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   BGH, 12.11.1958 - IV ZR 128/58   

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https://dejure.org/1958,656
BGH, 12.11.1958 - IV ZR 128/58 (https://dejure.org/1958,656)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1958 - IV ZR 128/58 (https://dejure.org/1958,656)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1958 - IV ZR 128/58 (https://dejure.org/1958,656)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesetzliche Vermutung - Beweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 292
    Anforderungen an die Widerlegung einer gesetzlichen Vermutung

Papierfundstellen

  • MDR 1959, 114
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.04.1951 - I ZR 28/50

    Spediteurhaftung. Anscheinsbeweis

    Auszug aus BGH, 12.11.1958 - IV ZR 128/58
    Demgemäß enthält auch die hier in Betracht kommende Vermutung des § 28 Abs. 2 BEG etwas anderes als einen bloßen Hinweis auf einen solchen Erfahrungssatz, dessen Geltung für den gegebenen Fall der Richter im Rahmen der ihm obliegenden Beweiswürdigung schon als entkräftet ansehen könnte, sofern Umstände nachgewiesen wären, aus denen sich ergäbe, daß ein anderer Geschehensablauf als der erfahrungsmäßige ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BGHZ 2, 1 = LM Nr. 3 zu § 286 (C) ZPO mit Anm. von Schmidt; ferner BGHZ 6, 169 sowie LM Nr. 11 a und Nr. 20 zu § 286 (C) ZPO je mit Anm. von Lindenmaier).
  • BGH, 23.05.1952 - I ZR 163/51

    Entkräftung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus BGH, 12.11.1958 - IV ZR 128/58
    Demgemäß enthält auch die hier in Betracht kommende Vermutung des § 28 Abs. 2 BEG etwas anderes als einen bloßen Hinweis auf einen solchen Erfahrungssatz, dessen Geltung für den gegebenen Fall der Richter im Rahmen der ihm obliegenden Beweiswürdigung schon als entkräftet ansehen könnte, sofern Umstände nachgewiesen wären, aus denen sich ergäbe, daß ein anderer Geschehensablauf als der erfahrungsmäßige ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BGHZ 2, 1 = LM Nr. 3 zu § 286 (C) ZPO mit Anm. von Schmidt; ferner BGHZ 6, 169 sowie LM Nr. 11 a und Nr. 20 zu § 286 (C) ZPO je mit Anm. von Lindenmaier).
  • BGH, 09.07.1958 - IV ZR 72/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.11.1958 - IV ZR 128/58
    Das könnte dann der Fall sein, wenn der Kläger in seinem heutigen Alter ohne die durch die Verfolgung erlittene Gesundheitsschädigung noch in der Lage sein würde, den Beruf eines Seemanns auszuüben, und wenn der Fortfall gerade dieser Möglichkeit sich für ihn in seinem Erwerbsleben besonders nachteilig auswirken würde (vgl. dazu die Entscheidung des Senats vom 9. Juli 1958 - IV ZR 72/58 - RZW 1958, 398 Nr. 18 und das Urteil vom 16. Januar 1957 - IV ZR 244/56 - RzW 1957, 121 Nr. 44).
  • BGH, 16.01.1957 - IV ZR 244/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.11.1958 - IV ZR 128/58
    Das könnte dann der Fall sein, wenn der Kläger in seinem heutigen Alter ohne die durch die Verfolgung erlittene Gesundheitsschädigung noch in der Lage sein würde, den Beruf eines Seemanns auszuüben, und wenn der Fortfall gerade dieser Möglichkeit sich für ihn in seinem Erwerbsleben besonders nachteilig auswirken würde (vgl. dazu die Entscheidung des Senats vom 9. Juli 1958 - IV ZR 72/58 - RZW 1958, 398 Nr. 18 und das Urteil vom 16. Januar 1957 - IV ZR 244/56 - RzW 1957, 121 Nr. 44).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52

    Erbbiologisches Gutachten

    Auszug aus BGH, 12.11.1958 - IV ZR 128/58
    Als Grundlage für die richterliche Überzeugungsbildung genügt freilich auch hier eine bei möglichst erschöpfender und gewissenhafter Anwendung der vorhandenen Erkenntnisquellen festgestellte sehr hohe Wahrscheinlichkeit, d.h. eine Wahrscheinlichkeit, die nach der Lebenserfahrung praktisch der Gewißheit gleichkommt, weil sie bei jedem vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen keine Zweifel mehr bestehen läßt (RG 162, 223; 102, 321; BGHZ 7, 116, 120; LM Nr. 3 zu § 15 BEG 1956).
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 12.11.1958 - IV ZR 128/58
    Nach feststehender Rechtsprechung braucht aber der Richter - von Ausnahmen abgesehen, wie sie bei besonders schwierigen Fällen, etwa bei der Feststellung bestimmter Blutgruppenmerkmale oder bei groben Mängeln der vorhandenen Gutachten gegeben sein können - Anträgen auf Einholung weiterer Gutachten nicht stattzugeben, wenn er das gesamte ihm vorliegende Beweisergebnis für ausreichend hält, um die Beweisfrage zuverlässig zu beurteilen (LM Nr. 7 zu § 286 (E) ZPO; MDR 1953, 605, Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 7. Aufl. § 120 II 2 a, S. 567).
  • LG Dortmund, 27.06.2018 - 8 O 13/17
    Dazu bedurfte es angesichts dieses Anscheinsbeweises entgegen der Auffassung der Beklagten, die Unsubstantiiertheit der Klage rügte, auch keines weiter vertieften Vortrages der Klägerin dazu, da dieser Anscheinsbeweis nicht erst auf Beweisebene greift, sondern schon die Darlegungslast des insoweit Pflichtigen verkürzt (vgl. Schellhammer, Zivilprozess, 15. Auflage, Rn 463; so schon BGH MDR 1959, 114, ferner BGH III ZR 358/04, LAG Hamm, 10 Sa 629/13 TZ 50 - Juris).
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07

    Rheinhessische Energie

    Gesetzliche Vermutungen gelten aber unabhängig vom Grad ihrer Wahrscheinlichkeit im Einzelfall (BGH, Urt. v. 12.11.1958 - IV ZR 128/58, MDR 1959, 114, 115; BVerwG, Urt. v. 21.10.1997 - 9 C 46/96, NVwZ-RR 1998, 400, 401).
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 27/07

    Stadtwerke Engen

    Gesetzliche Vermutungen gelten aber unabhängig vom Grad ihrer Wahrscheinlichkeit im Einzelfall (BGH, Urt. v. 12.11.1958 - IV ZR 128/58, MDR 1959, 114, 115; BVerwG, Urt. v. 21.10.1997 - 9 C 46/96, NVwZ-RR 1998, 400, 401).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der

    Im Gegensatz zu den zum Bereich der Indizien und der Erfahrungssätze gehörenden sog. tatsächlichen Vermutungen, die im Rahmen der Beweiswürdigung schon dann als entkräftet angesehen werden können, wenn Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, daß andere Abläufe oder Tatsachen als die erfahrungsgemäßen oder indizierten ernsthaft in Betracht kommen, stellt die gesetzliche Vermutung eine Beweislastregel dar und führt zu einer Umkehrung der Beweislast (BGH. Urteil vom 12. November 1958 - IV ZR 128/58 - MDR 1959, 114: Stein-Jonas, ZPO, 20. Aufl. § 292 I 4 b, Rosenberg-Schwab. Zivilprozeßrecht, 14. Aufl. S. 712).

    Die Vermutung gilt unabhängig vom Grad ihrer Wahrscheinlichkeit im konkreten Fall (BGH, Urteil vom 12. November 1958, a.a.O.).

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 36/07

    Stadtwerke Trier

    Gesetzliche Vermutungen gelten aber unabhängig vom Grad ihrer Wahrscheinlichkeit im Einzelfall (BGH, Urt. v. 12.11.1958 - IV ZR 128/58, MDR 1959, 114, 115; BVerwG, Urt. v. 21.10.1997 - 9 C 46/96, NVwZ-RR 1998, 400, 401).
  • OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 658/05

    Beweiskraft von Privaturkunden: Beeinträchtigung des Beweiswertes von auf einem

    Die bloße Erschütterung der gesetzlichen Vermutung durch den Beweis ihrer möglichen Unrichtigkeit genügt nicht (vgl. BGH MDR 1959, 114; OLG Düsseldorf OLG-Report Düsseldorf 1998, 194 f.).
  • BGH, 27.05.1959 - IV ZR 244/58

    Rechtsmittel

    Mit Rücksicht auf den klagen Wortlaut der §§ 64 Abs. 2, 209 BEG, § 292 ZPO und die Entscheidung des erkennenden Senats vom 12. November 1958 - IV ZR 128/58 - hätte das Berufungsgericht die Revision allerdings nicht zulassen sollen.
  • BGH, 24.06.1959 - IV ZR 8/59

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat in der Entscheidung vom 12. November 1958 - IV ZR 128/58 - ausgeführt hat, gilt die in einer gesetzlichen Tatsachenvermutung enthaltene Beweislastregelung unabhängig von dem Grad der Wahrscheinlichkeit, die im gegebenen Fall für die vermutete Tatsache besteht.
  • BGH, 08.04.1959 - IV ZB 41/59

    Rechtsmittel

    Insbesondere hat auch der Bundesgerichtshof diese Fragen bereits in den Urteilen vom 12. November 1958 IV ZR 128/58 und vom 11. Februar 1959 IV ZR 167/58 eingehend behandelt.
  • BGH, 21.01.1959 - IV ZR 218/58

    Rechtsmittel

    Zur Entkräftung einer gesetzlichen Vermutung genügt es jedoch, wie der Senat in seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 12. November 1958 - IV ZR 128/58 - näher dargelegt hat, nicht, daß das Gericht das Gegenteil der vermuteten Tatsache für wahrscheinlich hält.
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