Rechtsprechung
BGH, 08.07.1963 - IV ZB 129/62 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 15.09.2020 - VI ZB 10/20
Wer nicht am Rechtsstreit beteiligt ist, kann keinen Ablehnungsantrag stellen!
Am Rechtsstreit nicht beteiligte Dritte sind demgegenüber nicht ablehnungsberechtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 1963 - IV ZB 129/62, RzW 1964, 87; BFH, NVwZ 1998, 438;… OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 864, juris Rn. 10;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 23. Auflage, § 42 Rn. 18;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. § 42 Rn. 2).Das Recht, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, steht nicht dem Prozessbevollmächtigten in seiner Person, sondern nur den Parteien zu (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 1963 - IV ZB 129/62, RzW 1964, 87; BFH, NVwZ 1998, 438;… OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 864, juris Rn. 10;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. § 42 Rn. 2).
- BGH, 11.07.1969 - IX ZB 148/69
Rechtsmittel
Außerdem beruft er sich auf die Verfügung des Richters vom 27. September 1962 in dem Entschädigungsrechtsstreit IV ZB 129/62 und auf die Mitunterzeichnung des Schreibens an den Vorsitzenden des früheren IV. Zivilsenats vom 14. Juli 1961.Durch die Verfügung vom 27. September 1962 in dem Entschädigungsrechtsstreit IV ZB 129/62 - jetzt: IX ZB 216/67 - hat der Richter jenem Kläger ein Bedenken des damals zur Entscheidung berufenen Senats mitgeteilt.
- LAG Hessen, 24.09.1996 - 9 Sa 407/96
Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit - unzulässiger Antrag
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.05.1966 - IV ZB 99/66
Voraussetzungen für die Gewährung einer Opferentschädigung - Anforderungen an die …
Wie der Senat in seinem Beschluß vom 8. Juli 1963 - IV ZB 129/62 - ausgesprochen hat, kann aus der bloßen formellen Zugehörigkeit eines Richters zu einer früheren Massenorganisation der NSDAP in Entschädigungssachen kein Ablehnungsgrund hergeleitet werden.