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   BGH, 28.04.1952 - IV ZR 122/51   

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https://dejure.org/1952,697
BGH, 28.04.1952 - IV ZR 122/51 (https://dejure.org/1952,697)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1952 - IV ZR 122/51 (https://dejure.org/1952,697)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1952 - IV ZR 122/51 (https://dejure.org/1952,697)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 782
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 26.04.1994 - XI ZR 97/93

    Freigabeanspruch des Rechtsinhabers bei Hinterlegung zu Gunsten mehrerer

    Dieser setzt nicht voraus, daß der klagende Prätendent bei der Hinterlegung als Berechtigter benannt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 1952 - IV ZR 122/51 = LM Nr. 1 zu § 142 BGB; Bülow/Mecke/Schmidt, HinterlO 3. Aufl. § 13 Rdn. 11 f.).
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ZR 331/86

    Weiterveräußerung einer anfechtbar erworbenen beweglichen Sache; Grobe

    Die Kenntnis oder das Kennenmüssen der Rechtsfolge der Anfechtung ist dagegen nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 28. April 1952 - IV ZR 122/51 = LM BGB § 142 Nr. 1; Soergel/Hefermehl aaO; Staudinger/Dilcher aaO m.w.N.).
  • BGH, 14.02.1985 - IX ZR 76/84

    Rechtsgeschäftliche Vereinbarung einer Hinterlegung; Rechtsfolgen einer

    Sie ist formell wirksam, auch wenn ein materieller Hinterlegungsgrund fehlt (BGH, Urt. v. 28. April 1952 - IV ZR 122/51 = LM BGB § 142 Nr. 1).
  • BGH, 24.06.1985 - III ZR 219/83

    Hinterlegungsverhältnis und Aufrechnung

    Zweck der öffentlich-rechtlichen Hinterlegung ist es, die Rechte aller Beteiligten, so wie sie bis zur Hinterlegung bestanden oder wie sie nach der vom Hinterleger getroffenen Bestimmung künftig bestehen sollen, zu sichern (BGH Urteil vom 28. April 1952 - IV ZR 122/51 = LM Nr. 1 zu § 142 BGB).
  • OLG Naumburg, 17.04.2013 - 2 Wx 61/11

    Hinterlegungsverfahren: Rücknahme einer rechtswidrigen Hinterlegungsanordnung bei

    Der Zweck der Hinterlegung, die Rechte aller potenziellen Beteiligten, so wie sie bis zur Hinterlegung bestanden, in gleicher Weise zu sichern, würde durch eine inhaltliche Änderung der Annahmeanordnung in sein Gegenteil verkehrt werden (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation auch BGH, Urteil v. 28.04.1952, IV ZR 122/51, zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 05.06.2000 - 6 VA 11/99

    Anfechtung der Annahmeanordnung

    Gemäß § 6 Satz 2 Nr. 1 HinterlO ist die Hinterlegung bewirkt, wenn - wie vorliegend - eine Annahmeanordnung ergangen ist, d.h. die Hinterlegungsstelle verfügt hat, dass ein bestimmter Gegenstand zur Hinterlegung anzunehmen ist, und wenn dieser Gegenstand bei der Hinterlegungskasse oder der Gerichtszahlstelle eingezahlt oder eingeliefert ist (BGH, Urteil vom 28.04.1952, Az. IV ZR 122/51, LM Nr. 1 zu § 142 BGB; Bülow/Mecke/Schmidt, a.a.O., § 6, Rdn. 2).
  • OLG Brandenburg, 18.08.2008 - 11 VA 4/08

    Hinterlegungsanordnung: Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

    "Gemäß § 6 Satz 2 Nr. 1 HinterlO ist die Hinterlegung bewirkt, wenn - wie vorliegend - eine Annahmeanordnung ergangen ist, d.h. die Hinterlegungsstelle verfügt hat, dass ein bestimmter Gegenstand zur Hinterlegung anzunehmen ist, und wenn dieser Gegenstand bei der Hinterlegungskasse oder der Gerichtszahlstelle eingezahlt oder eingeliefert ist (BGH, Urteil vom 28.04.1952, Az. IV ZR 122/51, LM Nr. 1 zu § 142 BGB; Bülow/Mecke/Schmidt, a.a.O., § 6, Rdn. 2).
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