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   BGH, 23.11.1977 - IV ZR 131/76   

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https://dejure.org/1977,220
BGH, 23.11.1977 - IV ZR 131/76 (https://dejure.org/1977,220)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1977 - IV ZR 131/76 (https://dejure.org/1977,220)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1977 - IV ZR 131/76 (https://dejure.org/1977,220)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stillschweigende Bestellung von Sachverständigen durch Vernehmung des Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung in Gegenwart beider Prozessbevollmächtigter - Anforderungen an die Beurteilung der Sachkunde eines Sachverständigen bei abstrakter Berechnung des good ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1376
    Bewertung eines kleineren Handwerksbetriebs im Rahmen des Zugewinnausgleichs

Papierfundstellen

  • BGHZ 70, 224
  • NJW 1978, 884
  • MDR 1978, 475
  • FamRZ 1978, 332
  • WM 1978, 354
  • DB 1978, 580
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.10.1976 - IV ZR 104/74

    Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommenssteuer; Ausgleich des

    Auszug aus BGH, 23.11.1977 - IV ZR 131/76
    Dieser innere Unternehmenswert ist auch beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom 13. Oktober 1976, FamRZ 1977, 38 = NJW 1977, 378).

    Im Urteil vom 13. Oktober 1976 (FamRZ 1977, 38 = NJW 1977, 378) hat er die Anwendung solcher Methoden bei der Bestimmung des inneren Werts einer freiberuflichen Praxis mißbilligt; er hat ausgeführt, daß zwar freiberufliche Praxen einen good will haben können, daß aber stets geprüft werden müsse, ob Praxen der betreffenden Art verkäuflich sind und ob bei dem Verkauf ein Preis erzielt werden kann, der über den reinen Sachwert der Praxiseinrichtung hinausgeht.

  • BGH, 09.03.1977 - IV ZR 166/75

    Ermittlung des Endvermögens

    Auszug aus BGH, 23.11.1977 - IV ZR 131/76
    Im Urteil vom 9. März 1977 (FamRZ 1977, 386) war darüber zu befinden, ob das Unternehmen eines Handelsvertreters einen good will haben könne.
  • BGH, 14.11.1973 - IV ZR 147/72

    Ermittlung des Anfangsvermögens; Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes

    Auszug aus BGH, 23.11.1977 - IV ZR 131/76
    Schließlich hat das Berufungsgericht verkannt, daß nach der Beendigung des gesetzlichen Güterstands nur der echte Zugewinn, nicht aber eine allein auf der Geldentwertung beruhende Steigerung des Nominalwertes des Vermögens auszugleichen ist (BGHZ 61, 385; BGH FamRZ 1975, 87).
  • BGH, 22.11.1974 - IV ZR 73/73

    Ermittlung des Anfangsvermögens; Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes

    Auszug aus BGH, 23.11.1977 - IV ZR 131/76
    Schließlich hat das Berufungsgericht verkannt, daß nach der Beendigung des gesetzlichen Güterstands nur der echte Zugewinn, nicht aber eine allein auf der Geldentwertung beruhende Steigerung des Nominalwertes des Vermögens auszugleichen ist (BGHZ 61, 385; BGH FamRZ 1975, 87).
  • BGH, 27.11.1957 - IV ZR 28/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.11.1977 - IV ZR 131/76
    Der hierin liegende Mangel ist von Amts wegen zu beachten (BGH LM VAG § 21 Nr. 2; BGH FamRZ 1958, 58; Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO. § 322 Anm. IX 4).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 81/52

    Umstellung von Forderungen

    Auszug aus BGH, 23.11.1977 - IV ZR 131/76
    Dadurch wurde zwar die Rechtskraft des Urteils auch insoweit gehemmt, als das Landgericht zugunsten des Beklagten entschieden hatte (BGHZ 7, 143).
  • BGH, 09.02.2011 - XII ZR 40/09

    Zugewinnausgleich: Bemessung des Goodwills einer freiberuflichen Praxis bei

    Daneben ist auch der Geschäftswert zu berücksichtigen, der sich darin äußert, dass das Unternehmen im Verkehr höher eingeschätzt wird, als es dem reinen Substanzwert der zum Unternehmen gehörenden Vermögensgegenstände entspricht (BGHZ 75, 195, 199 = FamRZ 1980, 37, 38; BGHZ 70, 224 = FamRZ 1978, 332, 333 und BGH Urteil vom 13. Oktober 1976 - IV ZR 104/74 - FamRZ 1977, 38, 39).

    Die Bewertung, die mit dem Zugewinnausgleich stichtagsbezogen endgültig vorzunehmen ist, setzt aber voraus, dass die Praxis zu dem ermittelten Wert auch frei verwertbar ist (BGHZ 75, 195, 201 = FamRZ 1980, 37, 38 f.; BGHZ 70, 224, 226 = FamRZ 1978, 332, 333 und BGH Urteil vom 13. Oktober 1976 - IV ZR 104/74 - FamRZ 1977, 38, 40).

  • BGH, 10.10.1979 - IV ZR 79/78

    Bewertung einer Unternehmensbeteiligung bei der Berechnung des Endvermögens

    Bei einem gewerblichen Unternehmen ist dieser nicht auf den Substanz- oder Liquidationswert beschränkt, sondern es ist daneben auch der Geschäftswert zu berücksichtigen, der sich darin äußert, daß das Unternehmen im Verkehr höher eingeschätzt wird, als es dem reinen Sachwert der zum Unternehmen gehörenden Vermögensgegenstände entspricht (BGHZ 70, 224 [BGH 23.11.1977 - IV ZR 131/76]; BGH LM BGB § 260 Nr. 1 und FamRZ 1977, 38; Anm. Johannsen zu LM BGB § 1375 Nr. 2).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 1 U 278/06

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers aufgrund befürchteter Kollision mit

    Für ein solches sogenanntes vorweggenommenes Geständnis kommt es nicht auf die zeitliche Abfolge der Schriftsätze an, sondern auf deren vorbehaltlose Einführung in die mündliche Verhandlung (Zöller/Greger, Kommentar zur ZPO, 27. Aufl., § 288, Rdnr. 3a mit Hinweis auf BGH VRS 31, 404, 406; BGH NJW 1978, 884, 885; BGH NJW 1990, 392, 393).
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