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   BFH, 21.09.2000 - IV R 78/99   

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BFH, 21.09.2000 - IV R 78/99 (https://dejure.org/2000,2062)
BFH, Entscheidung vom 21.09.2000 - IV R 78/99 (https://dejure.org/2000,2062)
BFH, Entscheidung vom 21. September 2000 - IV R 78/99 (https://dejure.org/2000,2062)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Werbungskosten: Berufliche Veranlassung eines Umzugs

  • Wolters Kluwer

    Beruflich veranlaßter Umzug - Einlagerung von Möbeln - Aufwendungen - Umzugskosten - Werbungskosten

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

  • gaius.legal

    Werbungskosten: Berufliche Veranlassung eines Umzugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1 S. 1
    Beendigung eines beruflich veranlassten Umzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4
    Freiberufliche Tätigkeit; Umzugskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 193, 315
  • BB 2001, 33
  • DB 2001, 236
  • BStBl II 2001, 70
  • NZA-RR 2001, 153
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.04.1979 - VI B 142/78

    Fahrtüchtigkeit - Unfallbeseitigungskosten - Werbungskosten - Alkoholgenuß

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IV R 78/99
    Der entscheidende Anlass für diese Aufwendungen war vielmehr der aus privaten Gründen des Wohnens vorgenommene Umbau des von den Klägern erworbenen Wohnhauses, der die ursprünglich gegebene berufliche Veranlassung des Umzugs überlagert und verdrängt hat (zur Überlagerung einer beruflichen durch eine private Veranlassung vgl. BFH-Beschluss vom 27. April 1979 VI B 142/78, BFHE 127, 408, BStBl II 1979, 519; s. auch BFH-Urteil vom 17. September 1982 VI R 194/78, nicht veröffentlicht, juris).
  • BFH, 21.07.1989 - VI R 129/86

    Umzug - Umzugskosten - Berufliche Veranlassung - Umzug der Familie - Umzug zehn

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IV R 78/99
    Zwar ist das FG in Übereinstimmung mit den Beteiligten zutreffend davon ausgegangen, dass der Umzug des Klägers von A nach B beruflich veranlasst war (s. etwa Urteil des Bundesfinanzhof --BFH-- vom 21. Juli 1989 VI R 129/86, BFHE 158, 26, BStBl II 1989, 917, m.w.N.).
  • BFH, 17.09.1982 - VI R 194/78
    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IV R 78/99
    Der entscheidende Anlass für diese Aufwendungen war vielmehr der aus privaten Gründen des Wohnens vorgenommene Umbau des von den Klägern erworbenen Wohnhauses, der die ursprünglich gegebene berufliche Veranlassung des Umzugs überlagert und verdrängt hat (zur Überlagerung einer beruflichen durch eine private Veranlassung vgl. BFH-Beschluss vom 27. April 1979 VI B 142/78, BFHE 127, 408, BStBl II 1979, 519; s. auch BFH-Urteil vom 17. September 1982 VI R 194/78, nicht veröffentlicht, juris).
  • BFH, 28.04.1988 - IV R 42/86

    Kosten eines Arztes für den Umzug in die Nähe der Praxis als Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IV R 78/99
    c) Auch aus dem Urteil des Senats vom 28. April 1988 IV R 42/86 (BFHE 153, 357, BStBl II 1988, 777) läßt sich nichts anderes herleiten, denn dort ging es um einen beruflich veranlassten Umzug in den Ort der beruflichen Tätigkeit, bei dem der Arzt trotz Umbaus des Wohnhauses keine Lagerkosten für Möbel geltend gemacht hatte.
  • FG Brandenburg, 16.12.1997 - 3 K 1429/96

    Anspruch auf Berücksichtigung von beim Umzug entstandenen Möbeleinlagerungskosten

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IV R 78/99
    Der erkennende Senat könnte daher auch dem FG des Landes Brandenburg nicht folgen, das in seinem Urteil vom 16. Dezember 1997 3 K 1429/96 E (juris) der privaten Veranlassung von Einlagerungskosten, die dort wegen der Veräußerung der bisher genutzten Eigentumswohnung zum Zwecke der Finanzierung des Neubaus eines Wohnhauses (am neuen Beschäftigungsort) entstanden waren, nur eine untergeordnete Bedeutung beigemessen hat.
  • BFH, 20.09.2006 - I R 59/05

    Vorweggenommene Werbungskosten bei Umzug ins DBA-Ausland - Zuflussprinzip und

    Ein solcher zusätzlicher, eindeutig von den allgemeinen Kosten der Wohnung abgrenzbarer Aufwand wird von § 12 Nr. 1 EStG 1997 nicht erfasst (Senatsurteil vom 1. Dezember 1993 I R 61/93, BFHE 173, 124, BStBl II 1994, 323; BFH-Beschluss vom 26. Mai 2003 VI B 13/03, BFH/NV 2003, 1182, m.w.N.; s. auch BFH-Urteil vom 21. September 2000 IV R 78/99, BFHE 193, 315, BStBl II 2001, 70).
  • FG Thüringen, 27.01.2016 - 3 K 693/15

    Abzugsfähigkeit von Umzugskosten einer Arbeitnehmerin bei Umzug in mehreren

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 21. September 2000 IV R 78/99, BFHE 193, 315, BStBl II 2001, 70), der das hiesige Gericht folgt, endet die berufliche Veranlassung eines Umzugs regelmäßig mit dem Einzug in die erste Wohnung am neuen Arbeitsort.

    Unter dem Eindruck, dass der BFH in seinem Urteil vom 21. September 2000 (IV R 78/99, a. a. O.) eine wesentlich strengere Auffassung als die Finanzgerichte vertrat, wurde in der Literatur (vgl. Valentin, EFG 2001, 433) die Meinung vertreten, dass die Kosten der Zwischenmiete, der Zwischenlagerung von Möbeln oder eines zweiten Umzugs auch nicht mehr in den Fällen der vorübergehenden Benutzung einer der Größe und/oder Ausstattung nach unangemessenen "Zwischenwohnung" geltend gemacht werden können.

  • FG Köln, 14.07.2011 - 6 K 4781/07

    Abzugsfähigkeit von Umzugskosten

    Bei einem Umzug in Etappen - zunächst in eine "Zwischenlösung" und später in die endgültige Bleibe - ist der zweite Umzug am Beschäftigungsort regelmäßig privat veranlasst (vgl. BFH, Urteile vom 21.09.2000 IV R 78/99, BFHE 193, 315, BStBl II 2001, 70, vom 20.09.2006 I R 59/05, BFHE 215, 130, BStBl II 2007, 756, FG München, Urteil vom 11.05.2010 8 K 461/10, bei juris; Valentin, Anmerkung zu FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.10.2000 6 K 2108/98, EFG 2001, 433).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.10.2000 - 6 K 2108/98

    Aufwendungen für Kosten des Umzugs von Zwischenwohnung in

    Die Revision war gem. § 115 Abs. 1 Nr. 2 FGO zuzulassen, da die Frage der Abzugsfähigkeit von Umzugskosten, die bei einem "etappenweisen" Umzug entstanden sind, höchstrichterlich nicht geklärt ist und der Bundesfinanzhof unter dem Az. IV R 78/99 die Revision gegen das Urteil des FG Köln (EFG 2000, 162 ) zugelassen hat.
  • FG München, 11.05.2010 - 8 K 461/10

    Aufwendungen für die Einlagerung von Haushaltsgeräte weder Werbungskosten noch

    Soweit das FA einen Zusammenhang mit der beruflich veranlassten Verlegung des Hauptwohnsitzes nach England im Jahr 2005 geprüft, jedoch einen solchen nicht hinreichend erachtet hat, hat es in der EE zutreffend auf das BFH-Urteil vom 21. September 2000 IV R 78/99, BStBl II 2001, 70 Bezug genommen.
  • FG München, 11.03.2011 - 8 K 340/08

    Doppelte Haushaltführung

    Weitere Umzüge - etwa in Etappen - sind als privat veranlasst anzusehen (BFH-Urteil vom 21. September 2000 IV R 78/99, BStBl II 2001, 70).
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