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   BFH, 01.12.1988 - IV R 72/87   

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https://dejure.org/1988,1085
BFH, 01.12.1988 - IV R 72/87 (https://dejure.org/1988,1085)
BFH, Entscheidung vom 01.12.1988 - IV R 72/87 (https://dejure.org/1988,1085)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 1988 - IV R 72/87 (https://dejure.org/1988,1085)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1977 § 13a Abs. 1; AO 1977 § 141 Abs. 1 und 2

  • Wolters Kluwer

    Pferdezucht - Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen - Buchführungspflicht - Vermögensvergleich - Besteuerungsgrundlage - Bilanz - Liebhaberei - Option

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 155, 344
  • BB 1989, 415
  • DB 1989, 560
  • BStBl II 1989, 234
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.01.1988 - IV R 61/86

    Zur Wirksamkeit eines Antrags nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG 1975 auf

    Auszug aus BFH, 01.12.1988 - IV R 72/87
    Die Antragsfrist ist eine (wiedereinsetzungsfähige) Ausschlußfrist (Senatsurteil vom 28. Januar 1988 IV R 61/86, BFHE 152, 480, BStBl II 1988, 532).

    Treu und Glauben steht der Sachbehandlung durch das FA schon deshalb nicht entgegen, weil die für einen Vertrauenstatbestand allenfalls in Betracht kommenden ursprünglichen Einkommensteuerveranlagungen 1979 bis 1982 sämtlich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung standen (vgl. im übrigen auch Senatsurteil in BFHE 152, 480, BStBl II 1988, 532).

  • BFH, 28.01.1988 - IV R 12/86

    Land- und Forstwirtschaft - Gewinnermittlung - Bestandsvergleich - Antrag auf

    Auszug aus BFH, 01.12.1988 - IV R 72/87
    Selbst wenn man mit den Grundsätzen des Senatsurteils vom 28. Januar 1988 IV R 12/86 (BFHE 152, 476, BStBl II 1988, 530) davon ausgeht, daß die Kläger in Gestalt der Anlage L und in Verbindung mit der vorgelegten Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG einen Antrag i. S. von § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG 1975/1977 bzw. § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG 1981 gestellt haben, haben sie jedoch einschließlich des Wirtschaftsjahres 1981/82 die vorstehend erwähnte Antragsfrist versäumt.
  • BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener

    Das Erwirtschaften von Verlusten ist jedenfalls während einer längeren Anlaufzeit unbeachtlich (vgl dazu BFHE 142, 464; 155, 344).
  • BFH, 06.03.2003 - IV R 26/01

    Liebhaberei bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

    d) Diesem Ergebnis steht die Rechtsprechung des Senats nicht entgegen, wonach der Steuerpflichtige, der seinen Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt, nicht geltend machen kann, sein Betrieb sei ein einkommensteuerlich nicht relevanter landwirtschaftlicher Liebhabereibetrieb (Senatsurteile vom 24. Juli 1986 IV R 137/84, BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808, und vom 1. Dezember 1988 IV R 72/87, BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234).

    Das FG hat insoweit zutreffend darauf hingewiesen, dass in diesen Fällen tatsächlich steuerliche Gewinne erzielt worden waren und der Streit entweder um die Frage ging, ob ursprünglich landwirtschaftlich genutzte Flächen noch Betriebsvermögen waren (so in BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808), oder ob tatsächlich erzielte Verluste anstelle von Durchschnittssatzgewinnen anzusetzen seien (so in BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234).

    Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ist daher im Streitfall für die Besteuerung und damit für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht ebenso maßgebend, wie in dem in BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234 entschiedenen Fall, in dem es dem Kläger versagt blieb, sich gegenüber der gesetzlich gebotenen Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen auf tatsächlich erzielte und auf Grund Bestandsvergleichs ermittelte Verluste zu berufen.

  • BFH, 17.03.2010 - IV R 60/07

    Liebhaberei - Zurückstellung nachrangiger Ermittlungen bei vorläufiger

    c) Dem entsprechend hat der BFH entschieden, dass der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelte Gewinn auch dann der Totalgewinnprognose zu Grunde zu legen ist, wenn er unter Verzicht auf die Ermittlung des tatsächlichen Gewinns bzw. Verlustes nach gesetzlich festgelegten durchschnittlichen Werten bemessen wird (BFH-Urteil vom 1. Dezember 1988 IV R 72/87, BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234, unter 1. der Gründe, am Ende).

    Deshalb ist bei einer Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG auch dann von einer Gewinnerzielungsabsicht auszugehen, wenn zwar steuerlich Gewinne, tatsächlich aber nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten Verluste erwirtschaftet wurden (BFH-Urteil in BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234; BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 2049).

  • BGH, 29.04.1993 - IX ZR 101/92

    Hinweispflicht des Anwalts bei drohender Verjährung von Ansprüchen gegen Dritte

    a) Hat der Steuerpflichtige keinen Antrag nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 EStG 1977 gestellt, erfolgt die Besteuerung des landwirtschaftlichen Betriebes in jedem Falle nach den Pauschalsätzen der Abs. 3 bis 6, unabhängig davon, ob im Falle der Antragstellung ein Gewerbebetrieb oder Liebhaberei anzunehmen wäre (BFHE 147, 352, 356; 155, 344).
  • FG Düsseldorf, 02.03.2016 - 7 K 3227/15

    Voraussetzungen für die Ansetzung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

    Ein Landwirt, der den Gewinn nach § 13 a EStG ermittle, könne sich nach BFH IV R 72/87 nicht auf Liebhaberei berufen.

    Die Kläger wiederholen und vertiefen ihr Vorbringen aus dem Einspruchsverfahren und tragen ergänzend vor, das Urteil BFH BStBl II 1989, 234 sei nicht einschlägig, da vorliegend niemals Einkünfte aus LuF vorgelegen hätten.

    Denn nach der Rechtsprechung des BFH (Entscheidungen vom 1.12.1988 IV R 72/87 BStBl II 1989, 234; vom 24.05.2007 IV B 41/06 BFH/NV 2007, 2049) kann sich ein Landwirt, der den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen zu ermitteln hat, nicht auf das Vorliegen eines Liebhabereibetriebs berufen.

  • BFH, 18.05.2000 - IV R 27/98

    Betriebsvermögen eines Forstbetriebs

    Im Streitfall, in dem es an einer Gewinnermittlung überhaupt mangelte, kann nichts anderes gelten als in den vom Senat entschiedenen Fällen, in denen der Nachweis von Verlusten an der durchgeführten Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen scheiterte (Senatsurteile vom 24. Juli 1986 IV R 137/84, BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808, und vom 1. Dezember 1988 IV R 72/87, BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 324; s. auch Senatsurteil vom 27. August 1992 IV R 111/91, BFHE 170, 27, BStBl II 1993, 336).
  • BFH, 18.05.2000 - IV R 28/98

    Forstfläche als BV; Liebhaberei

    Im Streitfall, in dem es an einer Gewinnermittlung überhaupt mangelte, kann nichts anderes gelten als in den vom Senat entschiedenen Fällen, in denen der Nachweis von Verlusten an der durchgeführten Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen scheiterte (Senatsurteile vom 24. Juli 1986 IV R 137/84, BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808, und vom 1. Dezember 1988 IV R 72/87, BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234; s. auch Senatsurteil vom 27. August 1992 IV R 111/91, BFHE 170, 27, BStBl II 1993, 336).
  • BFH, 24.05.2007 - IV B 41/06

    Kein Vorliegen eines Liebhabereibetriebs, wenn Gewinn aus Land- und

    Die Frage der Liebhaberei kann sich in einem solchen Fall erstmals für das Wirtschaftsjahr stellen, ab dem aufgrund eines wirksamen Antrags (Option) die durch Vermögensvergleich ermittelten Verluste steuerlich relevant gegenüber dem Finanzamt erklärt werden können (Senatsurteil vom 1. Dezember 1988 IV R 72/87, BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234).

    Es handelt sich vielmehr bei diesen Gewinnen um eine unwiderlegbare gesetzliche Fiktion des erzielten Gewinns mit der Folge, dass auf die Zugrundelegung auch des nachgewiesenen tatsächlichen Gewinns bzw. Verlustes kein Rechtsanspruch besteht (Senatsurteil in BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234).

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2022 - 6 K 1990/19

    Gewinnerzielungsabsicht bei Pferdehaltung bei Vereinnahmung von EU-Fördermitteln

    Es bezog sich auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH vom 01.12.1988, IV R 72/87, BStBl. II 1989, 234 sowie vom 24.05.2007, IV B 41/06, BFH/NV 2007, 2049) nach der sich ein Landwirt, der den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen zu ermitteln habe, nicht auf das Vorliegen eines Liebhabereibetriebs berufen könne.

    Hat die Einkünfteermittlung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen zu erfolgen und ergibt sich dabei ein Gewinn, kann der Steuerpflichtige nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht geltend machen, sein Betrieb sei ein einkommensteuerlich nicht relevanter landwirtschaftlicher Liebhabereibetrieb, solange er die Verluste nicht nachweist (BFH, Urteil vom 24.07.1986, IV R 137/84, BStBl. II 1986, 808; BFH, Urteil vom 01.12.1988, IV R 72/87, BStBl. II 1989, 234; vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 09.02.2018, 13 K 3773/16, EFG 2019, 605 Rn. 67).

  • BFH, 14.07.2003 - IV B 58/02

    Fortfall der Gewinnerzielungsabsicht führt nicht zur Zwangsbetriebsaufgabe eines

    Das Finanzgericht (FG) hat zu Ziffer 3 der Entscheidungsgründe nur hypothetisch ausgeführt, die Einkünfte wären im Streitfall nach Durchschnittssätzen zu ermitteln gewesen, um daraus unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats zu folgern, dass bei dieser Gewinnermittlungsart eine Liebhaberei nicht in Betracht komme (Senatsurteile vom 24. Juli 1986 IV R 137/84, BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808, und vom 1. Dezember 1988 IV R 72/87, BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234; s. auch Senatsurteil vom 27. August 1992 IV R 111/91, BFHE 170, 27, BStBl II 1993, 336).

    Deshalb auch führt das FG in der angefochtenen Entscheidung den Gesichtspunkt, dass bei dieser Gewinnermittlungsart die Annahme einer Liebhaberei ausgeschlossen sei, rein hypothetisch unter Hinweis auf die bereits erwähnte Rechtsprechung des Senats (Urteile in BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808; BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234, und in BFHE 170, 27, BStBl II 1993, 336) aus, dass unter diesen Umständen der Nachweis einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen sei.

  • BFH, 19.01.1989 - IV R 62/88

    Berücksichtigung von Verlusten einer Kiwi-Zucht als echten landwirtschaftlichen

  • FG Bremen, 23.08.2004 - 2 K 328/03

    Betriebsaufgabe bei Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 K 2445/05

    Änderung der gesonderten Feststellung des Gewinnes nach § 165 Abs. 2

  • BFH, 13.02.1997 - IV R 57/96

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes als Veräußerung - Weiterführung

  • BFH, 27.08.1992 - IV R 111/91

    Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13 a EStG )

  • FG Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 8 K 139/03

    Zugehörigkeit von Grundstücken zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen -

  • FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 467/04

    Vorliegen einer Entnahme bei Übertragung der Milchreferenzmenge in einem den

  • FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 64/03

    Bestehen einer steuerpflichtigen Entnahme bei Übertragung eines Teilbetriebs bzw.

  • FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 362/04

    Bestehen einer steuerpflichtigen Entnahme bei Überführung einer Milchquote auf

  • FG Nürnberg, 13.06.1996 - VI 193/94

    Einkommensteuer; Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen

  • LSG Sachsen, 26.07.2001 - L 6 LW 28/00

    Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht zur Landwirtschaftlichen

  • FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 34/00

    Zuordnung eines sich bisher im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen befindlichen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2002 - L 10 LW 34/01
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