Rechtsprechung
   BGH, 28.07.1953 - IV ZB 105/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,243
BGH, 28.07.1953 - IV ZB 105/52 (https://dejure.org/1953,243)
BGH, Entscheidung vom 28.07.1953 - IV ZB 105/52 (https://dejure.org/1953,243)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 1953 - IV ZB 105/52 (https://dejure.org/1953,243)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,243) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 10, 286
  • NJW 1953, 1629
  • DNotZ 1953, 526
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.04.1952 - IV ZB 27/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.07.1953 - IV ZB 105/52
    Der Fall liegt anders als der in dem Beschluss des Senats vom 22. April 1952 - IV ZB 27/52 - behandelte, der gleichfalls auf Grund eines Vorlagebeschlusses des Oberlandesgerichts in Schleswig an den Bundesgerichtshof gelangt war.

    Vielfach wird ein Gutsüberlassungsvertrag, auf Grund dessen ein Anwesen im Wege vorweggenommener Erbfolge in jüngere Hände übergeht, sich als eine derartige Auseinandersetzung darstellen ( BGH Beschluss vom 22.4.1952, IV ZB 27/52; ebenso BayObLGZ 1951, 258 [260]; Harmening-Duden, Währungsgesetze § 18 UmstG, Anm. 31; Lange-Wulff, Höfeordnung 3. Aufl 523).

  • BGH, 19.02.1951 - IV ZB 1/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.07.1953 - IV ZB 105/52
    In einer früheren Entscheidung hat der Senat ausgesprochen, daß eine Auslegung der Vorschriften des UmstG entgegen dem Gesetzeswortlaut nach ihrem Sinn und Zweck dort nicht in Betracht kommt, wo der Wortlaut eindeutig ist ( NJW 1951, 355 [BGH 19.02.1951 - IV ZB 1/51] [356]).
  • BGH, 04.06.1951 - IV ZR 14/50

    Auseinandersetzung unter Ehegatten

    Auszug aus BGH, 28.07.1953 - IV ZB 105/52
    Wie der Senat mehrfach ausgesprochen hat, ist der in § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG verwendete Begriff der Auseinandersetzung weit auszulegen ( BGHZ 2, 270 [272]; LM § 18 Abs. 1 Ziff 3 UmstG Nr. 8).
  • BGH, 22.12.1952 - IV ZB 96/52

    Umstellungsvorrecht für Ansprüche gegen Schwiegereltern

    Auszug aus BGH, 28.07.1953 - IV ZB 105/52
    Andererseits hat der Senat jedoch hervorgehoben, daß das Umstellungsvorrecht nicht über Gebühr ausgedehnt werden darf, und daß es für Verbindlichkeiten aus einer Auseinandersetzung nur gewährt werden kann, wenn zwischen den Beteiligten die engen rechtlichen Beziehungen vorhanden sind, von denen die genannte Gesetzesbestimmung ausgeht (LM § 18 Abs. 1 Ziff 3 UmstG Nr. 11; NJW 1953, 502 [BGH 22.12.1952 - IV ZB 96/52]).
  • BGH, 14.07.1953 - IV ZB 52/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.07.1953 - IV ZB 105/52
    Denn es muß jetzt so angesehen werden, als ob nicht die grundschuldverwaltende Stelle, sondern diejenige, die mit der Verwaltung der Hypothekengewinnabgabe betraut ist, das Rechtsmittel eingelegt hätte, so daß es insoweit nur darauf ankommt, ob diese Stelle jetzt an dem Verfahren beteiligt ist ( BGH, Beschluß vom 14. Juli 1952, IV ZB 52/53 ).
  • BGH, 20.12.1972 - IV ZB 20/72

    Schutzmaßnahmen in einem elterlichen Gewaltverhältnis

    Die Berücksichtigung neuen Rechts in der Rechtsbeschwerde- und Revisionsinstanz ist allgemein anerkannt (vgl. BGHZ 10, 286, 288 [BGH 28.07.1953 - IV ZB 105/52] ; 55, 181, 191 [BGH 11.01.1971 - III ZR 217/68] vor III; BayObLG …
  • BVerwG, 13.04.1972 - III C 8.71

    Umstellung eines privatrechtlichen geldwerten Anspruchs - Umstellung einer

    Diese Auslegung, die sich aus der dem § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG entsprechenden Vorschrift der Berliner Umstellungsverordnung vom 4. Juli 1948 (VOBl. Berlin 1, 374) herleitet, hat der BGH in seiner Entscheidung vom 28. Juli 1953 zu § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG - BGHZ 10, 286 (292) [BGH 28.07.1953 - IV ZB 105/52] - mit Recht abgelehnt.

    Nach der Rechtsprechung des BGH zu § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG ist der Begriff der Auseinandersetzung jedoch weit auszulegen; er ist nicht unbedingt an das Vorhandensein einer Rechtsgemeinschaft geknüpft (BGHZ 2, 270 [272]; 10, 286 [291]).

    Eine solche umstellungsrechtlich privilegierte Beziehung ist für das Verwandtschaftsverhältnis, wie es zwischen Onkel und Neffen besteht, vom BGH ausdrücklich verneint worden (Beschluß vom 28. Juli 1953 - in BGHZ 10, 286 [BGH 28.07.1953 - IV ZB 105/52] [291]).

  • BGH, 29.05.1964 - Ib ZR 4/63

    Rechte des Urhebers gegen den Hersteller von Tonbandgeräten aus seinem

    Eine entsprechende Begrenzung würde sich auch aus der neueren Rechtsprechung herleiten lassen, nach der die Feststellung der Adäquanz einer bestimmten Verhaltensfolge auch ein Problem der rechtlichen Bewertung des Verhaltens ist, bei der festgestellt wird, bis zu welcher Grenze demjenigen, der eine Bedingung gesetzt hat, die Haftung billigerweise zugemutet werden kann (BGHZ 3, 261, 267; 10, 286, 288; LM BGB § 823, (C) Nr. 27).
  • BGH, 14.01.1971 - IV ZB 14/69

    Vaterschaftsanerkenntnis nach ägyptischem Recht

    Die Vorlegung ist schließlich auch nicht dadurch gegenstandslos geworden, daß das Legitimationsfeststellungsverfahren des § 31 PStG durch Art. 8 Nr. 5 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 18. August 1969 (BGBl I 1969, 1243) mit Wirkung vom 1. Juli 1970 beseitigt worden ist und die neue Rechtslage vom Rechtsbeschwerdegericht zu berücksichtigen ist (BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]; 10, 286, 288 f [BGH 28.07.1953 - IV ZB 105/52]; Keidel FGG 9. Aufl. § 27 Anm. 3 a).
  • BGH, 23.11.1954 - V ZB 18/52

    Erledigung einer Vorlage durch neues Gesetz

    Daß die 5. AbgabenDV - LA erst während des Verfahrens der weiteren Beschwerde ergangen ist, hindert ihre Anwendung im vorliegenden Falle schon deshalb nicht, weil der hier in Frage stehende § 7 nach seinem Abs. 2 sogar rückwirkende Kraft hat (BGHZ 10, 286 [BGH 28.07.1953 - IV ZB 105/52], siehe auch BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]).
  • BayObLG, 06.07.1977 - BReg. 1 Z 49/77

    Zuteilung der elterlichen Gewalt nach Aufgabe des Vorrechts des an der Scheidung

    Denn es ist ein allgemeiner, auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltender Grundsatz, daß bei einem Wechsel der Gesetzgebung die angefochtene Entscheidung in der Rechtsbeschwerdeinstanz allein im Rahmen des neuen und nicht des früheren, vom Beschwerdegericht angewendeten materiellen Rechts zu prüfen ist, wenn es nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfaßt (BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50] /104; 10, 286/288; 36, 348; BGH NJW 1973, 417; …
  • BGH, 02.10.1953 - IV ZB 66/53

    Rechtsmittel

    Dieses Verfahren ist trotzdem zulässig, weil die beiden untergegangenen Rechte am Währungsstichtag, dem 21. Juni 1948, bestanden haben, und das für sie maßgebende Umstellungsverhältnis für die Heranziehung des Beteiligten zu 1) zum Lastenausgleich von Bedeutung sein kann, wie der Senat in dem Beschluss vom 29. Mai 1952 - IV ZB 50/52 - (LM Nr. 5 zu § 6 der 40. DVO/UmstG) und der Ferienzivilsenat in dem zum Abdruck in der amtlichen Sammlung bestimmten Beschluss vom 28. Juli 1953 - IV ZB 105/52 - ausgeführt haben.
  • BGH, 23.01.1967 - II ZR 77/64

    Klage gegen eine Haftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz - Fahrzeugunfall

    Die Einholung eines Obergutachtens ist regelmäßig geboten, wenn das vorhandene Gutachten Mängel aufweist oder sich widersprechende Gutachten vorliegen oder es sich um besonders schwierige Fragen handelt (BGHZ 10, 286 [BGH 28.07.1953 - IV ZB 105/52]; BGH NJW 1951, 481 [BGH 12.04.1951 - IV ZR 22/50]; BGH NJW 1962, 676).
  • BGH, 23.11.1954 - V ZB 8/53

    Rechtsmittel

    Dass die 5. AbgabenDV-LA erst während des Verfahrens der weiteren Beschwerde ergangen ist, hindert ihre Anwendung im vorliegenden Falle schon deshalb nicht, weil der hier in Frage stehende § 7 nach seinem Abs. 2 sogar rückwirkende Kraft hat (BGHZ 10, 286 [BGH 28.07.1953 - IV ZB 105/52]; s. auch BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]).
  • BayObLG, 16.03.1962 - BReg. 1 Z 201/61

    Wirksamkeit der Legitimation eines unehelichen Kindes durch nachfolgende Ehe;

    Sie ist daher auch im Rechtsbeschwerdeverfahren zu berücksichtigen (Keidel Anm. 3 a, Jansen Anm. 4 b je zu § 27 FGG ; BGHZ 10, 286 [BGH 28.07.1953 - IV ZB 105/52] ; s. auch BayObLGZ 1958, 41/42; 213/217).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht