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   BGH, 20.01.1999 - IV ZB 22/98   

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https://dejure.org/1999,6960
BGH, 20.01.1999 - IV ZB 22/98 (https://dejure.org/1999,6960)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1999 - IV ZB 22/98 (https://dejure.org/1999,6960)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - IV ZB 22/98 (https://dejure.org/1999,6960)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Zulässigkeit der Deligierung von Botentätigkeit auf geeignete und zuverlässige Hilsfskräfte und Auszubildende; Erforderlicher Ausbildungsstand für Botentätigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 234 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Schriftsatzabgabe durch Auszubildende

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, § 233, § 219 Abs. 2 S. 2
    Übertragung von Botengänge an Auszubildende im ersten Lehrjahr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.12.1997 - IV ZR 93/97

    Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags; Anforderungen an die Ausbildung und

    Auszug aus BGH, 20.01.1999 - IV ZB 22/98
    Wegen der geringen Anforderungen, die diese Aufgabe stellt, kann sie auch Hilfskräften oder Auszubildenden anvertraut werden, die nicht die Qualifikation für die Verrichtung anspruchsvoller Bürotätigkeit aufweisen (std. Rspr. vgl. Senatsbeschluß vom 13. Januar 1988 - IVa ZB 13/87 - BGHR ZPO § 233 Büropersonal 1; Urteil vom 17. Dezember 1997 - IV ZR 93/97 - NJW-RR 1998, 1140).

    Aus all dem ergibt sich, daß die Auszubildende - wenngleich noch im ersten Lehrjahr - jedenfalls als für Botengänge der hier in Rede stehenden Art geeignet angesehen werden konnte (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 1997, aaO).

    Hatte die Auszubildende - wie hier - den für den Botengang erforderlichen Ausbildungsstand, genügte zu ihrer Kontrolle eine Nachfrage nach der ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 1997, aaO).

  • BGH, 03.07.1992 - V ZB 11/92

    Kontrolle des Büropersonals bei Botentätigkeit

    Auszug aus BGH, 20.01.1999 - IV ZB 22/98
    Dabei kann der Rechtsanwalt die Aufgabe der Beförderung des Schriftsatzes grundsätzlich seinem Büropersonal überlassen, ihm auch eine insoweit erforderliche Botentätigkeit aufgeben (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Juli 1992 - V ZB 11/92 - BGHR ZPO § 233 Büropersonal 5).
  • BGH, 23.04.1986 - VIII ZB 15/86

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer unverschuldeten Versäumung der

    Auszug aus BGH, 20.01.1999 - IV ZB 22/98
    c) Ob es den Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts entspricht, durch allgemeine organisatorische Anweisungen sicherzustellen, daß auch eine bewährte und zuverlässige Bürokraft, die weisungsgemäß ihrerseits einen Büromitarbeiter als Boten einschaltet, nur solche Mitarbeiter auswählt, die sich für Botengänge bereits als hinreichend zuverlässig erwiesen haben, kann hier auf sich beruhen (vgl. eher ablehnend BGH, Beschluß vom 23. April 1986 - VIII ZB 15/86 - VersR 1986, 964).
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZB 10/85

    Organisationspflicht des Anwalts - Fristwahrende Schriftsätze - Fristenkalender -

    Auszug aus BGH, 20.01.1999 - IV ZB 22/98
    Darum - und nicht um unzulässigen neuen Vortrag - geht es hier (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Juli 1985 - VI ZB 10/85 - VersR 1985, 1184; Beschluß vom 4. Oktober 1988 - VI ZB 21/88 - BGHR ZPO § 233 Büropersonal 2).
  • BGH, 04.10.1988 - VI ZB 21/88

    Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist wegen Einwurfs in einen falschen

    Auszug aus BGH, 20.01.1999 - IV ZB 22/98
    Darum - und nicht um unzulässigen neuen Vortrag - geht es hier (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Juli 1985 - VI ZB 10/85 - VersR 1985, 1184; Beschluß vom 4. Oktober 1988 - VI ZB 21/88 - BGHR ZPO § 233 Büropersonal 2).
  • BGH, 13.01.1988 - IVa ZB 13/87

    Einsatz von Hilfskräften durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 20.01.1999 - IV ZB 22/98
    Wegen der geringen Anforderungen, die diese Aufgabe stellt, kann sie auch Hilfskräften oder Auszubildenden anvertraut werden, die nicht die Qualifikation für die Verrichtung anspruchsvoller Bürotätigkeit aufweisen (std. Rspr. vgl. Senatsbeschluß vom 13. Januar 1988 - IVa ZB 13/87 - BGHR ZPO § 233 Büropersonal 1; Urteil vom 17. Dezember 1997 - IV ZR 93/97 - NJW-RR 1998, 1140).
  • BGH, 16.12.2009 - IV ZB 30/09

    Wiedereinsetzung in den voringen Stand wegen Versäumung der Frist zur

    (1) Zwar müssen gemäß §§ 236 Abs. 2 Satz 1, 234 Abs. 1 ZPO grundsätzlich alle Tatsachen, die für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Bedeutung sein können, innerhalb der Antragsfrist vorgetragen werden (Senatsbeschluss vom 20. Januar 1999 - IV ZB 22/98 - r+s 1999, 263 unter 3 c; BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2007 - XII ZB 232/06 - NJW 2007, 3212 Tz. 8; vom 10. Mai 2006 - XII ZB 42/05 - NJW 2006, 2269 unter III 1; vom 12. Mai 1998 - VI ZB 10/98 - NJW 1998, 2678 unter II; vom 8. April 1997 - VI ZB 8/97 - NJW 1997, 2120 unter II 3 a).
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