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   BFH, 26.03.1987 - IV R 58/85   

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https://dejure.org/1987,4598
BFH, 26.03.1987 - IV R 58/85 (https://dejure.org/1987,4598)
BFH, Entscheidung vom 26.03.1987 - IV R 58/85 (https://dejure.org/1987,4598)
BFH, Entscheidung vom 26. März 1987 - IV R 58/85 (https://dejure.org/1987,4598)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bezeichnung des Adressaten eines Feststellungsbescheides mit seinem früheren Namen - Änderung der Firmenbezeichnung - Voraussetzungen einer betrieblichen Veräußerungsrente - Entgeltliche Anteilsveräußerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 16.11.1972 - IV R 38/68

    Betrieb - Mitunternehmeranteil - Schenkungsweise Übertragung - Nahe Angehörige -

    Auszug aus BFH, 26.03.1987 - IV R 58/85
    Bei Betriebsübertragungen von Eltern auf ihre Kinder in Verbindung mit der Vereinbarung von Rentenzahlungen der Kinder an die Eltern spricht nach der ständigen Rechtsprechung des BFH eine nur schwere widerlegbare Vermutung dafür, daß eine private Versorgungsrente vorliegt (vgl. z. B. Urteile vom 16. November 1972 IV R 38/68, BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184; vom 26. Januar 1978 IV R 62/77, BFHE 124, 338, BStBl II 1978, 301; vom 9. Oktober 1985 I R 149/82, BFHE 144, 561, BStBl II 1986, 51).

    Die Vermutung, es liege eine außerbetriebliche Versorgungsrente vor, gilt auch, wenn die Rente nicht erst beim Ausscheiden der Eltern aus dem Betrieb, sondern bereits beim Eintritt der Kinder in eine mit den Eltern gebildete Gesellschaft zugesagt wird und die Eltern das Recht haben, bei ihrem Austritt aus der Gesellschaft die Rente zu verlangen (Urteil in BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184).

    Dabei kann es nicht darauf ankommen, ob, wie im Falle des Urteils in BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184, zwischen der Zusage von Versorgungsleistungen und dem Beginn ihrer Zahlungen ein Zeitraum von wenigen Monaten oder, wie im Streitfall, ein Zeitraum von mehreren Jahren lag.

    Der Betriebsveräußerer wird sich, soweit der Betrieb bzw. der Anteil am Betrieb einen die Buchwerte übersteigenden Wert hat, diesen Wert gegen Gewährung eines zusätzlichen Veräußerungsentgelts in Form einer Barzahlung oder einer Kaufpreisrente vergüten und sich nicht mit einer Versorgungsrente abfertigen lassen (Urteil in BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184).

  • BFH, 09.10.1985 - I R 149/82

    Betriebliche Veranlassung - Übernahme des väterlichen Betriebs - Rentenzahlungen

    Auszug aus BFH, 26.03.1987 - IV R 58/85
    Bei Betriebsübertragungen von Eltern auf ihre Kinder in Verbindung mit der Vereinbarung von Rentenzahlungen der Kinder an die Eltern spricht nach der ständigen Rechtsprechung des BFH eine nur schwere widerlegbare Vermutung dafür, daß eine private Versorgungsrente vorliegt (vgl. z. B. Urteile vom 16. November 1972 IV R 38/68, BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184; vom 26. Januar 1978 IV R 62/77, BFHE 124, 338, BStBl II 1978, 301; vom 9. Oktober 1985 I R 149/82, BFHE 144, 561, BStBl II 1986, 51).

    Der Umstand, daß das FA zunächst den Betriebsausgabenabzug zugelassen hat, steht dessen späterer Versagung nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung nicht entgegen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 144, 561, BStBl II 1986, 51; vom 19. November 1985 VIII R 25/85, BFHE 146, 32, BStBl II 1986, 520).

  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 25/85

    Klagebefugnis - Personengesellschaft - Übergang auf Rechtsnachfolger -

    Auszug aus BFH, 26.03.1987 - IV R 58/85
    Der Umstand, daß das FA zunächst den Betriebsausgabenabzug zugelassen hat, steht dessen späterer Versagung nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung nicht entgegen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 144, 561, BStBl II 1986, 51; vom 19. November 1985 VIII R 25/85, BFHE 146, 32, BStBl II 1986, 520).

    Im Streitfall war das FA aber auch schon deshalb nicht daran gehindert, die Bescheide der Streitjahre zuungunsten der Klägerin zu ändern, weil die Feststellungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 Abs. 1 AO 1977 ergangen waren (Urteil in BFHE 146, 32, BStBl II 1986, 520).

  • BFH, 22.09.1982 - IV R 154/79

    Veräußerungsrente - Gleichwertigkeit

    Auszug aus BFH, 26.03.1987 - IV R 58/85
    Eine betriebliche Veräußerungsrente ist gegeben, wenn ein Betrieb oder ein Mitunternehmeranteil gegen Zahlung einer Rente übertragen wird und sich die Beteiligten bei der Bemessung der Rentenhöhe übereinstimmend von dem Gedanken einer angemessenen Gegenleistung für die erworbenen Anteile an den Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens der Personengesellschaft (Leistungsaustausch) leiten ließen (BFH-Urteil vom 22. September 1982 IV R 154/79, BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99).

    Die im Zusammenhang mit der Übertragung eines Betriebs oder eines Mitunternehmeranteils an einem Betrieb vereinbarten laufenden Leistungen zugunsten der übertragenden Eltern sind allenfalls dann betriebliche Versorgungsrenten, wenn feststeht, daß einer der Elternteile dem Unternehmen Dienste geleistet hat, für die einem Fremden eine nachträgliche Vergütung gewährt worden wäre (BFH-Urteile vom 6. März 1975 IV R 191/71, BFHE 115, 443, BStBl II 1975, 600, und in BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99).

  • BFH, 04.08.1961 - VI 269/60 S

    Einkommensteuerliche Behandlung eines Grundstückskaufvertrages gegen Leibrente

    Auszug aus BFH, 26.03.1987 - IV R 58/85
    Nach dem eigenen Vortrag der Klägerin liegt eine bindende Zusage des FA, die Versorgungsleistungen als Betriebsausgaben zu behandeln, schon deshalb nicht vor, weil die Besprechung mit dem Sachbearbeiter erst nach Abschluß des Vertrags über das Ausscheiden des A und seiner Ehefrau stattgefunden hat und somit diese Besprechung für das Verhalten der Beteiligten und ihre Dispositionen nicht ursächlich sein konnte (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 4. August 1961 VI 269/60 S, BFHE 73, 813, BStBl III 1961, 562).
  • BFH, 06.03.1975 - IV R 191/71

    Personengesellschaft - Ausscheiden des Vaters - Erwerb des Gesellschaftsanteils -

    Auszug aus BFH, 26.03.1987 - IV R 58/85
    Die im Zusammenhang mit der Übertragung eines Betriebs oder eines Mitunternehmeranteils an einem Betrieb vereinbarten laufenden Leistungen zugunsten der übertragenden Eltern sind allenfalls dann betriebliche Versorgungsrenten, wenn feststeht, daß einer der Elternteile dem Unternehmen Dienste geleistet hat, für die einem Fremden eine nachträgliche Vergütung gewährt worden wäre (BFH-Urteile vom 6. März 1975 IV R 191/71, BFHE 115, 443, BStBl II 1975, 600, und in BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99).
  • BFH, 26.01.1978 - IV R 62/77

    Passivierung - Leibrentenverpflichtung - Veräußerer - Betriebserwerb

    Auszug aus BFH, 26.03.1987 - IV R 58/85
    Bei Betriebsübertragungen von Eltern auf ihre Kinder in Verbindung mit der Vereinbarung von Rentenzahlungen der Kinder an die Eltern spricht nach der ständigen Rechtsprechung des BFH eine nur schwere widerlegbare Vermutung dafür, daß eine private Versorgungsrente vorliegt (vgl. z. B. Urteile vom 16. November 1972 IV R 38/68, BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184; vom 26. Januar 1978 IV R 62/77, BFHE 124, 338, BStBl II 1978, 301; vom 9. Oktober 1985 I R 149/82, BFHE 144, 561, BStBl II 1986, 51).
  • BFH, 21.10.1985 - GrS 4/84

    Wirksamkeit von Verwaltungsakten - GmbH als Adressat - Erlöschen durch Umwandlung

    Auszug aus BFH, 26.03.1987 - IV R 58/85
    Der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat dies im Beschluß vom 21. Oktober 1985 GrS 4/84 (BFHE 145, 110, BStBl II 1986, 230) damit begründet, daß es sich dabei allenfalls um die unrichtige Bezeichnung ein und derselben Rechtsperson handele.
  • BFH, 12.11.1985 - VIII R 286/81

    Betriebliche Veräußerungsrente - Betriebliche Versorgungsrente -

    Auszug aus BFH, 26.03.1987 - IV R 58/85
    Diese Vermutung gilt nicht nur bei Übertragung eines Betriebs, sondern auch für Renten, die im Zusammenhang mit der Übertragung von Mitunternehmeranteilen vereinbart werden (BFH-Urteil vom 12. November 1985 VIII R 286/81, BFHE 145, 62, BStBl II 1986, 55).
  • BFH, 10.04.1991 - XI R 25/89

    Beurteilung einer durch Übergabevertrag vereinbarten Rentenzahlung als

    Eine Bindung des FA nach Treu und Glauben setzt voraus, daß der Steuerpflichtige im Vertrauen auf das Verhalten der Finanzbehörde disponiert hat; nach verwirklichtem Tatbestand ist die Möglichkeit der Disposition nicht mehr gegeben (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 1960 VI 26/59 U, BFHE 70, 262, BStBl III 1960, 96; vom 4. August 1961 VI 269/60 S, BFHE 73, 812, BStBl III 1961, 562; vom 26. März 1987 IV R 58/85, BFH/NV 1987, 770; vom 29. Oktober 1987 X R 1/80, BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121; vom 11. Dezember 1987 III R 168/86, BFHE 152, 29, BStBl II 1988, 232; vom 5. Oktober 1990 III R 19/88, BFHE 162, 211, BStBl II 1991, 45).
  • BFH, 07.03.1989 - IX R 308/87

    Vermögenserwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen Leibrentenzahlung an

    Auch eine annähernde Übereinstimmung der Wertverhältnisse reicht aus, sofern die Beteiligten - subjektiv - davon ausgegangen sind, daß die Gesamtleistung - z.B. Festpreis zuzüglich Rente (BFH-Urteil vom 26. März 1987 IV R 58/85, BFH/NV 1987, 770) - dem empfangenen Wert in etwa entspricht (BFH-Urteil vom 16. Juli 1969 I R 186/66, BFHE 97, 63, BStBl II 1970, 56).
  • FG Sachsen, 25.01.2005 - 1 K 1489/04

    Keine Existenzgründer-Ansparrücklage für freiberuflich tätige GbR bei vorheriger

    Der Umstand, dass in der Anlage zum Feststellungsbescheid 1997 festgestellt wird, dass die Ansparrücklage im Jahr 1997 nach § 7g Abs. 7 EStG gebildet wurde, steht nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung der späteren Verneinung der Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 26. März 1987 - IV R 58/85, BFH/NV 1987, 770).
  • BFH, 24.07.1990 - VIII R 39/84

    Zur Höhe der Rückstellung für Versorgungsleistungen an ehemalige Gesellschafter

    Die Vermutung für einen privaten Charakter von Leistungen, die Kinder ihren Eltern aufgrund einer Rentenverpflichtung erbringen, ist insoweit widerlegt (vgl. BFH-Urteil vom 26. März 1987 IV R 58/85, BFH/NV 1987, 770, m. w. N.).
  • BFH, 07.10.1997 - VIII R 56/96

    Voraussetzung des Abzugs einer Pensionsverpflichtung nach § 104 Abs. 1

    Von dieser Vermutung ist u. a. auszugehen, wenn die Pensionsverpflichtung im Gesellschaftsvertrag nicht (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1977 I R 75/77, BFHE 124, 178, BStBl II 1978, 269; in BFH/NV 1995, 212) oder ohne hinreichenden betrieblichen Anlaß (BFH-Urteile vom 26. März 1987 IV R 58/85, BFH/NV 1987, 770, unter III. 2. b der Gründe; vom 10. April 1991 XI R 27, 28/88, BFH/NV 1991, 530, m. w. N.) vereinbart wurde oder die Zusage erst einige Zeit nach dem Tod des Gesellschafters oder im Zusammenhang mit der Übertragung eines Gesellschaftsanteils auf Angehörige erteilt wurde (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 6. März 1975 IV R 191/71, BFHE 115, 443, BStBl II 1975, 600; in BFH/NV 1992, 728, m. w. N.).
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