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   BGH, 07.11.1979 - IV ZB 157/79   

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https://dejure.org/1979,1821
BGH, 07.11.1979 - IV ZB 157/79 (https://dejure.org/1979,1821)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1979 - IV ZB 157/79 (https://dejure.org/1979,1821)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1979 - IV ZB 157/79 (https://dejure.org/1979,1821)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 457
  • MDR 1980, 295
  • VersR 1980, 168
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 21.12.1988 - VIII ZR 84/88

    Notierung von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen im Fristenkalender

    Die Revisionserwiderung hat zwar darin Recht, daß sich bei Ausnutzung einer Rechtsmittelfrist bis zum letzten Tag erhöhte Sorgfaltsanforderungen für den Anwalt ergeben können (z.B. BGH Beschlüsse vom 10. März 1971 - VIII ZB 33/70 = VersR 1971, 643, 644 und vom 7. November 1979 - IV ZB 157/79 = NJW 1980, 457) und daß dies auch bei Vorliegen besonderer Umstände wie etwa einer - für die Zeit des Ablaufs der Berufungsfrist angeblich zu erwartenden - Arbeitsüberlastung des Kanzleipersonals gelten müsse (dazu Senatsbeschluß vom 16. September 1981 - VIII ZB 48/81 = VersR 1982, 67 unter 3 m.Nachw.).
  • BGH, 21.09.2005 - V ZB 106/05

    Versäumung einer bis zum letzten Tag ausgeschöpften Frist

    Da die Zeit eine Fehlerkorrektur nicht mehr erlaubt, muss sich der von der Partei beauftragte Rechtsanwalt in einem solchen Fall mit besonderer Sorgfalt dafür einsetzen, dass die Frist noch gewahrt werden kann (BGH, Beschl. 7. November 1979, IV ZB 157/79, NJW 1980, 457).
  • BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 162/84

    Versäumung der Frist zur Berufungseinlegung durch Verschulden des

    Das gilt hier auch unter der Geltung des § 233 ZPO n.F. um so mehr, als er die Rechtsmittelfrist bis zum letzten Tage auszuschöpfen beabsichtigte, weshalb die Anforderungen an seine Sorgfaltspflicht hoch zu bemessen sind (BGH Beschluß vom 7.11.1979 - IV ZB 157/79 - NJW 1980, 457 - VersR 1980, 168).
  • BGH, 05.07.1990 - IX ZB 58/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle bei fristwahrenden

    Der Rechtsanwalt darf sich auf die ordnungsmäßige Erledigung verlassen (BGH, Beschl. v. 16. März 1983 - IVa ZB 5/83, VersR 1983, 541; Beschl. v. 4. Oktober 1988 - VI ZR 21/88, BGHR ZPO § 233 Büropersonal 2), sofern die Aufgabe unter Hinweis auf den drohenden Fristablauf (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 22. September 1977 - IV ZB 14/77, VersR 1977, 1099 f; Beschl. v. 7. November 1979 - IV ZB 157/79, VersR 1980, 168) unmißverständlich einer bestimmten Person erteilt wird (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 21. April 1988 - VII ZB 4/88, VersR 1988, 942) und noch am selben Tage ausgeführt werden soll (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 16. März 1983 - IVa ZB 5/83, aaO).
  • BGH, 16.09.1981 - VIII ZB 48/81

    Versehen - Kanzleiangestellte - Entlastung - Rechtsanwalt

    Der vom Berufungsgericht erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschl. vom 7. November 1979 - IV ZB 57/79 = MDR 1980, 295) lag ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.
  • BGH, 13.02.1985 - IVa ZB 15/84

    Berufungseilegung - Rechtsanwalt - Sorgfaltspflicht - Fristablauf -

    Dafür genügt nicht, daß der Bote weiß, die Beförderung sei dringend (BGH NJW 1980, 457 =' LM ZPO § 233 D Nr. 12).
  • BGH, 15.05.1985 - IVb ZB 27/85

    Drohender Fristablauf - Rechtsanwalt - Fristwahrender Schriftsatz - Zuverlässige

    Ein Rechtsanwalt darf auch kurz vor dem Ablauf einer Frist eine zuverlässige Kanzleiangestellte mit der Beförderung des fristwahrenden Schriftsatzes betrauen, wenn diese über den drehenden Fristablauf und die Notwendigkeit der Fristwahrung unterrichtet ist (vgl. BGH VersR 1980, 168).
  • BGH, 15.05.1985 - IVb ZB 28/85

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiedereinsetzung wegen der

    Ein Rechtsanwalt darf auch kurz vor dem Ablauf einer Frist eine zuverlässige Kanzleiangestellte mit der Beförderung des fristwahrenden Schriftsatzes betrauen, wenn diese über den drohenden Fristablauf und die Notwendigkeit der Fristwahrung unterrichtet ist (vgl. BGH VersR 1980, 168).
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