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   BGH, 21.02.1996 - IV ZB 27/95   

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https://dejure.org/1996,13587
BGH, 21.02.1996 - IV ZB 27/95 (https://dejure.org/1996,13587)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1996 - IV ZB 27/95 (https://dejure.org/1996,13587)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1996 - IV ZB 27/95 (https://dejure.org/1996,13587)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auskunftsanspruch über den Wert des Nachlasses - Anforderungen an die Bestimmtheit des Umfangs der Auskunftspflicht - Hilfe eines Sachverständigen bei der Wertermittlung - Möglichkeit der Erfüllung der Auskunftspflicht, wenn man zwangsläufig zur Erfüllung des Anspruchs ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 151/82

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus BGH, 21.02.1996 - IV ZB 27/95
    Soweit für die Bewertung einzelner Nachlaßgegenstände die Hilfe eines Sachverständigen erforderlich ist, kommt ein Anspruch auf Wertermittlung in Betracht (vgl. BGHZ 89, 24, 28).

    Mit Recht betont das Landgericht jedoch, daß die Beklagte sich nicht mit dem Hinweis, die Saldierung bestimmter Gruppen von Nachlaßgegenständen sei "insgesamt negativ" , ihrer Pflicht entziehen könne, alle Nachlaßgegenstände einzeln in einem übersichtlichen Verzeichnis zusammenzustellen (vgl. BGHZ 33, 373ff.; 89, 24, 27; Soergel/Dieckmann, BGB 2. Aufl. § 2314 Rdn. 12ff.).

  • BGH, 23.05.1991 - III ZR 123/90

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BGH, 21.02.1996 - IV ZB 27/95
    Worüber im einzelnen Auskunft zu erteilen ist, richtet sich grundsätzlich danach, welche Informationen der Kläger zur Durchsetzung seines Anspruchs benötigt (BGH, Beschluß vom 23. Mai 1991 - III ZR 123/90 - BGHR BGB § 260 Auskunftsanspruch 1).
  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 91/88

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben;

    Auszug aus BGH, 21.02.1996 - IV ZB 27/95
    Das Berufungsgericht weist demgegenüber mit Recht darauf hin, daß der Beklagten, die als Alleinerbin in die Rechtsstellung des Erblassers als Miterben in der anderen Erbengemeinschaft eingerückt ist, dieselben Informationsrechte wie den anderen Miterben unmittelbar gegenüber Verwaltungsbehörden und Gerichten zustehen (§ 2039 BGB; vgl. BGHZ 107, 104, 108).
  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus BGH, 21.02.1996 - IV ZB 27/95
    Mit Recht betont das Landgericht jedoch, daß die Beklagte sich nicht mit dem Hinweis, die Saldierung bestimmter Gruppen von Nachlaßgegenständen sei "insgesamt negativ" , ihrer Pflicht entziehen könne, alle Nachlaßgegenstände einzeln in einem übersichtlichen Verzeichnis zusammenzustellen (vgl. BGHZ 33, 373ff.; 89, 24, 27; Soergel/Dieckmann, BGB 2. Aufl. § 2314 Rdn. 12ff.).
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 8 U 187/13

    Pflichtteilsrecht: Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs bezüglich eines

    Dass ein Anspruch auf Wertermittlung in Betracht kommt, soweit für die Bewertung einzelner Nachlassgegenstände die Hilfe eines Sachverständigen erforderlich ist und deshalb in der Regel für eine Auskunft eine solche Bezeichnung des Nachlassgegenstandes genügt, mit deren Hilfe der Pflichtteilsberechtigte die Ermittlung des Wertes durch einen Sachverständigen beantragen kann (BGH, Beschluss vom 21.02.1996 - IV ZB 27/95 - = BeckRS 1996, 31059736; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 07.01.2004 - 13 U 25/03 - = ZErb 2004, 132 = juris Rn. 32), ändert an dem Anspruch des Klägers auf Auskunft über die wertbildenden Merkmale der betreffenden Nachlassgegenstände nichts.
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