Rechtsprechung
BFH, 18.08.2005 - IV R 9/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
GG Art. 3 Abs. 1; AO § 93 Abs. 7; EStG § 23 Abs. 1; KWG § 24c
Verfassungsmäßigkeit der "Spekulationssteuer" bei anderen Wirtschaftsgütern als Immobilien in der Gesetzesfassung ab 1999
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 13, § 14, § 16
- Judicialis
AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 13; ; EStG § 14; ; EStG § 16
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 13 § 14 § 16
Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns und Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe bei Abgabe einer rückwirkenden Aufgabeerklärung; Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 - datenbank.nwb.de
Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns und Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe bei Abgabe einer rückwirkenden Aufgabeerklärung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Ermittlung eines Betriebsaufgabegewinns ? Beschluss über die Aufstellung eines Gesamtflächennutzungsplans als neue Tatsache ? Vollzug einer Betriebsaufgabe bei Betriebsverpachtung ? Wer trägt die Verantwortung für einen nicht vollständig aufgeklärten Sachverhalt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Betriebsaufgabegewinn bei rückwirkender Aufgabeerklärung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebsaufgabegewinn bei rückwirkender Aufgabeerklärung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung einer rückwirkend erklärten Betriebsaufgabe; Voraussetzungen einer Betriebsaufgabe; Bestimmung des Zeitpunktes der Betriebsaufgabe bei einer Betriebsverpachtung; Voraussetzungen für die Änderung eines Steuerbescheides; ...
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 15.05.2002 - 7 K 1486/00
- BFH, 18.08.2005 - IV R 9/04
Papierfundstellen
- BFHE 211, 1
- NVwZ-RR 2006, 502
- BB 2006, 1209
- BB 2006, 202
- DB 2006, 1189
- BStBl II 2006, 581
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (20)
- BFH, 24.01.2002 - XI R 2/01
Steuerbegünstigung von Abfindungen bei späteren Zusatzleistungen
Auszug aus BFH, 18.08.2005 - IV R 9/04
Haben sowohl der Steuerpflichtige als auch das Finanzamt es versäumt, den Sachverhalt aufzuklären, trifft in der Regel den Steuerpflichtigen die Verantwortung mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Januar 2002 XI R 2/01, BFHE 197, 526, BStBl II 2004, 444, II.1., m.w.N.), es sei denn, der Verstoß der Finanzbehörde überwiegt den des Steuerpflichtigen deutlich (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1988 VIII R 121/83, BFHE 156, 339, BStBl II 1989, 585).Denn das Finanzamt braucht eindeutigen Steuererklärungen nicht mit Misstrauen zu begegnen, sondern kann von deren Vollständigkeit und Richtigkeit ausgehen (BFH-Urteil in BFHE 197, 526, BStBl II 2004, 444, II.1.).
- BFH, 27.02.1985 - I R 235/80
Betriebsunterbrechung - Betriebsaufgabe - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit …
Auszug aus BFH, 18.08.2005 - IV R 9/04
Doch kann einerseits der von der Klägerin erzielte Kaufpreis, weil nicht zeitnah, nicht ohne weiteres für die Bewertung auf den Betriebsaufgabezeitpunkt übernommen werden (BFH-Urteil vom 27. Februar 1985 I R 235/80, BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456).Diese Rückbeziehung der Betriebsaufgabe wird als Vereinfachungsregelung auch von der Rechtsprechung in der Annahme anerkannt, dass sich die Werte in einem Zeitraum von drei Monaten regelmäßig kaum verändern (BFH-Urteil in BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456).
- BFH, 05.03.1996 - IV B 78/95
Zeitpunkt der Betriebsaufgabe bei verpachteten Betrieben
Auszug aus BFH, 18.08.2005 - IV R 9/04
In einem solchen Fall wäre aber zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteil vom 26. Juni 2003 IV R 61/01, BFHE 202, 525, BStBl II 2003, 755, unter 2., m.w.N.) die Betriebsaufgabe im Zweifel erst mit dem Zugang der Betriebsaufgabeerklärung beim Finanzamt als vollzogen gilt (…vgl. auch Senatsentscheidungen vom 25. Januar 1996 IV R 19/94, BFH/NV 1996, 600, und vom 5. März 1996 IV B 78/95, BFH/NV 1996, 735).
- BFH, 26.06.2003 - IV R 61/01
Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs
Auszug aus BFH, 18.08.2005 - IV R 9/04
In einem solchen Fall wäre aber zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteil vom 26. Juni 2003 IV R 61/01, BFHE 202, 525, BStBl II 2003, 755, unter 2., m.w.N.) die Betriebsaufgabe im Zweifel erst mit dem Zugang der Betriebsaufgabeerklärung beim Finanzamt als vollzogen gilt (…vgl. auch Senatsentscheidungen vom 25. Januar 1996 IV R 19/94, BFH/NV 1996, 600, …und vom 5. März 1996 IV B 78/95, BFH/NV 1996, 735). - BFH, 25.01.1996 - IV R 19/94
Betriebsaufgabe bei Vermächtnisnießbrauch
Auszug aus BFH, 18.08.2005 - IV R 9/04
In einem solchen Fall wäre aber zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteil vom 26. Juni 2003 IV R 61/01, BFHE 202, 525, BStBl II 2003, 755, unter 2., m.w.N.) die Betriebsaufgabe im Zweifel erst mit dem Zugang der Betriebsaufgabeerklärung beim Finanzamt als vollzogen gilt (vgl. auch Senatsentscheidungen vom 25. Januar 1996 IV R 19/94, BFH/NV 1996, 600, …und vom 5. März 1996 IV B 78/95, BFH/NV 1996, 735). - BFH, 28.03.1985 - IV R 159/82
Neue Tatsachen nach Schätzung; unmittelbarer und mittelbarer Zusammenhang …
Auszug aus BFH, 18.08.2005 - IV R 9/04
Tatsache in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestandes sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller oder immaterieller Art (…BFH-Urteile vom 25. Juli 2001 VI R 82/96, BFH/NV 2001, 1533, m.w.N., und vom 28. März 1985 IV R 159/82, BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120). - BFH, 13.08.1996 - IX B 71/96
Anforderungen an die Ablehnung einzelner Mitglieder des Gutachterausschusses
Auszug aus BFH, 18.08.2005 - IV R 9/04
Dieser Ausschuss ist eine durch Gesetz speziell zur Ermittlung von Grundstückswerten geschaffene kollegiale Behörde (BFH-Beschluss vom 13. August 1996 IX B 71/96, BFH/NV 1997, 236). - BFH, 02.03.1989 - IV R 201/85
Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlagen - Ausübung des Wahlrechts im …
Auszug aus BFH, 18.08.2005 - IV R 9/04
Dennoch konnte sich am Markt bereits auf diesen Beschluss die sichere Erwartung gründen, dass nicht nur ein Teil, sondern auch der größere Rest des strittigen Grundstücks zu Bauerwartungsland i.S. von § 4 Abs. 2 der Wertermittlungsverordnung --WertV-- (vgl. dazu die BFH-Urteile vom 1. April 1998 X R 150/95, BFHE 186, 70, BStBl II 1998, 569, unter 2.d, und vom 2. März 1989 IV R 201/85, BFH/NV 1990, 88;… Kleiber/Simon/Weyers, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 4. Aufl., 2002, § 4 WertV Rn. 145;… Köhne, Landwirtschaftliche Taxationslehre, 3. Aufl., S. 112) werden würde. - BFH, 13.11.1985 - II R 208/82
Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzung der Ermittlungspflicht …
Auszug aus BFH, 18.08.2005 - IV R 9/04
b) Der Senat ist deshalb auch nicht der Auffassung, das Finanzamt X habe sein Ermessen, einen endgültigen Steuerbescheid zu erlassen oder den Steuerbescheid unter den Vorbehalt der Nachprüfung zu stellen oder aber vorläufig zu erlassen (BFH-Urteil vom 13. November 1985 II R 208/82, BFHE 145, 487, BStBl II 1986, 241), fehlerhaft ausgeübt. - BFH, 05.12.2002 - IV R 58/01
Gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 18.08.2005 - IV R 9/04
Hierbei kommt es auf den Kenntnisstand der Personen an, die innerhalb der Finanzbehörde dazu berufen sind, den betreffenden Steuerfall zu bearbeiten (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. aus der neueren Zeit das Senatsurteil vom 5. Dezember 2002 IV R 58/01, BFH/NV 2003, 588, m.w.N.). - BFH, 20.06.1984 - I R 111/80
Bekanntgabe der Prüfungsanordnung - Prüfungsumfang - Besteuerungszeiträume - …
- BFH, 01.04.1998 - X R 150/95
Gemeiner Grundstückswert bei späterem Altlastenverdacht
- BFH, 27.01.1978 - III R 101/75
Aus dem Flächennutzungsplan allein können keine Rechtsfolgerungen für die …
- BFH, 25.07.2001 - VI R 82/96
Zusammenveranlagung von Ehegatten - Werksangehörigen Rabatt - Bruttoarbeitslohn - …
- BFH, 22.11.1988 - VIII R 184/84
Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Anforderungen an das …
- BFH, 05.11.1987 - IV R 94/85
Anforderungen an die Änderung bestandskräftiger Teilwertbescheide - …
- BFH, 06.12.1994 - IX R 11/91
Doppelte Haushaltsführung - Kausalität bei der Abgabenordnung - Hilfstatsachen
- BFH, 03.05.2001 - III B 52/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Finanzgericht - Gutachten - Sachverständiger - …
- BFH, 20.12.1988 - VIII R 121/83
Steuerbescheid - Änderung
- FG Münster, 15.05.2002 - 7 K 1486/00
Unzureichende Sachverhaltsaufklärung durch das Finanzamt
- BFH, 08.03.2007 - IV R 57/04
Betriebsaufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs; Verpächterwahlrecht auch für …
Weiterer Ausführungen dazu, ob die Betriebsaufgabeerklärung auf den 31. Juli 1995 zurückwirkt oder ob die Betriebsaufgabe erst mit dem Zugang der Betriebsaufgabeerklärung beim FA als vollzogen gilt, bedarf es daher im Streitfall mangels Entscheidungserheblichkeit nicht (vgl. dazu Senatsurteil vom 18. August 2005 IV R 9/04, BFHE 211, 1, BStBl II 2006, 581). - BFH, 06.11.2008 - IV R 51/07
Betriebsverpachtung bei Liquidation einer Personengesellschaft auch dann möglich, …
Die Betriebsaufgabe gilt im Zweifel erst mit dem Zugang der Betriebsaufgabeerklärung beim Finanzamt als vollzogen (BFH-Urteil vom 18. August 2005 IV R 9/04, BFHE 211, 1, BStBl II 2006, 581, unter 4. der Gründe, m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 1350/08
Betreuer i.S. des § 1896 BGB - Aufwandsentschädigungen für 42 Betreuungen als …
a) Hierbei kommt es für die Frage, wann das FA Kenntnis von einer Tatsache erlangt hat, auf den Kenntnisstand der Personen an, die innerhalb der Finanzbehörde dazu berufen sind, den betreffenden Steuerfall zu bearbeiten (u.a. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. August 2005 IV R 9/04, BFHE 211, 1, BStBl II 2006, 581).
- BFH, 22.08.2007 - VIII B 220/06
Änderung bestandskräftiger Verwaltungsakte wegen nachträglich bekannt gewordener …
c) Ebenso wenig hat das FG einen ausdrücklichen oder auch nur stillschweigend von den von der Beschwerde zitierten Entscheidungen des BFH abweichenden abstrakten tragenden Rechtssatz gebildet, einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO stehe grundsätzlich nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen, also auch dann nicht, wenn die Finanzbehörde trotz ordnungsgemäßer Mitwirkung des Steuerpflichtigen ihren aus § 88 AO folgenden Ermittlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sei (vgl. dazu BFH-Urteile vom 24. Januar 2002 XI R 2/01, BFHE 197, 526, BStBl II 2004, 444; vom 18. August 2005 IV R 9/04, BFHE 211, 1, BStBl II 2006, 581). - FG Saarland, 14.10.2010 - 1 K 1503/08
Übersehen von Fahrtkostenersatz als offenbare Unrichtigkeit; "Neuheit" einer dem …
1.1.1 Nachträglich bekanntgeworden ist die Tatsache, weil sie bei Erlass des ursprünglichen Einkommensteuerbescheids - das heißt, in dem Zeitpunkt, in dem die Willensbildung des zuständigen Sachbearbeiters über die Steuerfestsetzung abgeschlossen war - bereits vorhanden, aber dem Beklagten noch nicht bekannt war (vgl. zum Beispiel BFH vom 18. August 2005 IV R 9/04, BFH/NV 2006, 390 ). - BFH, 07.04.2008 - IV B 55/07
Planungsschritte der Gemeinde bei der Umwandlung von landwirtschaftlich genutzten …
Wertbildende und wertbegründende Merkmale sind jedoch Tatsachen i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, wie der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. u.a. Senatsurteil vom 18. August 2005 IV R 9/04, BFHE 211, 1, BStBl II 2006, 581, unter 1.b der Entscheidungsgründe, m.w.N.). - FG München, 22.01.2009 - 5 K 2744/07
Zwangsbetriebsaufgabe bei Verpachtung eines Apothekerbetriebs - Auslegung des in …
Die jederzeit mögliche Aufgabe eines verpachteten Betriebs ist für den vom Steuerpflichtigen gewählten Zeitpunkt nur anzuerkennen, wenn die Aufgabeerklärung spätestens drei Monate nach diesem Zeitpunkt abgegeben wird (vgl. BFH-Urteil vom 27. Februar 1985 I R 235/80, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1985, 456; BFH-Urteil vom 18. August 2005 IV R 9/04, BStBl II 2006, 581). - FG München, 13.03.2017 - 7 K 1620/14
Pensionsverpflichtung, Rückdeckungsversicherung, Pensionsrückstellung, …
Tatsache im Sinne von § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO sind aber die wertbildenden oder wertbegründenden Merkmale (BFH-Urteil vom 18. August 2005 IV R 9/04, BStBl II 2006, 581). - FG Niedersachsen, 03.05.2007 - 8 K 10055/05
Mitunternehmerschaft; Mitunternehmer; Gewinnrealisierung; Grundstücksübertragung
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) darf ein Steuerbescheid bzw. Feststellungsbescheid dann nicht zu Ungunsten des Steuerpflichtigen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geändert werden, wenn der Finanzbehörde die tatsächlich erst später bekannt gewordene Tatsache bei ordnungsgemäßer Erfüllung ihrer Amtsermittlungspflicht im Sinne des § 88 AO nicht verborgen geblieben wäre (vgl. Urteile des BFH vom 13.11.1985, II R 208/82 , BStBl II 1986, 241; vom 18.8.2005, IV R 9/04 , BStBl II 2006, 581). - FG Baden-Württemberg, 24.04.2008 - 3 K 381/08
Änderungsmöglichkeit nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO bei nachträglicher …
Hierbei kommt es für die Frage, wann das FA Kenntnis von einer Tatsache erlangt hat, auf den Kenntnisstand der Personen an, die innerhalb der Finanzbehörde dazu berufen sind, den betreffenden Steuerfall zu bearbeiten (u.a. BFH-Urteil vom 18. August 2005 IV R 9/04, BFHE 211, 1, BStBl II 2006, 581). - FG München, 27.02.2007 - 13 K 5114/01
Betriebsaufgabe bei fehlender aktviver Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen …
- FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2016 - 2 K 2359/14
Beginn der Festsetzungsverjährung für einzelne Förderzeiträume der …
- FG Baden-Württemberg, 14.12.2009 - 10 K 2140/08
Tatsache i.S. des § 173 Abs 1 AO - Amtsermittlungspflicht bei Erstellung der …
- FG Sachsen-Anhalt, 08.01.2020 - 3 V 799/19
Aussetzung der Vollziehung: Zur Steuerbarkeit von Aufwendungsersatzansprüchen bei …
- FG Münster, 17.03.2009 - 9 K 2231/07
Änderung eines Steuerbescheids aufgrund einer nachträglich bekannt gewordenen …
- FG Saarland, 23.04.2014 - 2 K 1273/11
Berichtigung einer fehlerhaften, bestandskräftigen Zurechnung von Grundbesitz - …
- FG München, 05.06.2020 - 7 K 1943/19
Zeitpunkt der nachträglichen Kenntnisnahme durch die Familienkasse - Erlass des …
- FG Nürnberg, 08.06.2010 - 2 K 656/09
Ablauf der Festsetzungsfrist für die Umsatzsteuer bei Schätzung: Anlaufhemmung …
- FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07
Änderung eines Steuerbescheides zugunsten des Steuerpflichtigen, wenn viele Jahre …
- FG München, 25.06.2007 - 9 K 1485/06
Irrtümliche Annahme der Betriebsaufgabe; keine Bindung an unzutreffende Auskunft …