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   BGH, 16.06.2004 - IV ZR 117/02   

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https://dejure.org/2004,461
BGH, 16.06.2004 - IV ZR 117/02 (https://dejure.org/2004,461)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2004 - IV ZR 117/02 (https://dejure.org/2004,461)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - IV ZR 117/02 (https://dejure.org/2004,461)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Prämienerhöhung nach den gesetzlichen, vertraglichen und tariflichen Bestimmungen; Nachhaltige Erhöhung des tatsächlichen Schadensbedarfs; Prämienkalkulation in der substitutiven und der sonstigen nach Art der Lebensversicherung betriebenen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 315 BGB

  • Judicialis

    VVG § 178g; ; VAG § 12b; ; MB/KK 94 § 8b

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 178 g; VAG § 12 b; MBKK 94 § 8 b
    Voraussetzungen und Berechnungsmaßstäbe für eine Prämienanpassung in der Krankenversicherung

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 178 g; VAG § 12 b; MBKK 94 § 8 b
    Voraussetzungen und Berechnungsmaßstäbe für eine Prämienanpassung in der Krankenversicherung. Anmerkung: Dr. Frank Reinhard

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 178g; VAG § 12b; MB/KK 94 § 8b
    Voraussetzungen einer Prämienanpassung durch den privaten Krankenversicherer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sozialrecht - Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung durch den Versicherer in der privaten Krankenversicherung

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung durch den Versicherer in der privaten Krankenversicherung

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Kriterien für Prämienanpassung bei privater Krankenversicherung

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Voraussetzungen und Berechnungsmaßstäbe einer Prämienanpassung

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung durch den Versicherer in der privaten Krankenversicherung

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Private Krankenversicherung: Angemessene Prämien

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Gesetzliche Vorgaben für die Prämienanpassung eines Versicherers; kein Ermessen eines Versicherers für die Prämienanpassung; eingeschränkte gerichtliche Überprüfung der Prämienanpassung eines Versicherers

Papierfundstellen

  • BGHZ 159, 323
  • NJW 2004, 2679
  • MDR 2004, 1183
  • MDR 2004, R8
  • VersR 2004, 991
  • VersR 2005, 489
  • VersR 2005, 489 A
  • WM 2004, 1496
  • JR 2005, 237
 
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Wird zitiert von ... (116)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 04.05.1999 - 1 A 2.97

    Änderung bestehender Tarife; Anzeigepflichten; Beitragsberechnung;

    Auszug aus BGH, 16.06.2004 - IV ZR 117/02
    Dadurch soll zur Wahrung der Belange der Versicherten und im öffentlichen Interesse sichergestellt werden, daß die Versicherungsprämie in einer Weise kalkuliert wird, die zum einen die dauernde Erfüllbarkeit der vom Versicherungsunternehmen versprochenen Leistungen gewährleistet und zum anderen spätere Prämiensteigerungen ausschließt, soweit sie nicht auf vom Versicherungsunternehmen nicht beeinflußbaren Gründen beruhen wie etwa einer Erhöhung des Schadensbedarfs (vgl. BVerwGE 109, 87, 93 = VersR 1999, 1001, 1003).

    a) Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung, die regelmäßig nur mit Hilfe eines Sachverständigen erfolgen kann, sind nur die Unterlagen, die der Versicherer dem Treuhänder zur Prüfung gemäß § 12b VAG, § 15 KalV vorgelegt hat (vgl. zum Umfang der Vorlagepflicht BVerwGE 109, 87, 90 ff. = VersR 1999, 1001 unter 2).

  • OLG Köln, 28.01.2020 - 9 U 138/19

    Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung AXA für unwirksam erklärt

    Außerdem hat die Beklagte differenziert nach den einzelnen Tarifen und Zeiträumen in der Klageerwiderung im Einzelnen dargelegt, dass die bezogen auf den Versicherungsvertrag des Klägers vorgenommenen Neuberechnungen der Prämien nach aktuariellen Grundsätzen mit den bestehenden Rechtsvorschriften in Einklang stehen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 16.06.2004, - IV ZR 117/02 -, VersR 2004, 991 ff. in juris Rn. 22; OLG Celle, Urteil vom 13.03.2008, - 8 U 152/07 -, VersR 2008, 1198 ff. in juris Rn. 5 ff.).
  • BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17

    Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Mit der von den Zivilgerichten durchzuführenden materiellen Prüfung von Voraussetzungen und Umfang der vorgenommenen Prämienerhöhung (vgl. Senatsurteil vom 16. Juni 2004 - IV ZR 117/02, BGHZ 159, 323, 325 [juris Rn. 7]) erfolgt zugleich eine umfassende Überprüfung der Ordnungsgemäßheit der vorgenommenen Beitragsanpassung, was für die Stabilität der Prämien unabdingbar ist.

    Die Verwendung der Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist in systematischer Hinsicht Teil der Prämienberechnung (MünchKomm-VVG/Boetius, 2. Aufl. § 203 Rn. 408; vgl. auch Senatsurteile vom 16. Juni 2004 - IV ZR 117/02, BGHZ 159, 323, 332 f. [juris Rn. 22 ff.]; vom 1. Juli 1992 - IV ZR 191/91, BGHZ 119, 55, 58 [juris Rn. 13 ff.]).

    Sie beschränkt vielmehr die Möglichkeiten des Versicherers, die Berechtigung der Prämienerhöhung durch das Nachschieben von Unterlagen im Prozess darlegen zu können, weil nur die Unterlagen, die der Versicherer dem Treuhänder zur Prüfung gemäß § 12b VAG a.F., § 15 KalV a.F. (nunmehr § 17 KVAV) vorgelegt hat, Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung sind (Senatsurteil vom 16. Juni 2004 - IV ZR 117/02, BGHZ 159, 323, 329 f. [juris Rn. 15 f., 25]; vgl. auch Senatsurteil vom 9. Dezember 2015 - IV ZR 272/15, r+s 2016, 85 Rn. 26 sowie Gerwins, NVersZ 1999, 53, 54).

    Eine solche wirkungsvolle richterliche Kontrolle auf Veranlassung und unter Mitwirkung des einzelnen Versicherungsnehmers ist aber bereits dadurch garantiert, dass die Prämienanpassung im Individualprozess in sachlicher Hinsicht einer umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung durch die Zivilgerichte anhand der maßgeblichen privatrechtlichen Normen unterliegt (vgl. Senatsurteile vom 9. Dezember 2015 - IV ZR 272/15, r+s 2016, 85 Rn. 9, 21; vom 16. Juni 2004 - IV ZR 117/02, BGHZ 159, 323, 325 [juris Rn. 7]; BVerfG VersR 2000, 214, 215 f. [juris Rn. 11 ff.]).

    Der Treuhänder hat die ihm obliegende Zustimmung zu erteilen, wenn die Beitragsberechnung mit diesen Vorgaben in Einklang steht (Senatsurteil vom 16. Juni 2004 aaO S. 328 f. [juris Rn. 13]).

    Diese Überprüfung hat sich sowohl auf die Ermittlung des Anpassungsfaktors als auch auf die Limitierungsmaßnahmen zu erstrecken (Senatsurteil vom 16. Juni 2004 aaO S. 332 f. [juris Rn. 22-24]).

    Auf den auch hierin liegenden Unterschied der Treuhändertätigkeit im Vergleich zur Prämienanpassung hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 16. Juni 2004 (IV ZR 117/02, BGHZ 159, 323) hingewiesen (aaO S. 328 f. [juris Rn. 13 f.]; ebenso OLG Celle r+s 2018, 547 Rn. 73; Thüsing/Jänsch, VersR 2018, 837, 848; Wiemer/Richter, VersR 2018, 641, 646).

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    (So hat der Senat dies auch in der Entscheidung zur Prämienanpassung in der Krankenversicherung gesehen, Urteil vom 16. Juni 2004 - IV ZR 117/02 - BGHZ 159, 323).

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist dies dadurch gewährleistet, dass die neuen Klauseln nach inzwischen einhelliger, vom Senat geteilter Ansicht sowohl im Individualprozess als auch im Verbandsprozess nach dem Unterlassungsklagengesetz der uneingeschränkten richterlichen Inhaltskontrolle unterliegen (vgl. zur Prämienanpassung im Treuhänderverfahren bei der Krankenversicherung nach § 178g Abs. 2 VVG BVerfG VersR 2000, 214 und Senatsurteil vom 16. Juni 2004, BGHZ 159, 323).

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