Rechtsprechung
BGH, 26.02.1997 - IV ZR 118/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Annahme einer Revision über den Schaden bei einem Verkehrsunfall
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ARB 75 § 4 Abs. 2 a
Voraussetzungen des Vorsatzes nach § 4 Abs. 2 a ARB 75 L - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1997, 1142
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.03.1992 - IV ZR 51/91
Rechtsschutzversicherung; Eintrittspflicht
Auszug aus BGH, 26.02.1997 - IV ZR 118/96
Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, daß der Beklagte durch arglistige Täuschung seines Berufsunfähigkeitsversicherers den Versicherungsfall gemäß § 14 Abs. 3 ARB vorsätzlich und rechtswidrig verursacht hat und der Risikoausschluß des § 4 Abs. 2a ARB nicht das Bewußtsein des Versicherungsnehmers voraussetzt, der vorsätzliche Rechtsverstoß werde zu einer Kostenbelastung des Rechtsschutzversicherers führen (vgl. BGHZ 117, 345, 347 f. = VersR 1992, 568 unter 2).
- OLG Saarbrücken, 16.11.2005 - 5 U 1/05
Ausschluss des Deckungsschutzes aus Rechtsschutzversicherung bei Verstoß gegen …
Nicht erforderlich ist, dass der Versicherungsnehmer die Vorstellung hatte, es werde nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu einer Kostenbelastung des Versicherers kommen (BGH, Beschl. v. 26.02.1997 - IV ZR 118/96 -, VersR 1997, 1142;… Prölss/Martin, a.a.O., § 4 ARB 75 Rn. 40). - OLG Köln, 20.10.1998 - 9 U 71/98
Voraussetzungen des Vorliegens eines bereicherungsrechtlichen …
Insoweit schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (r+s 1997, 201) an, wonach zur vorsätzlichen Verursachung des Versicherungsfalles ein solches Bewußtsein des Versicherungsnehmers nicht gehört (anders noch OLG Köln, 5. Zivilsenat, r+s 1992, 238 und r+s 1993, 220).Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn sich der Versicherer entgegen einem von ihm zuvor geschaffenen Vertrauenstatbestand erstmals im Rückforderungsprozeß auf eine Obliegenheitsverletzung beruft, obwohl die Deckungszusage nur einen Vorbehalt hinsichtlich der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalles, nicht aber der Obliegenheitsverletzung enthielt (vgl. hierzu Senat, r+s 1997, 201).
- OLG Stuttgart, 10.08.2000 - 7 U 83/00
Risikoausschluß in der Rechtsschutzversicherung - Streit über …
Nicht notwendig ist dagegen, daß hier bereits das Bewußtsein vorhanden gewesen ist, dieser vorsätzliche Rechtsverstoß werde zu einer Kostenbelastung des Rechtsschutzversicherers führen (BGH r+s 97, 201 m.w.N.).