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   BFH, 24.02.2000 - IV R 6/99   

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https://dejure.org/2000,1146
BFH, 24.02.2000 - IV R 6/99 (https://dejure.org/2000,1146)
BFH, Entscheidung vom 24.02.2000 - IV R 6/99 (https://dejure.org/2000,1146)
BFH, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - IV R 6/99 (https://dejure.org/2000,1146)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Geldanleihe - Betriebsvermögen - Freiberufler

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 3, § 18
    Geldanleihe kein Betriebsvermögen bei Freiberuflern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 3
    Gewillkürtes Betriebsvermögen; Steuerberater; Wertpapier

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 191, 307
  • NJW 2000, 2838
  • BB 2000, 1023
  • BB 2000, 1820
  • DB 2000, 1003
  • BStBl II 2000, 297
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96

    Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein;

    Auszug aus BFH, 24.02.2000 - IV R 6/99
    Bei dieser Sachlage ist die Geldanleihe entsprechend dem BFH-Urteil vom 19. Februar 1997 XI R 1/96 (BFHE 182, 567, BStBl II 1997, 399) als Privatvermögen zu behandeln.

    Diese Rechtsfrage hat keine grundsätzliche Bedeutung (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1999 X B 40/99, nicht veröffentlicht; BFH-Urteile vom 13. Oktober 1998 VIII R 61/96, BFH/NV 1999, 463; in BFHE 182, 567, BStBl II 1997, 399).

  • BFH, 22.09.1993 - X R 37/91

    Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen muß unmißverständlich bekundet

    Auszug aus BFH, 24.02.2000 - IV R 6/99
    Der Senat lässt unentschieden, ob er an der bisherigen ständigen Rechtsprechung festhält, wonach die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG unzulässig ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. August 1989 IV R 80/88, BFHE 158, 254, BStBl II 1990, 17; vom 29. April 1999 IV R 7/98, BFHE 188, 390, BStBl II 1999, 488; ausdrücklich offen gelassen im BFH-Urteil vom 22. September 1993 X R 37/91, BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von den Klägern zitierten BFH-Urteil in BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172.

  • BFH, 13.10.1998 - VIII R 61/96

    Private oder betriebliche Spekulationsverluste?

    Auszug aus BFH, 24.02.2000 - IV R 6/99
    Diese Rechtsfrage hat keine grundsätzliche Bedeutung (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1999 X B 40/99, nicht veröffentlicht; BFH-Urteile vom 13. Oktober 1998 VIII R 61/96, BFH/NV 1999, 463; in BFHE 182, 567, BStBl II 1997, 399).
  • BFH, 24.08.1989 - IV R 80/88

    Bürgschaftsaufwendungen eines Freiberuflers nur ausnahmsweise Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 24.02.2000 - IV R 6/99
    Der Senat lässt unentschieden, ob er an der bisherigen ständigen Rechtsprechung festhält, wonach die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG unzulässig ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. August 1989 IV R 80/88, BFHE 158, 254, BStBl II 1990, 17; vom 29. April 1999 IV R 7/98, BFHE 188, 390, BStBl II 1999, 488; ausdrücklich offen gelassen im BFH-Urteil vom 22. September 1993 X R 37/91, BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172).
  • BFH, 18.12.1996 - XI R 52/95

    Barrengold als gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 24.02.2000 - IV R 6/99
    Die Wirtschaftsgüter müssen objektiv "betriebsdienlich" sein (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 52/95, BFHE 182, 204, BStBl II 1997, 351).
  • BFH, 01.04.1982 - IV R 130/79

    Leitung einer privaten Sportschule kann freiberufliche Tätigkeit sein

    Auszug aus BFH, 24.02.2000 - IV R 6/99
    Eine selbständige Tätigkeit i.S. des § 18 EStG ist anzunehmen, wenn die eigene Arbeitskraft sowie das geistige Vermögen eingesetzt und in der Regel durch eine besonders qualifizierte Ausbildung erworbene Kenntnisse verwertet werden (vgl. BFH-Urteil vom 1. April 1982 IV R 130/79, BFHE 136, 86, BStBl II 1982, 589; Stuhrmann in Kirchhof/Söhn, a.a.O., § 18 Rdnr. A 130).
  • BFH, 26.10.1999 - X B 40/99

    Kein wirtschaftliches Eigentum beim Nießbraucher

    Auszug aus BFH, 24.02.2000 - IV R 6/99
    Diese Rechtsfrage hat keine grundsätzliche Bedeutung (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1999 X B 40/99, nicht veröffentlicht; BFH-Urteile vom 13. Oktober 1998 VIII R 61/96, BFH/NV 1999, 463; in BFHE 182, 567, BStBl II 1997, 399).
  • BFH, 29.04.1999 - IV R 7/98

    Rücklage für Ersatzbeschaffung

    Auszug aus BFH, 24.02.2000 - IV R 6/99
    Der Senat lässt unentschieden, ob er an der bisherigen ständigen Rechtsprechung festhält, wonach die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG unzulässig ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. August 1989 IV R 80/88, BFHE 158, 254, BStBl II 1990, 17; vom 29. April 1999 IV R 7/98, BFHE 188, 390, BStBl II 1999, 488; ausdrücklich offen gelassen im BFH-Urteil vom 22. September 1993 X R 37/91, BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172).
  • FG Niedersachsen, 15.07.1998 - II 490/95

    Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen bei Freiberufler

    Auszug aus BFH, 24.02.2000 - IV R 6/99
    Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 216 veröffentlichten Urteil u.a. aus, das FA habe zu Unrecht den geltend gemachten Aufwand nicht zum Abzug zugelassen.
  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Nachdem auch der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 24. Februar 2000 IV R 6/99 (BFHE 191, 307, BStBl II 2000, 297) offen gelassen hatte, ob er sich der Auffassung im Schrifttum anschließen könnte, gibt er nunmehr seine bisherige Rechtsprechung auf.
  • BFH, 19.05.2009 - VIII R 6/07

    Leistungen einer Praxisausfallversicherung nach einem Unfall sind nicht zu

    Deshalb kann sie nicht dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet werden (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 IV R 6/99, BFHE 191, 307, BStBl II 2000, 297).
  • BFH, 31.05.2001 - IV R 49/00

    Geldgeschäfte eines Freiberuflers

    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. Februar 2000 IV R 6/99 (BFHE 191, 307, BStBl II 2000, 297) ebenso wie bereits zuvor der X. Senat des BFH (Urteil vom 22. September 1993 X R 37/91, BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172) offen gelassen, ob er sich der in der Literatur an dieser Rechtsprechung geübten Kritik anschließen könnte.

    Wenn es auch freie Berufe gibt, die etwa wegen der benötigten technischen Geräte einen nicht unerheblichen Kapitaleinsatz erfordern, so ist doch die Nutzung vorhandenen Kapitals eher die Ausnahme und jedenfalls nicht das Merkmal einer freiberuflichen Tätigkeit (Senats-Urteil in BFHE 191, 307, BStBl II 2000, 297).

  • BFH, 10.09.2003 - XI R 26/02

    Veräußerung einer Zufallserfindung

    b) Nach bislang ständiger Rechtsprechung des BFH kann ein Freiberufler nur unter der Voraussetzung, dass er seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt, gewillkürtes Betriebsvermögen bilden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 IV R 49/00, BFHE 195, 386, BStBl II 2001, 828, m.w.N.; noch offen gelassen in BFH-Urteile vom 24. Februar 2000 IV R 6/99, BFHE 191, 307, BStBl II 2000, 297; vom 22. September 1993 X R 37/91, BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172).

    Im Übrigen kann ein Wirtschaftsgut des Privatvermögens nicht allein dadurch Betriebsvermögen werden, dass die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben irrtümlich steuerlich geltend gemacht werden (vgl. zur Unbeachtlichkeit buchmäßiger Behandlung z.B. BFH-Urteile vom 12. Dezember 2002 III R 20/01, BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297; in BFHE 191, 307, BStBl II 2000, 297).

  • FG Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 5 K 231/04

    Wertpapiere eines selbständig tätigen Arztes kein Betriebsvermögen

    Er verweise insoweit auf die Urteile des BFH vom 24. Februar 2000 IV R 6/99 (BStBl. II 2000, 297) undvom 31. Mai 2001 IV R 49/00 (BStBl. II 2001, 828).

    Seine selbständige Tätigkeit im Sinne des § 18 EStG als Internist ist dadurch gekennzeichnet, dass er seine eigene Arbeitskraft und sein geistiges Können einsetzt (vgl. Urteile des BFH vom 24. Februar 2000 IV R 6/99, BStBl. II 2000, 297 undvom 31. Mai 2001 IV R 49/00, BStBl. II 2001, 828; FG Hamburg Urteil vom 25. April 2007 2 K 239/05, dokumentiert [...]).

    Denn sie ermöglicht eine betriebliche Veranlassung von einer privaten abzugrenzen (vgl. Urteile des BFH vom 24. Februar 2000 IV R 6/99, BStBl. II 2000, 297 undvom 31. Mai 2001 IV R 49/00, BStBl. II 2001, 828) und stellt damit eine gesetzmäßige und gleichmäßige Anwendung des § 4 Abs. 4 EStG sicher, wonach Betriebsausgaben Aufwendungen sind, die durch den Betrieb veranlasst sind.

  • FG Hamburg, 25.04.2007 - 2 K 239/05

    Einkommensteuer: Wertpapiere im gewillkürten Betriebsvermögen einer

    Deshalb muss der Steuerpflichtige darlegen, welche Beziehung das Wirtschaftsgut zum Betrieb hat und welche vernünftigen wirtschaftlichen Überlegungen ihn veranlasst haben, das Wirtschaftsgut als Betriebsvermögen zu behandeln (BFH-Urteil vom 24. Februar 2000, IV R 6/99, BFHE 191, 307, BStBl II 2000, 297).

    Da eine selbständige Tätigkeit i.S. des § 18 EStG dadurch charakterisiert ist, dass die eigene Arbeitskraft sowie das geistige Vermögen eingesetzt und in der Regel durch eine besonders qualifizierte Ausbildung erworbene Kenntnisse verwertet werden, nicht dagegen durch einen erheblichen Kapitaleinsatz, sind an den Nachweis der Betriebsbezogenheit bei der Bildung gewillkürten Betriebsvermögens strenge Anforderungen zu stellen, wenn Geldanlagen als gewillkürtes Betriebsvermögen eines Freiberuflers behandelt werden sollen (BFH-Urteil vom 24. Februar 2000, IV R 6/99 BFHE 191, 307, BStBl II 2000, 297; BFH-Urteil vom 31. Mai 2001, IV R 49/00j, BFHE 195, 386 , BStBl II 2001, 828).

    Zwar begründet der Umstand, dass die Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes aus Betriebseinnahmen finanziert werden, noch nicht deren Charakter als gewillkürtes Betriebsvermögen, da sie dem Betriebsvermögen zuvor entnommen worden sein können (BFH-Urteil vom 24. Februar 2000, IV R 6/99, BFHE 191, 307, BStBl II 2000, 297).

  • BFH, 23.09.2009 - IV R 14/07

    Genossenschaftsanteile als gewillkürtes Betriebsvermögen eines

    Grund dafür ist, dass bei der Ausübung eines freien Berufs grundsätzlich die eigene Arbeitskraft des Steuerpflichtigen sowie der Einsatz seines geistigen Vermögens und der durch eine qualifizierte Ausbildung erworbenen Kenntnisse im Vordergrund stehen; die Nutzung vorhandenen Kapitals bildet demgegenüber eher die Ausnahme und ist jedenfalls nicht das Merkmal, das eine freiberufliche Tätigkeit prägt (BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 IV R 6/99, BFHE 191, 307, BStBl II 2000, 297, unter 2. der Gründe).
  • FG Köln, 25.09.2008 - 15 K 1235/04

    Gewinnmindernde Berücksichtigung von Verlusten aus Wertpapiergeschäften i.R.d.

    Zwar gibt es auch freie Berufe, die etwa wegen der benötigten technischen Geräte einen nicht unerheblichen Kapitaleinsatz erfordern, so wie im Fall der Klägerin, jedoch ist der Kapitaleinsatz nicht das kennzeichnende Merkmal dieser freiberuflichen Tätigkeit (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 24.02.2000, IV R 6/99, BStBl II 2000, 297 unter 2.;vom 31.05.2001, IV R 49/00, BStBl II 2001, 828 unter 1.a.).

    Zwar fehlt es nicht schon an der objektiven Eignung der Wertpapiergeschäfte zur Förderung des Betriebs der Klägerin, weil den Geschäften gewisse Risiken inne wohnen, wobei das Gericht in seiner Entscheidung dahingestellt lassen kann, ob die Wertpapiere im Zeitpunkt des Erwerbs verlustgeneigt waren und bereits aus diesem Grund dem Betrieb objektiv keinen Nutzen bringen konnten (vgl. nur Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.02.2000, IV R 6/99, BStBl II 2000, 297 unter 3.).

  • FG München, 04.12.2001 - 13 K 5564/98

    Zur Zuordnung von Wertpapieren zum Betriebsvermögen eines Zahnarztes;

    An den Nachweis der Betriebsbezogenheit sind daher strenge Anforderungen zu stellen, wenn Geldanlagen in Form von Anleihepapieren als Betriebsvermögen eines Freiberuflers behandelt werden sollen (BFH-Urteile vom 24.2.2000 IV R 6/99, BStBl II 2000, 297 und 22.9.1993 X R 37/91, BStBl II 1994, 172 ).

    Aber auch bei Erwerb der Anleihen zur Finanzierung des Umzugs der zahnärztlichen Praxis hätte der Kl ebenso die Wertpapiere in seinem Privatvermögen halten können, um den erwarteten Veräußerungserlös erst im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses in das Betriebsvermögen zwecks Finanzierung des Umzugs einzulegen (vgl. BFH-Urteil, BStBl II 2000, 297, 298).

    Bei dem gefundenen Ergebnis braucht der Senat nicht mehr Stellung zu nehmen, ob bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen zulässig ist (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 24.8.1989 IV R 80/88, BStBl II 1990, 17 ; 29.4.1999 IV R 7/98, BStBl II 1999, 488 und - die Fragen offen lassend, BFH-Urteil vom 24.2.2000 IV R 6/99, BStBl II 2000, 297 ; vgl. auch R 13 EStR ).

  • FG Niedersachsen, 03.06.2014 - 12 K 39/12

    Anforderungen an die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei Geldanlagen von

    Deshalb muss der Steuerpflichtige darlegen, welche Beziehung das Wirtschaftsgut zum Betrieb hat und welche vernünftigen wirtschaftlichen Überlegungen ihn veranlasst haben, das Wirtschaftsgut als Betriebsvermögen zu behandeln (BFH-Urteil vom 24.02.2000, IV R 6/99, BStBl II 2000, 297).

    Da eine selbständige Tätigkeit i.S.d. § 18 EStG dadurch charakterisiert ist, dass die eigene Arbeitskraft sowie das geistige Vermögen eingesetzt und in der Regel durch eine besonders qualifizierte Ausbildung erworbene Kenntnisse verwertet werden, nicht dagegen durch einen erheblichen Kapitaleinsatz, sind an den Nachweis der Betriebsbezogenheit bei der Bildung gewillkürten Betriebsvermögens strenge Anforderungen zu stellen, wenn Geldanlagen als gewillkürtes Betriebsvermögen eines Freiberuflers behandelt werden sollen (BFH-Urteil vom 24.02.2000, IV R 6/99, BStBl II 2000, 297; BFH-Urteil vom 31.05.2001, IV R 49/00, BStBl II 2001, 828).

  • FG Baden-Württemberg, 29.01.2008 - 4 K 281/04

    Zur Frage des Betriebsausgabenabzugs, wenn ein Rechtsanwalt aus einer zugunsten

  • FG Köln, 21.09.2016 - 4 K 1927/15

    Beurteilung einer hinzuerworbenen landwirtschaftlichen Fläche als

  • FG Bremen, 24.10.2002 - 2 K 486/02

    Zulässigkeit gewillkürten Betriebsvermögens bei der

  • BFH, 23.09.2009 - IV R 5/07

    Willkürung von Betriebsvermögen - Keine Bilanzberichtigung wegen der Behandlung

  • BFH, 29.01.2009 - III B 123/07

    Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen setzt betriebliche Veranlassung voraus

  • FG Sachsen-Anhalt, 18.12.2002 - 2 K 194/01

    Zulässigkeit gewillkürten Betriebsvermögens bei der Gewinnermittlung nach § 4

  • FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 2990/07

    Strukturell dauerdefizitärer BgA als Organträger; Strukturell dauerdefizitär;

  • FG Hamburg, 24.07.2002 - VI 212/00

    Steuerbare Einkünfte aus der Verwertung einer Erfindung

  • FG München, 04.08.2003 - 13 V 2611/03

    Zweitfahrzeug (Motorrad) als gewillkürtes Sonder-Betriebsvermögen; Aussetzung der

  • FG Niedersachsen, 10.01.2001 - 13 K 424/95

    Keine Rückstellung im Einzelunternehmen eines GmbH-Geschäftsführers, der sich

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 7 K 9382/05

    Zuordnung einer darlehensfinanzierten Beteiligung zum Betriebsvermögen eines

  • BFH, 26.09.2007 - VIII B 216/06

    Fondsanteile als gewillkürtes Betriebsvermögen eines Freiberuflers

  • BFH, 02.05.2001 - X B 10/01

    Grundsätzliche Bedeutung - Zuordnung zum Betriebsvermögen - Widmungsentscheidung

  • FG München, 25.05.2019 - 11 K 1190/14

    Feststellung der Besteuerungsgrundlage einer Gesellschaft

  • FG Sachsen, 17.10.2005 - 6 K 278/05

    Nachweis der Betriebszugehörigkeit eines PKW durch Fahrtenbücher;

  • FG München, 04.05.2017 - 11 K 1190/14

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

  • BFH, 24.08.2000 - IV B 158/99

    Buchungsvorgänge - Beweisantrag - Beweiserhebung ohne Antrag - Sachaufklärung -

  • FG München, 08.12.2009 - 13 K 3971/07

    Wertpapiere eines Unternehmensberaters kein notwendiges Betriebsvermögen und bei

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