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   BFH, 20.11.1990 - IV R 80/90   

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https://dejure.org/1990,1532
BFH, 20.11.1990 - IV R 80/90 (https://dejure.org/1990,1532)
BFH, Entscheidung vom 20.11.1990 - IV R 80/90 (https://dejure.org/1990,1532)
BFH, Entscheidung vom 20. November 1990 - IV R 80/90 (https://dejure.org/1990,1532)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.04.1986 - VIII R 325/84

    Abweichende Zuständigkeit für Betrieb und für Steuern vom Einkommen eines

    Auszug aus BFH, 20.11.1990 - IV R 80/90
    Ein Mangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO kann aber auch dann gegeben sein, wenn das FG bei der Begründung seines Urteils einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351; BFH-Urteil vom 15. April 1986 VIII R 325/84, BFHE 147, 101, BStBl II 1987, 195).

    Diese Voraussetzung kann sogar dann erfüllt sein, wenn das FG sich nicht ausdrücklich zu einer bestimmten Frage geäußert hat (BFH-Urteil in BFHE 147, 101, BStBl II 1987, 195).

  • BFH, 09.02.1977 - I R 136/76

    Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des

    Auszug aus BFH, 20.11.1990 - IV R 80/90
    Ein Mangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO kann aber auch dann gegeben sein, wenn das FG bei der Begründung seines Urteils einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351; BFH-Urteil vom 15. April 1986 VIII R 325/84, BFHE 147, 101, BStBl II 1987, 195).

    Ein Verfahrensmangel ist nicht gegeben, wenn erkennbar ist, welche Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).

  • BFH, 28.11.1985 - IV R 323/84

    Eine Außenprüfung kann auch auf nichtbetriebliche Sachverhalte ausgedehnt werden,

    Auszug aus BFH, 20.11.1990 - IV R 80/90
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. November 1985 IV R 323/84 (BFHE 145, 311, BStBl II 1986, 437) könne sich die Betriebsprüfung auch auf nichtbetriebliche Sachverhalte erstrecken.
  • BFH, 28.10.2009 - VIII R 78/05

    Vorlagepflichten eines Berufsgeheimnisträgers (Rechtsanwalt, Steuerberater) im

    Geht man angesichts dessen davon aus, dass die genannten Vorlageverlangen sich auf etwas objektiv nicht Vorhandenes richteten, waren sie nichtig gemäß § 125 Abs. 2 Nr. 2 AO (BFH-Beschluss vom 20. November 1990 IV R 80/90, BFH/NV 1991, 609; Tipke in Tipke/Kruse, a. a. O., § 125 AO Rz 27).
  • BFH, 20.11.1998 - V R 61/98

    Zulassungsfreie Revision; nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Ein solcher Mangel kann aber auch dann vorliegen, wenn das FG bei der Begründung seines Urteils einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351; vom 20. November 1990 IV R 80/90, BFH/NV 1991, 609; BFH-Urteil vom 15. April 1986 VIII R 325/84, BFHE 147, 101, BStBl II 1987, 195).
  • BFH, 15.12.1992 - VIII R 52/91

    Schlüssigkeit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs - Änderung des

    Es muß sich um Angriffs- oder Verteidigungsmittel handeln, die den gesamten Tatbestand einer mit eigenständiger Wirkung ausgestalteten Rechtsnorm bilden (BFH-Beschlüsse vom 20. November 1990 IV R 80/90, BFH/ NV 1991, 609; vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).
  • BFH, 27.08.2019 - X B 160/18

    Nachweis von Schwarzeinkäufen eines Gastronomen aufgrund von Daten aus der IT des

    Darunter sind die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17.07.2000 - IX R 66/99, BFH/NV 2001, 51, und vom 20.11.1990 - IV R 80/90, BFH/NV 1991, 609, unter 2.).
  • BFH, 23.04.1998 - IV R 30/97

    Zur Begründungserleichterung nach § 105 Abs. 5 FGO

    Daran fehlt es nicht nur, wenn die Entscheidung überhaupt nicht begründet ist, sondern auch dann, wenn das FG bei der Begründung seines Urteils einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 20. November 1990 IV R 80/90, BFH/NV 1991, 609; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 119 Rz. 25, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.10.1998 - V R 51/96

    Leistungsaustausch; Zahlungen an eine Forschungseinrichtung

    Da die Vorentscheidung ohnehin keinen Bestand haben kann, kann die Frage dahinstehen, ob sich ein weiterer Aufhebungsgrund daraus ergibt, daß das Urteil zu diesem für die Verfahrensbeteiligten bedeutsamen Streitpunkt nicht mit Gründen versehen ist (§ 119 Nr. 6 FGO; vgl. dazu allgemein BFH-Beschluß vom 20. November 1990 IV R 80/90, BFH/NV 1991, 609; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 119 Rz. 25, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 03.02.1993 - IV R 4/92

    Fehlen der Entscheidungsgründe bei Übergehen eines selbständigen Anspruchs oder

    Dabei muß es sich um einen eigenständigen Klagegrund oder solche Angriffs- und Verteidigungsmittel handeln, die den gesamten Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden; dagegen liegt ein wesentlicher Begründungsmangel nicht vor, wenn der angebliche Mangel nur ein einzelnes Tatbestandsmerkmal einer Rechtsnorm berührt (Beschluß des erkennenden Senats vom 20. November 1990 IV R 80/90, BFH/NV 1991, 609).

    Auch liegt ein Verfahrensmangel i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nicht schon dann vor, wenn sich das Gericht nicht ausdrücklich zu einer bestimmten Frage geäußert hat, aber erkennbar ist, welche Überlegungen für seine Entscheidung maßgeblich waren (BFH-Urteil vom 15. April 1986 VIII R 325/84, BFHE 147, 101, BStBl II 1987, 195, und BFH-Beschluß in BFH/NV 1991, 609).

  • BFH, 25.05.1993 - VIII B 53/93

    Voraussetzung der Korrektur von Rechenfehlern bei der Steuerfestsetzung

    Ein nicht gemäß § 107 FGO korrigierbarer Rechtsirrtum liegt z.B. vor, wenn das FG eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage übersieht oder deren Entscheidungserheblichkeit verkennt (BFH-Beschlüsse vom 13. November 1990 VII B 76/90, BFH/NV 1991, 609 und vom 3. Juli 1991 X B 164/90, BFH/NV 1992, 120).

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs. 1 FGO (vgl. BFH-Beschluß in BFH/ NV 1991, 609).

  • BFH, 13.07.2000 - IV R 55/99

    Land- und Forstwirtschaft; Gewinnschätzung

    Dagegen ist die Rüge nicht schlüssig, wenn der angebliche Begründungsmangel nur ein Tatbestandsmerkmal einer Rechtsnorm berührt (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1996, 918, und vom 20. November 1990 IV R 80/90, BFH/NV 1991, 609).
  • BFH, 20.01.1999 - IV R 52/98

    Verfahrensmängel; fehlende Urteilsbegründung

    Dagegen ist die Rüge nicht schlüssig, wenn der angebliche Begründungsmangel nur ein Tatbestandsmerkmal einer Rechtsnorm berührt (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1996, 918, und vom 20. November 1990 IV R 80/90, BFH/NV 1991, 609).
  • BFH, 23.03.1994 - VIII R 50/93

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch verbilligten Kauf (§ 20 EStG )

  • BFH, 21.06.2000 - IV R 76/99

    Nicht mit Gründen versehene Entscheidung, § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO

  • BFH, 05.02.1998 - IV R 32/97

    Anforderungen an die Begründung der Rüge eines wesentlichen Verfahrensmangels

  • BFH, 25.11.1997 - IV R 44/97

    Rechtliche Wirkungen des Niederschreibens lediglich inhaltsloser oder

  • BFH, 13.11.1997 - IV R 12/97

    Wesentlicher Verfahrensmangel im Falle der Niederschreibung von lediglich

  • BFH, 12.06.1996 - IV R 45/95

    Anforderungen an eine Urteilsbegründung

  • BFH, 10.02.1995 - IX R 67/94

    Zulassung einer Revision bei einem Verfahrensmangel

  • BFH, 04.06.1997 - IV R 79/96
  • BFH, 13.11.1996 - X R 18/95

    Sinn des Begründungszwangs für Urteile - Mitteilung der wesentlichen rechtlichen

  • BFH, 16.01.1996 - III R 120/93

    Anforderungen an die Bekanntgabe eines Einkommensteuerbescheides

  • BFH, 26.01.1994 - IV R 47/93

    Voraussetzungen des Fehlens von Entscheidungsgründen als Revisionsgrund

  • BFH, 25.11.1992 - VIII R 28/92

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen einem Begründungsmangel

  • BFH, 15.04.1992 - III R 31/91

    Abgrenzung von Verstoß und Mangel bei der gerichtlichen Angabe von

  • BFH, 17.03.1992 - IV R 51/91

    Zulässigkeit einer Revision wegen der Rüge fehlender Vertretung im Verfahren, der

  • BFH, 24.10.1996 - IV R 38/95

    Voraussetzung der Rüge des Fehlens der Urteilsbegründung

  • BFH, 22.08.1995 - I B 171/94
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