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   BGH, 22.10.1975 - IV ZB 36/75   

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https://dejure.org/1975,1628
BGH, 22.10.1975 - IV ZB 36/75 (https://dejure.org/1975,1628)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1975 - IV ZB 36/75 (https://dejure.org/1975,1628)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1975 - IV ZB 36/75 (https://dejure.org/1975,1628)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versäumnisurteil - Kontradiktorisches Urteil - Berufung gegen eine ergangenes Versäumnisurteil - Beurteilung über das Vorliegen eines Versäumnisurteils oder eines kontradiktorischen Urteils nach dem jeweiligen Inhalt - Bezeichnung eines Versäumnisurteils als Endurteil

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 313; ZPO § 331; ZPO § 338; ZPO § 513

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1976, 251
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.06.1974 - VIII ZB 14/74

    Versäumnisurteil - Kontradiktorisches Urteil - Inhaltsbestimmung -

    Auszug aus BGH, 22.10.1975 - IV ZB 36/75
    Ob ein Versäumnisurteil oder ein kontradiktorisches Urteil vorliegt, hängt nicht von der Bezeichnung, sondern vom Inhalt des Urteils ab (BGH VersR 1974, 1099, 1100).
  • BGH, 03.12.1993 - V ZR 275/92

    Anfechtung eines zu Unrecht ergangenen Versäumnisurteils

    Ob ein Versäumnisurteil oder ein kontradiktorisches Urteil vorliegt, hängt zwar nicht von der Bezeichnung, sondern vom Inhalt des Urteils ab (vgl. BGH, Beschlüsse v. 19. Juni 1974, VIII ZB 14/74, VersR 1974, 1099, 1100 und v. 22. Oktober 1975, IV ZB 36/75, VersR 1976, 251).

    Mit Recht hat es das Berufungsgericht auch abgelehnt, die Berufung in einen Einspruch umzudeuten, weil dieser wirksam nicht beim Oberlandesgericht eingelegt werden kann (vgl. auch BGH, Beschlüsse v. 19. Juni 1974, VIII ZB 14/74, VersR 1974, 1099, 1100 und v. 22. Oktober 1975, IV ZB 36/75, VersR 1976, 251); im übrigen war die Einspruchsfrist bei Einlegung der Berufung bereits abgelaufen.

  • BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98

    Anfechtung eines streitigen, als Versäumnisurteil bezeichneten Urteils

    aa) Ob ein Versäumnisurteil oder ein kontradiktorisches und damit dem Rechtsmittel der Berufung unterliegendes Urteil vorliegt, hängt nicht von der Bezeichnung, sondern von dem Inhalt der Entscheidung ab (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 1974 - VIII ZB 14/74 - VersR 1974, 1099, 1100; vom 22. Oktober 1975 - IV ZB 36/75 - VersR 1976, 251 und vom 3. Februar 1988 - IVb ZB 4/88 - FamRZ 1988, 945).
  • BGH, 11.05.1994 - XII ZB 55/94

    Anfechtung des aufgrund Säumnis eines Ehegatten ergangenen Unterhaltstitels im

    Unerheblich ist, daß der Unterhaltsanspruch der Ehefrau teilweise als unschlüssig abgewiesen wurde, weil dies nur bedeutet, daß sich die Verurteilung zu Unterhalt in der ausgesprochenen Höhe als (Teil-)Versäumnisurteil darstellt (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1975 - IV ZB 36/75 - VersR 1976, 251).

    Die von der sofortigen Beschwerde erstrebte Umdeutung des Rechtsmittels in einen Einspruch scheitert schon daran, daß ein solcher nicht wirksam beim Oberlandesgericht eingelegt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 1974 und 22. Oktober 1975 aaO.).

  • OLG München, 16.06.1987 - 5 U 5921/86

    Versäumnisurteil gegen den Kläger; Rechtsfolgen

    Zwar kann ein Versäumnisurteil von der Partei, gegen die es erlassen ist, mit der Berufung nicht angefochten werden (§ 513 Abs. 1 ZPO ), und das Landgericht hat sein Endurteil in der Überschrift ausdrücklich als "Versäumnisurteil" bezeichnet (§ 313 b Abs. 1 ZPO ), jedoch kommt es für die Frage, ob ein Versäumnisurteil oder ein streitmäßiges ("kontradiktorisches") Urteil vorliegt, nicht auf die Bezeichnung des Urteils, sondern auf seinen Inhalt an (BGH VersR 1974, 1099/1100 und 1976, 251 Nr. 206).
  • BGH, 03.02.1988 - IVb ZB 4/88

    Möglichkeit der Berufung gegen einVerbundurteil, das teilweise als

    Für die Frage, ob ein Versäumnisurteil oder ein streitmäßiges Urteil vorliegt, kommt es nicht auf die Bezeichnung der Entscheidung, sondern auf deren Inhalt an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 1974 - VIII ZB 14/74 - VersR 1974, 1099, 1100 - und vom 22. Oktober 1975 - IV ZB 36/75 - VersR 1976, 251; ebenso etwa Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 46. Aufl. § 338 Anm. 1; Zöller/Stephan ZPO 15. Aufl. § 338 Rdn. 1).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 13 Sa 5/11

    Unzulässige Berufung gegen ein Versäumnisurteil - Meistbegünstigungsgrundsatz

    Ob ein Versäumnisurteil oder ein kontradiktorisches Urteil vorliegt, hängt zwar nicht von der Bezeichnung, sondern vom Inhalt des Urteils ab (vgl. BGH 19. Juni 1974 - VIII ZB 14/74 - VersR 1974, 1099, 1100 und BGH 22. Oktober 1975 - IV ZB 36/75 - VersR 1976, 251).
  • BGH, 25.02.1981 - III ZB 5/81

    Möglichkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil - Unterschied zwischen

    Ob ein Versäumnisurteil oder ein kontradiktorisches Urteil vorliegt, hängt, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, nicht von der Bezeichnung, sondern von dem Inhalt der Entscheidung ab (BGH VersR 1974, 1099, 1100; 1976, 251).
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