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   BGH, 06.10.1999 - IV ZR 118/98   

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https://dejure.org/1999,928
BGH, 06.10.1999 - IV ZR 118/98 (https://dejure.org/1999,928)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1999 - IV ZR 118/98 (https://dejure.org/1999,928)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1999 - IV ZR 118/98 (https://dejure.org/1999,928)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    VVG § 39 Abs. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Mahnung nach § 39 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG); Leistungsfreiheit des Versicherers gem. § 39 Abs. 2 VVG ; Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers gem. § 39 Abs. 1 S. 2 VVG ; Nachlässiges bzw. leicht fahrlässiges Verhalten des ...

  • reise-recht-wiki.de

    Anforderungen an die Mahnung bei Zahlungsverzug mit einer Folgeprämie

  • Judicialis

    VVG § 39 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 39 Abs. 1
    Anforderungen an eine wirksame Mahnung nach § 39 Abs. 1 VVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 39 Abs. 1
    Anforderungen an eine wirksame Mahnung nach § 39 Abs. 1 VVG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Anforderungen an eine Mahnung: Leistungspflicht einer Versicherung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Versicherungsschutz auch bei Prämienverzug

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 395
  • MDR 2000, 29
  • VersR 1999, 1525
  • BB 1999, 2531
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 247/91

    Qualifizierte Mahnung über Pfennigbeträge

    Auszug aus BGH, 06.10.1999 - IV ZR 118/98
    Soll die Anmahnung einer Folgeprämie den Anforderungen des § 39 Abs. 1 VVG entsprechen, ist dem Versicherungsnehmer nicht nur unter genauer und korrekter Angabe des Prämienrückstands (Senatsurteil vom 7. Oktober 1992 - IV ZR 247/91 - VersR 1992, 1501 unter 1 c) eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen zu bestimmen, vielmehr ist der Versicherungsnehmer zugleich über die Rechtsfolgen zu belehren, die mit dem Fristablauf nach § 39 Abs. 2, 3 VVG verbunden sind.

    Sie soll den Versicherungsnehmer instand setzen, ohne Zeitverlust, der bei Zweifeln über die Rechtslage entstehen kann, tätig zu werden, um sich den Versicherungsschutz zu erhalten (Senatsurteil vom 7. Oktober 1992, aaO unter 1 b).

  • BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 225/86

    Anforderungen an Belehrungen über Rechtsfolgen der Versäumung der

    Auszug aus BGH, 06.10.1999 - IV ZR 118/98
    Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Belehrung, ist die Mahnung unwirksam (vgl. Senatsurteil vom 9. März 1988 - IVa ZR 225/86 - VersR 1988, 484 unter 2), und der Versicherer kann sich schon deshalb nicht auf Leistungsfreiheit nach § 39 Abs. 2 VVG berufen.

    Der Versicherungsnehmer ist dabei nicht nur über einzelne, sondern über sämtliche Rechtsfolgen einer Versäumung der Zahlungsfrist zu belehren; er darf durch die erteilte Belehrung nicht in den Glauben versetzt werden, eine Zahlung nach Fristablauf könne ihm nichts mehr nutzen (Senatsurteil vom 9. März 1988, aaO unter 2 b).

  • BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91

    Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß

    Auszug aus BGH, 06.10.1999 - IV ZR 118/98
    Sie durften aber - ohne sich dem Vorwurf einer Nachlässigkeit auszusetzen - auch nicht unbegrenzt untätig bleiben, ohne eine Berechnung und Anforderung des Vorschusses in Erinnerung zu bringen (vgl. BGHZ 69, 361, 364; Senatsurteil vom 15. Januar 1992 - IV ZR 13/91 - VersR 1992, 433 unter 2 b).
  • BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76

    Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des

    Auszug aus BGH, 06.10.1999 - IV ZR 118/98
    Sie durften aber - ohne sich dem Vorwurf einer Nachlässigkeit auszusetzen - auch nicht unbegrenzt untätig bleiben, ohne eine Berechnung und Anforderung des Vorschusses in Erinnerung zu bringen (vgl. BGHZ 69, 361, 364; Senatsurteil vom 15. Januar 1992 - IV ZR 13/91 - VersR 1992, 433 unter 2 b).
  • BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 327/93

    Begriff der Zustellung "demnächst"

    Auszug aus BGH, 06.10.1999 - IV ZR 118/98
    Es hat deshalb nicht geklärt, ob der Annahme, die - fristgerecht eingereichte - Klage sei "demnächst" im Sinne des § 270 Abs. 3 ZPO zugestellt worden, ein nachlässiges, wenn auch nur leicht fahrlässiges Verhalten des Prozeßbevollmächtigten des Klägers entgegenstehen könnte, das zu einer nicht nur ganz geringfügigen Verzögerung der Zustellung beigetragen hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1994 - VIII ZR 327/93 - LM ZPO § 270 Nr. 17; Senatsurteil vom 30. September 1998 - IV ZR 248/97 - VersR 1999, 217 unter I).
  • BGH, 30.09.1998 - IV ZR 248/97

    Verzögerung der Zustellung ohne Verschulden des Klägers; Rücktrittsfrist des

    Auszug aus BGH, 06.10.1999 - IV ZR 118/98
    Es hat deshalb nicht geklärt, ob der Annahme, die - fristgerecht eingereichte - Klage sei "demnächst" im Sinne des § 270 Abs. 3 ZPO zugestellt worden, ein nachlässiges, wenn auch nur leicht fahrlässiges Verhalten des Prozeßbevollmächtigten des Klägers entgegenstehen könnte, das zu einer nicht nur ganz geringfügigen Verzögerung der Zustellung beigetragen hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1994 - VIII ZR 327/93 - LM ZPO § 270 Nr. 17; Senatsurteil vom 30. September 1998 - IV ZR 248/97 - VersR 1999, 217 unter I).
  • BGH, 17.06.2009 - IV ZR 43/07

    Versicherungsrechtliche Auslegung des § 69 VVG a.F. hinsichtlich eines parallelen

    Eine qualifizierte Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer dadurch über die wirkliche Rechtslage und die weit reichenden Folgen seiner Säumnis nicht im Unklaren gelassen wird (Senatsurteil vom 9. Oktober 1985 - IVa ZR 29/84 - VersR 1986, 54 unter II 2; vgl. auch Senatsurteil vom 6. Oktober 1999 - IV ZR 118/98 - VersR 1999, 1525 unter 2).
  • BGH, 26.04.2006 - IV ZR 248/04

    Vereinbarung vorläufiger Deckung neben einer erweiterten Einlösungsklausel in

    c) Die Belehrung muss nach den von der Rechtsprechung zur Belehrungspflicht nach § 39 Abs. 1 Satz 2 VVG entwickelten Grundsätzen (BGH, Urteile vom 9. März 1988 - IVa ZR 225/86 - VersR 1988, 484 unter 2 b und vom 6. Oktober 1999 - IV ZR 118/98 - VersR 1999, 1525 unter 2 a) umfassend und vollständig erfolgen, das heißt auch, dass sie die Rechtsfolgen verspäteter Erstprämienzahlung zutreffend angeben muss.
  • BVerfG, 19.12.2000 - 1 BvR 1684/99

    Willkürliche Nichtzulassung der Revision trotz Abweichung von der Rspr des BGH

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht grundsätzlich keine Verpflichtung des Klägers, den Gebührenvorschuss von sich aus, vor gerichtlicher Zahlungsaufforderung, einzuzahlen (z.B. BGH, NJW 1956, S. 1319 f.; NJW 1972, S. 1948 f.; BGHZ 69, S. 361, 363 f.; BGH, WM 1985, S. 36 f.; NJW 1986, S. 1347 f.; VersR 1992, S. 433 f.; NJW 1993, S. 2811 f.; NJW 1994, S. 1073 f.; NJW-RR 1995, S. 254 f.; VersR 1999, S. 1525 f.; ebenso die ganz herrschende Meinung in der Literatur, z.B. Baumbach/Lauterbach u.a., ZPO, 58. Auflage 2000, § 270 Rn. 27; Zöller, ZPO, 22. Auflage 2001, § 270 Rn. 8; Stein/Jonas, ZPO, 21. Auflage, § 270 Rn. 48; Münchner Kommentar zur ZPO, Bd. 1, § 270 Rn. 54; Musielak, ZPO, 2. Auflage 2000, § 270 Rn. 22).
  • OLG Köln, 23.10.2001 - 9 U 226/00

    Leistungsfreiheit einer Versicherung wegen Prämienzahlungsverzugs; Pflicht einer

    Der Versicherungsnehmer ist dabei nicht nur über einzelne, sondern über sämtliche Rechtsfolgen einer Versäumung der Zahlungsfrist zu belehren (BGH, r + s 2000, 52; VersR 1988, 484 f.).

    Nichts anderes ergibt sich aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (r + s 2000, 52).

  • OLG München, 15.02.2000 - 25 U 4815/99

    Voraussetzungen einer qualifizierten Mahnung

    Andernfalls ist der Zweck der vorgeschriebenen Belehrung, dem Versicherungsnehmer eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen, nicht erreicht (BGH VersR 99, 1525).
  • OLG Brandenburg, 24.04.2008 - 12 U 194/07

    Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag: Versagung von Deckungsschutz wegen der

    Voraussetzung einer solchen Mahnung ist, dass der Versicherungsnehmer umfassend über die ihm drohenden Säumnisfolgen sowie die ihm offen stehenden Möglichkeiten belehrt wird, wobei eine Verweisung auf den auf der Rückseite befindlichen Gesetzeswortlaut nicht reicht, wenn dieser im Widerspruch zu der auf der Vorderseite befindlichen unvollständigen Belehrung steht oder wenn auf der Rückseite eine Vielzahl von Belehrungen, die den konkreten Vertrag nicht betreffen, aufgeführt ist (BGH VersR 1999, S. 1525; Knappmann in Prölls/Martin, a. a. O., § 39 VVG, Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2002 - 4 U 192/01

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Klage eines in

    Dies führt dazu, dass eine Bezugnahme auf an anderer Stelle erteilte Hinweise und Belehrungen nicht ausreicht, dem Versicherungsnehmer seine Rechte hinreichend deutlich zu machen (vgl. BGH VersR 1999, 1525, 1526 zu § 39 VVG).
  • OLG Oldenburg, 16.05.2001 - 2 U 80/01

    Gebäudefeuerversicherung; Feuerversicherung; Versicherungsvertrag;

    Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Belehrung, ist die Mahnung gemäß § 39 Abs. 1 Satz 3 VVG unwirksam und der Versicherer kann sich schon deshalb nicht auf die Leistungsfreiheit nach § 39 Abs. 2 VVG berufen (BGH VersR 1999, 1525; Römer/Langheid, VVG, § 39 Rdn. 6; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 39 Rdn. 15; BKRiedler, VVG, § 39 Rdn. 34).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2005 - 4 U 165/04

    Zustellung als "demnächst" gemäß § 167 ZPO - Versäumung der Nachfragepflicht

    Deshalb durfte er das Ausbleiben der Nachricht von der Klagezustellung, für die es aus seiner Sicht keinen erkennbaren Grund gab, nicht unbegrenzt hinnehmen (BGH VersR 2003, 489; NVersZ 2000, 72, 73; VersR 1992, 433; BGHZ 69, 361, 364 = VersR 1977, 1153, allerdings jeweils ohne Festlegung auf eine Frist von höchstens drei Wochen).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2005 - 4 U 165/05

    Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 VVG bei verspäteter

    Deshalb durfte er das Ausbleiben der Nachricht von der Klagezustellung, für die es aus seiner Sicht keinen erkennbaren Grund gab, nicht unbegrenzt hinnehmen (BGH VersR 2003, 489; NVersZ 2000, 72, 73; VersR 1992, 433; BGHZ 69, 361, 364 = VersR 1977, 1153, allerdings jeweils ohne Festlegung auf eine Frist von höchstens drei Wochen).
  • KG, 28.11.2003 - 6 U 214/03

    Leistungsfreiheit des Versicherers: Verzug des Versicherungsnehmers mit der

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