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   BGH, 10.02.1999 - IV ZB 2/99   

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https://dejure.org/1999,6851
BGH, 10.02.1999 - IV ZB 2/99 (https://dejure.org/1999,6851)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1999 - IV ZB 2/99 (https://dejure.org/1999,6851)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - IV ZB 2/99 (https://dejure.org/1999,6851)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 233, 85 Abs. 2, § 516 Abs. 1 S. 1
    Überprüfung des Fristenlaufs durch den Rechtsanwalt bei Vorlage der Akten zur Bearbeitung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Berlin, 24.10.2003 - 8 Sa 747/03

    Unzulässige Berufung, Wiedereinsetzungsantrag

    Die Prozessbevollmächtigte des Klägers hat darüber hinaus ihre Pflicht zur eigenverantwortlichen Prüfung der richtigen Berechnung des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist spätestens mit Fertigung der Berufungsschrift am 14. April 2003 verletzt (vgl. zur Pflicht zur Fristüberprüfung bei Vorlage der Handakten: BGH Beschluss vom 10.02.1999 - IV ZB 2/99 - RuS 1999, 307), so dass dem Kläger wegen der Versäumung beider Fristen keine Wiedereinsetzung gewährt werden konnte und die Berufung als unzulässig zu verwerfen war.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1999 - 7 A 1230/99

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung der

    vgl. dazu, daß die Wahrung der Fristsicherung dem Rechtsanwalt wieder selbst obliegt, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit der befristeten Prozeßhandlung zur Bearbeitung vorgelegt werden: BGH Beschluß vom 18.02.1998 - VIII ZB 1/98 -, NJW 1998, 2676 f; BGH Beschluß vom 10. Februar 1999 - IV ZB 2/99 -, RuS 1999, 307f.
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