Rechtsprechung
   BFH, 23.03.2016 - IV R 9/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,23490
BFH, 23.03.2016 - IV R 9/14 (https://dejure.org/2016,23490)
BFH, Entscheidung vom 23.03.2016 - IV R 9/14 (https://dejure.org/2016,23490)
BFH, Entscheidung vom 23. März 2016 - IV R 9/14 (https://dejure.org/2016,23490)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,23490) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags im Anschluss an eine Außenprüfung zur Kompensation von Gewinnerhöhungen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 2, EStG § 7g, EStG VZ 2009, EStG § 7g Abs 3
    Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags im Anschluss an eine Außenprüfung zur Kompensation von Gewinnerhöhungen

  • Bundesfinanzhof

    Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags im Anschluss an eine Außenprüfung zur Kompensation von Gewinnerhöhungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 EStG 2009, § 4 Abs 2 EStG 2009, § 7g EStG 2009, EStG VZ 2009, § 4 Abs 2 EStG 2009
    Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags im Anschluss an eine Außenprüfung zur Kompensation von Gewinnerhöhungen

  • IWW

    § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, § ... 7g Abs. 1 Satz 1 EStG, § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 7g EStG, § 7g Abs. 1 Satz 2 EStG, § 7g Abs. 1 bis Abs. 6 EStG, § 7g Abs. 7 EStG, § 7g Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes, § 4 Abs. 2 EStG, § 7g Abs. 1 Satz 2 Nrn. 2 und 3 EStG, § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG, § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a und b EStG, § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG, § 7g Abs. 3 EStG, § 10e EStG, § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines im Anschluss an eine Außenprüfung zur Kompensation der von dieser ermittelten Gewinnerhöhung geltend gemachten Investitionsabzugsbetrags

  • Betriebs-Berater

    Kompensation des Mehrergebnisses einer Außenprüfung durch Investitionsabzugsbetrag

  • rewis.io

    Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags im Anschluss an eine Außenprüfung zur Kompensation von Gewinnerhöhungen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2009 § 4 Abs. 1, Abs. 2, § 7g
    Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags im Anschluss an eine Außenprüfung zur Kompensation von Gewinnerhöhungen

  • rechtsportal.de

    EStG § 2009 § 4 Abs. 1, Abs. 2, § 7g
    Anerkennung eines im Anschluss an eine Außenprüfung zur Kompensation der von dieser ermittelten Gewinnerhöhung geltend gemachten Investitionsabzugsbetrags

  • datenbank.nwb.de

    Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags im Anschluss an eine Außenprüfung zur Kompensation von Gewinnerhöhungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags im Anschluss an eine Außenprüfung zur Kompensation von Gewinnerhöhungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kompensation des Mehrergebnisses einer Außenprüfung durch Investitionsabzugsbetrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Mehrergebniss in der Betriebsprüfung - und seine Kompensation duch einen Investitionsabzugsbetrag

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kompensation des Mehrergebnisses einer Außenprüfung durch Investitionsabzugsbetrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kompensation des Mehrergebnisses einer Außenprüfung durch Investitionsabzugsbetrag

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kompensation des Mehrergebnisses einer Außenprüfung durch Investitionsabzugsbetrag

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Investitionsabzugsbetrag nach einer Außenprüfung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kompensation des Mehrergebnisses einer Außenprüfung durch Investitionsabzugsbetrag

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Nachträgliche Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen zur Verhinderung von Steuernachzahlungen möglich

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst a, EStG § 4 Abs 1, EStG § 13
    Landwirtschaft, Investitionsabzugsbetrag, Investitionsabsicht, Finanzierung

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 253, 542
  • BB 2016, 2096
  • BB 2017, 1006
  • DB 2016, 1853
  • BStBl II 2017, 295
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 17.01.2012 - VIII R 48/10

    Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags nach Abschluss der begünstigten

    Auszug aus BFH, 23.03.2016 - IV R 9/14
    Es gehört zu den Wahlrechten, die formell bis zum Eintritt der Bestandskraft derjenigen Steuerfestsetzung ausgeübt werden können, auf welche sie sich auswirken sollen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 2012 VIII R 48/10, BFHE 236, 341, BStBl II 2013, 952, Rz 7, m.w.N.).

    Einen rechnerischen Nachvollzug der Investitionserleichterung hat der BFH bisher weder vorgenommen noch gefordert (BFH-Urteile in BFHE 236, 341, BStBl II 2013, 952, Rz 19 f.; vom 24. Oktober 2012 I R 13/12; vgl. zu § 7g EStG a.F. auch BFH-Urteil in BFHE 230, 517, BStBl II 2013, 8, Rz 21 "auch nach einer Betriebsprüfung").

    Funktion der von der Rechtsprechung aus dem Gesetzeszweck des § 7g EStG a.F. hergeleiteten Voraussetzung des Finanzierungszusammenhangs war es, solche nicht förderungswürdigen Fälle auszusondern, in denen die Rücklage (Ansparabschreibung) zur Steuergestaltung genutzt wurde, ohne tatsächlich dem Zweck der Investitionserleichterung zu dienen (BFH-Urteil in BFHE 236, 341, BStBl II 2013, 952, Rz 11).

    Die Prüfung eines Finanzierungszusammenhangs zur Verhinderung einer zweckwidrigen Inanspruchnahme der Steuervergünstigung ist daher entbehrlich (ebenso schon BFH-Urteil in BFHE 236, 341, BStBl II 2013, 952, Rz 11; vgl. auch BRDrucks 121/15 vom 27. März 2015 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, S. 46: Missbräuchliche Gestaltungen seien grundsätzlich ausgeschlossen).

    Ob der VIII. Senat des BFH in seinem Urteil in BFHE 236, 341, BStBl II 2013, 952 davon ausgegangen ist, dass eine Vermutung für die Absicht zum Ende eines Wirtschaftsjahres besteht, wenn die Investition vor Ablauf des Folgejahres vorgenommen worden ist, kann der Senat nicht sicher erkennen.

  • BFH, 17.06.2010 - III R 43/06

    Bildung einer Ansparabschreibung zur Kompensation eines

    Auszug aus BFH, 23.03.2016 - IV R 9/14
    Ein Investitionsabzugsbetrag kann auch zu dem Zweck in Anspruch genommen werden, eine nach den Ergebnissen der Außenprüfung eintretende Gewinnerhöhung zu kompensieren (gleicher Ansicht BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 III R 43/06, BFHE 230, 517, BStBl II 2013, 8, Rz 21, zu § 7g EStG a.F., und Görke, Finanz-Rundschau 2014, 158, 161 f.; anderer Ansicht Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 20. November 2013 IV C 6-S 2139-b/07/10002, 2013/1044077, BStBl I 2013, 1493, Rz 26).

    Einen rechnerischen Nachvollzug der Investitionserleichterung hat der BFH bisher weder vorgenommen noch gefordert (BFH-Urteile in BFHE 236, 341, BStBl II 2013, 952, Rz 19 f.; vom 24. Oktober 2012 I R 13/12; vgl. zu § 7g EStG a.F. auch BFH-Urteil in BFHE 230, 517, BStBl II 2013, 8, Rz 21 "auch nach einer Betriebsprüfung").

  • BFH, 24.10.2012 - I R 13/12

    Finanzierungszusammenhang bei der Ansparabschreibung

    Auszug aus BFH, 23.03.2016 - IV R 9/14
    Einen rechnerischen Nachvollzug der Investitionserleichterung hat der BFH bisher weder vorgenommen noch gefordert (BFH-Urteile in BFHE 236, 341, BStBl II 2013, 952, Rz 19 f.; vom 24. Oktober 2012 I R 13/12; vgl. zu § 7g EStG a.F. auch BFH-Urteil in BFHE 230, 517, BStBl II 2013, 8, Rz 21 "auch nach einer Betriebsprüfung").

    Den in Rede stehenden Voraussetzungen des § 7g Abs. 1 Satz 2 Nrn. 2 und 3 EStG ist gerade keine Anknüpfung an ein konkretes Ansparen oder eine bestimmte andere Weise der Finanzierung zu entnehmen (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2012 I R 13/12).

  • BFH, 04.03.2015 - IV R 38/12

    Investitionsabzugsbetrag - Nachweis der Investitionsabsicht in Gründungsfällen -

    Auszug aus BFH, 23.03.2016 - IV R 9/14
    Bei einem bereits aufgenommenen Betrieb werden dabei geringere Anforderungen zu stellen sein als bei einem in Gründung befindlichen Betrieb (vgl. dazu BFH-Urteil vom 4. März 2015 IV R 38/12).
  • FG Niedersachsen, 18.12.2013 - 4 K 159/13

    Nachträgliche Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags bei bereits erfolgter

    Auszug aus BFH, 23.03.2016 - IV R 9/14
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18. Dezember 2013  4 K 159/13 aufgehoben.
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 62/06

    Erweiterung der Ansparrücklage nach § 7g EStG für bereits angeschaffte

    Auszug aus BFH, 23.03.2016 - IV R 9/14
    Insbesondere lässt sich --entgegen der Auffassung des FA-- aus dem BFH-Urteil vom 29. April 2008 VIII R 62/06 (BFHE 221, 211, BStBl II 2008, 747, zu § 7g EStG a.F.) nichts Abweichendes entnehmen.
  • BFH, 08.06.2011 - I R 90/10

    Investitionsabzugsbetrag: Investitionsabsicht und Dokumentationserfordernis -

    Auszug aus BFH, 23.03.2016 - IV R 9/14
    Grundlage dieser Prüfung sind objektivierte wirtschaftliche Gegebenheiten (BFH-Urteil vom 8. Juni 2011 I R 90/10, BFHE 234, 130, BStBl II 2013, 949).
  • BFH, 29.09.2006 - XI B 136/05

    Keine § 7g-Rücklage für bereits vorgenommene Investition

    Auszug aus BFH, 23.03.2016 - IV R 9/14
    Ebenso wenig ist der BFH-Beschluss vom 29. September 2006 XI B 136/05 (BFH/NV 2007, 40) einschlägig, weil in jenem Verfahren die Rücklagenbildung aus anderen Gründen --wegen der Investition noch in dem Jahr, für das die Rücklage geltend gemacht wurde-- abgelehnt worden war.
  • BFH, 28.04.2016 - I R 31/15

    Investitionsabzugsbetrag - nachträgliche Glättung von BP-Mehrergebnissen -

    Die Rüge, das FG sei dazu verpflichtet gewesen, bis zum Abschluss der Revisionsverfahren IV R 9/14 (Vorinstanz: Niedersächsisches FG, Urteil vom 18. Dezember 2013  4 K 159/13, EFG 2014, 826) und X R 15/14 (Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urteil vom 17. Juli 2013  15 K 4719/12 E, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2015, 325) die Verfahrensruhe anzuordnen, ist bereits deshalb unschlüssig, weil dies von beiden Beteiligten beantragt werden muss (§ 251 der Zivilprozessordnung --ZPO-- i.V.m. § 155 Satz 1 FGO).
  • FG Saarland, 09.07.2014 - 1 K 1290/12

    Nachträgliches Geltendmachen eines Investitionsabzugsbetrags

    In der mündlichen Verhandlung hat der Beklagte das Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf das beim BFH anhängige Verfahren IV R 9/14 beantragt.

    Wie auch das Niedersächsische FG im Urteil vom 18. Dezember 2013 4 K 159/13, BB 2014, 622 (anh. Verfahren beim BFH IV R 9/14) ausgeführt hat, bezieht sich diese Verwaltungsauffassung maßgeblich auf das dort zitierte, zu § 7 g EStG a.F. ergangene BFH-Urteil vom 29. April 2008, BStBl II 2008, 747, das die Inanspruchnahme eines IAB durch einen neu gegründeten Betrieb betraf und bei dem diese allein dem Zweck diente, die auf Grund eines zwischenzeitlichen Änderungsbescheids eingetretene Überschreitung der Einkommensgrenze für die Begünstigung nach § 10 e EStG a.F. rückgängig zu machen.

    Insbesondere kam es auf die grundsätzliche Frage, ob ein Finanzierungszusammenhang auch nach neuem Recht noch erforderlich ist oder nicht, wegen des Vorstehenden (s II. 3) nicht an, weswegen das beim BFH anhängige Verfahren IV R 9/14 vorliegend auch nicht "vorgreiflich" war.

    Vor diesem Hintergrund war der Senat auch nicht durch die Anregung des Beklagten, das Verfahren im Hinblick auf das Verfahren IV R 9/14 ruhen zu lassen, an der Entscheidung gehindert.

  • BFH, 27.05.2020 - XI R 12/18

    Zur Änderung eines im Rahmen einer steuerrechtlichen Überleitungsrechnung

    Es gehörte zu den Wahlrechten, die formell bis zum Eintritt der Bestandskraft derjenigen Steuerfestsetzung ausgeübt werden konnten, auf welche sie sich auswirken sollten, damit eventuell auch "nachträglich" und abweichend von der ursprünglichen Steuererklärung (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17.01.2012 - VIII R 48/10, BFHE 236, 341, BStBl II 2013, 952, Rz 7, m.w.N.; vom 23.03.2016 - IV R 9/14, BFHE 253, 542, BStBl II 2017, 295, Rz 14).

    Der Investitionsabzug erfolgte --anders als noch die sog. Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG i.d.F. vor der Änderung durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912)-- außerbilanziell und unterlag daher nicht den Voraussetzungen für eine Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG (vgl. BTDrucks 16/4841, 51; BFH-Urteil in BFHE 253, 542, BStBl II 2017, 295, Rz 14).

  • BFH, 06.04.2016 - X R 15/14

    § 7g EStG i. d. F. des UntStRefG: Investitionsabsicht - Finanzierungszusammenhang

    b) Das durch die Rechtsprechung zu § 7g Abs. 1, Abs. 3 EStG a.F. entwickelte Ausschlusskriterium fehlenden Finanzierungszusammenhangs (vgl. die Nachweise oben unter II.1.a bb aaa) ist hingegen im Geltungsbereich des § 7g EStG i.d.F. des UntStRefG nicht mehr zu fordern (i.E. ebenso Urteil des Niedersächsischen FG vom 18. Dezember 2013  4 K 159/13, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2014, 826, unter 1.c aa der Entscheidungsgründe, BFH-Urteil vom 23. März 2016 IV R 9/14, BFHE 253, 542; offengelassen im Urteil des FG des Saarlandes vom 9. Juli 2014  1 K 1290/12, EFG 2015, 1976, Revision anhängig unter I R 31/15; mit gleicher Tendenz der VIII. Senat des BFH in seinem Urteil in BFHE 236, 341, BStBl II 2013, 952, sowie Schmidt/Kulosa, EStG, 35. Aufl., § 7g Rz 59; a.A. Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, § 7g EStG Rz 34).
  • BFH, 06.04.2016 - X R 28/14

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 04. 2016 X R 15/14 - § 7g

    b) Das durch die Rechtsprechung zu § 7g Abs. 1, Abs. 3 EStG a.F. entwickelte Ausschlusskriterium fehlenden Finanzierungszusammenhangs (vgl. die Nachweise oben unter II.1.a bb aaa) ist hingegen im Geltungsbereich des § 7g EStG i.d.F. des UntStRefG nicht mehr zu fordern (i.E. ebenso Urteil des Niedersächsischen FG vom 18. Dezember 2013  4 K 159/13, EFG 2014, 826, unter 1.c aa der Entscheidungsgründe, BFH-Urteil vom 23. März 2016 IV R 9/14, BFHE 253, 542; offengelassen im Urteil des FG des Saarlandes vom 9. Juli 2014  1 K 1290/12, EFG 2015, 1976, Revision anhängig unter I R 31/15; mit gleicher Tendenz der VIII. Senat des BFH in seinem Urteil in BFHE 236, 341, BStBl II 2013, 952, sowie Schmidt/Kulosa, EStG, 35. Aufl., § 7g Rz 59; a.A. Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, § 7g EStG Rz 34).
  • FG Niedersachsen, 04.01.2017 - 4 K 220/16

    Rechtsstreit um die nachträgliche Bildung eines Investitionsabzugsbetrags; Fehlen

    Durch Urteil vom 23. März 2016 IV R 9/14 hat der Bundesfinanzhof (BFH) das Urteil des Senats aufgehoben und die Sache an das Niedersächsische Finanzgericht zurückverwiesen.

    Nach der rechtlichen Beurteilung in dem Urteil des BFH vom 23. März 2016 IV R 9/14, die der Senat seiner Entscheidung nach § 126 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zugrunde zu legen hat, sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags erfüllt, wenn die Klägerin zum Schluss des Wirtschaftsjahres 2009/2010 die in § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG in der für den Streitfall maßgebenden Fassung (a.F.) vorausgesetzte Absicht hatte, das begünstigte Wirtschaftsgut innerhalb des dort bestimmten Zeitraums anzuschaffen und danach für den dort bestimmten Mindestzeitraum zu nutzen.

  • FG Münster, 14.08.2019 - 13 K 2320/15

    Investitionsabzugsbetrag: Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags erhöht

    Dabei folgt die fehlende Relevanz des Hinzurechnungsbetrages nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG für die Höhe des Kapitalkontos im Sinne von § 15a EStG bereits daraus, dass der Hinzurechnungsbetrag ebenso wie der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG keine handels- oder steuerrechtliche Bilanzposition darstellt (vgl. BT-Drucksache 16/4841, Seite 51, BMF BStBl I 2013, 1493, Schmidt/Kulosa, EStG, 38. Aufl., § 7g Rz. 47 und Rz. 53, BFH-Urteil vom 23.03.2016 IV R 9/14, BStBl II 2017, 295 Rz 14) und daher außerbilanziell zu erfassen ist.
  • FG Thüringen, 10.04.2019 - 4 K 442/17

    Keine Verletzung der Verbleibens- und Nutzungsvoraussetzungen nach § 7g Abs. 4

    § 7g EStG n. F. ermöglicht u. a. die Vorverlagerung von Abschreibungspotenzial in ein Wirtschaftsjahr vor Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsjahres und soll dadurch nach dem Willen des Gesetzgebers der Verbesserung der Wettbewerbssituation kleiner und mittlerer Betriebe, der Unterstützung von deren Liquidität und Eigenkapitalbildung sowie der Stärkung der Investitions- und Innovationskraft dienen (vgl. BFH-Urteil vom 23. März 2016 IV R 9/14, BStBl II 2017, 295; BTDrucks 16/4841, Seite 51).
  • FG Niedersachsen, 13.11.2023 - 13 K 46/20

    Zur Einlage im Sinne des § 15a EstG

    Die fehlende Relevanz des Hinzurechnungsbetrages nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG für die Höhe des Kapitalkontos im Sinne von § 15a EStG folgt danach bereits daraus, dass der Hinzurechnungsbetrag ebenso wie der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG keine handels- oder steuerrechtliche Bilanzposition darstellt (vgl. BT-Drucksache 16/4841, Seite 51; BMF-Schreiben vom 20.11.2013, BStBl. I 2013, 1493; BFH, Urteil vom 23.03.2016 - IV R 9/14, BStBl. II 2017, 295) und daher außerbilanziell zu erfassen ist.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2018 - 3 K 329/15

    Änderung einer steuerlichen Überleitungsrechnung (Steuerbilanz) - Wahlrecht nach

    Der Abzug erfolgt hier außerbilanziell und unterliegt daher nicht den Voraussetzungen für eine Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 EStG (BFH-Urteil v. 23.03.2016 IV R 9/14, BStBl II 2017, 295).
  • FG Niedersachsen, 02.04.2014 - 9 K 308/12

    Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags für ein bestimmtes

  • FG Münster, 13.04.2022 - 13 K 141/20

    Anforderungen an die Berechnung des verrechenbaren Verlustes

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 11 K 11050/14

    Relevanz des Finanzierungszusammenhangs für Investitionsabzugsbetrag nach § 7g

  • FG München, 30.11.2020 - 7 K 1071/20

    Beschwer bei Anfechtung eines Körperschaftsteuer-Nullbescheids

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht