Rechtsprechung
BGH, 14.09.2005 - IV ZB 63/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens; Erlass eines Versäumnisurteils bei krankheitsbedingter Abwesenheit einer Partei; Darlegung der Gründe für das Ausbleiben in einer Hauptverhandlung in einer Revisionsbegründung
- Judicialis
ZPO § 514 Abs. 2; ; ZPO § 514 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 514 Abs. 2
Anforderungen an die Darlegung unverschuldeter Säumnis zur Begründung einer Berufung gegen ein Zweites Versäumnisurteil - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 08.06.2004 - 28 C 107/03
- LG Neuruppin, 28.10.2004 - 4 S 192/04
- BGH, 14.09.2005 - IV ZB 63/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 19.01.1967 - VII ZB 13/66
Auszug aus BGH, 14.09.2005 - IV ZB 63/04
Schlüssig ist der betreffende Vortrag, wenn die Tatsachen, die die Zulässigkeit der Berufung rechtfertigen sollen, innerhalb der Frist zur Berufungsbegründung (vgl. schon BGH, Urteil vom 16. Januar 1967 - VII ZB 13/66 - NJW 1967, 728 unter II 2) so vollständig und frei von Widersprüchen vorgetragen werden, dass sie, ihre Richtigkeit unterstellt, den Schluss auf fehlendes Verschulden erlauben. - BGH, 22.04.1999 - IX ZR 364/98
Zulässigkeit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verschulden an der …
Auszug aus BGH, 14.09.2005 - IV ZB 63/04
a) Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Partei, die sich auf fehlende Säumnis oder einen gleich zu behandelnden Fall beruft, die Darlegungslast für die dafür maßgeblichen tatsächlichen Umstände trägt und dass der insoweit erforderliche schlüssige Vortrag eine Zulässigkeitsvoraussetzung ist (BGH, Urteil vom 27. September 1990 - VII ZR 135/90 - NJW 1991, 42 unter I 2; Urteil vom 22. April 1999 - IX ZR 364/98 - NJW 1999, 2120 unter 1). - BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 118/71
Anspruch auf rechtliches Gehör und Ummfang der Rechtsmittelbelehrung
Auszug aus BGH, 14.09.2005 - IV ZB 63/04
Dabei dürfen die Gerichte die Anforderungen an den auf § 514 Abs. 2 ZPO gestützten Parteivortrag mit Blick auf den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz und auf rechtliches Gehör nicht überspannen (vgl. BVerfGE 31, 388, 390; 37, 93, 97 f.; 40, 182, 184; 40, 42, 44).
- BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
Auszug aus BGH, 14.09.2005 - IV ZB 63/04
Sie ist gemäß § 574 Abs. 2 ZPO zulässig, weil die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (vgl. BGHZ 151, 221, 226 f. und BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03 - NJW 2004, 367 unter II 1 bb). - BGH, 27.09.1990 - VII ZR 135/90
Vertrauen auf Nichtbeantragung eines Versäumnisurteils bei Abwesenheit eines …
Auszug aus BGH, 14.09.2005 - IV ZB 63/04
a) Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Partei, die sich auf fehlende Säumnis oder einen gleich zu behandelnden Fall beruft, die Darlegungslast für die dafür maßgeblichen tatsächlichen Umstände trägt und dass der insoweit erforderliche schlüssige Vortrag eine Zulässigkeitsvoraussetzung ist (BGH, Urteil vom 27. September 1990 - VII ZR 135/90 - NJW 1991, 42 unter I 2; Urteil vom 22. April 1999 - IX ZR 364/98 - NJW 1999, 2120 unter 1). - BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus BGH, 14.09.2005 - IV ZB 63/04
Sie ist gemäß § 574 Abs. 2 ZPO zulässig, weil die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (vgl. BGHZ 151, 221, 226 f. und BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03 - NJW 2004, 367 unter II 1 bb). - BVerfG, 08.07.1975 - 2 BvR 1099/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 14.09.2005 - IV ZB 63/04
Dabei dürfen die Gerichte die Anforderungen an den auf § 514 Abs. 2 ZPO gestützten Parteivortrag mit Blick auf den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz und auf rechtliches Gehör nicht überspannen (vgl. BVerfGE 31, 388, 390; 37, 93, 97 f.; 40, 182, 184; 40, 42, 44). - BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 444/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 14.09.2005 - IV ZB 63/04
Dabei dürfen die Gerichte die Anforderungen an den auf § 514 Abs. 2 ZPO gestützten Parteivortrag mit Blick auf den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz und auf rechtliches Gehör nicht überspannen (vgl. BVerfGE 31, 388, 390; 37, 93, 97 f.; 40, 182, 184; 40, 42, 44). - BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten
Auszug aus BGH, 14.09.2005 - IV ZB 63/04
Dabei dürfen die Gerichte die Anforderungen an den auf § 514 Abs. 2 ZPO gestützten Parteivortrag mit Blick auf den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz und auf rechtliches Gehör nicht überspannen (vgl. BVerfGE 31, 388, 390; 37, 93, 97 f.; 40, 182, 184; 40, 42, 44). - BAG, 08.04.1974 - 2 AZR 542/73
Rechtsmittel - Berufung - Zweites Versäumnisurteil - Erste Instanz - Begründung - …
Auszug aus BGH, 14.09.2005 - IV ZB 63/04
Dabei kann offen bleiben, ob die Stellung eines solchen Antrags hier überhaupt geboten war (differenzierend BAG AP § 513 ZPO Nr. 5).
- BGH, 30.01.2024 - VIII ZB 47/23
Kollidierender Verhandlungstermin: Anforderungen an Vortrag zur Verhinderung
Dabei dürfen die Gerichte die Anforderungen an den auf § 514 Abs. 2 ZPO gestützten Parteivortrag mit Blick auf den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz und auf rechtliches Gehör nicht überspannen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. September 2005 - IV ZB 63/04, juris Rn. 7;… vom 23. Juni 2022 - VII ZB 58/21, aaO Rn. 14). - BGH, 23.06.2022 - VII ZB 58/21
Berufung gegen zweites Versäumnisurteil: Anforderungen an den Parteivortrag …
Dabei dürfen die Gerichte die Anforderungen an den auf § 514 Abs. 2 ZPO gestützten Parteivortrag mit Blick auf den verfassungsrechtlichen garantierten Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz und auf rechtliches Gehör nicht überspannen (BGH, Beschluss vom 14. September 2005 - IV ZB 63/04, juris Rn. 7 m.w.N.).