Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.09.2008

Rechtsprechung
   BGH, 16.07.2008 - IV ZB 24/07   

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BGH, 16.07.2008 - IV ZB 24/07 (https://dejure.org/2008,1508)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2008 - IV ZB 24/07 (https://dejure.org/2008,1508)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - IV ZB 24/07 (https://dejure.org/2008,1508)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Minderung einer Verfahrensgebühr unter Teilanrechnung der wegen desselben Gegenstandes entstandenen Geschäftsgebühr; Auswirkung einer vom Prozessgegner auf materiellrechtlicher Grundlage zu erstattenden, titulierten oder bereits beglichenen Geschäftsgebühr auf die ...

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVG-Vergütungsverzeichnis Nr. 3100 Vorbem. 3 Abs. 4
    Anteilige Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3100
    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    BGH bekräftigt seine Haltung in der Anrechnungsfrage

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    VB 3 Abs. 4 VV RVG, Nr. 2300 VV RVG
    Die Geschäftsgebühr ist im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen. Ist der Gebührensatz nicht klar, so ist von einem Satz von 1,3 auszugehen.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 236
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus BGH, 16.07.2008 - IV ZB 24/07
    Für die Anrechnung und damit die von selbst einsetzende Kürzung ist entscheidend, ob und in welcher Höhe eine Geschäftsgebühr bei vorausgesetzter Identität des Streitgegenstandes entstanden ist, der Rechtsanwalt zum Zeitpunkt des Entstehens der Verfahrensgebühr also schon einen Anspruch auf eine Geschäftsgebühr aus seinem vorprozessualen Tätigwerden erlangt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07 - NJW 2008, 1323 Tz. 6, 10).

    Es wäre Sache der Beklagten als den Festsetzungsgegnern gewesen, Umstände darzulegen, die eine Abweichung von der 1, 3 Verfahrensgebühr rechtfertigen könnten, denn insoweit beziehen sie sich auf eine Ausnahme zum gebührengesetzlichen Regelfall (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 aaO Tz. 12).

  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 184/06

    Geschäftswert für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei

    Auszug aus BGH, 16.07.2008 - IV ZB 24/07
    Die Geschäftsgebühr bleibt also unangetastet; durch die Anrechnung verringert sich lediglich die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG (vgl. BGH, Urteile vom 7. März 2007 - VIII ZR 86/06 - NJW 2007, 2049 Tz. 11; vom 14. März 2007 - VIII ZR 184/06 - NJW 2007, 2050 Tz. 19).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus BGH, 16.07.2008 - IV ZB 24/07
    Die Geschäftsgebühr bleibt also unangetastet; durch die Anrechnung verringert sich lediglich die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG (vgl. BGH, Urteile vom 7. März 2007 - VIII ZR 86/06 - NJW 2007, 2049 Tz. 11; vom 14. März 2007 - VIII ZR 184/06 - NJW 2007, 2050 Tz. 19).
  • BGH, 30.04.2008 - III ZB 8/08

    Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus BGH, 16.07.2008 - IV ZB 24/07
    c) Der III. Zivilsenat hat sich der Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats angeschlossen und sich dessen Ausführungen ausdrücklich zu Eigen gemacht (Beschluss vom 30. April 2008 - III ZB 8/08 - bei juris abrufbar Tz. 4); auch der erkennende Senat tritt dieser Rechtsprechung bei.
  • BGH, 10.08.2010 - VIII ZB 15/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich

    Dem sind mehrere Zivilsenate des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 14. August 2008 - I ZB 103/07, AGS 2008, 574, unter [II] 1 b; vom 30. April 2008 - III ZB 8/08, NJW-RR 2008, 1095, Tz. 4; vom 16. Juli 2008 - IV ZB 24/07, AGS 2008, 377, unter [II] 2 b, c; vom 3. Juni 2008 - VI ZB 55/07, NJW-RR 2008, 1528, Tz. 5 f.; vom 25. September 2009 - VII ZB 93/07, juris, Tz. 5; vom 25. September 2008 - IX ZR 133/07, NJW 2008, 3641, Tz. 12) sowie das Bundesverwaltungsgericht (JurBüro 2009, 594) gefolgt.
  • OLG Stuttgart, 09.01.2009 - 8 W 527/08

    Kostenfestsetzung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr unter

    Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH/8. Zivilsenat, NJW 2008, 1323; BGH/6. und 8. Zivilsenat, JurBüro 2008, 468 und 469; BGH/4. Zivilsenat, AGS 2008, 377; BGH/9. Zivilsenat, NJW 2008, 3641) zur Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV auf die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 RVG-VV; hier zuzüglich der Erhöhungsgebühr gem. Nr. 1008 RVG-VV) des gerichtlichen Verfahrens gem. Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV besteht zwischen den Parteien zur Frage der grundsätzlichen Anrechnung und deren Höhe kein Streit, sondern lediglich zu Art und Weise dieser Anrechnung beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 RVG.
  • BGH, 29.11.2011 - XI ZB 16/11

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr des

    Die Anrechnungsnorm (Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG) findet nämlich ihren Grund in dem geringeren Einarbeitungs- und Vorbereitungsaufwand, den ein bereits vorgerichtlich mit der Angelegenheit befasster Rechtsanwalt hat (BT-Drucks. 15/1971, S. 209; BGH, Urteil vom 14. März 2007 - VIII ZR 184/06, NJW 2007, 2050 Rn. 15 und BGH, Beschluss vom 16. Juli 2008 - IV ZB 24/07, JurBüro 2008, 529 Rn. 8 mwN).
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   BGH, 24.09.2008 - IV ZB 24/07 (1)   

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BGH, Entscheidung vom 24. September 2008 - IV ZB 24/07 (1) (https://dejure.org/2008,15710)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.07.2008 - V ZR 149/07

    Anwendungsbereich der Gehörsrüge

    Auszug aus BGH, 24.09.2008 - IV ZB 24/07
    Dazu bedarf es nach § 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO einer Darlegung der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 der Norm genannten Voraussetzungen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - V ZR 149/07 - unter Tz. 2).
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