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   BFH, 07.12.1999 - IV S 13/99   

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https://dejure.org/1999,11296
BFH, 07.12.1999 - IV S 13/99 (https://dejure.org/1999,11296)
BFH, Entscheidung vom 07.12.1999 - IV S 13/99 (https://dejure.org/1999,11296)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - IV S 13/99 (https://dejure.org/1999,11296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Außerordentlicher Rechtsbehelf - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Zulässigkeit - Zuständigkeit - Gericht der Hauptsache

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 3 Satz 5; ; FGO § 69 Abs. 3; ; FGO § 10 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 3
    Außerordentliche Beschwerde; AdV

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.06.1986 - V S 6/86

    Zulässigkeit einer Entscheidung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 07.12.1999 - IV S 13/99
    Für die unmittelbare Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Steuerverwaltungsaktes ist der BFH dagegen nicht zuständig (BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 1986 V S 6/86, BFH/NV 1987, 778; vom 9. Juli 1991 VII S 12/91, BFH/NV 1992, 314).
  • BFH, 07.12.1999 - IV B 146/99

    Finanzrechtsweg; Steuerfestsetzung während der Dauer eines Strafverfahrens

    Auszug aus BFH, 07.12.1999 - IV S 13/99
    Wegen der Einzelheiten wird auf die Sachverhaltsdarstellung im Beschluß des Senats vom heutigen Tag IV B 146/99 verwiesen.
  • BFH, 09.07.1991 - VII S 12/91

    Annahme eines Senats des Bundesfinanzhofes (BFH) als Gericht der Hauptsache

    Auszug aus BFH, 07.12.1999 - IV S 13/99
    Für die unmittelbare Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Steuerverwaltungsaktes ist der BFH dagegen nicht zuständig (BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 1986 V S 6/86, BFH/NV 1987, 778; vom 9. Juli 1991 VII S 12/91, BFH/NV 1992, 314).
  • BFH, 19.10.2000 - IV R 25/00

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage

    Der BFH ist --solange es an einer die Instanz abschließenden Sachentscheidung des FG fehlt-- nicht Gericht der Hauptsache im Sinne dieser Vorschrift (vgl. hierzu den in der Parallelsache IV S 13/99 ergangenen Beschluss des Senats vom 7. Dezember 1999 BFH/NV 2000, 481).
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