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   BFH, 13.10.1994 - IV R 70/93   

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https://dejure.org/1994,9718
BFH, 13.10.1994 - IV R 70/93 (https://dejure.org/1994,9718)
BFH, Entscheidung vom 13.10.1994 - IV R 70/93 (https://dejure.org/1994,9718)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 1994 - IV R 70/93 (https://dejure.org/1994,9718)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.09.1987 - IV R 63/85

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 13.10.1994 - IV R 70/93
    Dazu bedarf es, wenn die Verletzung materiellen Rechts gerügt wird, wenigstens einer kurzen Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Vorentscheidung (z. B. Beschlüsse des BFH vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470 m. w. N.; vom 16. September 1987 IV R 63/85, BFH/NV 1988, 714, ebenfalls m. w. N.).

    Daß das FA die entschiedene Rechtsfrage der höchstrichterlichen Klärung für bedürftig hält, berührt den vom FG in der Sache vertretenen Standpunkt nicht und macht die für die Revisionsbegründung verlangte Auseinandersetzung mit diesem Rechtsstandpunkt daher nicht überflüssig (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1988, 714).

  • BFH, 16.10.1984 - IX R 177/83

    Revisionsbegründung - Anforderungen - Prozeßbevollmächtiger - Bezugnahme auf

    Auszug aus BFH, 13.10.1994 - IV R 70/93
    Dazu bedarf es, wenn die Verletzung materiellen Rechts gerügt wird, wenigstens einer kurzen Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Vorentscheidung (z. B. Beschlüsse des BFH vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470 m. w. N.; vom 16. September 1987 IV R 63/85, BFH/NV 1988, 714, ebenfalls m. w. N.).
  • BFH, 25.07.2019 - III R 34/18

    Koordinierung von Kindergeldansprüchen zwischen zwei EU-Staaten

    Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 FGO) mit der Begründung gerügt, das FG habe auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so ist genau anzugeben, welchen vorgetragenen Tatsachen das FG auch ohne Beweisantritt hätte nachgehen müssen, welche Beweismittel sich dem FG hätten aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich aus diesen Beweismitteln für den festgestellten Sachverhalt ergeben hätten und inwiefern das angefochtene Urteil auf der unterlassenen Sachaufklärung beruhen kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13.10.1994 - IV R 70/93, BFH/NV 1995, 529, Rz 9).
  • BFH, 17.02.2000 - I R 108/98

    Förderung des Skatspiels gemeinnützig?

    Die Schlüssigkeit einer derartigen Rüge setzt jedenfalls voraus, dass die angeblich nicht berücksichtigten Tatsachen aus der Sicht des FG entscheidungserheblich waren (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1994 IV R 70/93, BFH/NV 1995, 529).
  • BFH, 02.05.2001 - IX R 9/98

    Einkommensteuer - Mietvertrag - Werbungskostenabzug - Anforderungen an die

    Zur ordnungsgemäßen Rüge eines Verfahrensmangels sind die Tatsachen schlüssig darzutun, aus denen sich ergibt, dass ein Verfahrensmangel vorliegt, und darzulegen, dass das angefochtene Urteil auf ihm beruhen kann (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFH/NV 2000, 1435; vom 13. Oktober 1994 IV R 70/93, BFH/NV 1995, 529; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 120 Anm. 38).

    Dazu wäre es erforderlich aufzuzeigen, inwiefern eine weitere Sachaufklärung oder Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können; dabei ist von dem materiell-rechtlichen Standpunkt des FG auszugehen (vgl. BFH in BFH/NV 1995, 529).

  • BFH, 17.02.2000 - I R 109/98

    Förderung des Skatspiels - Gemeinnützigkeit - Gewerbesteuer - Steuerbefreiung

    Die Schlüssigkeit einer derartigen Rüge setzt jedenfalls voraus, dass die angeblich nicht berücksichtigten Tatsachen aus der Sicht des FG entscheidungserheblich waren (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1994 IV R 70/93, BFH/NV 1995, 529).
  • BFH, 04.03.1997 - IX R 81/95

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Die Revisionsbegründung muß erkennen lassen, daß der Revisionskläger sich mit dem Rechtsstandpunkt des FG auseinandergesetzt hat (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1994 IV R 70/93, BFH/NV 1995, 529, und BFH-Beschluß vom 1. Juni 1994 II R 124/90, BFH/NV 1995, 128).
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