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   BFH, 15.05.2007 - IV S 6/07   

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https://dejure.org/2007,17228
BFH, 15.05.2007 - IV S 6/07 (https://dejure.org/2007,17228)
BFH, Entscheidung vom 15.05.2007 - IV S 6/07 (https://dejure.org/2007,17228)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 2007 - IV S 6/07 (https://dejure.org/2007,17228)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.03.2007 - IV B 76/05

    Beteiligung des Beigeladenen am Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - Rüge eines

    Auszug aus BFH, 15.05.2007 - IV S 6/07
    Mit Beschluss vom 14. März 2007 IV B 76/05 (BFH/NV 2007, 1039) verwarf der Senat die Beschwerde als unzulässig, weil mit ihr weder ausdrücklich einer der Zulassungsgründe des § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bezeichnet worden sei, noch die Ausführungen in Beschwerdeschrift und Begründungsschrift inhaltlich die schlüssige Darlegung eines Zulassungsgrunds erkennen ließen.

    Nach der im Beschluss in BFH/NV 2007, 1039 deutlich zum Ausdruck gebrachten Auffassung des Senats war das Vorbringen des P bei der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin nicht zu berücksichtigen.

    Ob das Schreiben des P eine Genehmigung der Prozessführung des H enthielt, ist schon deshalb unbeachtlich, weil der Nichtzulassungsbeschwerde keine Darlegungen zu den vom FG hilfsweise angestellten Erwägungen zur materiellen Rechtslage zu entnehmen waren (s. auch S. 5 des BFH-Beschlusses in BFH/NV 2007, 1039).

  • OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 7 U 11/06

    Zwei-Personen-OHG: Auslegung einer für den Fall der Kündigung geltenden

    Auszug aus BFH, 15.05.2007 - IV S 6/07
    Die Klägerin macht geltend, sie sei im Hinblick auf ihren Umsatz eine OHG (Hinweis auf Urteil des Oberlandesgerichts --OLG-- Karlsruhe vom 25. Oktober 2006 7 U 11/06, OLG-Report Karlsruhe 2007, 170).
  • BFH, 10.11.1966 - V R 46/66

    Zulässigkeit einer Revision ohne Vorlegen einer Vollmacht

    Auszug aus BFH, 15.05.2007 - IV S 6/07
    Die Kosten des Verfahrens über die Anhörungsrüge hat H zu tragen, weil er seine Vertretungsbefugnis auch in diesem Verfahren nicht nachgewiesen hat (§ 135 Abs. 2 FGO i.V.m. der ständigen Rechtsprechung des BFH; z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. November 1966 V R 46/66, BFHE 87, 1, BStBl III 1967, 5, und vom 21. April 1999 VII B 313/98, BFH/NV 1999, 1358; Nr. 6400 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz --GKG-- in Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG).
  • BFH, 21.04.1999 - VII B 313/98

    Prozessvollmacht und Überprüfung bei Missbrauchsverdacht

    Auszug aus BFH, 15.05.2007 - IV S 6/07
    Die Kosten des Verfahrens über die Anhörungsrüge hat H zu tragen, weil er seine Vertretungsbefugnis auch in diesem Verfahren nicht nachgewiesen hat (§ 135 Abs. 2 FGO i.V.m. der ständigen Rechtsprechung des BFH; z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. November 1966 V R 46/66, BFHE 87, 1, BStBl III 1967, 5, und vom 21. April 1999 VII B 313/98, BFH/NV 1999, 1358; Nr. 6400 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz --GKG-- in Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG).
  • BFH, 11.01.2006 - IV S 17/05

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 15.05.2007 - IV S 6/07
    Insofern gelten vergleichbare Grundsätze wie für die Rüge einer Gehörsverletzung im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde oder Revision (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Januar 2006 IV S 17/05, BFH/NV 2006, 956).
  • BFH, 07.02.2011 - XI S 29/10

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) -

    Zudem muss er u.a. vortragen, inwiefern dadurch die mit der Anhörungsrüge angefochtene Entscheidung --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- anders hätte ausfallen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Mai 2007 IV S 6/07, juris; vom 14. Oktober 2010 X S 24/10, BFH/NV 2011, 279).
  • BFH, 01.09.2010 - V S 26/09

    Darlegungserfordernisse bei Anhörungsrüge - Wirksamkeit der Kündigung einer

    Dabei ist auch vorzutragen, inwiefern durch das nicht berücksichtigte Vorbringen die Entscheidung auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts hätte anders ausfallen können (BFH-Beschlüsse vom 15. Mai 2007 IV S 6/07, nicht veröffentlicht --n.v.--, und vom 2. Oktober 2007 X S 23/07, n.v.).
  • BFH, 14.10.2010 - X S 24/10

    Darlegungsanforderungen bei der Anhörungsrüge

    Zudem muss er vortragen, was er bei ausreichender Gewährung des Rechts auf Gehör noch vorgetragen hätte, dass er keine Möglichkeit besessen hat, die Gehörsversagung bereits vor Ergehen der Entscheidung zu beanstanden, bzw. dass er den Verfahrensverstoß vor dem Gericht gerügt hat und inwiefern durch sein Vorbringen die Entscheidung auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts anders hätte ausfallen können (BFH-Beschluss vom 15. Mai 2007 IV S 6/07, nicht veröffentlicht, juris).
  • BFH, 14.02.2012 - X S 4/12

    Unanfechtbarkeit eines Beschlusses im PKH-Verfahren

    Zudem muss er vortragen, was er bei ausreichender Gewährung des Rechts auf Gehör noch vorgetragen hätte, dass er keine Möglichkeit besessen hat, die Gehörsversagung bereits vor Ergehen der Entscheidung zu beanstanden, bzw. dass er den Verfahrensverstoß vor dem Gericht gerügt hat und inwiefern durch sein Vorbringen die Entscheidung auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts anders hätte ausfallen können (BFH-Beschluss vom 15. Mai 2007 IV S 6/07, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris).
  • BFH, 22.01.2009 - X S 45/08

    Anforderungen an die Begründung einer Anhörungsrüge

    Zudem muss er vortragen, was er bei ausreichender Gewährung des Rechts auf Gehör noch vorgetragen hätte, dass er keine Möglichkeit besessen habe, die Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör bereits vor Ergehen der Entscheidung zu beanstanden, bzw. dass er den Verfahrensverstoß vor dem Gericht gerügt habe und inwiefern durch sein Vorbringen die Entscheidung auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts anders hätte ausfallen können (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 15. Mai 2007 IV S 6/07, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 02.10.2007 - X S 23/07

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Zudem muss er vortragen, was er bei ausreichender Gewährung des Rechts auf Gehör noch vorgetragen hätte, dass er keine Möglichkeit besessen hat, die Gehörsversagung bereits vor Ergehen der Entscheidung zu beanstanden, bzw. dass er den Verfahrensverstoß vor dem Gericht gerügt hat und inwiefern durch sein Vorbringen die Entscheidung auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts anders hätte ausfallen können (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Mai 2007 IV S 6/07, juris).
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