Rechtsprechung
   BFH, 17.12.2008 - IV R 85/06   

Volltextveröffentlichungen (15)

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  • openjur.de

    Gewerblicher Grundstückshandel: Grundsätzlich keine Zusammenrechnung der von Schwesterpersonengesellschaften verkauften Grundstücke; Drei-Objekt-Grenze; Branchennähe der Gesellschafter; Nachhaltigkeit bei nur einem einzigen Grundstücksgeschäft; Klagebefugnis einer zivilrechtlich vollbeendeten

  • Betriebs-Berater

    EStG § 15 Abs. 2
    Keine Zusammenrechnung der von Schwesterpersonengesellschaften verkauften Grundstücke

  • Bundesfinanzhof

    Gewerblicher Grundstückshandel: Grundsätzlich keine Zusammenrechnung der von Schwesterpersonengesellschaften verkauften Grundstücke - Drei-Objekt-Grenze - Branchennähe der Gesellschafter - Nachhaltigkeit bei nur einem einzigen Grundstücksgeschäft - Klagebefugnis einer zivilrechtlich vollbeendeten Personengesellschaft

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 Abs. 2

  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung - Überschreitung der sog. Drei-Objekt-Grenze - Zu berücksichtigende Grundstücksaktivitäten - Einbeziehung von Tätigkeiten einzelner Gesellschafter und von personenidentischen Schwestergesellschaften - Nicht realisierte Absicht, ein Mehrfamilienhaus aufzuteilen und einzeln zu veräußern

  • NWB SteuerXpert START

    EStG § 15 Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel: grundsätzlich keine Zusammenrechnung der von Schwesterpersonengesellschaften verkauften Grundstücke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlassen des Bereichs der privaten Vermögensverwaltung durch eine Personengesellschaft wegen Überschreitung der sog. Drei-Objekt-Grenze; Befugnis einer noch nicht vollbeendeten Personengesellschaft zur Erhebung von Klagen gegen Gewinnfeststellungsbescheide als Prozessstandschafterin

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerrecht - Berechnung der Drei-Objekt-Grenze

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Gewerblicher Grundstückshandel: Grundsätzlich keine Zusammenrechnung der von Schwesterpersonengesellschaften verkauften Grundstücke - Drei-Objekt-Grenze - Branchennähe der Gesellschafter - Nachhaltigkeit bei nur einem einzigen Grundstücksgeschäft - Klagebefugnis einer zivilrechtlich vollbeendeten Personengesellschaft

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Zusammenrechnung der von Schwesterpersonengesellschaften verkauften Grundstücke

  • Betriebs-Berater

    EStG § 15 Abs. 2
    Keine Zusammenrechnung der von Schwesterpersonengesellschaften verkauften Grundstücke

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Betriebsverpachtung bei Liquidation einer Personengesellschaft

  • IWW (Kurzinformation)

    Prüfung der "Drei-Objekte-Grenze" bei einer GbR

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Schwesterpersonengesellschaften

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  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Gewerblicher Grundstückshandel: "Drei-Objekt-Grenze"

  • info-m.de (Leitsatz)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei GbR: Zählen für die Drei-Objekt-Grenze auch die Grundstücksverkäufe der Gesellschafter?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Beurteilung eines gewerblichen Grundstückshandels ist gesellschaftsbezogen zu betrachten

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Gewerblicher Grundstückshandel einer GbR

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Drei-Objekt-Grenze: Grundstücksaktivitäten einer Personengesellschaft sind isoliert zu bewerten! (IMR 2009, 148)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 2, EStG § 15 Abs 3, EStG § 15 Abs 1 Nr 2, GewStG § 2 Abs 1 S 1, GewStG § 2 Abs 1 S 2
    Abfärbewirkung; Gewerblicher Grundstückshandel; Personengesellschaft

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "BB-Kommentar zum Urteil des BFH vom 17.12.2008, Az.: IV R 85/06 (Keine Zusammenrechnung der von Schwesterpersonengesellschaften verkauften Grundstücke)" von RA/StB Dr. Stefan Behrens, FAStR, original erschienen in: BB 2009, 594 - 595.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 224, 84
  • NZM 2009, 371
  • BB 2009, 355
  • BB 2009, 594
  • DB 2009, 372
  • BStBl II 2009, 795
  • BauR 2009, 704
  • IMR 2009, 148



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Wird zitiert von ... (16)  

  • BFH, 24.06.2009 - X R 36/06  

    Steuerrecht - Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels

    Steht aufgrund objektiver Umstände fest, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen, ist ein gewerblicher Grundstückshandel selbst dann zu bejahen, wenn weniger als vier Objekte veräußert werden (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238; vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294; vom 27. November 2008 IV R 38/06, BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 85/06, BFHE 224, 84, BFH/NV 2009, 477).
  • BFH, 22.08.2012 - X R 24/11  

    Gewerblicher Grundstückshandel allein durch Zurechnung der Verkäufe von

    Die im vorliegenden Verfahren entscheidungserhebliche Frage, ob Grundstücksgeschäfte einer als solcher vermögensverwaltenden Gesellschaft auf der Ebene des Gesellschafters auch dann im Wege der Umqualifizierung als Teil eines gewerblichen Grundstückshandels anzusehen sein können, wenn der Gesellschafter in eigener Person keine Grundstücksgeschäfte tätigt, jedoch an einer den gewerblichen Grundstückshandel betreibenden Mitunternehmerschaft beteiligt ist, ist - wie dargestellt - in der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nur in obiter dicta behandelt worden (vgl. - jeweils mit der Tendenz, eine Zusammenrechnung vorzunehmen - BFH-Urteile vom 10. Dezember 1998 III R 61/97, BFHE 187, 526, BStBl II 1999, 390, unter II. 1. b; in BFHE 224, 96, BStBl II 2009, 529, unter II. a ff, und vom 17. Dezember 2008 IV R 85/06, BFHE 224, 84, BStBl II 2009, 795, unter II. 2. a gg).
  • BFH, 17.03.2010 - IV R 25/08  

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zwischenschaltung einer nicht funktionslosen GmbH

    Allerdings kann auch ein Grundstück, bei dessen Erwerb die Verkaufsabsicht noch nicht feststeht und das auch nicht vom Veräußerer bebaut worden ist, Gegenstand eines gewerblichen Grundstückshandels sein, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Steuerpflichtige mit unbedingter Veräußerungsabsicht ein Wirtschaftsgut anderer Marktgängigkeit geschaffen hat (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 IV R 85/06, BFHE 224, 84, BStBl II 2009, 795, unter II.2.b bb der Gründe, m.w.N.).
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  • BFH, 19.02.2009 - IV R 12/07  

    Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in

    Insbesondere hätte die Klägerin den Bereich der privaten Vermögensverwaltung nicht bereits dann verlassen, wenn ihre Gesellschafter --wenn auch zum Teil im Rahmen anderer Gesellschaften-- mehr als drei Objekte veräußert und somit die vom BFH für die Beurteilung der Gewerblichkeit von Grundstücksverkäufen aufgestellte sog. Drei-Objekt-Grenze (vgl. im Einzelnen Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.1. und 2. der Gründe) überschritten haben sollten (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 2008 IV R 85/06, BFH/NV 2009, 477).
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 1 K 3292/02  

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenschau der Aktivitäten

    3.2 Ebenso wenig darf im Rahmen der Prüfung, ob die Tätigkeit der Klägerin gewerblicher Natur ist, berücksichtigt werden, dass eine Schwesterpersonengesellschaft für sich betrachtet gewerblich tätig ist (vgl. BFH, Urteil vom 17. Dezember 2008 IV R 85/06, BFH/NV 2009, 477).

    Die vom Bundesfinanzhof neuestens als offen bezeichnete Frage, ob eine Berücksichtigung von Aktivitäten personenidentischer, für sich betrachtet gleichfalls vermögensverwaltend tätiger Schwesterpersonengesellschaften bereits auf der Ebene der klagenden Gesellschaft zulässig ist (vgl. BFH, Urteile vom 17. Dezember 2008 IV R 85/06, BFH/NV 2009, 477; vom 25. September 2008 IV R 80/05, BStBl. 2009, 266; vom 19. Februar 2009 IV R 72/07, DB 2009, 991), nachdem er in früheren Entscheidungen von dieser Möglichkeit ausgegangen zu sein schien (insb. BFH, Urteile vom 7. März 1996 IV R 2/92, BStBl. II 1996, 369; vom 27. September 2006 IV R 39, 40/05, BFH/NV 2007, 221; Beschluss vom 31. Januar 2008 IV B 144/06, BFH/NV 2008, 1134 und wohl auch Beschluss vom 10. Juni 2008 IV B 52/07, BFH/NV 2008, 1443) ist zu verneinen.

  • BFH, 16.09.2009 - X R 48/07  

    Einbringung eines in unbedingter Veräußerungsabsicht erworbenen Grundstücks -

    Steht aufgrund objektiver Umstände fest, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen, ist ein gewerblicher Grundstückshandel selbst dann zu bejahen, wenn weniger als vier Objekte veräußert werden (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238; vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294; vom 27. November 2008 IV R 38/06, BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 85/06, BFHE 224, 84, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2009, 311).
  • FG Münster, 17.08.2009 - 10 K 3918/05  

    Verspekuliert: Rückwirkende Einbeziehung von Gebäuden in Spekulationsgewinn

    Die notwendige Beteiligung am allgemeinen Güter- und Leistungsaustausch ist gegeben, wenn die Tätigkeit zumindest für die beteiligten Kreise erkennbar ist, ohne dass die Leistungen einer Mehrzahl von Interessenten angeboten werden müssen (siehe zu diesen Grundsätzen BFH vom 13.8.2002, VIII R 14/99, BStBl. II 2002, 811; vom 28.4.2005, IV R 17/04, BStBl. II 2005, 606; vom 17.12.2008, IV R 85/06, BFH/NV 2009, 477; vom 10.12.2001, GrS 1/98, BStBl. II 2002, 291).

    Auf Grund objektiver Umstände muss feststehen, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen; eine bedingte Veräußerungsabsicht ist nicht ausreichend (BFH vom 1.12.2005, IV R65/04, BStBl. II 2006, 259; vom 27.11.2008, IV R 38/06, [...]; vom 7.5.2008, X R 49/04, BStBl. II 2008, 711; vom 17.12.2008, IV R 85/06, BFH/NV 2009, 477).

  • BFH, 18.08.2009 - X R 41/06  

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Für die Annahme eines Grundstückshandels ist es nicht ausreichend, wenn ein Steuerpflichtiger nur ein Grundstück mit lediglich bedingter Veräußerungsabsicht erwirbt oder bebaut (BFH-Urteile vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, unter II.1.b bb der Gründe, und vom 17. Dezember 2008 IV R 85/06, BFHE 224, 84).
  • BFH, 03.03.2011 - IV R 10/08  

    Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in

    Ein gewerblicher Grundstückshandel kann auch dann zu bejahen sein, wenn --wie im Streitfall-- weniger als vier Objekte veräußert werden, aber aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit wieder zu verkaufen (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238; vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294; vom 27. November 2008 IV R 38/06, BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 85/06, BFHE 224, 84, BStBl II 2009, 795).
  • BFH, 18.08.2009 - X R 47/06  

    Gewerblicher Grundstückshandel

    aa) Entgegen der Auffassung des FG kann nicht allein aus der Branchennähe des Klägers beim Verkauf von weniger als vier Objekten auf eine von Anfang an bestehende bedingte Veräußerungsabsicht geschlossen werden (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 IV R 85/06, BFHE 224, 84).
  • FG Hessen, 24.02.2010 - 8 K 833/10  
  • FG Hessen, 24.02.2010 - 8 K 3380/07  

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenrechnung der Objekte verschiedener

  • BFH, 14.12.2011 - X B 116/10  

    Gewerblicher Grundstückshandel - Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts

  • FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07  

    Verwertbarkeit von Testkäufen

  • FG München, 18.05.2010 - 13 K 2532/07  

    Abfindung für die Auflösung des Dienstverhältnisses - gewerblicher

  • FG Nürnberg, 30.03.2011 - 3 K 275/10  

    Kein tarifbegünstigter Aufgabegewinn nach § 34 EStG bei Verkauf eines

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