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   BGH, 20.04.1979 - IV ZB 160/78   

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https://dejure.org/1979,4212
BGH, 20.04.1979 - IV ZB 160/78 (https://dejure.org/1979,4212)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1979 - IV ZB 160/78 (https://dejure.org/1979,4212)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1979 - IV ZB 160/78 (https://dejure.org/1979,4212)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung - Ehe - Scheidung - Versorgungsausgleich - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an die Einlegung einer Beschwerde gegen die in einem Eheurteil enthaltene Entscheidung über eine Folgesache - Verlust der Eigenschaft als Folgesache - Verschulden ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 78; ZPO § 233; ZPO § 621; ZPO § 623; ZPO § 629 a

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1979, 908
  • VersR 1979, 672
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.1979 - IV ZB 111/78

    Beschwerde - Eheurteil - Folgesache - Zulassung beim Beschwerdegericht -

    Auszug aus BGH, 20.04.1979 - IV ZB 160/78
    Allerdings kann die Beschwerde gegen die in einem Eheurteil enthaltene Entscheidung über eine Folgesache nur von einem bei dem Beschwerdegericht zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden, wie der erkennende Senat in dem Beschluß vom 17. Januar 1979 (NJW 1979, 766 = VersR 1979, 354 = FamRZ 1979, 232) entschieden hat.

    Die auch in der Folgezeit bestehende Ungewißheit wurde vielmehr erst durch den Senatsbeschluß vom 17. Januar 1979 (NJW 1979, 766 = VersR 1979, 354 = FamRZ 1979, 232) behoben.

  • BGH, 08.02.1978 - IV ZB 80/77

    Zulässigkeit einer Beschwerde in Familiensachen bei Einlegung beim Amtsgericht -

    Auszug aus BGH, 20.04.1979 - IV ZB 160/78
    Eine Klärung ist auch nicht durch den Senatsbeschluß vom 8. Februar 1978 (FamRZ 1978, 232 = VersR 1978, 450 = NJW 1978, 1165 = MDR 1978, 478) erfolgt, in dem der Anwaltszwang für Beschwerden gegen isolierte Entscheidungen nach § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO verneint worden ist.
  • BGH, 18.10.1978 - IV ZB 43/78

    Beginn der Beschwerdefrist bei ohne Zustellung erfolgter, lediglich formloser

    Auszug aus BGH, 20.04.1979 - IV ZB 160/78
    War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, die Frist zur Einlegung der Beschwerde in Elternrechtssachen einzuhalten, so ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 233 ZPO zu gewähren (Senatsbeschluß vom 18. Oktober 1978 - NJW 1979, 109 = FamRZ 1979, 30 = VersR 1979, 157 = MDR 1979, 213 -); dabei steht das Verschulden des Bevollmächtigten dem Verschulden der Partei gleich (§ 85 Abs. 2 ZPO).
  • BGH, 26.04.2017 - XII ZB 3/16

    Scheidungsfolgenregelung: Anwaltszwang für isolierte Beschwerde in Folgesache

    Denn ein Rechtsirrtum über das Erfordernis anwaltlicher Vertretung in der Rechtsmittelinstanz gereicht dem Rechtsanwalt generell nicht zum Verschulden, wenn die diesbezügliche Rechtsfrage - wie hier bei den Folgesachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit - zweifelhaft und höchstrichterlich noch nicht geklärt ist (vgl. BGH Beschlüsse vom 23. November 1979 - IV ZB 54/79 - VersR 1980, 262 f. und vom 20. April 1979 - IV ZB 160/78 - FamRZ 1979, 908 f.).
  • BGH, 09.05.1980 - IVb ZB 581/80

    Beschwerden gegen die in einem Eheurteil enthaltenen Entscheidungen über

    Die Eigenschaft als Folgesache geht, wie der Senat schon wiederholt ausgesprochen hat, nicht dadurch verloren, daß diese mittels einer isolierten Anfechtung aus dem Entscheidungsverbund gelöst wird (BGH FamRZ 1979, 232 = NJW 1979, 766 = VersR 1979, 354; FamRZ 1979, 908 = VersR 1979, 672).

    Der Senat hat es deshalb nicht als Verschulden angesehen, wenn ein Anwalt vor der klärenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17. Januar 1979 - IV ZB 111/78 - (FamRZ 1979, 232 = NJW 1979, 766 = VersR 1979, 354) in Verkennung der Rechtslage angenommen hat, die Beschwerde unterliege in einem solchen Fall nicht dem Anwaltszwang (BGH FamRZ 1979, 908 - VersR 1979, 672).

  • BGH, 14.02.2001 - XII ZB 168/00

    Anwaltszwang für Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte im

    Darüber hinaus enthält bereits der angefochtene Beschluß einen ausdrücklichen Hinweis auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 20. April 1979 - IV ZB 160/78 - FamRZ 1979, 908 f., dem die zweitinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners ebenfalls hätten entnehmen können, daß die (weitere) Beschwerde hier von einem bei dem Gericht der (weiteren) Beschwerde zugelassenen Rechtsanwalt einzulegen war.
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