Rechtsprechung
| BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
Prüfung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft; Einkünfteerzielungsabsicht; Originäre gewerbliche Tätigkeit einer GbR; Zulässigkeit einer Klage bei auf 0 Euro festgesetzten Steuermessbeträgen
- Bundesfinanzhof
Prüfung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft - Einkünfteerzielungsabsicht - Originäre gewerbliche Tätigkeit einer GbR - Zulässigkeit einer Klage bei auf 0 Euro festgesetzten Steuermessbeträgen
- Simons & Moll-Simons
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Fonds-Gründungsgesellschaft ohne Einkünfteerzielungsabsicht ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft - Abgrenzung zwischen originärer gewerblicher und gewerblich geprägter Tätigkeit - Zurechnung von Tätigkeitsmerkmalen der Mitunternehmer - Vergleich zwischen § 15 Abs. 3 Nr. 2 und § 17 EStG
- NWB SteuerXpert START
EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2; GewStG § 2
Prüfung der gewerblichen Prägung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewinnerzielungsabsicht muss auch bei gewerblicher Prägung vorliegen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Prüfung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft; Einkünfteerzielungsabsicht; Originäre gewerbliche Tätigkeit einer GbR; Zulässigkeit einer Klage bei auf 0 Euro festgesetzten Steuermessbeträgen
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht trotz gewerblicher Prägung
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Gewerbliche Prägung nur bei Absicht, gewerbliche Einkünfte zu erzielen
Besprechungen u.ä.
- haufe.de (Entscheidungsanmerkung)
Gewerblich geprägte Personengesellschaft: Einkunftserzielungsabsicht
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EStG § 15 Abs 3 Nr 2, EStG § 21, GewStG § 2 Abs 1 S 1
Einkünfteerzielungsabsicht; Einkunftsart; Gewerbeverlust; Gewerblich geprägte Personengesellschaft - wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Konsequenzen für die Praxis und Beraterhinweis von der Entscheidung des BFH vom 25.09.2008, Az.: IV R 80/05, Az.: IV R 80/05 (Einkünfteerzielungsabsicht bei gewerblich geprägter Personengesellschaft)" von Vors. RiFG Anton Siebenhüter, original erschienen in: EStB 2009, 47.
Verfahrensgang
- FG Berlin, 06.04.2005 - 6 K 6386/00
- BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 223, 86
- DB 2009, 656
- BStBl II 2009, 266
Wird zitiert von ... (14)
- FG Hamburg, 18.09.2012 - 6 V 102/12
Gewerbesteuer: Abgrenzung zwischen der Abwicklung eines - nicht aufgenommenen - …
Einer Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr bedarf es nicht, sondern es genügt, wenn die Gesellschaft etwa ausschließlich Geschäfte mit einer Schwesterpersonengesellschaft tätigt (BFH-Urteil vom 20.11.2003 IV R 5/02, BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464; FG Köln, Urteil vom 19.01.2011 7 K 4997/06, EFG 2011, 905; vgl. auch BFH-Urteil vom 25.09.2008 IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266).(a) (aa) Eine mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG setzt die Absicht zur Erzielung eines Totalgewinns einschließlich etwaiger steuerpflichtiger Veräußerungs- oder Aufgabegewinne voraus (…BFH-Beschluss vom 16.03.2012 IV B 155/11, BFH/NV 2012, 950; BFH-Urteil vom 25.09.2008 IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266).
Für das Abstellen lediglich auf die Zeit der gewerblichen Prägung spricht, dass es an der Einkünfteerzielungsabsicht fehlt, wenn in der Zeit, in der die rechtsformabhängigen Merkmale der gewerblichen Prägung erfüllt sind, lediglich Vorlaufverluste erzielt werden, weil die Einkünfteerzielungsabsicht bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft einkunftsartbezogen zu beurteilen ist (BFH-Urteil vom 25.09.2008 IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266).
Dabei ist allerdings offen, ob bei einer Veräußerung zum Selbstkostenpreis innerhalb eines Unternehmensverbundes zur Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht auf einen marktüblichen Veräußerungspreis abzustellen ist (BFH-Urteil vom 25.09.2008 IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266).
- BFH, 24.06.2009 - X R 36/06
Steuerrecht - Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels
Die kurze Zeitspanne zwischen Erwerb, Bebauung und Veräußerung kann nur neben anderen Umständen als Indiz für die unbedingte Veräußerungsabsicht sprechen (vgl. BFH-Urteile vom 25. September 2008 IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266; in BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278;… vom 17. Dezember 2008 IV R 72/07, BFHE 224, 96, BFH/NV 2009, 1011). - BFH, 19.03.2009 - IV R 78/06
Grundstückvermietung an Filialbetrieb gewerbesteuerpflichtig
Ungeachtet dessen, dass dem Verlustfeststellungsbescheid --als Grundlagenbescheid-- Bindungswirkung für die Ermittlung des Steuermessbetrags in den folgenden Erhebungszeiträumen zukommt (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 2003 I R 18/02, BFHE 204, 273, BStBl II 2004, 468; Blümich/von Twickel, § 10a GewStG Rz 104, jeweils m.w.N.), ist insoweit zu berücksichtigen, dass die personelle Zurechnung der vortragsfähigen Fehlbeträge im Gewerbesteuermessbescheid vorgegeben wird (…BFH-Urteil vom 28. Februar 2001 I R 77/00, BFH/NV 2001, 1293) und deshalb nach § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG bei Stattgabe der anhängigen Klage auch der an die Klägerin gerichtete Verlustfeststellungsbescheid aufzuheben wäre (vgl. Senatsurteil vom 25. September 2008 IV R 80/05, BFH/NV 2009, 482, m.w.N.).
- BFH, 16.09.2009 - X R 48/07
Einbringung eines in unbedingter Veräußerungsabsicht erworbenen Grundstücks - …
Die kurze Zeitspanne zwischen Erwerb, Bebauung und Veräußerung kann nur neben anderen Umständen als Indiz für die unbedingte Veräußerungsabsicht sprechen (vgl. BFH-Urteile vom 25. September 2008 IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266; in BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 72/07, BFHE 224, 96, BStBl II 2009, 529;… vom 19. Februar 2009 IV R 9/07, BFH/NV 2009, 923).cc) Der in der Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel anerkannte Grundsatz, dass Veräußerungen zu Selbstkosten im Regelfall nicht in die Drei-Objekt-Grenze einzubeziehen sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266), ist für die Frage der Zugehörigkeit des Grundstücks zum Betriebsvermögen eines bereits bestehenden Grundstückshandels unbeachtlich.
- BFH, 23.04.2009 - IV R 73/06
Innengesellschaft - Mitunternehmerschaft - eigenständiger Gewerbebetrieb - …
In den Verfügungssatz eines solchen Bescheids gehen neben dem Steuergegenstand (hier: Betrieb der KG) sowie der Höhe des Messbetrags (vgl. § 14 GewStG) auch die Entscheidung über die persönliche und sachliche Steuerpflicht ein (vgl. § 184 Abs. 1 Satz 2 AO; vgl. zur Zurechnung der Fehlbeträge Senatsurteil vom 25. September 2008 IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266, m.w.N.). - FG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 1 K 3292/02
Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenschau der Aktivitäten …
3.1 Im Rahmen der Prüfung, ob die Klägerin selbst einen gewerblichen Grundstückshandel betrieben hat, kommt es zunächst nicht darauf an, ob ihre Gesellschafter - sei es allein, sei es im Rahmen anderer Gesellschaften - Grundstücke verkauft haben (vgl. BFH, Urteil vom 25. September 2008 IV R 80/05, BStBl. 2009, 266;… vom 19. Februar 2009 IV R 12/07, BFH/NV 2009, 926).Die vom Bundesfinanzhof neuestens als offen bezeichnete Frage, ob eine Berücksichtigung von Aktivitäten personenidentischer, für sich betrachtet gleichfalls vermögensverwaltend tätiger Schwesterpersonengesellschaften bereits auf der Ebene der klagenden Gesellschaft zulässig ist (…vgl. BFH, Urteile vom 17. Dezember 2008 IV R 85/06, BFH/NV 2009, 477; vom 25. September 2008 IV R 80/05, BStBl. 2009, 266; vom 19. Februar 2009 IV R 72/07, DB 2009, 991), nachdem er in früheren Entscheidungen von dieser Möglichkeit ausgegangen zu sein schien (insb. BFH, Urteile vom 7. März 1996 IV R 2/92, BStBl. II 1996, 369;… vom 27. September 2006 IV R 39, 40/05, BFH/NV 2007, 221;… Beschluss vom 31. Januar 2008 IV B 144/06, BFH/NV 2008, 1134 und wohl auch Beschluss vom 10. Juni 2008 IV B 52/07, BFH/NV 2008, 1443) ist zu verneinen.
- BFH, 01.07.2010 - IV R 34/07
Selbständigkeit der Feststellung eines Veräußerungsgewinns in einem …
Denn für jede einzelne Personengesellschaft oder Personenmehrheit ist eigenständig zu prüfen, ob die Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen oder gemeinschaftlichen Verbundenheit die einen Gewerbebetrieb kennzeichnenden Tatbestandsmerkmale erfüllen (vgl. BFH-Urteil vom 25. September 2008 IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266, unter II. 2. c aa (1) der Gründe). - BFH, 09.09.2010 - IV R 38/08
Voraussichtlich dauernde Wertminderung als Voraussetzung einer …
Nur ausnahmsweise ist ein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines solchen Bescheids zu bejahen, z. B. wenn der Steuerpflichtige seine Gewerbesteuerpflicht schlechthin bestreitet und deshalb die ersatzlose Aufhebung des angegriffenen Bescheids erstrebt (vgl. Senatsurteil vom 25. September 2008 IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266, m. w. N.). - BFH, 10.05.2012 - IV R 47/10
Mindestanforderungen an die Darlegung der Revisionsgründe in der …
Die Klägerin hätte sich mit der Argumentation des FG (zumindest ansatzweise) auseinandersetzen müssen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der inhaltlichen Erwägungen der in diesem Zusammenhang stehenden BFH-Urteile vom 7. März 1996 IV R 2/92 (BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369) sowie vom 25. September 2008 IV R 80/05 (BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266). - BFH, 10.05.2012 - IV R 49/10
Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 10. 05. 2012 IV R 47/10 - …
Die Klägerin hätte sich mit der Argumentation des FG (zumindest ansatzweise) auseinandersetzen müssen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der inhaltlichen Erwägungen der in diesem Zusammenhang stehenden BFH-Urteile vom 7. März 1996 IV R 2/92 (BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369) sowie vom 25. September 2008 IV R 80/05 (BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266). - BFH, 10.05.2012 - IV R 50/10
Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 10. 05. 2012 IV R 47/10 - …
- BFH, 10.05.2012 - IV R 48/10
Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 10. 05. 2012 IV R 47/10 - …
- FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 4997/06
Abgrenzung von Aufgabegewinn und laufendem Gewinn
- FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - 6 K 6203/08
Gewinnerzielungsabsicht bei Vorratsgesellschaften (Immobiliengeschäft)
