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   BGH, 10.01.1973 - IV ZB 92/72   

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https://dejure.org/1973,6531
BGH, 10.01.1973 - IV ZB 92/72 (https://dejure.org/1973,6531)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1973 - IV ZB 92/72 (https://dejure.org/1973,6531)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1973 - IV ZB 92/72 (https://dejure.org/1973,6531)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1973, 317
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 32/08

    Verschulden an der Versäumung einer Frist bei Erkrankung des

    Damit beruht die Fristversäumung nicht auf einem vorwerfbaren Verhalten (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Januar 1973, IV ZB 92/72, VersR 1973, 317; Beschl. v. 26. November 1997, XII ZB 150/97, NJW-RR 1998, 639).
  • BSG, 19.05.1976 - 12 RAr 53/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Unzulässigkeit der Revision -

    Von einem Prozeßbevollmächtigten iS des SGG § 166 ist regelmäßig zu verlangen, daß er im Hinblick auf die Wahrung laufender Fristen rechtzeitig Vorsorge für den Fall plötzlicher Verhinderung trifft und sein Büro allgemein anweist, für eine ausreichende Vertretung zu sorgen (Anschluß an BGH 30.04.1958 IV ZB 89/58 = NJW 1958, 995 BGH 11.01.1961 IV ZB 405/60 = VersR 1961, 310, BGH 21.12.1972 VII ZB 15/72 = VersR 1973, 278, BGH 10.01.1973 IV ZB 92/72 = VersR 1973, 317).

    Besondere Umstände, die es im vorliegenden Fall rechtfertigten, vom Prozeßbevollmächtigten der Klägerin eine solche Vorsorge nicht verlangen zu können (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Januar 1973 - IV ZB 92/72 - VersR 1973, 317), liegen nicht vor und sind insbesondere auch nicht dargetan worden.

  • BGH, 16.01.1980 - IV ZB 211/79

    Vertretung eines erkrankten Prozessbevollmächtigten

    Bei Anwendung der von dem Prozeßbevollmächtigten der Beklagten zu fordernden Sorgfalt hätte er jedenfalls dafür sorgen müssen, daß in dem Augenblick, als sich die Erkrankung verschlimmerte, ein Vertreter vorhanden war oder das Büropersonal sich an einen solchen wenden konnte; bereits darin, daß dies nicht geschehen ist, liegt ein Verschulden des Anwalts (vgl. hierzu BGH VersR 1978, 667; siehe auch BGH VersR 1973, 317 und 1979, 374).
  • BFH, 17.02.1986 - VI R 94/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Inwieweit von einem Prozeßbevollmächtigten erwartet werden muß, daß er Vorsorge für seinen plötzlichen persönlichen Ausfall trifft, hängt von seinen praktischen Möglichkeiten ab (BGH-Beschluß vom 10. Januar 1973 IV ZB 92/72, HFR 1973, 401).
  • BGH, 30.01.1991 - VIII ZB 2/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist -

    Krankheit der Partei oder ihres Prozeßbevollmächtigten schließt das Verschulden an einer Fristversäumung nur dann aus, wenn sie unerwartet auftritt und ein solches Ausmaß erreicht, daß die Erfüllung der in Fristenangelegenheiten gesteigerten Sorgfaltspflicht vernünftigerweise von der Partei oder ihrem Anwalt nicht mehr erwartet werden kann; freilich dürfen die Anforderungen dabei nicht überspannt werden (vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 6. März 1990 - VI ZB 4/90 = BGHR ZPO § 233, Erkrankung 1; Beschluß vom 11. März 1987 - VIII ZB 2/87 = VersR 1987, 785; Beschluß vom 15. Februar 1967 - VIII ZB 3/67 = VersR 1967, 476; Beschluß vom 10. Januar 1973 - IV ZB 92/72 = VersR 1973, 317).
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