV R 56/75, BFHE 127, 32, BStBl II 1979, 302; Glanegger in Schmidt, a.a.O., § 6 Rz. 244; Blümich/Ehmcke, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 6 EStG Rz. 768, m.w.N.).

    Dies beruht auf der Überlegung, dass der Unternehmerlohn keinen dem Unternehmen als solchem innewohnenden Wert darstellt (Senatsurteil vom 8. Dezember 1976 I R 215/73, BFHE 121, 402, BStBl II 1977, 409, 412); ein Erwerber des Betriebs würde denjenigen Teil des Ertrags, der dem angemessenen Unternehmerlohn entspricht, nach erfolgtem Erwerb entweder durch eigene Arbeitsleistung erwirtschaften oder für die Honorierung eines Arbeitnehmers verwenden müssen und deshalb dem Veräußerer nicht vergüten (BFH-Urteile in BFHE 127, 32, BStBl II 1979, 302; vom 20. April 1977 I R 234/75, BFHE 122, 268, BStBl II 1977, 607, 608; vom 19. März 1987 IV R 85/85, BFH/NV 1987, 580).

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Der "good will" eines Unternehmens stellt für ihn indessen nur insoweit einen nutzbringenden Vermögenswert dar, als dieser ihn in die Lage versetzt, höhere Einkünfte zu erzielen, als er sie durch die bloße Verwertung seiner Arbeitskraft erzielen würde (BFH-Urteile in BFHE 121, 402, BStBl II 1977, 409, und vom 25. Januar 1979 IV R 56/75, BFHE 127, 32, BStBl II 1979, 302; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 22. Aufl., § 6 Rz. 244).
  • BFH, 30.03.1993 - VIII R 63/91

    Ergänzungsbilanz eines Gesellschafters gehört zum Kapitalkonto i. S. des § 15a

    Abfindungszahlungen für einen "lästigen Gesellschafter" sind außerhalb der Ergänzungsbilanz zu erfassen (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 25. Januar 1979 IV R 56/75, BFHE 127, 32, BStBl II 1979, 302, m. w. N., und vom 7. Juni 1984 IV R 79/82, BFHE 141, 148, BStBl II 1984, 584).
  • BFH, 19.03.1987 - IV R 85/85

    Nichtberücksichtigung vorgelegter Aufstellungen über die Entwicklung der Gehälter

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann die einem ausscheidenden Gesellschafter einer Personengesellschaft gezahlte Abfindung als Betriebsausgabe nur abgezogen werden, wenn und soweit im Betriebsvermögen der Personengesellschaft keine stillen Reserven und auch kein Geschäfts- oder Firmenwert enthalten sind, die auf den das Unternehmen fortführenden Gesellschafter übergehen; dabei spricht eine Vermutung dafür, daß die den Buchwert des Gesellschaftsanteils (Kapitalkonto) übersteigenden Zahlungen die Gegenleistung für die übergehenden stillen Reserven und / oder einen Geschäfts- oder Firmenwert bilden (vgl. Urteil vom 25. Januar 1979 IV R 56/75, BFHE 127, 32, BStBl II 1979, 302, m. w. N.).

    Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, daß bei der Ermittlung des Geschäftswerts nach der sogenannten indirekten Methode bei der Ermittlung des Reinertrags vom Jahresgewinn ein angemessener Unternehmerlohn abzuziehen ist (BFH-Urteile vom 8. Dezember 1976 I R 215/73, BFHE 121, 402, BStBl II 1977, 409, und in BFHE 127, 32, BStBl II 1979, 302), und daß die den Substanzwert bestimmenden Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert anzusetzen sind (Urteil in BFHE 121, 402, BStBl II 1977, 409).

    Für die Schätzung der für die Zukunft zu erwartenden nachhaltigen Jahresgewinne bilden die in der Vergangenheit tatsächlich erwirtschafteten Gewinne einen wichtigen Anhaltspunkt (Urteil in BFHE 127, 32, BStBl II 1979, 302).

    Auch der erkennende Senat hat bereits im Urteil in BFHE 127, 32, BStBl II 1979, 302 betont, daß dann, wenn künftig die bisher nicht gewinnmindernd berücksichtigte Arbeitsleistung des Unternehmensinhabers entfällt und der Unternehmenserwerber die ausfallende Arbeitskraft durch einen Arbeitnehmer ersetzen muß, dem künftigen Mehraufwand bei der Schätzung des danach nachhaltig zu erzielenden Gewinns Rechnung getragen werden muß.

  • BFH, 29.10.1991 - VIII R 148/85

    Aktivierung familiär veranlaßter Abfindungszahlungen in den Ergänzungsbilanzen

    Der Differenzbetrag bleibt hingegen steuerlich völlig unberücksichtigt, wenn die über das Kapitalkonto hinausgehenden Zahlungen außerbetrieblich veranlaßt sind (BFH-Urteil vom 25. Januar 1979 IV R 56/75, BFHE 127, 32, BStBl II 1979, 302; Hörger in Littmann, a. a. O., § 16 EStG Rz. 164 a. E.).
  • BFH, 20.05.1988 - III R 151/86

    1. Zur Teilwertvermutung bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts - 2. Verzicht auf

    Derartige Aufwendungen liegen nach der Rechtsprechung des BFH nur vor, soweit die Zahlungen der verbleibenden Gesellschafter nicht das Entgelt für die anteiligen Buchwerte und stillen Reserven und für den anteiligen Geschäftswert darstellen (z.B. Urteil vom 25. Januar 1979 IV R 56/75, BFHE 127, 32, BStBl II 1979, 302, m. w. N.).
  • BFH, 06.02.1980 - I R 50/76

    Zur Frage der Angemessenheit der Gewinnanteile der stillen Gesellschafter einer

    Der Senat folgt bei der hier anzustellenden Berechnung den Grundsätzen, welche die Rechtsprechung gelegentlich der Ermittlung eines Geschäftswerts in Ablehnung an die sog. indirekte Methode aufgestellt hat (vgl. BFH-Urteile vom 11. Oktober 1960 I 229/59 U, BFHE 71, 695, BStBl III 1960, 509; vom 7. Oktober 1970 I R 1/68, BFHE 100, 245, BStBl II 1971, 69; vom 17. Januar 1973 I R 46/71, BFHE 108, 331, BStBl II 1973, 418; vom 8. Dezember 1976 I R 215/73, BFHE 121, 402, BStBl II 1977, 409; vom 25. Januar 1979 IV R 56/75, BFHE 127, 32, BStBl II 1979, 302).
  • BFH, 24.04.1980 - IV R 61/77

    Zusammenfassung von Unternehmen - Geschäftswert des Gesamtunternehmens -

    Bei diesem auch als Übergewinnmethode bezeichneten Verfahren handelt es sich um eine in der Praxis für Unternehmensbewertungen gebräuchliche Berechnungsweise, die auch für die Ermittlung des in der Steuerbilanz auszuweisenden Geschäftswerts anwendbar ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 25. Januar 1979 IV R 56/75, BFHE 127, 32, BStBl II 1979, 302; vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BFHE 100, 245, BStBl II 1977, 73).

    c) Wie der Senat in seiner Entscheidung in BFHE 127, 32, BStBl II 1979, 302 ausgeführt hat, muß bei der Ermittlung des Geschäftswerts einer Personengesellschaft für den geschäftsführenden Gesellschafter ein Unternehmerlohn angesetzt werden.

  • FG Baden-Württemberg, 01.04.2022 - 5 K 1635/20

    Bestimmung der Einkunftsart bei Gewinnanteilen aus der Beteiligung als typischer

    Der Unternehmenswert sei dabei nach der indirekten Methode zu ermitteln (BFH, Urteil vom 25.1.79, IV R 56/75, BStBI II 1979, 302), die sich an einem nachhaltig erzielbaren Jahresgewinn (Zukunftsgewinn), einem Kapitalisierungszinsfuß und einem Substanzwert orientiere.

    Der Beklagte meint, als Grundlage für den Gewinnanteil werde i.d.R. der Unternehmenswert mit dem nominalen Wert der Einlage des Stillen verglichen (BFH, Urteil vom 25. Januar 1979 - IV R 56/75, BFHE 127, 32, BStBI II 1979, 302), die sich an einem nachhaltig erzielbaren Jahresgewinn (Zukunftsgewinn), einem Kapitalisierungszinsfuß und einem Substanzwert orientiere.

  • BFH, 22.12.1999 - I B 158/98

    Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung

    Die künftigen Jahreserträge werden im Allgemeinen auf der Grundlage der bisher erzielten Jahresgewinne geschätzt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25. Januar 1979 IV R 56/75, BFHE 127, 32, BStBl II 1979, 302; vom 5. Dezember 1990 I R 106/88, BFH/NV 1991, 841).
  • BFH, 05.10.1989 - IV R 107/88

    Erforderlichekeit einer getrennten Zurechnung für die Besteuerung - Übernahme der

  • BFH, 07.06.1984 - IV R 79/82

    Anschaffungskosten - Abfindungen bei Ausscheiden eines Gesellschafters - Anteil

  • BFH, 24.06.1981 - III R 49/78

    Aufteilung des Einheitswerts von Personengesellschaften unter Berücksichtigung

  • FG Köln, 05.03.2004 - 15 K 3293/98

    Entnahme aus BV der Besitzunternehmens bei schenkungsweiser Übertragung von

  • BFH, 17.04.1980 - IV R 174/76

    Bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils richtet sich die Höhe des anteiligen

  • BFH, 30.03.1989 - I R 130/85

    Vorliegen eines getrennt zu bilanzierenden abschreibungsfähigen Wirtschaftsgutes

  • BFH, 18.08.1993 - II S 7/93

    Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber einem negativen (Gewinn-)Feststellungsbescheid

  • FG Nürnberg, 20.01.1998 - I 365/95

    Ausschüttungsbelastung bei Abfluß einer vGA in Raten

  • BFH, 26.03.1991 - VIII R 172/85
  • BFH, 21.01.1986 - VIII R 238/81

    Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Gewinnfeststellung und

  • BFH, 27.03.1985 - I S 3/84

    Ermittlung des Unternehmenswerts einer GmbH - Bewertung von Ertragsaussichten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht