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   BFH, 08.03.2007 - IV R 57/04   

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BFH, 08.03.2007 - IV R 57/04 (https://dejure.org/2007,6544)
BFH, Entscheidung vom 08.03.2007 - IV R 57/04 (https://dejure.org/2007,6544)
BFH, Entscheidung vom 08. März 2007 - IV R 57/04 (https://dejure.org/2007,6544)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 14 Satz 2; ; EStG § 16 Abs. 3; ; EStG § 34; ; AO 1977 § 163; ; AO 1977 § 227

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 14 S. 2, § 16 Abs. 3
    Verpächterwahlrecht

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsaufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs; Verpächterwahlrecht auch für die parzellenweise Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen an verschiedene Pächter; Umgestaltung der Hofstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einkommensteuerrechtliches Wahlrecht des Verpächters bei Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlicher Betriebs im Ganzen; Anwendung der Betriebsverpachtungsgrundsätze bei parzellenweiser Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen an verschiedene Landwirte; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 15.10.1987 - IV R 91/85

    Betriebsaufgabe eines Forstbetriebes im Falle der Umgestaltung wesentlicher

    Auszug aus BFH, 08.03.2007 - IV R 57/04
    Der BFH habe erst mit Urteil vom 15. Oktober 1987 IV R 91/85 (BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257) klargestellt, dass auch bei der parzellenweisen Verpachtung auf den subjektiven Aufgabewillen des Verpächters abzustellen sei.

    Dies gelte insbesondere auch deshalb, weil die Finanzverwaltung aus Gründen des Vertrauensschutzes bei parzellenweiser Verpachtung, die vor der Veröffentlichung des BFH-Urteils in BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257 im Bundessteuerblatt begonnen habe, weiterhin von dem Vorliegen einer Betriebsaufgabe ausgegangen sei (Erlass des Finanzministeriums NRW, EStG-Kartei NRW Stand Mai 1992, §§ 14, 14a EStG Nr. 18).

    Diese Betriebsverpachtungsgrundsätze gelten auch für die im Streitfall erfolgte parzellenweise Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen als den wesentlichen Grundlagen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs an verschiedene Landwirte (ständige Rechtsprechung des Senats seit den Urteilen vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und in BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257; zuletzt Senatsurteil vom 26. August 2004 IV R 52/02, BFH/NV 2005, 674, m.w.N. zur Rechtsprechung).

    Die Erklärung ist indes nicht an eine bestimmte Form gebunden, sie kann sich daher auch aus konkludenten Handlungen ergeben (Senatsurteil in BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257, unter 4. der Entscheidungsgründe).

    Der Verwaltungsauffassung, der keine Bindungswirkung für die Rechtsprechung zukommt, ist der erkennende Senat jedoch mit den Urteilen in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260 und in BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257 entgegengetreten, da sie mit der Gesetzeslage nicht in Einklang stand.

  • BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86

    Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes

    Auszug aus BFH, 08.03.2007 - IV R 57/04
    Diese Betriebsverpachtungsgrundsätze gelten auch für die im Streitfall erfolgte parzellenweise Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen als den wesentlichen Grundlagen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs an verschiedene Landwirte (ständige Rechtsprechung des Senats seit den Urteilen vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und in BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257; zuletzt Senatsurteil vom 26. August 2004 IV R 52/02, BFH/NV 2005, 674, m.w.N. zur Rechtsprechung).

    Der Verwaltungsauffassung, der keine Bindungswirkung für die Rechtsprechung zukommt, ist der erkennende Senat jedoch mit den Urteilen in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260 und in BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257 entgegengetreten, da sie mit der Gesetzeslage nicht in Einklang stand.

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus BFH, 08.03.2007 - IV R 57/04
    Die Finanzverwaltung habe mit verschiedenen Erlassen auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil des Großen Senats vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) zum Verpächterwahlrecht reagiert (vgl. koordinierter Erlass der Finanzminister der Länder vom 28. Dezember 1964, BStBl II 1965, 5; gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 17. Dezember 1965, BStBl II 1966, 29, 34).

    a) Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb im Ganzen verpachtet, so kann der Verpächter wählen, ob er den Vorgang als Betriebsaufgabe i.S. des § 14 Satz 2 i.V.m. § 16 Abs. 3 EStG behandelt und damit die Gegenstände seines Betriebs in sein Privatvermögen überführt mit der Folge, dass die im Betriebsvermögen ruhenden stillen Reserven realisiert werden, oder ob er den Betrieb während der Verpachtung in anderer Form fortführen will (Urteil des Großen Senats des BFH in BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124).

  • BFH, 26.06.2003 - IV R 41/01

    Katalogberuf i.S.d. § 18 EStG; Datenschutzbeauftragter

    Auszug aus BFH, 08.03.2007 - IV R 57/04
    Verwirkung tritt ein, wenn ein Berechtigter durch sein Verhalten einen Vertrauenstatbestand dergestalt geschaffen hat, dass nach Ablauf einer gewissen Zeit die Geltendmachung seines Rechts als illoyale Rechtsausübung empfunden werden muss (Senatsurteil vom 26. Juni 2003 IV R 41/01, BFH/NV 2003, 1557, unter 6. der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 18.08.2005 - IV R 9/04

    Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns und Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe bei

    Auszug aus BFH, 08.03.2007 - IV R 57/04
    Weiterer Ausführungen dazu, ob die Betriebsaufgabeerklärung auf den 31. Juli 1995 zurückwirkt oder ob die Betriebsaufgabe erst mit dem Zugang der Betriebsaufgabeerklärung beim FA als vollzogen gilt, bedarf es daher im Streitfall mangels Entscheidungserheblichkeit nicht (vgl. dazu Senatsurteil vom 18. August 2005 IV R 9/04, BFHE 211, 1, BStBl II 2006, 581).
  • BFH, 18.03.1999 - IV R 65/98

    Umfang eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Auszug aus BFH, 08.03.2007 - IV R 57/04
    So lange er keine eindeutige Erklärung der Betriebsaufgabe abgibt, ist der Verpächter eines Betriebs daher grundsätzlich frei, den Verpachtungsbetrieb zu Beginn oder während der Verpachtung in einem Umfang umzustrukturieren, der einer Wiederaufnahme der Eigenbewirtschaftung, wenn auch in abgewandelter Form, nicht entgegensteht (vgl. Senatsurteil vom 18. März 1999 IV R 65/98, BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398).
  • BFH, 02.03.1995 - IV R 52/94

    Betriebsaufgabe bei einer Betriebsverpachtung

    Auszug aus BFH, 08.03.2007 - IV R 57/04
    Aus Beweisgründen kann die Absicht, der Betrieb werde bei einer Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlagen endgültig aufgegeben, nur bei einer unmissverständlichen und eindeutigen Aufgabeerklärung des Steuerpflichtigen angenommen werden (Senatsurteil vom 2. März 1995 IV R 52/94, BFH/NV 1996, 110).
  • BFH, 20.01.2005 - IV R 35/03

    LuF: Umbau und Vermietung von Stallgebäuden - keine Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 08.03.2007 - IV R 57/04
    Dass die Hofstelle bei der Verpachtung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Ganzen ebenso wie bei der parzellenweisen Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen zurückbehalten wird, ist für die Anwendung der Betriebsverpachtungsgrundsätze jedoch unschädlich (Senatsurteile vom 18. Mai 2000 IV R 84/99, BFHE 191, 547, BStBl II 2000, 470, unter 1. der Entscheidungsgründe; vom 21. September 2000 IV R 29/99, BFH/NV 2001, 433, und vom 20. Januar 2005 IV R 35/03, BFH/NV 2005, 1046, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 14.09.2004 - 16 K 4939/02

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Betriebsaufgabeerklärung; Betriebsfortführung;

    Auszug aus BFH, 08.03.2007 - IV R 57/04
    Die Klage wies das Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 947 abgedruckten Gründen ab.
  • BFH, 26.08.2004 - IV R 52/02

    Verpächterwahlrecht; Strukturwandel

    Auszug aus BFH, 08.03.2007 - IV R 57/04
    Diese Betriebsverpachtungsgrundsätze gelten auch für die im Streitfall erfolgte parzellenweise Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen als den wesentlichen Grundlagen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs an verschiedene Landwirte (ständige Rechtsprechung des Senats seit den Urteilen vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und in BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257; zuletzt Senatsurteil vom 26. August 2004 IV R 52/02, BFH/NV 2005, 674, m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • BFH, 21.09.2000 - IV R 29/99

    Beendigung der Eigenbewirtschaftung keine Betriebsaufgabe

  • BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91

    Verpächterwahlrecht in der Land- und Forstwirtschaft bei Erbengemeinschaft

  • BFH, 18.05.2000 - IV R 84/99

    Steuerfreie Entnahmen von Grund und Boden

  • BFH, 30.06.2005 - IV R 63/04

    LuF - Aufgabe eines verpachtenden Betriebs

  • BFH, 17.05.2018 - VI R 66/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung

    Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb im Ganzen oder parzellenweise verpachtet, kann der Verpächter bei Einstellung der werbenden Tätigkeit wählen, ob er den Vorgang als Betriebsaufgabe i.S. des § 14 Satz 2 i.V.m. § 16 Abs. 3 EStG behandelt und damit die Gegenstände seines Betriebs in sein Privatvermögen überführt mit der Folge, dass die im Betriebsvermögen ruhenden stillen Reserven realisiert werden, oder ob er den Betrieb während der Verpachtung in anderer Form fortführen will (sog. Verpächterwahlrecht; BFH-Urteile vom 15. April 2010 IV R 58/07, BFH/NV 2010, 1785, und vom 8. März 2007 IV R 57/04, BFH/NV 2007, 1640, m.w.N.).

    Aus Beweisgründen kann die Absicht, der Betrieb werde bei einer Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlagen endgültig aufgegeben, nur bei einer unmissverständlichen und eindeutigen Aufgabeerklärung des Steuerpflichtigen angenommen werden (z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1640, m.w.N.).

  • BFH, 05.05.2011 - IV R 48/08

    Landwirtschaftlicher Kleinbetrieb - Gewinnerzielungsabsicht - Abgrenzung zur

    Bei einer Einstellung der werbenden Tätigkeit und Verpachtung des Betriebs ist aus Beweisgründen in der Regel davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige den Betrieb fortführt, sofern er nicht unmissverständlich und eindeutig die Aufgabe des Betriebs erklärt (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 8. März 2007 IV R 57/04, BFH/NV 2007, 1640, unter II.1.a der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 19.03.2009 - IV R 45/06

    Fortführung des Betriebs bei Betriebsverpachtung - Voraussetzungen für die

    Aus Beweisgründen ist dem entsprechend davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige bei Einstellung der werbenden Tätigkeit und Verpachtung des Betriebs die Fortführung des Betriebs in anderer Form wählt, um eine Aufdeckung der stillen Reserven zu vermeiden, sofern er nicht unmissverständlich und eindeutig die Aufgabe des Betriebs erklärt (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BFH-Urteile vom 8. März 2007 IV R 57/04, BFH/NV 2007, 1640, unter II.1.a der Gründe; vom 26. August 2004 IV R 52/02, BFH/NV 2005, 674, unter I.3.a der Gründe).

    Die Aufgabeerklärung ist allerdings nicht an eine bestimmte Form gebunden; sie kann sich auch aus konkludenten Handlungen ergeben (BFH-Urteile in BFH/NV 2007, 1640, unter II.1.a der Gründe; vom 15. Oktober 1987 IV R 91/85, BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257, unter 4. der Gründe).

  • BFH, 17.05.2018 - VI R 73/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung

    Die Betriebsverpachtungsgrundsätze gelten ebenfalls für die im Streitfall erfolgte parzellenweise Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen als den wesentlichen Grundlagen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs an verschiedene Landwirte (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; vom 26. August 2004 IV R 52/02, BFH/NV 2005, 674, und vom 8. März 2007 IV R 57/04, BFH/NV 2007, 1640).

    Aus Beweisgründen kann die Absicht, der Betrieb werde bei einer Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlagen endgültig aufgegeben, nur bei einer unmissverständlichen und eindeutigen Aufgabeerklärung des Steuerpflichtigen angenommen werden (BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 674, und in BFH/NV 2007, 1640; Senatsbeschluss vom 11. Mai 2017 VI B 105/16, BFH/NV 2017, 1172).

  • BFH, 21.12.2016 - IV R 45/13

    Konkludente Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten - Zeitpunkt der Aufgabe

    Soweit die Kläger nachträglich eine parzellenweise Verpachtung des Betriebs des E behauptet hätten, sei diese nicht festgestellt und sie könne auch keine Aufgabe des Betriebs des E bewirken (BFH-Urteil vom 8. März 2007 IV R 57/04, BFH/NV 2007, 1640).

    Mit dem Erbfall gehe ein aktiver oder verpachteter land- und forstwirtschaftlicher Betrieb im Ganzen auf den Rechtsnachfolger über (z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1640).

    Sollten sich Anhaltspunkte für die Annahme einer von den Klägern behaupteten parzellenweisen Verpachtung ergeben, müsste dies keine Zerschlagung des Betriebs zur Folge haben (BFH-Urteile in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und in BFH/NV 2007, 1640).

  • BFH, 08.05.2019 - VI R 26/17

    Vorbehaltsnießbrauch bei unentgeltlicher Übertragung eines verpachteten land- und

    c) Schließlich ist der Verpachtungsbetrieb von S auch nicht durch die Veräußerung der Hofstelle an einen Dritten aufgegeben worden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 8. März 2007 IV R 57/04, BFH/NV 2007, 1640, unter II.3.).
  • BFH, 30.04.2009 - V R 3/08

    Keine Mehrmütterorganschaft im Umsatzsteuerrecht

    Verwirkung tritt ein, wenn ein Berechtigter durch sein Verhalten einen Vertrauenstatbestand dergestalt geschaffen hat, dass nach Ablauf einer gewissen Zeit die Geltendmachung seines Rechts als illoyale Rechtsausübung empfunden werden muss (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 8. März 2007 IV R 57/04, BFH/NV 2007, 1640, unter II.5.).
  • BFH, 31.03.2021 - VI R 30/18

    Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten

    Die mit der Gesetzeslage nicht in Einklang stehenden, norminterpretierenden Erlasse der Finanzverwaltung (koordinierter Erlass der Finanzminister der Länder vom 28.12.1964, BStBl II 1965, 5; koordinierter Ländererlass vom 17.12.1965, BStBl II 1966, 34) vermögen an diesem Ergebnis nichts zu ändern; sie sind insbesondere nicht geeignet, einen Vertrauenstatbestand zu begründen (BFH-Urteil vom 08.03.2007 - IV R 57/04, BFH/NV 2007, 1640, unter II.5., und Senatsurteil vom 12.03.2020 - VI R 35/17, Rz 14 und 15, m.w.N.).

    Ob der Streitfall unter den Anwendungsbereich dieser Verfügung fällt, ist nicht Gegenstand des vorliegenden Festsetzungsverfahrens, sondern ist --wie das FG zutreffend entschieden hat-- in einem gesonderten Billigkeitsverfahren nach Maßgabe der §§ 163, 227 der Abgabenordnung zu klären (s. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1640, unter II.1.c, und Senatsurteil vom 12.03.2020 - VI R 35/17, Rz 16 ff.).

  • FG Niedersachsen, 02.07.2013 - 15 K 265/11

    Voraussetzungen für die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes im Wege der

    Bei einer Einstellung der werbenden Tätigkeit und Verpachtung des Betriebs ist aus Beweisgründen in der Regel davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige den Betrieb fortführt, sofern er nicht unmissverständlich und eindeutig die Aufgabe des Betriebs erklärt (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 8. März 2007 IV R 57/04, BFH/NV 2007, 1640, unter II.1.a der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 12.03.2020 - VI R 35/17

    Kein Vertrauenstatbestand aufgrund der Verwaltungsanweisung im koordinierten

    Zudem vermochten allein die mit der Gesetzeslage nicht in Einklang stehenden Erlasse der Finanzverwaltung (koordinierter Erlass der Finanzminister der Länder vom 28.12.1964, BStBl II 1965, 5; koordinierter Ländererlass in BStBl II 1966, 34) einen Vertrauenstatbestand nicht zu begründen (BFH-Urteil vom 08.03.2007 - IV R 57/04, BFH/NV 2007, 1640, unter II.5.).
  • BFH, 11.02.2021 - VI R 17/19

    Keine Zwangsbetriebsaufgabe durch Veräußerung der Hofstelle eines verpachteten

  • BFH, 12.04.2022 - VI R 22/20

    Einwurf von Grundstücken des Privat- und Betriebsvermögens in ein

  • FG Münster, 26.04.2018 - 6 K 4135/14

    Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung ehemals landwirtschaftlich genutzter

  • BFH, 09.09.2020 - III R 37/19

    Rückwirkende Festsetzung von Kindergeld

  • BFH, 15.04.2010 - IV R 58/07

    Kein Fall von geringer Bedeutung bei Streit über die Zuordnung der Einkünfte zu

  • FG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 13 K 89/17

    Zurechnung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach

  • FG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 13 K 3773/16

    Bodengewinnbesteuerung bei Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke -

  • BFH, 20.02.2008 - X R 13/05

    Verpächterwahlrecht - Wesentliche Betriebsgrundlagen einer handwerklich

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2014 - 1 K 1627/11

    Aufteilung von landwirtschaftlichem Betriebsvermögen im Wege einer

  • FG Niedersachsen, 03.09.2012 - 2 K 13088/11

    Ausdrückliche Aufgabeerklärung als Voraussetzung für eine Aufgabe eines

  • FG Niedersachsen, 27.11.2014 - 1 K 161/12

    Zurechnung der Einkünfte aus der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen zu den

  • FG München, 24.07.2009 - 1 K 949/06

    Landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Verpächterwahlrecht -

  • FG München, 25.09.2018 - 12 K 3314/16

    Besteuerungsgrundlage - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

  • FG München, 28.10.2013 - 7 K 2500/10

    Kein Fortbestehen des Verpächterwahlrechts bei teilentgeltlicher Übertragung

  • FG München, 22.01.2009 - 5 K 2744/07

    Zwangsbetriebsaufgabe bei Verpachtung eines Apothekerbetriebs - Auslegung des in

  • FG Baden-Württemberg, 15.08.2014 - 13 V 658/14

    Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung landwirtschaftlich genutzter

  • FG Düsseldorf, 08.02.2017 - 4 K 2510/15

    Berücksichtigung der Einrichtungsgegenstände sowie des Geschäftswerts einer

  • FG Baden-Württemberg, 22.10.2014 - 13 V 3078/14

    Behandlung einer Gegenvorstellung, mit der auch die Verletzung des rechtlichen

  • FG Baden-Württemberg, 25.07.2022 - 10 K 2679/21

    Bestimmung der Einkunftsart bei parzellenweiser Verpachtung bisher selbst

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Rechtsprechung
   BFH, 24.04.2007 - IV R 57/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,42628
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Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13, EStG § 14, EStG § 21
    Aufgabeerklärung; Betriebsaufgabe; Landwirtschaft; Parzellierung; Verpachtung

Verfahrensgang

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