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   BGH, 24.02.1999 - IV ZR 122/98   

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https://dejure.org/1999,1576
BGH, 24.02.1999 - IV ZR 122/98 (https://dejure.org/1999,1576)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1999 - IV ZR 122/98 (https://dejure.org/1999,1576)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - IV ZR 122/98 (https://dejure.org/1999,1576)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksame Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus Kapital-Lebensversicherung; Unterbliebene Mitteilung über Abtretung und Widerruf des Bezugsrechts; Verzicht auf den Zugang der Abtretungserklärung vor dem Eintritt des Versicherungsfalls; Leistung an den Inhaber ...

  • Judicialis

    AVB § 14 Nr. 1; ; AVB § 16 Nr. 2; ; AVB § 16 Nr. 1; ; AVB § 15 Nr. 2; ; BGB § 331 Abs. 1; ; BGB § 808; ; BGB § 242; ; BGB § 372; ; VVG § 4 Abs. 1; ; AGBG § 9

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 4 Abs. 1; BGB § 808
    Treuwidrige Auszahlung der Versicherungssumme an Inhaber des Versicherungsscheins

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVB § 16 Nr. 2
    Voraussetzungen der Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 898
  • VersR 1999, 700
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.10.1990 - IV ZR 24/90

    Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag

    Auszug aus BGH, 24.02.1999 - IV ZR 122/98
    Sie finden sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 112, 387; Urteil vom 19. Februar 1992 - IV ZR 111/91 - VersR 1992, 561 = VVGE § 15 ALB Nr. 4; BGHZ 81, 95).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 31. Oktober 1990 (BGHZ 112, 387, 389) ausgeführt, die in jenem Fall zu beurteilende Klausel des § 15 Abs. 2 ALB sei "vom Ergebnis her" nicht anders, als wenn sie dahin lauten würde, daß die Abtretung ohne Zustimmung des Versicherers nur unter der Bedingung wirksam werde, daß sie schriftlich angezeigt wird.

  • BGH, 20.11.1958 - VII ZR 4/58

    Sparbuch der Tochter - § 808 BGB, Reichweite der Legitimationswirkung, pVV (vgl.

    Auszug aus BGH, 24.02.1999 - IV ZR 122/98
    Eine Ausnahme gilt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur, wenn der Aussteller die mangelnde Verfügungsberechtigung des Inhabers positiv gekannt oder sonst gegen Treu und Glauben die Leistung bewirkt hat (BGHZ 28, 368, 371).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.1986 - 6 U 49/86
    Auszug aus BGH, 24.02.1999 - IV ZR 122/98
    Deshalb braucht auf die weiteren Fragen nicht eingegangen zu werden, ob bei einer Leistung an den Nichtberechtigten die befreiende Wirkung des § 808 BGB auch dann entfällt, wenn der Aussteller des Legitimationspapiers grob fahrlässig keine Kenntnis von der Nichtberechtigung des Inhabers hatte (so z.B. OLG Düsseldorf, NJW 1987, 654) oder ob die Inhaberklausel des § 14 AVB wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG unwirksam ist, wie die Revision meint.
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 24.02.1999 - IV ZR 122/98
    Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnis bei der Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen abzustellen ist (st.Rspr., vgl. BGHZ 123, 83, 85 m.w.N.), versteht die Regelung des § 16 Abs. 2 der hier zu beurteilenden Bedingungen nicht so, daß die Wirksamkeit einer Abtretung vom Versicherer auch durch Verzicht auf den Zugang der Abtretungserklärung vor dem Eintritt des Versicherungsfalls durch den Versicherer herbeigeführt werden könnte.
  • BGH, 01.07.1981 - IVa ZR 201/80

    Widerruf der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung

    Auszug aus BGH, 24.02.1999 - IV ZR 122/98
    Sie finden sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 112, 387; Urteil vom 19. Februar 1992 - IV ZR 111/91 - VersR 1992, 561 = VVGE § 15 ALB Nr. 4; BGHZ 81, 95).
  • BGH, 19.02.1992 - IV ZR 111/91

    Absolute Unwirksamkeit der Abtretung von Versicherungsansprüchen bei fehlender

    Auszug aus BGH, 24.02.1999 - IV ZR 122/98
    Sie finden sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 112, 387; Urteil vom 19. Februar 1992 - IV ZR 111/91 - VersR 1992, 561 = VVGE § 15 ALB Nr. 4; BGHZ 81, 95).
  • OLG Saarbrücken, 17.05.2017 - 5 U 35/16

    Kapitalbildende Lebensversicherung: Einwendung des Rechtsmissbrauchs bei

    Aufgrund dieser Inhaberklausel des § 13 AVB ist der Versicherungsschein zwar als qualifiziertes Legitimationspapier im Sinne der § 4 Abs. 1 VVG, § 808 Abs. 1 Satz 1 BGB anzusehen, so dass der Aussteller grundsätzlich dann von seiner Leistungspflicht befreit wird, wenn er an den Inhaber des Versicherungsscheins leistet, auch wenn dieser zum Empfang der Leistung nicht berechtigt ist (vgl. BGH, Urt. v. 24.02.1999 - IV ZR 122/98 - VersR 1999, 700).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 19/10 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Leistungen der betrieblichen

    Für eine bloße Zahlungsbestimmung bestand aus Sicht des Versicherers schon kein Bedürfnis, da er nach § 11 Abs. 1 S 1 der dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung (ALB 86, VerBAV 1986, 209 ff) mit befreiender Wirkung an den Inhaber des Versicherungsscheins leisten kann (BGH Urteil vom 24.2.1999 - IV ZR 122/98 - VersR 1999, 700; BGH Urteil vom 22.3.2000 - IV ZR 23/99 - VersR 2000, 709; Reiff/Schneider in Prölss/Martin aaO, ALB 86 § 11 RdNr 1) .
  • BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99

    Formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung des Inhabers eines

    c) In dieser Auslegung kommt der Klausel in zweierlei Hinsicht rechtliche Wirkung zu: Mit der dem Versicherer vertraglich eingeräumten Berechtigung, an den Inhaber des Versicherungsscheins mit befreiender Wirkung zu leisten, ohne aber diesem gegenüber zur Leistung verpflichtet zu sein, wird der Versicherungsschein zu einem qualifizierten Legitimationspapier im Sinne des § 808 BGB (Senatsurteil vom 24. Februar 1999 - IV ZR 122/98 - NVersZ 1999, 365 unter 2 a).

    Denn die Legitimationswirkung der Urkunde greift nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann nicht ein, wenn der Schuldner die mangelnde Verfügungsberechtigung des Schuldners positiv kennt oder sonst gegen Treu und Glauben die Leistung bewirkt hat (Senatsurteil vom 24. Februar 1999 aaO).

    Zwar gilt nach der Rechtsprechung eine Ausnahme von der befreienden Wirkung der Leistung an den Urkundeninhaber jedenfalls dann, wenn der Versicherer die mangelnde Verfügungsbefugnis des Inhabers des Versicherungsscheins positiv kennt oder sonst gegen Treu und Glauben die Leistung bewirkt hat (Senatsurteil vom 24. Februar 1999 aaO).

  • BGH, 10.03.2010 - IV ZR 207/08

    Legitimationswirkung des Versicherungsscheins: Befreiende Leistung an den Inhaber

    a) Die Legitimationswirkung der Urkunde greift nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann nicht ein, wenn der Schuldner die mangelnde Verfügungsberechtigung des Inhabers positiv kennt oder sonst gegen Treu und Glauben die Leistung bewirkt hat (Senatsurteile vom 20. Mai 2009 aaO Tz. 14; vom 22. März 2000 aaO unter II 2 c, 4 b; vom 24. Februar 1999 - IV ZR 122/98 - VersR 1999, 700 unter 2 a).

    b) Ebenfalls kann dahinstehen, ob die befreiende Wirkung auch dann entfällt, wenn der Aussteller des Legitimationspapiers grob fahrlässig keine Kenntnis von der Nichtberechtigung des Inhabers hatte (dafür: AnwK-BGB/Siller § 808 Rdn. 5; MünchKomm-BGB/Habersack 5. Aufl. § 808 Rdn. 15; Staudinger/Marburger aaO Rdn. 24, jeweils m.w.N.; offen geblieben auch in den Senatsurteilen vom 20. Mai 2009 aaO m.w.N.; vom 24. Februar 1999 aaO unter 2 b).

  • BGH, 20.05.2009 - IV ZR 16/08

    Leistung eines Versicherungsträgers mit befreiender Wirkung bei gleichzeitiger

    Auf der anderen Seite ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass die Legitimationswirkung des Versicherungsscheins ausnahmsweise dann nicht eingreift, wenn der Schuldner die mangelnde Verfügungsberechtigung positiv kennt oder sonst gegen Treu und Glauben die Leistung bewirkt hat; ob die befreiende Wirkung auch dann entfällt, wenn der Aussteller des Legitimationspapiers grob fahrlässig keine Kenntnis von der Nichtberechtigung des Inhabers hatte, ist bisher offen geblieben (BGHZ 28, 368, 371 ; Senatsurteile vom 24. Februar 1999 - IV ZR 122/98 - VersR 1999, 700 unter 2 a und b; vom 22. März 2000 aaO unter II 2 c).
  • OLG Hamm, 19.06.2017 - 20 U 39/17

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des

    Der Versicherer kann den Inhaber des Versicherungsscheins, der die Auszahlung des Rückkaufwerts erstrebt, als zur Kündigung berechtigt ansehen, wenn dieser die Auszahlung des Rückkaufwerts erstrebt (BGH, Urteil vom 10. März 2010 - IV ZR 207/08 -, Rn. 10, juris; BGH, Urteil vom 20. Mai 2009 - IV ZR 16/08 -, Rn. 9, juris; BGH, Urteil vom 18. November 2009 - IV ZR 134/08 -, Rn. 17, juris; BGH, Urteil vom 24. Februar 1999 - IV ZR 122/98 -, Rn. 15, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 07. August 2008 - 7 U 17/08 -, Rn. 20, juris) .
  • OLG München, 07.04.2017 - 25 U 4024/16

    Schuldbefreiende Zahlung der Versicherungsleistung an den nicht berechtigten

    Soweit die Berufung geltend macht, die zitierten Entscheidungen des BGH vom 10.03.2010 (IV ZR 207/08), vom 20.05.2009 (IV ZR 16/08), vom 18.11.2009 (IV ZR 134/08 und vom 24.02.199 (IV ZR 122/98, sowie die Entscheidung des OLG Stuttgart hätten sämtlich nicht die Fallkonstellation der Nichtigkeit der Übertragung der Lebensversicherung betroffen, weshalb diese Frage in Rechtsprechung und Literatur ungeklärt sei, folgt der Senat dem nicht. Der BGH hat in ständiger Rechtsprechung diejenigen Fallkonstellationen benannt, in denen die Legitimationswirkung der Urkunde nicht eingreift. Dies ist dann der Fall, wenn der Schuldner die mangelnde Verfügungsberechtigung des Inhabers positiv kennt oder sonst gegen Treu und Glauben die Leistung bewirkt hat (vgl. BGH NJW-RR 2010, 904, Rn. 17 m.w.N.. Ausdrücklich offen gelassen hat der BGH, ob die Legitimationswirkung der Urkunde auch bei grob fahrlässiger Unkenntnis von der Nichtberechtigung des Inhabers entfällt, was von der herrschenden Meinung in der Literatur bejaht wird (a.aO., Rn. 18).
  • KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08

    Lebensversicherungsvertrag: Abtretung der Rechte zur Sicherung von Forderungen

    Der Versicherungsschein ist ein qualifiziertes Legitimationspapier i.S.d. §§ 4 Abs. 1 VVG, 808 BGB, 12 Abs. 1 ALB (vgl. BGH VersR 1999, 700).
  • OLG Stuttgart, 07.08.2008 - 7 U 17/08

    Lebensversicherung: Liberationswirkung bei Leistung an einen materiell nicht

    Die Inhaberklausel des § 11 ALB macht die Lebensversicherung zum sogenannten "hinkenden" Inhaberpapier im Sinne von § 808 BGB (BGH NJW-RR 1999, 898ff).

    Zwar gilt nach der Rechtsprechung eine Ausnahme von der befreienden Wirkung der Leistung an den Urkundeninhaber jedenfalls dann, wenn der Versicherer die mangelnde Verfügungsbefugnis des Inhabers des Versicherungsscheines positiv kennt, oder sonst gegen Treu und Glauben die Leistung bewirkt hat (BGH aaO unter Verweis auf BGH NJW-RR 1999, 898ff, wo eine Ausnahme gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung allerdings nur für diese Fälle anerkannt wird).

  • OLG Hamm, 20.09.2001 - 27 U 54/01

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Zahlung der Feststellungspauschale gegenüber

    Diese Urkunde stellt sich nach § 11 ALB 86 wegen der Inhaberklausel als Legitimationspapier gemäß § 808 Abs. 1 BGB dar (BGH VersR 1999, 700; OLG Hamm VersR 1996, 615; Prölls/Martin, WG, 26. Auflage, § 11 Rdnr. 11) mit der Folge, daß der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit wird, wenn er an den Inhaber des Versicherungsscheins leistet, auch wenn dieser zum Empfang der Leistung nicht berechtigt ist.
  • LG Dortmund, 20.03.2008 - 2 O 144/07
  • LG Dortmund, 22.10.2009 - 2 O 469/08
  • OLG Dresden, 07.11.2017 - 4 U 1241/17

    Wirksamkeit der Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages durch den Zessionar

  • OLG München, 07.06.2017 - 25 U 203/17

    Zum Anwendungsbereich von § 409 BGB bei der Abtretung der Ansprüche aus einem

  • OLG Koblenz, 29.02.2008 - 10 U 229/07

    Lebensversicherung: schuldbefreiende Wirkung durch eine Leistung des Versicherers

  • OLG Zweibrücken, 31.05.2006 - 1 U 4/06

    Eine erst nach dem Tod des VN zugegangene Änderung des Bezugsrechts ist unwirksam

  • LG Dortmund, 14.02.2008 - 2 O 384/06

    Lebensversicherung - Wirksame Abtretungsanzeige durch Abtretungsempfänger

  • OLG Koblenz, 04.01.2002 - 10 U 595/01

    Versicherungsschein; Legitimationspapier; Rückkaufswert; Auszahlung;

  • OLG Bamberg, 20.09.1999 - 4 U 88/99

    Wirksamkeit der Abtretung der Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag

  • LG Hamburg, 17.11.2006 - 306 O 324/04

    Kündigung der Lebensversicherung: Rechtsschein durch Übersendung des

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