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   BFH, 05.12.1996 - IV R 81/95   

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https://dejure.org/1996,4456
BFH, 05.12.1996 - IV R 81/95 (https://dejure.org/1996,4456)
BFH, Entscheidung vom 05.12.1996 - IV R 81/95 (https://dejure.org/1996,4456)
BFH, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - IV R 81/95 (https://dejure.org/1996,4456)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich anhand der AfA für Zuchtsauen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    HGB § 252 Abs 1 Nr 6, EStG § 6 Abs 2, EStG § 34 c
    Geringwertiges Wirtschaftsgut; Landwirtschaft; Vieh; Zuchtsau

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.04.1988 - IV R 96/86

    Aktivierungswahlrecht für selbsterzeugte, nicht zum Verkauf bestimmte Vorräte

    Auszug aus BFH, 05.12.1996 - IV R 81/95
    Andernfalls würde das von der Rechtsprechung (Senatsurteil vom 14. April 1988 IV R 96/86, BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672) entwickelte Willkürverbot verletzt, wonach der Steuerpflichtige nicht ohne sachliche Gründe Bilanzierungswahlrechte benutzen dürfe, um die Höhe seiner Steuern zu beeinflussen.

    Allerdings legt das BMF- Schreiben unter Bezug auf das Senatsurteil in BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672 fest (a. a. O., Tz. 19 f.), daß die gewählte Bewertungsmethode sowie das Wertermittlungsverfahren für die jeweilige Tiergruppe grundsätzlich beizubehalten ist, und zwar auch für Bestandszugänge, es sei denn, die betrieblichen Verhältnisse hätten sich -- wie z. B. bei Strukturwandel -- wesentlich geändert.

    Daß ein Land- und Forstwirt ein Wahlrecht entsprechend den Senatsurteilen in BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672, und vom 17. März 1988 IV R 82/87 (BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770) ausüben darf, hat die Finanzverwaltung erstmals in dem neugefaßten Abschn. 125 Abs. 3 Satz 1 EStR 1990 anerkannt.

    Zwar hatte der erkennende Senat die in BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579 vertretene alte Auffassung bereits mit den Urteilen in BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672 und in BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770 aufgegeben, so daß sich der steuerlich beratene Kläger auf das nunmehr vom Senat bestätigte Wahlrecht hätte berufen können.

  • BFH, 03.06.1965 - IV 180/61 U

    Einstufung der Höhe eines Veräußerungsgewinns bei den Einkünften aus Land- und

    Auszug aus BFH, 05.12.1996 - IV R 81/95
    Dem steht nicht entgegen, daß die Finanzverwaltung sich für ihre ursprüngliche Auffassung in Abschn. 125 Abs. 3 EStR 1987 ausdrücklich auf das Sentsurteil vom 3. Juni 1965 IV 180/61 U (BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579) gestützt hatte.

    Zwar hatte der erkennende Senat die in BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579 vertretene alte Auffassung bereits mit den Urteilen in BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672 und in BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770 aufgegeben, so daß sich der steuerlich beratene Kläger auf das nunmehr vom Senat bestätigte Wahlrecht hätte berufen können.

  • BFH, 17.03.1988 - IV R 82/87

    Zur Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter beim Übergang von der

    Auszug aus BFH, 05.12.1996 - IV R 81/95
    Daß ein Land- und Forstwirt ein Wahlrecht entsprechend den Senatsurteilen in BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672, und vom 17. März 1988 IV R 82/87 (BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770) ausüben darf, hat die Finanzverwaltung erstmals in dem neugefaßten Abschn. 125 Abs. 3 Satz 1 EStR 1990 anerkannt.

    Zwar hatte der erkennende Senat die in BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579 vertretene alte Auffassung bereits mit den Urteilen in BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672 und in BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770 aufgegeben, so daß sich der steuerlich beratene Kläger auf das nunmehr vom Senat bestätigte Wahlrecht hätte berufen können.

  • BFH, 08.08.1991 - IV R 56/90

    1. Übergang von der Schätzung nach Richtsätzen zur Gewinnermittlung durch

    Auszug aus BFH, 05.12.1996 - IV R 81/95
    Im Hinblick auf die schwierige Ermittlung der tatsächlichen Kosten hat der erkennende Senat entschieden, daß die buchführungspflichtigen Land- und Forstwirte sich dabei an die in entsprechenden Musterbetrieben ermittelten Beträge anlehnen oder auch auf die von der Finanzverwaltung vorgehaltenen, seinerzeit sehr viel niedrigeren Durchschnittswerte zurückgreifen können (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 97/91, BFHE 169, 180, BStBl II 1993, 284; vom 8. August 1991 IV R 56/90, BFHE 166, 120, BStBl II 1993, 272, und vom 16. Juni 1994 IV R 84/93, BFHE 175, 343, BStBl II 1994, 932).
  • BFH, 01.10.1992 - IV R 97/91

    Änderung der Gewinnermittlungsmethode bei Landwirten

    Auszug aus BFH, 05.12.1996 - IV R 81/95
    Im Hinblick auf die schwierige Ermittlung der tatsächlichen Kosten hat der erkennende Senat entschieden, daß die buchführungspflichtigen Land- und Forstwirte sich dabei an die in entsprechenden Musterbetrieben ermittelten Beträge anlehnen oder auch auf die von der Finanzverwaltung vorgehaltenen, seinerzeit sehr viel niedrigeren Durchschnittswerte zurückgreifen können (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 97/91, BFHE 169, 180, BStBl II 1993, 284; vom 8. August 1991 IV R 56/90, BFHE 166, 120, BStBl II 1993, 272, und vom 16. Juni 1994 IV R 84/93, BFHE 175, 343, BStBl II 1994, 932).
  • BFH, 25.02.1988 - IV R 95/86

    Nachweis von Bewirtungskosten erfordert grundsätzlich die Angabe aller an der

    Auszug aus BFH, 05.12.1996 - IV R 81/95
    Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 357 veröffentlichten Urteil aus, der Bundesfinanzhof -- BFH -- (Senatsurteil vom 25. Februar 1988 IV R 95/86, BFHE 152, 506, BStBl II 1988, 581; zustimmend Leingärtner/Zaisch, Die Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft, 2. Aufl., Rdnr. 1165; Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, 3. Aufl., B 605 a; Schmidt/Seeger, Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., § 13 Rdnr. 154; Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 13 Anm. B 184; Blümich, Einkommensteuergesetz § 13 Rdnr. 350; a. A. in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaft steuergesetz, 20. Aufl., § 6 EStG Rdnr. 89 bis 94; Kanzler, FR 1988, 601) habe ausdrücklich hervorgehoben, daß der Landwirt an das einmal ausgeübte Wahlrecht nach den Grundsätzen der Bewertungsstetigkeit gebunden sei, so daß ein Wechsel grundsätzlich nicht möglich sei.
  • BFH, 16.06.1994 - IV R 84/93

    Der Land- und Forstwirt ist an die beim Übergang von der Gewinnermittlung nach

    Auszug aus BFH, 05.12.1996 - IV R 81/95
    Im Hinblick auf die schwierige Ermittlung der tatsächlichen Kosten hat der erkennende Senat entschieden, daß die buchführungspflichtigen Land- und Forstwirte sich dabei an die in entsprechenden Musterbetrieben ermittelten Beträge anlehnen oder auch auf die von der Finanzverwaltung vorgehaltenen, seinerzeit sehr viel niedrigeren Durchschnittswerte zurückgreifen können (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 97/91, BFHE 169, 180, BStBl II 1993, 284; vom 8. August 1991 IV R 56/90, BFHE 166, 120, BStBl II 1993, 272, und vom 16. Juni 1994 IV R 84/93, BFHE 175, 343, BStBl II 1994, 932).
  • FG Baden-Württemberg, 18.10.1995 - 12 K 108/92

    Rechtmäßigkeit der Bewertung von Vieh als geringwertiges Wirtschaftsgut;

    Auszug aus BFH, 05.12.1996 - IV R 81/95
    Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 357 veröffentlichten Urteil aus, der Bundesfinanzhof -- BFH -- (Senatsurteil vom 25. Februar 1988 IV R 95/86, BFHE 152, 506, BStBl II 1988, 581; zustimmend Leingärtner/Zaisch, Die Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft, 2. Aufl., Rdnr. 1165; Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, 3. Aufl., B 605 a; Schmidt/Seeger, Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., § 13 Rdnr. 154; Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 13 Anm. B 184; Blümich, Einkommensteuergesetz § 13 Rdnr. 350; a. A. in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaft steuergesetz, 20. Aufl., § 6 EStG Rdnr. 89 bis 94; Kanzler, FR 1988, 601) habe ausdrücklich hervorgehoben, daß der Landwirt an das einmal ausgeübte Wahlrecht nach den Grundsätzen der Bewertungsstetigkeit gebunden sei, so daß ein Wechsel grundsätzlich nicht möglich sei.
  • BFH, 06.08.1998 - IV R 67/97

    Bewertung von Vieh bei Land- und Forstwirten

    Dabei ist der Senat allerdings davon ausgegangen, daß die ursprünglich von der Finanzverwaltung vorgehaltenen Durchschnittswerte deutlich zu niedrig und in diesem Sinne rechtswidrig waren (vgl. dazu das Senatsurteils vom 5. Dezember 1996 IV R 81/95, BFH/NV 1997, 394).

    Diese sind unzutreffend niedrig (vgl. BFH in BFH/NV 1997, 394).

    Zwar wird dieses vereinfachte Verfahren zur Bewertung gleichartiger Vermögensgegenstände (§ 240 Abs. 4 HGB) vom Stetigkeitsgrundsatz erfaßt (Schmidt/ Glanegger, Einkommensteuergesetz, 17. Aufl., § 6 Anm. 62), so daß grundsätzlich die gewählte Bewertungsmethode sowie das Wertermittlungsverfahren für die jeweilige Tiergruppe beizubehalten sind (Senatsurteil in BFH/NV 1997, 394).

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil in BFH/NV 1997, 394 ausgeführt hat, ist ein Landwirt jedenfalls durch den Grundsatz der Bewertungsstetigkeit nicht gehindert, für die nach dem Übergang zum Bestandsvergleich neu angeschafften oder hergestellten Tiere von § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch zu machen.

    Wäre das damals vorhandene Vieh entsprechend der vom erkennenden Senat in BFH/NV 1997, 394 vertretenen Rechtsauffassung höher bewertet worden, so hätte sich für das Wirtschaftsjahr 1994/95 ein entsprechend niedrigerer Unterschiedsbetrag ergeben, soweit das damals vorhandene Vieh entweder am 30. Juni 1995 noch vorhanden war und nunmehr höher bewertet oder im Wirtschaftsjahr 1994/95 verkauft wurde.

  • BFH, 15.02.2001 - IV R 19/99

    Bewertung von Viehbeständen

    Die Frage, ob der Land- und Forstwirt durch den Stetigkeitsgrundsatz daran gehindert ist, seine neu hergestellten Zuchttiere als geringwertige Wirtschaftsgüter abzuschreiben, hat der erkennende Senat im Urteil vom 5. Dezember 1996 IV R 81/95 (BFH/NV 1997, 394) noch offen gelassen.

    d) Die Kläger haben allerdings zutreffend darauf hingewiesen, dass der Senat in seinem Urteil in BFH/NV 1997, 394 bei solchen Tieren, die geringwertige Wirtschaftsgüter sind, noch nicht den Ansatz eines Schlachtwerts gefordert hatte.

  • BFH, 13.02.2003 - IV R 72/00

    Bewertung von Vieh, Durchschnittswerte der FinVerw

    Zwar hindere der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit den Kläger nicht, die Anschaffungs- und Herstellungskosten der nach dem Übergang zum Bestandsvergleich angeschafften und hergestellten Tiere in voller Höhe als Betriebsausgaben abzusetzen (BFH-Urteil vom 5. Dezember 1996 IV R 81/95, BFH/NV 1997, 394).

    Zwar waren die damals von der Finanzverwaltung vorgehaltenen Durchschnittswerte deutlich zu niedrig und damit unrichtig (vgl. z.B. Senatsurteile in BFH/NV 1997, 394, und in BFHE 186, 402, BStBl II 1999, 14).

  • FG Baden-Württemberg, 03.11.1998 - 4 K 164/98

    Wahlrecht der Bewertungsfreiheit geringwertiger Wirtschaftsgüter; Abweichung von

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  • FG Thüringen, 26.10.2011 - 4 K 927/10

    Bewertung verschiedener Getreidearten mit unterschiedlichen Schätzungsmethoden -

    Im Bereich der landwirtschaftlichen Tierbewertung kann aber nach Auffassung des BFH innerhalb eine Bewertungszeitraumes für jede Tiergruppe eine eigene Bewertungsmethode bzw. Wertermittlungsverfahren (z. B. Gruppenbewertung und Einzelbewertung) angewendet werden (Urteile des BFH vom 06.08.1998 IV R 67/97, BFHE 186, 402, BStBl II 1999, 14, vom 05.12.1996 IV R 81/95, BFH/NV 1997, 394, s. auch Urteil des Finanzgerichts -FG- Baden-Württemberg vom 18.10.1995 - 12 K 108/92, Haufe Steuer Office Professional).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist der Steuerpflichtige im Übrigen nicht durch den Grundsatz der Bewertungsstetigkeit daran gehindert, steuerliche Bewertungswahlrechte, zum Beispiel Sonderabschreibungen, aber auch die hier streitige Teilwertabschreibung, von Jahr zu Jahr unterschiedlich auszuüben (Urteil des BFH vom 05.12.1996 IV R 81/95, BFH/NV1997, 394).

  • FG Baden-Württemberg, 13.04.1999 - 4 K 250/98

    Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter; Bindung an frühere

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  • BFH, 15.02.2001 - IV R 5/99

    Bewertung von Viehbeständen

    Das habe der Bundesfinanzhof --BFH-- (Urteil vom 5. Dezember 1996 IV R 81/95, BFH/NV 1997, 394) für den Fall gebilligt, dass beim Übergang von der Schätzung des Gewinns nach § 13a EStG zum Bestandsvergleich die damals vorgehaltenen sog. Durchschnittswerte (250 DM/Zuchtsau) angesetzt worden waren und zum Schluss des Wirtschaftsjahres für die neu hinzugekommenen Tiere dieser Gruppe von § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht worden war.
  • BFH, 09.03.2005 - IV B 80/03

    LuF; Viehbewertung; Anschaffungs- und Herstellungskosten

    Denn tatsächlich ist das FG unter Berufung auf die Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. das vom FG zitierte Senatsurteil vom 5. Dezember 1996 IV R 81/95, BFH/NV 1997, 394) ausdrücklich davon ausgegangen, dass Landwirte sich an die in entsprechenden Musterbetrieben ermittelten Beträge anlehnen dürften.
  • BFH, 15.02.2001 - IV R 43/99

    Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich - Landwirtschaftlicher Betrieb -

    Das habe der Bundesfinanzhof --BFH-- (Urteil vom 5. Dezember 1996 IV R 81/95, BFH/NV 1997, 394) für den Fall gebilligt, dass beim Übergang von der Schätzung des Gewinns nach § 13a EStG zum Bestandsvergleich die damals vorgehaltenen sog. Durchschnittswerte (250 DM/Zuchtsau) angesetzt worden waren und zum Schluss des Wirtschaftsjahres für die neu hinzugekommenen Tiere dieser Gruppe von § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht worden war.
  • FG Baden-Württemberg, 20.04.2010 - 8 K 112/06

    Keine subjektive Unrichtigkeit i.S.d § 4 Abs. 2 EStG wenn Rechtsprechungsänderung

    Dies war auch in Einklang mit der Rechtsprechung des BFH, der mit Urteil vom 5. Dezember 1996 IV R 81/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1997, 394 nicht den Ansatz eines Schlachtwertes für neu hergestellte Zuchtsauen gefordert hatte, sondern ausdrücklich die Möglichkeit gebilligt hatte, diese gemäß § 6 Abs. 2 EStG als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abzuschreiben.
  • FG München, 29.09.1999 - 9 K 2995/95

    Korrektur der Bewertung der Tiere eines Landwirts aufgrund einer Erhöhung der

  • FG Sachsen, 16.05.2012 - 8 K 1355/10

    Zulässigkeit der Einzelbewertung des Feldinventars mit Teilschätzungen in Form

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