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   VGH Hessen, 08.07.1982 - IV TH 40/82   

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VGH Hessen, 08.07.1982 - IV TH 40/82 (https://dejure.org/1982,17827)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.07.1982 - IV TH 40/82 (https://dejure.org/1982,17827)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Juli 1982 - IV TH 40/82 (https://dejure.org/1982,17827)
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Wird zitiert von ... (10)

  • VGH Hessen, 10.11.1994 - 4 TH 1864/94

    Bestandsschutz bei illegaler Nutzung - Duldungsverwaltungsakt - Nutzungsverbot -

    Ein Verstoß gegen die Ordnungsfunktion des formellen Baurechts, die ihren Niederschlag im präventiven gesetzlichen Bauverbot (§ 96 Abs. 8 HBO 1990, § 70 Abs. 5 HBO 1993) gefunden hat, reicht für die Begründung der sofortigen Vollziehung eines Nutzungsverbots aus (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 06.07.1982 - IV TH 40/82 - HessVGRspr.
  • VGH Hessen, 19.02.1991 - 4 TH 1130/89

    Baugenehmigungspflicht für Golfübungsplatz als Sportplatz nach BauO HE § 2 Abs 1

    Die im Bescheid des Antragsgegners vom 31.08.1988 für die Begründung des Sofortvollzugs gegebene Begründung genügt den Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO und entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 14.01.1972 -- IV TH 53/71 --, HessVGRspr. 1972, 65; Beschluß vom 08.07.1982 -- IV TH 40/82 --, HessVGRspr. 1983, 6; Beschluß vom 06.10.1988 -- 4 TG 3126/88 --).
  • VGH Hessen, 14.04.1986 - 4 TH 449/86

    Bauaufsichtsrecht: Fahrgastschiff als bauliche Anlage

    Dieser Verstoß des Antragstellers gegen die Ordnungsfunktion des formellen Baurechts, die ihren Ausdruck in einem präventiven Bauverbot für genehmigungsbedürftige Vorhaben gemäß § 96 Abs. 7 HBO findet, reicht für den sofortigen Vollzug des Nutzungsverbotes aus (vgl. Beschluß des Senats vom 08.07.1982 - IV TH 40/82 - HessVGRspr. 1983, 6 m.w.N.; st. Rspr.).
  • VGH Hessen, 18.11.1996 - 4 TG 2986/95

    Verwaltungsvollstreckung: Befolgungsfrist - Vollstreckungsfrist; Verstoß gegen

    Sie ermöglicht dem Pflichtigen bei ausreichender Bemessung, rechtzeitig Rechtsschutz zu erlangen und seine Verpflichtung zu erfüllen (Hess. VGH, Beschluß vom 08.07.1982 - IV TH 40/82 - HessVGRspr. 1983, 6 f.; Urteil vom 27.10.1995 - 4 UE 1422/95 -).
  • VGH Hessen, 26.09.1996 - 4 UE 434/95

    Verwaltungsvollstreckung: Befolgungsfrist - Vollstreckungsfrist

    Sie ermöglicht dem Pflichtigen bei ausreichender Bemessung, rechtzeitig Rechtsschutz zu erlangen und seine Verpflichtung zu erfüllen (Hess. VGH, Beschluß vom 08.07.1982 - IV TH 40/82 - HessVGRspr. 1983, 6 f.; Urteil vom 27.10.1995 - 4 UE 1422/95 -).
  • VGH Hessen, 27.01.1989 - 4 TG 3800/88

    Gerätehütte im Bauwich - Befreiung von Grenzabstandsbestimmungen - Nutzungsverbot

    Es ist richtig, daß der Senat die Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung gemäß § 83 HBO, mit der das bauaufsichtliche Nutzungsverbot auf die formelle Illegalität baulicher Anlagen gestützt wird, mit dem gesetzlich geregelten präventiven Bauverbot für genehmigungspflichtige (§ 96 Abs. 7 HBO) und anzeigebedürftige (§ 97 Abs. 4 HBO) Vorhaben begründet hat (vgl. Hess. VGH, Beschluß v. 08.07.1982 - IV TH 40/82 - in Hess. VGRspr. 1983, S. 6; für das frühere Recht Beschluß vom 14.01.1972 - IV TH 53/71 - in BRS 25 Nr. 207 = Hess. VGRspr. 1972, S. 65).
  • VGH Hessen, 17.02.1992 - 4 TH 3408/90

    Zur Zulässigkeit eines Lagerplatzes im Außenbereich; Räumungsgebot und

    Der Senat hat es in Übereinstimmung mit dem ebenfalls für Baurecht zuständigen 3. Senat (B. v. 13.08.1986 - 3 TH 2033/86 - BRS 46 Nr. 213 = ESVGH Bd. 37, 2 = NuR 1987, 184) als sachgerecht angesehen, ein Räumungsgebot mit einem Nutzungsverbot zu verbinden (vgl. Hess. VGH, U. v. 08.05.1981 - IV OE 106/79 - HessVGRspr. 1981, 83; B. v. 08.07.1982 - IV TH 40/82 - HessVGRspr. 1983, 6).
  • VGH Hessen, 12.03.1996 - 14 TG 84/96

    Fehlen einer Fristbestimmung in einer unselbständigen Zwangsmittelandrohung, wenn

    Für den hier vorliegenden Fall, in dem eine Fristsetzung zwar nicht in der Zwangsmittelandrohung selbst, sondern eine Fristbestimmung in der im gleichen Bescheid enthaltenen Grundverfügung erfolgt ist, vertritt der 4. Senat des Hess. VGH dagegen in ständiger Rechtsprechung seit seinem Beschluß vom 14. Juli 1982 - IV TH 40/82 - (HessVGRspr. 1983 S. 40) die Auffassung, daß dies ausreiche, um gemäß § 69 Abs. 2 HVwVG rechtzeitig Rechtsschutz zu erlangen, und daß dadurch die Frist in Erfüllung der Voraussetzung des § 69 Abs. 1 Nr. 2 HVwVG "verbunden mit der Androhung" gesetzt worden sei (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 12. Januar 1996 - 4 TG 2986/95 -), so daß jedenfalls eine offenkundige Fehlerhaftigkeit einer solchen ohne eigene Fristsetzung erfolgten unselbständigen Zwangsmittelandrohung nicht anzunehmen ist.
  • VGH Hessen, 22.10.1985 - 4 TH 1864/85

    Baugenehmigungspflichtige Wohnwagen-Aufstellung

    Der Verstoß gegen die Ordnungsfunktion des formellen Baurechts, die ihren Niederschlag in einem präventiven gesetzlichen Bauverbot gefunden hat (§ 96 Abs. 7 HBO), reicht für die Begründung des sofortigen Vollzuges des Nutzungsverbotes aus (vgl. Hess. VGH, B v. 08.07.1982 - IV TH 40/82 HessVGRspr. 1983, 6 m.w.N.), wenn die Bauaufsichtsbehörde die Anordnung - wie hier geschehen - mit der formellen Illegalität der Anlage begründet hat.
  • VG Kassel, 23.02.2004 - 2 G 132/04

    Fristerneuerungspflicht bei Zwangsgeldandrohung nach Fristablauf oder Erledigung

    Eine solche auf die Grundverfügung bezogene Frist genügt grundsätzlich auch den Anforderungen von § 69 Abs. 1 Nr. 2 HVwVG (ständige Rechtsprechung des 4. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, z. B. Be-schluss vom 14.07.1982 - IV TH 40/82 -, HessVGRspr. 1983, 40; Urteil vom 26.09.1996 - 4 UE 434/95 -, NVwZ-RR 1998, 76; Beschluss vom 18.11.1996 - 4 TG 2986/95 -., ESVGH 47, 156).
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