Rechtsprechung
BGH, 19.08.2020 - IV ZR 122/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision i.R.e. Regressforderung aus einer Kfz-Haftpflichtversicherung; Beruhen der Fristversäumung auf einem zuzurechnenden Verschulden des zweitinstanzlichen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 548
Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision i.R.e. Regressforderung aus einer Kfz-Haftpflichtversicherung; Beruhen der Fristversäumung auf einem zuzurechnenden Verschulden des zweitinstanzlichen ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Revision beim falschen Gericht eingelegt: Versäumte Frist kann nicht geheilt werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- haufe.de (Kurzinformation)
Richterliche Fürsorgepflicht bei Unzuständigkeit
Verfahrensgang
- AG Niebüll, 09.11.2017 - 8 C 176/17
- LG Flensburg, 24.03.2020 - 1 S 19/19
- BGH, 19.08.2020 - IV ZR 122/20
- BGH, 21.09.2020 - IV ZR 122/20
Rechtsprechung
BGH, 21.09.2020 - IV ZR 122/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Darlegen des fehlenden Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten bei einem Wiedereinsetzungsgesuch i.R.d. Gegenvorstellung
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Niebüll, 09.11.2017 - 8 C 176/17
- LG Flensburg, 24.03.2020 - 1 S 19/19
- BGH, 19.08.2020 - IV ZR 122/20
- BGH, 21.09.2020 - IV ZR 122/20
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 26.07.2022 - Verg 4/22
Anwaltsverschulden durch Angabe des falschen Rechtsmittelgerichts
Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen der Senat befugt wäre, seine Entscheidung aufgrund einer Gegenvorstellung abzuändern (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2020, IV ZR 122/20, juris; OLG Rostock…, Beschluss vom 11. November 2021, 17 Verg 5/21, juris Rn. 9) bedarf keiner abschließenden Entscheidung, da die Ausführungen der Antragstellerin im Schriftsatz vom 28. Juni 2022 zu keiner anderen Beurteilung durch den Senat führen.