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   BFH, 09.10.1980 - IV R 81/76   

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https://dejure.org/1980,997
BFH, 09.10.1980 - IV R 81/76 (https://dejure.org/1980,997)
BFH, Entscheidung vom 09.10.1980 - IV R 81/76 (https://dejure.org/1980,997)
BFH, Entscheidung vom 09. Oktober 1980 - IV R 81/76 (https://dejure.org/1980,997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Arbeitnehmervertreter - Aufsichtsrat - Kapitalgesellschaft - Zuwendung - Zuwendung an eine betriebliche Urlaubskasse - Einkünfte aus Aufsichtsratstätigkeit - Betriebsausgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitnehmer
    Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
    Aufsichtsratsmitglied

Papierfundstellen

  • BFHE 131, 506
  • DB 1981, 193
  • BStBl II 1981, 29
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.01.1970 - IV R 32/69

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Belegschaft - Belegschaftsmitgliedern -

    Auszug aus BFH, 09.10.1980 - IV R 81/76
    Man könne seine Zuwendungen auch nicht als Ausdruck einer besonderen "Noblesse, Anständigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufmerksamkeit, Kameradschaft und Kollegialität" ansehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Januar 1970 IV R 32/69, BFHE 98, 343, BStBl II 1970, 379); denn die Zuwendung beruhe auf der Verpflichtung gegenüber dem Betriebsrat, durch die er seine Aufstellung zur Aufsichtsratswahl erst erreicht habe.

    b) Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH (BFHE 98, 343. BStBl II 1970, 379) konnten die aufgrund solcher Verpflichtungen gemachten Aufwendungen bei der Ermittlung der Einkünfte aus der Aufsichtsratstätigkeit nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 09.10.1980 - IV R 81/76
    Ein Abzug kommt in diesen Fällen ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn sich die Kosten in einen privaten und einen beruflichen (betrieblichen) Teil nach objektiven Maßstäben mit Sicherheit, zutreffend und in leicht nachprüfbarer Weise abgrenzen lassen oder wenn die betriebliche Veranlassung bei weitem überwiegt und das Hineinspielen der Lebensführung nicht ins Gewicht fällt und von ganz untergeordneter Bedeutung ist (BFH-Beschluß vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17).

    Nicht alles, was der Arbeitnehmervertreter im Zusammenhang mit seiner Wahl zum Aufsichtsratsvertreter an Kosten aufwenden muß, ist auf eine "weit überwiegende" betriebliche Veranlassung zurückzuführen; mitunter fällt "das Hineinspielen der Lebensführung" (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) in einer die Abzugsfähigkeit ausschließenden Weise ins Gewicht.

  • BFH, 01.06.1978 - IV R 36/73

    Testamentsvollstrecker - Betriebsausgaben - Erbfallkosten -

    Auszug aus BFH, 09.10.1980 - IV R 81/76
    Der Begriff der betrieblichen Veranlassung erfordert, daß ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und dem Betrieb besteht (BFH-Urteil vom 1. Juni 1978 IV R 36/73, BFHE 125, 175, BStBl II 1978, 499).
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus BFH, 09.10.1980 - IV R 81/76
    Die Aufwendungen müssen objektiv durch die besonderen betrieblichen (beruflichen) Gegebenheiten veranlaßt sein (BFH-Beschluß vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 08.03.1974 - VI R 198/71

    Aufwendungen - Kommunalwahl - Hauptberufliches kommunales Spitzenamt - Einnahmen

    Auszug aus BFH, 09.10.1980 - IV R 81/76
    Deshalb sind Aufwendungen, die er zur Erlangung dieser Einkunftsquelle machen muß, grundsätzlich als Betriebsausgaben anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 8. März 1974 VI R 198/71, BFHE 112, 58, BStBl II 1974, 407, zu den Wahlkampfaufwendungen eines Kommunalpolitikers).
  • BFH, 24.05.1973 - IV R 92/72

    Aufwendungen eines o. Professors für Weihnachtsfeier mit Mitarbeitern und für

    Auszug aus BFH, 09.10.1980 - IV R 81/76
    Das gilt insbesondere für die Kosten von geselligen Veranstaltungen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Mai 1973 IV R 92/72, BFHE 109, 352, BStBl II 1973, 634).
  • BFH, 25.11.1987 - I R 126/85

    Abgrenzung der Spenden an politische Parteien von den Betriebsausgaben und

    In den von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung ferner angeführten BFH-Urteilen vom 9. Oktober 1980 IV R 81/76 (BFHE 131, 506, BStBl II 1981, 29) und vom 28. November 1980 VI R 193/77 (BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368) ist - entsprechend den anders liegenden Sachverhalten - nicht über Rechtsfragen entschieden worden, die mit der von dem erkennenden Senat entschiedenen Rechtsfrage identisch sind.
  • BFH, 04.03.1986 - VIII R 188/84

    Zuwendungen an politische Parteien sind im allgemeinen nicht als Betriebsausgaben

    Die Höhe der Aufwendungen, ihre Notwendigkeit, ihre Üblichkeit und ihre Zweckmäßigkeit sind für die Anerkennung als Betriebsausgaben grundsätzlich ohne Bedeutung (BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620; vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; Urteile vom 9. Oktober 1980 IV R 81/76, BFHE 131, 506, BStBl II 1981, 29; vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368).

    Auf derselben Ebene liegt das Urteil des IV. Senats in BFHE 131, 506, BStBl II 1981, 29, in dem Aufwendungen eines Arbeitnehmer- Aufsichtsratsmitglieds an eine betriebliche Urlaubskasse als Betriebsausgaben anerkannt worden sind.

  • BFH, 08.10.1987 - IV R 5/85

    Angemessenheit der Anschaffungskosten für Betriebs-Pkw richtet sich nach

    Grundsätzlich ist dabei die Höhe der Aufwendungen, ihre Notwendigkeit, Üblichkeit und Zweckmäßigkeit für die Anerkennung als Betriebsausgaben ohne Bedeutung (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; Urteil vom 9. Oktober 1980 IV R 81/76, BFHE 131, 506, BStBl II 1981, 29).
  • BFH, 23.01.1991 - X R 6/84

    Sonderbeiträge von Mandatsträgern an ihre Partei sind nur im Rahmen des § 10 b

    Der Kläger kann sich für seine Auffassung auch nicht auf das BFH-Urteil vom 9. Oktober 1980 IV R 81/76 (BFHE 131, 506, BStBl II 1981, 29) berufen.
  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2011 - 2 K 1253/11

    Angemessenheit von Aufwendungen für Kraftfahrzeuge eines angestellten

    Grundsätzlich ist dabei die Höhe der Aufwendungen, ihre Notwendigkeit, Üblichkeit und Zweckmäßigkeit für die Anerkennung als Betriebsausgaben ohne Bedeutung (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. November 1978 Großer Senat - GrS - 8/77, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 126, 533, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1979, 213; Urteil vom 9. Oktober 1980 IV R 81/76, BFHE 131, 506, BStBl II 1981, 29).
  • FG Hessen, 01.03.2011 - 6 K 1493/04

    Zulässiger Betriebsausgabenabzug auch ohne Durchführung eines Fremdvergleichs bei

    Die Höhe der Aufwendungen, ihre Notwendigkeit, ihre Üblichkeit und ihre Zweckmäßigkeit sind für die Anerkennung als Betriebsausgaben grundsätzlich ohne Bedeutung (BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620; vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; Urteile vom 9. Oktober 1980 IV R 81/76, BFHE 131, 506, BStBl II 1981, 29; vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368).
  • FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 10 K 1190/06

    Berücksichtigung der Zuwendung eines Aufsichtsratsmitglieds an eine Stiftung als

    Ob auch Zuwendungen an gewerkschaftliche Einrichtungen, die von der Gewerkschaft als Voraussetzung für eine Aufstellung als Kandidat gefordert werden, als Betriebsausgaben abgesetzt werden können, hatte der Bundesfinanzhof bislang nicht zu entscheiden (BFH, Urteil vom 9. Oktober 1980 - IV R 81/76, BStBl. II 1981, 29).
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