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Rechtsprechung
   BGH, 13.06.2018 - IV ZA 5/18   

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https://dejure.org/2018,17627
BGH, 13.06.2018 - IV ZA 5/18 (https://dejure.org/2018,17627)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2018 - IV ZA 5/18 (https://dejure.org/2018,17627)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2018 - IV ZA 5/18 (https://dejure.org/2018,17627)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter; Begründetheit einer Anhörungsrüge

  • rewis.io

    Befangenheitsantrag zu verfahrensfremden Zwecken unzulässig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42
    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter; Begründetheit einer Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuch

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73

    Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter

    Auszug aus BGH, 13.06.2018 - IV ZA 5/18
    Rechtsmissbräuchlichkeit ist insbesondere anzunehmen, wenn durch die Ablehnung das Verfahren offensichtlich nur verschleppt oder mit ihm verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden sollen (vgl. BVerfG NJW-RR 2008, 72 [juris Rn. 18-20]; BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55 [juris Rn. 5 f.]; Zöller/Vollkommer, ZPO 32. Aufl. § 42 Rn. 6; MünchKomm-ZPO/Stackmann, 5. Aufl. § 45 Rn. 2).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Auszug aus BGH, 13.06.2018 - IV ZA 5/18
    Rechtsmissbräuchlichkeit ist insbesondere anzunehmen, wenn durch die Ablehnung das Verfahren offensichtlich nur verschleppt oder mit ihm verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden sollen (vgl. BVerfG NJW-RR 2008, 72 [juris Rn. 18-20]; BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55 [juris Rn. 5 f.]; Zöller/Vollkommer, ZPO 32. Aufl. § 42 Rn. 6; MünchKomm-ZPO/Stackmann, 5. Aufl. § 45 Rn. 2).
  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20

    Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der

    b) Es kann deswegen dahingestellt bleiben, ob das Ablehnungsgesuch (eindeutig) unzulässig ist und daher die abgelehnten Mitglieder der erkennenden Spruchgruppe des für die Entscheidung in der Hauptsache zuständigen 9a. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden selbst hierüber hätten entscheiden dürfen (zur Selbstentscheidungsbefugnis des abgelehnten Richters bei einem eindeutig unzulässigen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuch vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2016 - I ZB 15/15, juris Rn. 4 f.; vom 20. Juli 2016 - VIII ZA 32/15, juris Rn. 2 f.; vom 25. April 2017 - VIII ZA 1/17 und 2/17, juris Rn. 11 f.; vom 13. Juni 2018 - IV ZA 5/18, juris Rn. 5; vom 28. August 2018 - VIII ZR 127/17, juris Rn. 2 f.; BVerfG, NJW 2005, 3410, 3412 [zu § 26a StPO]; BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772 f.; BVerfG, Beschlüsse vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11, juris Rn. 30; vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14, juris Rn. 15 ff.).
  • BGH, 04.09.2018 - VIII ZR 127/17

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen mehrere Richter aufgrund behaupteter

    Darüber kann deshalb abweichend vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO das Gericht unter Mitwirkung des abgelehnten Richters entscheiden (st. Rspr; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2016 - I ZB 15/15, juris Rn. 4 f.; vom 20. Juli 2016 - VIII ZA 32/15, juris Rn. 2 f.; vom 13. Juni 2018 - IV ZA 5/18, juris Rn. 5; BVerfG, NJW 2005, 3410, 3412; jeweils mwN).
  • BGH, 28.08.2018 - VIII ZR 127/17

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Darüber kann deshalb abweichend vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO das Gericht unter Mitwirkung des abgelehnten Richters entscheiden (st. Rspr; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2016 - I ZB 15/15, juris Rn. 4 f.; vom 20. Juli 2016 - VIII ZA 32/15, juris Rn. 2 f.; vom 13. Juni 2018 - IV ZA 5/18, juris Rn. 5; BVerfG, NJW 2005, 3410, 3412; jeweils mwN).
  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 1/20

    Ablehnungsgesuch des Klägers gegen "alle Richter des Oberlandesgerichts Dresden"

    b) Es kann deswegen dahingestellt bleiben, ob das Ablehnungsgesuch (eindeutig) unzulässig ist und daher die abgelehnten Mitglieder der erkennenden Spruchgruppe des für die Entscheidung in der Hauptsache zuständigen 9a. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden selbst hierüber hätten entscheiden dürfen (zur Selbstentscheidungsbefugnis des abgelehnten Richters bei einem eindeutig unzulässigen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuch vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2016 - I ZB 15/15, juris Rn. 4 f.; vom 20. Juli 2016 - VIII ZA 32/15, juris Rn. 2 f.; vom 25. April 2017 - VIII ZA 1/17 und 2/17, juris Rn. 11 f.; vom 13. Juni 2018 - IV ZA 5/18, juris Rn. 5; vom 28. August 2018 - VIII ZR 127/17, juris Rn. 2 f.; BVerfG, NJW 2005, 3410, 3412 [zu § 26a StPO]; BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772 f.; BVerfG, Beschlüsse vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11, juris Rn. 30; vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14, juris Rn. 15 ff.).
  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 3/20

    Ablehnungsgesuch des Klägers gegen "alle Richter des Oberlandesgerichts Dresden"

    b) Es kann deswegen dahingestellt bleiben, ob das Ablehnungsgesuch (eindeutig) unzulässig ist und daher die abgelehnten Mitglieder der erkennenden Spruchgruppe des für die Entscheidung in der Hauptsache zuständigen 9a. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden selbst hierüber hätten entscheiden dürfen (zur Selbstentscheidungsbefugnis des abgelehnten Richters bei einem eindeutig unzulässigen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuch vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2016 - I ZB 15/15, juris Rn. 4 f.; vom 20. Juli 2016 - VIII ZA 32/15, juris Rn. 2 f.; vom 25. April 2017 - VIII ZA 1/17 und 2/17, juris Rn. 11 f.; vom 13. Juni 2018 - IV ZA 5/18, juris Rn. 5; vom 28. August 2018 - VIII ZR 127/17, juris Rn. 2 f.; BVerfG, NJW 2005, 3410, 3412 [zu § 26a StPO]; BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772 f.; BVerfG, Beschlüsse vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11, juris Rn. 30; vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14, juris Rn. 15 ff.).
  • OLG Stuttgart, 27.06.2022 - 6 U 224/20

    Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch unter Beteiligung des abgelehnten Richters

    Rechtsmissbräuchlichkeit ist dabei insbesondere anzunehmen, wenn durch die Ablehnung das Verfahren offensichtlich nur verschleppt oder mit ihm verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden sollen (vgl. BVerfG NJW-RR 2008, 72; BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73 -, Rn. 5 f., juris; BGH, Beschluss vom 13. Juni 2018 - IV ZA 5/18 -, Rn. 5, juris; Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 34. Auflage, § 44 Rn. 13 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 27.02.2023 - 5 W 15/23

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs

    Rechtsmissbräuchlichkeit ist insbesondere anzunehmen, wenn durch die Ablehnung das Verfahren offensichtlich nur verschleppt oder mit ihm verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden sollen (vgl. BVerfG NJW-RR 2008, 72; BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55; Beschluss vom 13. Juni 2018 - IV ZA 5/18, juris; Vollkommer, in: Zöller, ZPO 34. Aufl. § 42 Rn. 6; Stackmann, in: MünchKomm-ZPO 6. Aufl., § 45 Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.07.2018 - IV ZA 5/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,21836
BGH, 05.07.2018 - IV ZA 5/18 (https://dejure.org/2018,21836)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2018 - IV ZA 5/18 (https://dejure.org/2018,21836)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - IV ZA 5/18 (https://dejure.org/2018,21836)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung des Wiederaufnahmeantrags als unzulässig; Rechtsmissbräuchlichkeit des Ablehnungsgesuchs der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 1
    Verwerfung des Wiederaufnahmeantrags als unzulässig; Rechtsmissbräuchlichkeit des Ablehnungsgesuchs der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiederaufnahme eines PKH-Verfahrens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Bayern, 28.07.2017 - L 1 SV 4/17

    Statthaftigkeit eines Wiederaufnahmeantrags

    Auszug aus BGH, 05.07.2018 - IV ZA 5/18
    Bei Richterablehnungsgesuchen handelt es sich lediglich um ein selbständiges Zwischenverfahren, nicht aber um ein Verfahren, das das streitige Verfahren einem Urteil vergleichbar beendet (vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 28. Juli 2017 - L 1 SV 4/17 B, BeckRS 2017, 123868 Rn. 13; Musielak in ders./Voit, ZPO 15. Aufl. § 578 Rn. 13).
  • BGH, 08.05.2006 - II ZB 10/05

    Anwendbarkeit der Vorschriften über die Wiederaufnahme auf Beschlüsse;

    Auszug aus BGH, 05.07.2018 - IV ZA 5/18
    Zwar ist anerkannt, dass die Regelungen über die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß §§ 578 ff. ZPO entsprechende Anwendung finden, wenn sich der Antrag gegen einen in einem echten Streitverfahren ergangenen, urteilsvertretenden und der materiellen Rechtskraft fähigen Beschluss richtet (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2006 - II ZB 10/05, NJW-RR 2006, 1184 Rn. 5; vgl. auch Meller-Hannich in Prütting/Gehrlein, ZPO 10. Aufl. § 578 Rn. 4).
  • BFH, 08.07.2010 - V B 129/09

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Nichtigkeitsantrages - Wirksamkeit der Kündigung

    Auszug aus BGH, 05.07.2018 - IV ZA 5/18
    Im Verfahren der Prozesskostenhilfe finden die Regelungen über die Wiederaufnahme aber bereits deshalb keine Anwendung, weil die dort ergangenen Entscheidungen nicht der materiellen Rechtskraft fähig sind und das Verfahren nicht beenden (vgl. BSG SozR 4-1500 § 179 Nr. 1 Rn. 6; BFH BFH/NV 2010, 2088 Rn. 5).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.01.2019 - IV ZA 5/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,847
BGH, 07.01.2019 - IV ZA 5/18 (https://dejure.org/2019,847)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2019 - IV ZA 5/18 (https://dejure.org/2019,847)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2019 - IV ZA 5/18 (https://dejure.org/2019,847)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 21.04.2023 - 26 WF 48/23
    Das trifft auf eine Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zu, die nicht in materielle Rechtskraft erwächst (BGH, Beschluss vom 07.01.2019 - IV ZA 5/18, juris Rn. 1) und grundsätzlich noch nachträglich abgeändert werden kann.
  • OLG Köln, 02.06.2023 - 26 WF 51/23
    Das trifft auf eine Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zu, die nicht in materielle Rechtskraft erwächst (BGH, Beschluss vom 07.01.2019 - IV ZA 5/18, juris Rn. 1) und grundsätzlich noch nachträglich abgeändert werden kann.
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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.2018 - IV ZA 5/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,95281
BGH, 24.04.2018 - IV ZA 5/18 (https://dejure.org/2018,95281)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2018 - IV ZA 5/18 (https://dejure.org/2018,95281)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2018 - IV ZA 5/18 (https://dejure.org/2018,95281)
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