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   BFH, 25.05.1994 - IV S 3/94   

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https://dejure.org/1994,6872
BFH, 25.05.1994 - IV S 3/94 (https://dejure.org/1994,6872)
BFH, Entscheidung vom 25.05.1994 - IV S 3/94 (https://dejure.org/1994,6872)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 1994 - IV S 3/94 (https://dejure.org/1994,6872)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nachreichen der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse für die Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Einlegung des Rechtsmittels durch eine postulationsfähige Person

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.04.1993 - VI B 162/92

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 25.05.1994 - IV S 3/94
    Der Antrag war aber schon deshalb abzulehnen, weil der Kläger ihm nicht die nach § 142 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 117 Abs. 2 und 4 der Zivilprozeßordnung (ZPO) erforderliche Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgesehenen Vordruck sowie entsprechende Belege innerhalb der Rechtsmittelfrist beigefügt hat (BFH-Beschlüsse vom 24. Februar 1993 IX B 70/92 und vom 6. April 1993 VII B 250/92, beide BFH/NV 1993, 682).
  • BFH, 29.04.1981 - IV S 4/77

    Rechtsverfolgung - Armenrechtsverfahren - Armenrechtsantrag - Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BFH, 25.05.1994 - IV S 3/94
    Nur wenn das Rechtsmittel durch eine postulationsfähige Person eingelegt und begründet wurde, ist es für die Bewilligung von PKH nicht hinderlich, daß die Erklärung gemäß § 117 Abs. 2 ZPO nach Ablauf der Rechtsmittelfrist nachgereicht wird (Senatsbeschluß vom 29. April 1981 IV S 4/77, BFHE 133, 253, BStBl II 1981, 580 und seitdem ständige Rechtsprechung des BFH; s. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl. 1993, § 142 Anm. 12 m.w.N.).
  • BFH, 24.02.1993 - IX B 70/92

    Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 25.05.1994 - IV S 3/94
    Der Antrag war aber schon deshalb abzulehnen, weil der Kläger ihm nicht die nach § 142 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 117 Abs. 2 und 4 der Zivilprozeßordnung (ZPO) erforderliche Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgesehenen Vordruck sowie entsprechende Belege innerhalb der Rechtsmittelfrist beigefügt hat (BFH-Beschlüsse vom 24. Februar 1993 IX B 70/92 und vom 6. April 1993 VII B 250/92, beide BFH/NV 1993, 682).
  • BFH, 16.03.1993 - VII S 4/93

    Säumnis der erforderlichen Vorbeschäftigungszeiten für die Zulassung zur

    Auszug aus BFH, 25.05.1994 - IV S 3/94
    Er unterliegt zwar nicht dem Vertretungszwang des Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (vgl. zuletzt Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. März 1993 VII S 4/93, BFH/NV 1993, 568).
  • BFH, 06.04.1993 - VII B 250/92
    Auszug aus BFH, 25.05.1994 - IV S 3/94
    Der Antrag war aber schon deshalb abzulehnen, weil der Kläger ihm nicht die nach § 142 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 117 Abs. 2 und 4 der Zivilprozeßordnung (ZPO) erforderliche Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgesehenen Vordruck sowie entsprechende Belege innerhalb der Rechtsmittelfrist beigefügt hat (BFH-Beschlüsse vom 24. Februar 1993 IX B 70/92 und vom 6. April 1993 VII B 250/92, beide BFH/NV 1993, 682).
  • FG Niedersachsen, 12.01.2006 - 11 K 11330/02

    Voraussetzungen für die Behandlung des Hofladen eines landwirtschaftlichen und

    Als Beurteilungsmaßstab dafür, ob mehrere gewerbliche Betätigungen, die ein und derselbe Unternehmer gleichzeitig oder nacheinander ausübt, je für sich einen sachlich selbständigen Gewerbebetrieb oder zusammen einen einheitlichen Gewerbebetrieb darstellen, ist nach der Rechtsprechung des BFH der sachliche Zusammenhang zwischen den verschiedenen Betätigungen nach Maßgabe des Gesamtbildes der Verhältnisse im Einzelfall und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zugrunde zu legen (BFH-Urteil vom 15. März 1994 XI R 60/89, BFH/NV 1994, 899).
  • BFH, 29.03.2005 - VII S 19/04

    PKH; wirksam eingelegte NZB

    Sofern das Rechtsmittel durch eine postulationsfähige Person eingelegt und begründet worden ist, ist es nach der Rechtsprechung des BFH für die Bewilligung von PKH nicht hinderlich, dass die Erklärung nach § 117 Abs. 2 ZPO nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingereicht wird (BFH-Beschluss vom 25. Mai 1994 IV S 3/94, BFH/NV 1994, 899).
  • BFH, 23.11.2000 - VI S 34/99

    Prozesskostenhilfe - Antrag - PKH-Antrag - Erfolgsaussicht - Persönliche und

    Die Erklärung gemäß § 117 Abs. 2 ZPO kann, wenn die Antragstellerin --wie im Streitfall-- bei der Einlegung der Revision durch eine postulationsfähige Person vertreten war, auch noch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist nachgereicht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Mai 1994 IV S 3/94, BFH/NV 1994, 899).
  • BFH, 23.03.1995 - IV S 13/94

    Voraussetzungen für ein Verschulden an der Verhinderung der Einlegung eines

    Dies wäre jedoch nur dann der Fall, wenn er alles getan hätte, um das in der Mittellosigkeit bestehende Hindernis zu beseitigen, und innerhalb der Rechtsmittelfrist sämtliche Voraussetzungen für die Bewilligung der PKH geschaffen hätte (vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 22. Mai 1990 VII S 28/89, BFH/NV 1991, 336, und vom 12. Juli 1994 VII S 19/94, BFH/NV 1994, 899).
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