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   VGH Hessen, 14.01.1972 - IV TH 53/71   

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https://dejure.org/1972,10278
VGH Hessen, 14.01.1972 - IV TH 53/71 (https://dejure.org/1972,10278)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.01.1972 - IV TH 53/71 (https://dejure.org/1972,10278)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. Januar 1972 - IV TH 53/71 (https://dejure.org/1972,10278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArgeLandentwicklung

    Zustellung; Zustellung an mehrere Personen

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.02.1964 - 1 RA 136/62
    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.1972 - IV TH 53/71
    Die angefochtene Verfügung des Antragsgegners war zwar zunächst in fehlerhafter Weise beiden Antragstellern als Adressaten gemeinsam, statt, wie sich aus § 2 (1) S. 1 VwZG (Bund) in Verbindung mit § 1 (1) HessVwZG ergibt, jedem von ihnen zugestellt und deshalb auch nicht wirksam geworden (HessVGH, B v. 5.11.1964, in ESVGH 15, 92 unter Hinweis auf BVerwG in DÖV 1958, 715; vgl. auch Haueisen in NJW 1964, 2037 und 1966, 2340); anders würde es gewesen sein, wenn der Antragsteller zu 2. damals auch Bevollmächtigter der Antragstellerin zu 1. gewesen wäre.
  • BVerwG, 08.07.1958 - V C 51.56
    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.1972 - IV TH 53/71
    Die angefochtene Verfügung des Antragsgegners war zwar zunächst in fehlerhafter Weise beiden Antragstellern als Adressaten gemeinsam, statt, wie sich aus § 2 (1) S. 1 VwZG (Bund) in Verbindung mit § 1 (1) HessVwZG ergibt, jedem von ihnen zugestellt und deshalb auch nicht wirksam geworden (HessVGH, B v. 5.11.1964, in ESVGH 15, 92 unter Hinweis auf BVerwG in DÖV 1958, 715; vgl. auch Haueisen in NJW 1964, 2037 und 1966, 2340); anders würde es gewesen sein, wenn der Antragsteller zu 2. damals auch Bevollmächtigter der Antragstellerin zu 1. gewesen wäre.
  • VGH Hessen, 10.11.1994 - 4 TH 1864/94

    Bestandsschutz bei illegaler Nutzung - Duldungsverwaltungsakt - Nutzungsverbot -

    Deshalb rechtfertigt grundsätzlich die formelle Illegalität der Nutzung einer baulichen Anlage bereits den Erlaß eines Nutzungsverbotes (st. Rspr.: Hess. VGH, Beschluß vom 14.01.1972 - IV TH 53/71 - HessVGRspr. 1972, 65; Beschluß vom 06.10.1988 - 4 TG 3126/88 - m.w.N.; zu §§ 61 Abs. 2, 78 Abs. 1 HBO 1993 vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 26.07.1994 - 4 TH 79/93 -).
  • VGH Hessen, 19.02.1991 - 4 TH 1130/89

    Baugenehmigungspflicht für Golfübungsplatz als Sportplatz nach BauO HE § 2 Abs 1

    Deshalb rechtfertigt grundsätzlich die formelle Illegalität einer baulichen Anlage bereits den Erlaß eines Nutzungsverbotes (ständige Rechtsprechung: Hess. VGH, Beschluß vom 14.01.1972 -- IV TH 53/71 -- HessVGRspr. 1972, 65; Beschluß vom 06.10.1988 -- 4 TG 3126/88 -- m.w.N.).

    Die im Bescheid des Antragsgegners vom 31.08.1988 für die Begründung des Sofortvollzugs gegebene Begründung genügt den Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO und entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 14.01.1972 -- IV TH 53/71 --, HessVGRspr. 1972, 65; Beschluß vom 08.07.1982 -- IV TH 40/82 --, HessVGRspr. 1983, 6; Beschluß vom 06.10.1988 -- 4 TG 3126/88 --).

  • VGH Hessen, 29.06.1995 - 4 TG 703/95

    Beseitigung eines genehmigungsfreien materiell-rechtlich nicht zulässigen

    Die erste Fallgruppe ist für diejenigen Fälle entwickelt worden, in denen die im Einzelfall leicht, d. h., ohne schwerwiegenden Nachteil mögliche Entfernung einer genehmigungspflichtigen, aber ungenehmigten Anlage keinen schwereren Eingriff bedeutet als die Untersagung der Nutzung einer ungenehmigt fertiggestellten Anlage, und ein Nutzungsverbot in einem solchen Falle regelmäßig schon zur Sicherung der Ordnungsfunktion des formellen Baurechts unter Anordnung der sofortigen Vollziehung erlassen werden kann (Hess. VGH, Beschluß vom 13.09.1982 - IV TH 60/82 -, HessVGRspr. 1983, 10 m.w.N.; Hess. VGH, Beschluß vom 14.01.1972 - IV TH 53/71 -, BRS 25 Nr. 207 = Gemeindetag 972, 390 = HessVGRspr. 1972, 65 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 15.10.1986 - 3 TH 2544/86

    Genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung bei zusätzlichen Spielgeräten in

    Die für den Erlaß eines sofort vollziehbaren Nutzungsverbots nach ständiger Rechtsprechung der Hessischen Verwaltungsgerichte allein ausreichende formelle Illegalität einer bauaufsichtlich genehmigungs- oder anzeigebedürftigen Maßnahme (vgl. Hess. VGH. B. v. 14.01.1972 - IV TH 53/71 - BRS 25 Nr. 207; B. v. 12.10.1979 - IV TH 76/79 - HessVGRspr. 1980, 4 m.w.N.) ergibt sich hier daraus, daß die ungenehmigte Aufstellung zusätzlicher Spielgeräte eine baurechtlich rechtsbedeutsame Nutzungsänderung darstellt, weil sie sich von der bisherigen Nutzung dadurch unterscheidet, daß sie anderen oder weitergehenden Forderungen unterworfen ist oder sein könnte (vgl. dazu Hess. VGH, U, v. 25.06.1971 - IV OE 78/69 -).
  • VGH Hessen, 18.10.1990 - 4 TH 206/89

    Zur Rechtmäßigkeit der Androhung eines einheitlichen Zwangsgeldes zur

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß allein die formelle Baurechtswidrigkeit einer baugenehmigungspflichtigen Anlage den Erlaß eines zumindest - vorläufigen - Nutzungsverbotes rechtfertigt (vgl. u.a. Beschluß vom 14.01.1972 - IV TH 53/71 - HessVGRspr. 1972, 62; Beschluß vom 12.10.1979 - IV TH 76/79 - HessVGRspr. 1980, 4, m.w.N.; Beschluß vom 31.03.1981 - IV TH 59/80 - BRS 38 Nr. 152; Beschluß vom 20.11.1989 - 4 TH 724/89 -).
  • VGH Hessen, 27.01.1989 - 4 TG 3800/88

    Gerätehütte im Bauwich - Befreiung von Grenzabstandsbestimmungen - Nutzungsverbot

    Es ist richtig, daß der Senat die Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung gemäß § 83 HBO, mit der das bauaufsichtliche Nutzungsverbot auf die formelle Illegalität baulicher Anlagen gestützt wird, mit dem gesetzlich geregelten präventiven Bauverbot für genehmigungspflichtige (§ 96 Abs. 7 HBO) und anzeigebedürftige (§ 97 Abs. 4 HBO) Vorhaben begründet hat (vgl. Hess. VGH, Beschluß v. 08.07.1982 - IV TH 40/82 - in Hess. VGRspr. 1983, S. 6; für das frühere Recht Beschluß vom 14.01.1972 - IV TH 53/71 - in BRS 25 Nr. 207 = Hess. VGRspr. 1972, S. 65).
  • VGH Bayern, 24.03.2020 - 13 A 20.276

    Gewährung von Nachsicht im flurbereinigungsbehördlichen Verfahren

    Auch wenn sie Mitglied einer Erbengemeinschaft ist, bedarf es einer Zustellung an jeden Einzelnen (HessVGH, B.v. 14.1.1972 - IV TH 53/71 - RzF 9 zu § 112 I FlurbG; Wingerter in Wingerter/Mayr, FlurbG, 10. Aufl. 2018, § 112 Rn. 4 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 8.7.1958 - V C 51.56 - DÖV 1958, 715).
  • VGH Hessen, 30.04.1990 - 4 TH 3146/89

    Sofort vollziehbare Anordnung, die zweckfremde Nutzung von Wohnräumen zu beenden

    Es besteht daher aus wohnraumrechtlichen Gründen ähnlich wie im Falle der Errichtung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage aus baurechtlichen Gründen (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 14.01.1972, IV TH 53/71, in BRS 25 Nr. 207; ständ. Rspr.) ein öffentliches Interesse, daß die Zweckentfremdung erst nach und nicht schon vor ihrer Genehmigung verwirklicht wird, das das etwa entgegengesetzte private Interesse auf sofortige zweckfremde Nutzung von bisherigem Wohnraum schon vor einer positiven Entscheidung über eine Nutzungsänderung in der Regel überwiegt.
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