Rechtsprechung
   BFH, 14.03.1991 - IV R 88/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6171
BFH, 14.03.1991 - IV R 88/89 (https://dejure.org/1991,6171)
BFH, Entscheidung vom 14.03.1991 - IV R 88/89 (https://dejure.org/1991,6171)
BFH, Entscheidung vom 14. März 1991 - IV R 88/89 (https://dejure.org/1991,6171)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,6171) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mögliche entgeltliche Veräußerung des Anteils an einer gewerblich tätigen Erbengemeinschaft als Veräußerung eines Mitunternehmeranteils - Entstehen eines steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns hinsichtlich des auf den Anteil am Betrieb entfallenden Gewinns

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

    Auszug aus BFH, 14.03.1991 - IV R 88/89
    Nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn, den der Gesellschafter (Mitunternehmer) einer Personengesellschaft oder einer wirtschaftlich einer Personengesellschaft vergleichbaren Gemeinschaft (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 439, BStBl II 1984, 751, 768, und vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, 842) bei der Veräußerung seines Anteils erzielt.

    Zu den wirtschaftlich einer Personengesellschaft vergleichbaren Gemeinschaften gehört insbesondere die ungeteilte Erbengemeinschaft, die einen zum Nachlaß gehörenden Betrieb fortführt (Beschlüsse in BFHE 141, 405, 439, BStBl II 1984, 751, 768, und BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, 842; Senatsurteil vom 9. Juli 1987 IV R 95/85, BFHE 150, 539, BStBl II 1988, 245).

    Demzufolge bedeutet die nach § 2033 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mögliche entgeltliche Veräußerung des Anteils an einer gewerblich tätigen Erbengemeinschaft die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG, und zwar auch dann, wenn der Erwerber ein Miterbe ist; Anschaffungskosten des Erwerbers und Veräußerungsgewinn des Veräußerers errechnen sich wie bei der Übertragung eines Gesellschaftsanteils (Beschluß in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, 843, m. w. N.).

    Davon ist auch der Große Senat im Beschluß in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, 842 ausgegangen.

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 14.03.1991 - IV R 88/89
    Nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn, den der Gesellschafter (Mitunternehmer) einer Personengesellschaft oder einer wirtschaftlich einer Personengesellschaft vergleichbaren Gemeinschaft (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 439, BStBl II 1984, 751, 768, und vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, 842) bei der Veräußerung seines Anteils erzielt.

    Zu den wirtschaftlich einer Personengesellschaft vergleichbaren Gemeinschaften gehört insbesondere die ungeteilte Erbengemeinschaft, die einen zum Nachlaß gehörenden Betrieb fortführt (Beschlüsse in BFHE 141, 405, 439, BStBl II 1984, 751, 768, und BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, 842; Senatsurteil vom 9. Juli 1987 IV R 95/85, BFHE 150, 539, BStBl II 1988, 245).

  • BFH, 23.10.1986 - IV R 214/84

    Fremdvermieteter Grundstücksanteil als Betriebsvermögen eines ererbten

    Auszug aus BFH, 14.03.1991 - IV R 88/89
    Dadurch ist ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entstanden, soweit der Gewinn auf den Anteil am Betrieb entfällt, nicht hingegen, soweit zum Nachlaß Gegenstände des Privatvermögens gehörten (Senatsurteil vom 23. Oktober 1986 IV R 214/84, BFHE 148, 65, BStBl II 1987, 120).
  • BFH, 18.01.1990 - IV R 97/88

    Besteuerung von Einkünften aus einem Gewerbebetrieb bei Unklarheit bezüglich der

    Auszug aus BFH, 14.03.1991 - IV R 88/89
    Diese rechtliche Beurteilung durch die angerufenen Zivilgerichte und die Folgerungen, die der Kläger und die Beigeladenen hieraus im gerichtlichen Vergleich vom 25. November 1982 gezogen haben, sind auch der steuerrechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen (vgl. BFH-Urteile vom 28. November 1979 I R 29/76, BFHE 129, 465, BStBl II 1980, 266, und vom 18. Januar 1990 IV R 97/88, BFH / NV 1991, 21).
  • BFH, 28.11.1979 - I R 29/76

    Miterbe - Erbschaft - Rechtlichen Stellung des Nießbrauchers - Testamentarisch

    Auszug aus BFH, 14.03.1991 - IV R 88/89
    Diese rechtliche Beurteilung durch die angerufenen Zivilgerichte und die Folgerungen, die der Kläger und die Beigeladenen hieraus im gerichtlichen Vergleich vom 25. November 1982 gezogen haben, sind auch der steuerrechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen (vgl. BFH-Urteile vom 28. November 1979 I R 29/76, BFHE 129, 465, BStBl II 1980, 266, und vom 18. Januar 1990 IV R 97/88, BFH / NV 1991, 21).
  • BFH, 09.07.1987 - IV R 95/85

    1. Fortführung eines Unternehmens über längere Zeit in der Rechtsform der

    Auszug aus BFH, 14.03.1991 - IV R 88/89
    Zu den wirtschaftlich einer Personengesellschaft vergleichbaren Gemeinschaften gehört insbesondere die ungeteilte Erbengemeinschaft, die einen zum Nachlaß gehörenden Betrieb fortführt (Beschlüsse in BFHE 141, 405, 439, BStBl II 1984, 751, 768, und BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, 842; Senatsurteil vom 9. Juli 1987 IV R 95/85, BFHE 150, 539, BStBl II 1988, 245).
  • BGH, 08.10.1984 - II ZR 223/83

    Fortführung eines Handelsgeschäfts durch Erbengemeinschaft

    Auszug aus BFH, 14.03.1991 - IV R 88/89
    Des Abschlusses eines Gesellschaftsvertrags und damit eines übereinstimmenden und erklärten Willens, den Nachlaßbetrieb als gemeinschaftlichen Betrieb fortzuführen, bedarf es deshalb nicht (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 8. Oktober 1984 II ZR 223/83, BGHZ 92, 259).
  • BFH, 02.05.1974 - IV R 47/73

    Personengesellschaft - Übertragung eines Gesellschaftsanteiles - Vereinbarung der

    Auszug aus BFH, 14.03.1991 - IV R 88/89
    Wird die Übertragung des Anteils an einer Personengesellschaft nach den Vereinbarungen der Beteiligten im Jahreswechsel, d. h. im Schnittpunkt der Kalenderjahre, wirksam, so ist unter Würdigung aller Umstände zu entscheiden, welchem Feststellungszeitraum der Veräußerungsgewinn zuzurechnen ist (BFH-Urteil vom 2. Mai 1974 IV R 47/73, BFHE 113, 195, BStBl II 1974, 707).
  • BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08

    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine

    Zu berücksichtigen ist insoweit nicht nur, dass die Geschäftsanteile an der X-GmbH (Komplementärin) bereits am 21. Dezember 1995 mit sofortiger Wirkung abgetreten worden sind und die X-KG selbst den aus der Entnahme des zurückbehaltenen Geschäftsanteils an der Komplementärin (1.000 DM) erzielten Gewinn dem Streitjahr zugeordnet hat (BFH-Urteile vom 14. März 1991 IV R 88/89, BFH/NV 1992, 92, zu 5.; in BFH/NV 2007, 1091).
  • FG Baden-Württemberg, 14.05.1999 - 9 K 27/94

    Wiederkehrende Leistungen als Gegenleistung für den Erwerb eines

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 12.04.2000 - XI R 36/99

    Erbauseinandersetzung; Betriebsfortführung durch Miterben; Änderung langjähriger

    Auch können sie --zumindest nach neuerem Familien- und Erbrecht-- aufgrund ihres erbrechtlichen Mitwirkungsrechts, ggf. durch ihre gesetzlichen Vertreter, Mitunternehmerinitiative ausüben (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, m.w.N.; BFH-Urteile vom 24. September 1991 VIII R 349/83, BFHE 166, 124, BStBl II 1992, 330; vom 14. März 1991 IV R 88/89, BFH/NV 1992, 92; vom 10. Februar 1987 VIII R 297/81, BFH/NV 1987, 637).
  • FG Saarland, 14.10.1993 - 1 K 127/93

    Leasing; Berechnung von Pkw-Aufwendungen bei Leasing

    Unter Hinweis auf die Ausführungen in der Einspruchsentscheidung vom 12. Mai 1993 trägt der Beklagte ergänzend vor, daß der BFH in seinem Urteil vom 8. November 1991 (IV R 88/89, BFH/NV 1992, 300) betont habe, daß er keine Bedenken habe, wenn die Finanzgerichte auch für Kalenderjahre vor 1990 grundsätzlich von einer AfA für PKW von 12, 5 v.H. der Anschaffungskosten ausgingen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht