Rechtsprechung
BGH, 13.10.1993 - IV ZB 9/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.10.1986 - IVa ZB 13/86
Anforderungen an eine gültige Unterschrift - Anforderungen an die Unterschrift …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.10.1991 - XI ZB 6/91
Ordnungsgemäße Unterschrift
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.10.1986 - IVa ZR 13/86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 24.07.2001 - VIII ZR 58/01
Nachweis der Echtheit der Unterschrift eines Rechtsanwalts
Jedoch hat der Bundesgerichtshof schon früher bei der Bewertung voneinander abweichender Unterschriften einen verhältnismäßig großzügigen Maßstab angelegt und zur Begründung darauf hingewiesen, daß die Unterschrift einer Person erfahrungsgemäß verschieden ausfallen könne, je nachdem, ob sie unter Zeitdruck oder sonst ungünstigen Verhältnissen oder ob sie in Ruhe und Sorgfalt geleistet worden sei (Beschluß vom 13. Oktober 1993 - IV ZB 9/93 = BGHR aaO, Unterschrift 7). - OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 5 U (Lw) 63/08
Inhaber einer Pachtzinsforderung nach Veräußerung der Pachtsache; Wirksamkeit …
Es genügt ein die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug mit entsprechenden charakteristischen Merkmalen, der individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweist, die die Nachahmung erschweren, der sich ferner als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt, selbst wenn er nur flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist (BGHR ZPO § 130 Nr. 6 Unterschrift 7).