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   BFH, 30.03.2017 - IV R 9/15   

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https://dejure.org/2017,24980
BFH, 30.03.2017 - IV R 9/15 (https://dejure.org/2017,24980)
BFH, Entscheidung vom 30.03.2017 - IV R 9/15 (https://dejure.org/2017,24980)
BFH, Entscheidung vom 30. März 2017 - IV R 9/15 (https://dejure.org/2017,24980)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Zeitpunkt der Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos auf Grund der Auflösung einer KG

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15a, EStG § 16, EStG § 52 Abs 24 S 3, EStG § 52 Abs 33 S 3, BerlinFG § 15a, BerlinFG § 31 Abs 10, FGO § 107, EStG VZ 2008
    Zeitpunkt der Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos auf Grund der Auflösung einer KG

  • Bundesfinanzhof

    Zeitpunkt der Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos auf Grund der Auflösung einer KG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15a EStG 2002, § 16 EStG 2002, § 52 Abs 24 S 3 EStG 2002, § 52 Abs 33 S 3 EStG 2002, § 15a BerlinFG
    Zeitpunkt der Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos auf Grund der Auflösung einer KG

  • IWW

    § 15a des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 162 der Abgabenordnung (AO), § 183 Abs. 2 AO, § 52 Abs. 33 Satz 3 EStG, § 107 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 126 Abs. 2 FGO, § 16 EStG, § 52 Abs. 24 Satz 3 EStG, § 52 Abs. 20a Satz 4, § 52 Abs. 21 Satz 4, § 52 Abs. 19 Satz 4 EStG, § 15a EStG, § 88 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, § 52 Abs. 20a Satz 4 EStG, § 52 Abs. 21 Satz 4 EStG, § 17 Abs. 4 EStG, § 230 Abs. 1 der Insolvenzordnung, § 243 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs, § 107 Abs. 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 139 Abs. 4 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der Realisierung eines Veräußerungsgewinns aus dem Wegfall eines negativen Kapitalkontos infolge der Auflösung einer KG; Begründetheit eines Tatbestandsberichtigungsantrags hinsichtlich nicht entscheidungserheblicher Tatsachen

  • Betriebs-Berater

    Zeitpunkt der Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos auf Grund der Auflösung einer KG

  • rewis.io

    Zeitpunkt der Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos auf Grund der Auflösung einer KG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos auf Grund der Auflösung einer KG

  • rechtsportal.de

    Zeitpunkt der Realisierung eines Veräußerungsgewinns aus dem Wegfall eines negativen Kapitalkontos infolge der Auflösung einer KG

  • datenbank.nwb.de

    Zeitpunkt der Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos auf Grund der Auflösung einer KG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt der Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos aufgrund der Auflösung einer KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auflösung einer KG - und die Nachversteuerung des negativen Kapitalkontos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tatbestandsberichtigungsantrag - und die Entscheidungserheblichkeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Negatives Kapitalkonto bei Auflösung einer KG

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15a Abs 3, EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 52 Abs 33 S 3
    Immobilienfonds, Grundstück, Veräußerung, Negatives Kapitalkonto, Veräußerungsgewinn, Wertaufhellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 258, 44
  • BB 2017, 2031
  • DB 2017, 1622
  • BStBl II 2017, 896
  • NZG 2017, 1195
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79

    Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten

    Auszug aus BFH, 30.03.2017 - IV R 9/15
    b) Allerdings kann nach gefestigter Rechtsprechung der bloße Wegfall der Gewinnerzielungsmöglichkeit bei einer Personengesellschaft zur Nachversteuerung negativer Kapitalkonten der Kommanditisten führen, ohne dass die Voraussetzungen des § 52 Abs. 33 Satz 3 EStG bzw. § 15a BerlinFG --Ausscheiden des Kommanditisten aus der fortbestehenden KG oder Auflösung der KG-- erfüllt sein müssen (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. November 1980 GrS 1/79, BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164).

    Davon ist auszugehen, wenn endgültig feststeht, dass mit zukünftigen Gewinnen oder mit sonstigen Einlageforderungen, mit denen das negative Kapitalkonto aufgefüllt werden könnte, nicht mehr zu rechnen ist (vgl. zu der Erfassung des Wegfallgewinns ohne die Auflösung der Gesellschaft: Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164).

    Wird die Gesellschaft, wie im Streitfall, durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst, wird der Veräußerungsgewinn regelmäßig erst im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation der Gesellschaft oder, soweit die Gesellschaft ihren Gewerbebetrieb schon vor dem Abschluss des Insolvenzverfahrens einstellt, im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe realisiert (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164).

  • BFH, 11.08.1994 - IV R 124/92

    Anwendung des § 52 Abs. 21 (jetzt Abs. 19) Satz 4 EStG bei Auflösung einer KG

    Auszug aus BFH, 30.03.2017 - IV R 9/15
    Sind jedoch, wie im Streitfall, auch die Voraussetzungen des § 52 Abs. 33 Satz 3 EStG bzw. des § 15a BerlinFG erfüllt, so hat die ausdrückliche gesetzliche Regelung Vorrang (BFH-Urteil vom 11. August 1994 IV R 124/92, BFHE 176, 15, BStBl II 1995, 253).

    Grundlage dafür können auch Verluste sein, die außerhalb des zeitlichen Anwendungsbereichs des § 15a EStG vor 1980 entstanden sind, oder Verluste gemäß § 52 Abs. 19 Satz 2 Nr. 3 i.V.m. Satz 3 Nr. 2 EStG a.F. im Zusammenhang mit der Errichtung und der Verwaltung von Gebäuden, die mit öffentlichen Mitteln i.S. des § 6 Abs. 1 oder nach § 88 WoBauG 2 (wie im Streitfall) gefördert sind, die vor 1995 entstanden sind (so bereits für § 52 Abs. 21 Satz 4 EStG a.F.: BFH-Urteil in BFHE 176, 15, BStBl II 1995, 253).

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2014 - 15 K 15155/14

    Zeitpunkt des Wegfalls eines negativen Kapitalkontos bei Veräußerung des letzten

    Auszug aus BFH, 30.03.2017 - IV R 9/15
    Der Antrag auf Berichtigung des Tatbestands des Urteils des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Dezember 2014 15 K 15155/14 wird abgelehnt.

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Dezember 2014  15 K 15155/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

  • BFH, 21.07.2016 - X R 36/08

    Rubrumsberichtigung bei Erbfolge

    Auszug aus BFH, 30.03.2017 - IV R 9/15
    Das Tatbestandsberichtigungsverfahren ist gerichtskostenfrei (BFH-Beschluss vom 21. Juli 2016 X R 36/08).
  • BFH, 30.01.2002 - I R 68/00

    Rückstellungen - Auflösung nicht vor rechtskräftiger Klageabweisung

    Auszug aus BFH, 30.03.2017 - IV R 9/15
    Der zu beurteilende Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung ist daher auf die am Bilanzstichtag --objektiv-- bestehenden Verhältnisse zu beziehen (BFH-Urteile vom 30. Januar 2002 I R 68/00, BFHE 197, 530, BStBl II 2002, 688, unter II.3.b; vom 19. Oktober 2005 XI R 64/04, BFHE 211, 475, BStBl II 2006, 371, und vom 9. Februar 2011 IV R 37/08).
  • BFH, 12.10.1993 - VIII R 86/90

    Wahrung des formellen Bilanzenzusammenhangs, wenn bei Schätzung des

    Auszug aus BFH, 30.03.2017 - IV R 9/15
    Denn dieser Schätzung liegt eine fiktiv fortgeführte Gesellschaftsbilanz zu Grunde (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1993 VIII R 86/90, BFHE 172, 388, BStBl II 1994, 174).
  • BFH, 19.10.2005 - XI R 64/04

    Verbindlichkeitsrückstellung: Wahrscheinlichkeit des Bestehens der

    Auszug aus BFH, 30.03.2017 - IV R 9/15
    Der zu beurteilende Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung ist daher auf die am Bilanzstichtag --objektiv-- bestehenden Verhältnisse zu beziehen (BFH-Urteile vom 30. Januar 2002 I R 68/00, BFHE 197, 530, BStBl II 2002, 688, unter II.3.b; vom 19. Oktober 2005 XI R 64/04, BFHE 211, 475, BStBl II 2006, 371, und vom 9. Februar 2011 IV R 37/08).
  • BFH, 09.02.2011 - IV R 37/08

    Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt -

    Auszug aus BFH, 30.03.2017 - IV R 9/15
    Der zu beurteilende Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung ist daher auf die am Bilanzstichtag --objektiv-- bestehenden Verhältnisse zu beziehen (BFH-Urteile vom 30. Januar 2002 I R 68/00, BFHE 197, 530, BStBl II 2002, 688, unter II.3.b; vom 19. Oktober 2005 XI R 64/04, BFHE 211, 475, BStBl II 2006, 371, und vom 9. Februar 2011 IV R 37/08).
  • BFH, 22.08.2012 - X R 23/10

    Zeitpunkt der Bildung einer Rückstellung für hinterzogene Mehrsteuern - keine

    Auszug aus BFH, 30.03.2017 - IV R 9/15
    Grundsätzlich können allerdings wertaufhellende Tatsachen nach dem Bilanzstichtag bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bilanz im ordnungsgemäßen Geschäftsgang (§ 243 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs) aufzustellen gewesen wäre, berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 22. August 2012 X R 23/10, BFHE 238, 173, BStBl II 2013, 76, Rz 19).
  • BFH, 24.09.2013 - VI R 6/11

    Überobligatorisch erbrachte Arbeitgeberbeiträge zu einer schweizerischen

    Auszug aus BFH, 30.03.2017 - IV R 9/15
    Das für diesen Berichtigungsantrag erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BFH-Urteil vom 24. September 2013 VI R 6/11, BFHE 243, 210, BStBl II 2016, 650, Rz 31) ist mangels Entscheidungserheblichkeit nicht gegeben, da beide Feststellungen für die Vorentscheidung nicht entscheidungserheblich waren und ebenso wenig für das vorliegende Revisionsverfahren entscheidungserheblich sind.
  • BFH, 01.07.2014 - IX R 47/13

    Realisierungszeitpunkt eines Auflösungsverlusts bei insolvenzfreier Liquidation

  • BFH, 10.06.2021 - IV R 18/18

    Teilwertzuschreibung von Fremdwährungsverbindlichkeiten bei fundamentaler

    Als "werterhellend" sind darüber hinaus Tatsachen für die Bilanz zu berücksichtigen, die zum Bilanzstichtag bereits objektiv vorlagen und erst nach dem Bilanzstichtag, aber bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Bilanz aufgestellt wurde --längstens bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bilanz nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang (§ 243 Abs. 3 HGB) aufzustellen gewesen wäre-- bekannt oder erkennbar wurden (vgl. BFH-Urteile vom 30.03.2017 - IV R 9/15, BFHE 258, 44, BStBl II 2017, 896, Rz 28, und vom 15.09.2004 - I R 5/04, BFHE 208, 116, BStBl II 2009, 100, unter II.7.b [Rz 38]).
  • BFH, 25.05.2023 - IV R 33/19

    Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht einer grundbesitzverwaltenden

    Eine Kostenentscheidung ist daher nicht zu treffen (z.B. BFH-Urteil vom 30.03.2017 - IV R 9/15, BFHE 258, 44, BStBl II 2017, 896, Rz 33, m.w.N.).
  • BFH, 10.06.2021 - IV R 2/19

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10.06.2021 IV R 18/18 - Maßgeblicher

    Als "werterhellend" sind darüber hinaus Tatsachen für die Bilanz zu berücksichtigen, die zum Bilanzstichtag bereits objektiv vorlagen und erst nach dem Bilanzstichtag, aber bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Bilanz aufgestellt wurde --längstens bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bilanz nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang (§ 243 Abs. 3 HGB) aufzustellen gewesen wäre-- bekannt oder erkennbar wurden (vgl. BFH-Urteile vom 30.03.2017 - IV R 9/15, BFHE 258, 44, BStBl II 2017, 896, Rz 28, und vom 15.09.2004 - I R 5/04, BFHE 208, 116, BStBl II 2009, 100, unter II.7.b [Rz 38]).
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